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Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls vom 31.3.2008 2. Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag per 10.4.2008 3. Beschlussfassung über den Nutzungsvertrag zw. der Fa. Leopold Penner Transport GmbH und der Gemeinde betreffend die Schottergrube auf Grdstk. Nr. 334/2, KG Hatzenbach 4. Beschlussfassung über den Ankauf eines Nutzfahrzeuges 5. Abschluss eines Werkvertrages zw. der Gemeinde und Vertragsarzt zur medizinischen Bereichsversorgung der Erfüllung der Gemeindeaufgaben 6. Beschlussfassung über den Ankauf eines Einsatzfahrzeuges für die FF-Hatzenbach 7. Bericht der Sitzung des Finanz- u. Verwaltungsausschusses vom 28.3.2008 8. Bericht der Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses vom 10.4.2008 u. 17.4.2008 9. Beschlussfassung über die Abänderung der Wasserabgabenordnung 10. Beschlussfassung über die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten für den FF-Hauszubau in der KG Wiesen Verlauf der Sitzung: Bgm. Ing. Günter Glasl begrüßt die erschienenen Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es wurde 1 Dringlichkeitsantrag von Bgm. Ing. Günter Glasl eingebracht. Der Dringlichkeitsantrag ist als Beilage 1 dem Protokoll angeschlossen und wurde bei der Sitzung vom Bürgermeister dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters (Beilage 1) Der Dringlichkeitsantrag wird als TOP 11 in der Tagesordnung gereiht. TOP 1 Genehmigung bzw. Abänderung des Protokolls vom 31.3.2008 Gegen das Protokoll vom 31.3.2008 wird von Bgm. Ing. Günter Glasl folgender Einwand erhoben: Bei Top 12 wurde der Antrag von Vizebgm. Thomas Celig gestellt und nicht wie im Protokoll angeführt vom Bürgermeister Gegen das Protokoll vom 31.3.2008 wird von Frau GGR Ingrid Hofmann folgender Einwand erhoben: Bei Top 17 wurde der Antrag des Bürgermeisters nicht protokolliert. Seite 2

Bgm Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den angeführten Abänderungen des Protokolls zustimmen. TOP 2 Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag per 10.4.2008 Der vorliegende Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2008 per 10.04.2008 ist vom 23. April 2008 bis 7. Mai 2008 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Alle Gemeinderatsfraktionen erhielten eine Ausfertigung davon. Stellungnahmen dazu wurden keine abgegeben. Der Ordentliche Haushalt erhöhte sich durch den nach dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2007 höheren Überschuss Im Außerordentlichen Haushalt gab es folgende Veränderungen: ein Vorhaben Kindergarten musste für den Ausbau des Kindergartens für eine 3.Gruppe im Gesamtausmaß von 120.000,- veranschlagt werden das Vorhaben Straßenbau konnte durch eine höhere Zuführung vom OH aufgestockt werden das Vorhaben Gebäude wurde auf Grund der beschlossenen Arbeiten aufgestockt Das Gesamtbudget 2008 beträgt nunmehr insgesamt 3,715.000,-. Mit dem Nachtragsvoranschlag sollen auch das Darlehen für den Kindergartenausbau von 70.000,- beschlossen werden. Bgm. Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2008, sowie dem neu aufzunehmenden Darlehen für den Kindergartenausbau von 70.000,- seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: 17 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (GR Mag. Robert Grund) TOP 3 Beschlussfassung über den Nutzungsvertrag zw. der Fa. Leopold Penner Transport GmbH und der Gemeinde betreffend die Schottergrube auf Grdstk. Nr. 334/2, KG Hatzenbach Die Gemeinde Leitzersdorf (als Grundeigentümer) ist Alleineigentümer des ob der Liegenschaft Einlagezahl 10 des Grundbuches über die Katastralgemeinde 11110 Hatzenbach vorgetragenen Grundstückes Nr. 334/2, welches zum Teil landwirtschaftlich genutzt und zum Teil als Schottergrube genutzt ist. Das Grundstück weist ein unverbürgtes Ausmaß von 29.665 m² auf. Die Fläche von 29.665 m² entspricht genau jener, welche noch für den Abbau vorgesehen ist. Seite 3

Grundlage dafür ist das Projekt Gemeinde Leitzersdorf; Abbaustätte Hatzenbach (Abbaufeld Hatzenbach I) - Gewinnungsbetriebsplan gemäß 113 MinroG, ausgearbeitet von der Team Kernstock ZT GmbH, 1230 Wien unter GZ 0543, Plan Nrn. 4-8 vom September 2007. Das genannte Projekt ist als Grundlage Bestandteil des gegenständlichen Nutzungsvertrages. Zweck dieses Vertrages ist eine zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Grund und Boden, wobei grundeigene mineralische Rohstoffe entnommen werden. Die Gemeinde Leitzersdorf gestattet der Fa. Leopold Penner, den Abbau von grundeigenen mineralischen Rohstoffen, die Aneignung dieser grundeigenen mineralischen Rohstoffe sowie die Erzielung des Gewinnes aus der Veräußerung dieser grundeigenen mineralischen Rohstoffe auf dem vorstehend näher erwähnten Grundstück Nr. 334/2, KG Hatzenbach. Für entnommenes Schüttmaterial leistet die Fa. Leopold Penner an die Gemeinde Leitzersdorf bei losem Kubikmeter einen Betrag in der Höhe von EUR 0,33 (EURO Null- Komma-Dreiunddreißig) exklusive Umsatzsteuer. Für entnommenes Schottermaterial leistet die Fa. Leopold Penner an die Gemeinde Leitzersdorf bei losem Kubikmeter einen Betrag in der Höhe von EUR 1,05 (EURO Ein- Komma-Nullfünf) exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 % (zwanzig Prozent). Der in der GR-Sitzung vom 31.3.2008 gefasste Beschluss, dass die Gemeinde berechtigt wird, für den Eigenbedarf Schotter zu jenen Bedingungen zu beziehen, zu denen der Schotter an die Firma Penner verkauft wird, wurde vom Markscheider der Gemeinde, Dipl.Ing. Werner Kernstock (DI Widman), in den vorliegenden Vertrag eingearbeitet. Bgm. Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden, überarbeiteten, Nutzungsvertrag zw. der Fa. Leopold Penner und der Gemeinde Leitzersdorf seine Zustimmung geben. GR Mag. Robert Grund stellt den Antrag: Beilage 2 Abstimmung über den Antrag von Bgm. Ing. Günter Glasl Abstimmung: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen (GGR Ingrid Hofmann, GR Gerhard Fischer) TOP 4 Beschlussfassung über den Ankauf eines Nutzfahrzeuges Das gemeindeeigene Nutzfahrzeug Seat Terra, Erstzulassung 1994, ist aus wirtschaftlichen Gründen mit Ende Mai 2008 aus dem Gemeindegebrauch auszuscheiden. Für den Ankauf eines neuen Nutzfahrzeuges liegen Anbote der Firma Spreng Ges.mbH, der Firma Peugeot Autohaus Hollabrunn und der Fa. Renault Grundschober aus Stockerau vor. Das Anbot der Fa. Spreng über einen gebrauchten Skoda Praktik, 5-türig, 51 KW, Seite 4

Km-Stand 17.571 in der Farbe Alaska-Weiß, 2 Jahren Fahrzeuggarantie zum Preis von 9.500,-- inkl. Mwst. ist als wirtschaftlich bestes Angebot zu bewerten. Das Fahrzeug ist sofort verfügbar. Bgm. Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Ankauf des gebrauchten Fahrzeuges der Marke Skoda Praktik, wie vorstehend beschrieben, zum Preis von 9.500,-- inkl. Mwst. zustimmen. Desweiteren soll die Beschriftung des Fahrzeuges bei der Fa. Wasner aus Großmugl zum Preis von ca. 350,-- inkl. Mwst. beschlossen werden. TOP 5 Abschluss eines Werkvertrages zw. der Gemeinde und Vertragsarzt zur medizinischen Bereichsversorgung der Erfüllung der Gemeindeaufgaben In der GR-Sitzung am 31.3.2008 wurde der Verordnungsentwurf der NÖ Landesregierung zur Auflösung der Sanitätsgemeinde Niederhollabrunn - Leitzersdorf beschlossen. Seitens der genannten Gemeinden wurde seit mehreren Jahren kein Gemeindearzt im Sinne des NÖ Gemeindeärztegesetzes mehr geführt, die Betrauung der wahrzunehmenden Belange wurden mittels eines Werkvertrages zwischen der Sanitätsgemeinde Niederhollabrunn und Herrn Dr. med. Markus Deim, vorgenommen. Nach erfolgter Auflösung der Sanitätsgemeinde ist ein neuerlicher Werkvertrag mit Dr. med. Markus Deim abzuschließen. Bgm. Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Werkvertrag zw. der Gemeinde Leitzersdorf und Dr. med. Markus Deim zur medizinischen Bereichsversorgung seine Zustimmung erteilen. TOP 6 Beschlussfassung über den Ankauf eines Einsatzfahrzeuges für die FF-Hatzenbach Auf Grund des Alters des derzeitigen FF-Fahrzeuges und den in den nächsten Jahren zu erwartenden Instandhaltungskosten wurde von der Freiw. Feuerwehr Hatzenbach mit Schreiben vom 30.10.2007 u. 8.3.2008 um Ankauf eines neues Kleinlöschfahrzeuges bei der Gemeinde angesucht. Kleinlöschfahrzeuge werden bis Ende 2008 vom Land Niederösterreich gesondert gefördert. Folgende Förderungen können lt. Förderungsrichtlinien in Anspruch genommen werden: Landesförderung 13.000,-- Sonderförderung 15.000,-- Förderung für Nutzungsdauer von 25 Jahren des alten KLF 3.275,-- Die gesamten Anschaffungskosten für das neue KLF, vorzugsweise Mercedes-Benz Sprinter, Rosenbauer Compact Line würden sich auf ca. 90.000,-- belaufen. Seite 5

Der nach Abzug der zu erwartenden Förderungen verbliebene Restbetrag von ca. 60.000,-- soll je zur Hälfte von der Freiw. Feuerwehr Hatzenbach und der Gemeinde Leitzersdorf bezahlt werden. GGR Ing. Robert Trummer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Ankauf eines KLF vorzugsweise eines Mercedes-Benz Sprinter, Rosenbauer Compact Line zum Preis von ca. 90.000,-- inkl. Mwst. zustimmen. Der nach Abzug der zu erwartenden Förderungen in der Höhe von 31.275,-- verbliebene Restbetrag in der Höhe von ca. 60.000,-- soll je zur Hälfte von der Freiw. Feuerwehr Hatzenbach und der Gemeinde Leitzersdorf bezahlt werden. TOP 7 Bericht der Sitzung des Finanz- u. Verwaltungsausschusses vom 28.3.2008 GGR Ing. Robert Trummer, Vorsitzender des Ausschusses, bringt den Bericht der Sitzung des Finanz- u. Verwaltungsausschusses vom 28.3.2008, dem Gemeinderat zur Kenntnis. TOP 8 Bericht der Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses vom 10.4.2008 u. 17.4.2008 GR Robert Weiskirchner, Vorsitzender des Ausschusses, bringt den Bericht der Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses vom 10.4.2008 u. 17.4.2008, dem Gemeinderat zur Kenntnis. TOP 9 Beschlussfassung über die Abänderung der Wasserabgabenordnung Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Anpassung der Wasserabgabenordnung hinsichtlich der Wasserbezugsgebühr sowie der Bereitstellungsgebühr notwendig. Nach Ermittlung der Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Wasserversorgung ergibt dies, laut von der NÖ LR überprüfter Berechnung, eine Wasserbezugsgebühr von 1,28 exkl. Mwst. pro m³ sowie eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 19,17 exkl. Mwst. Bgm. Ing. Günter Glasl stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle vorliegender Abänderung des 5 der Wasserabgabenordnung vom 15. März 2001 und des 6 der Wasserabgabenordnung vom 9.6.2004 seine Zustimmung erteilen. VERORDNUNG der WASSERABGABENORDNUNG Seite 6

Abänderung des 5 der Wasserabgabenordnung vom 15. März 2001 wie folgt: 5 Bereitstellungsgebühren 1. Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Der Bereitstellungsbetrag wird mit 6,39 pro m³ / h festgesetzt. 2. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³ / h ) mal dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr Wassermessernennbelastung in m³/h mal Bereitstellungsbetrag In Euro pro m³/h = Bereitstellungsgebühr in Euro 3 6,39 19,17 Abänderung des 6 der Wasserabgabenordnung vom 9. Juni 2004 wie folgt: 6 Wasserbezugsgebühr 1) Die Wasserbezugsgebühren werden für die Liegenschaft für die von der Gemeinde ein Wasserzähler beigestellt ist, nach den Bestimmungen des 10 Abs. 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes, LGBl. 6930 idgf berechnet. 2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m³ Wasser mit 1,28 festgesetzt. 3) Die Wasserbezugsgebühren sind für die Liegenschaft, für die von der Gemeinde ein Wasserzähler noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr gem. 6 Abs. 2 vervielfacht wird. Dieser Betrag wird auf die in einem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft. TOP 10 Beschlussfassung über die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten für den FF-Hauszubau in der KG Wiesen Seite 7

Über die benötigten Elektroinstallationsarbeiten für den FF-Hauszubau in der KG Wiesen wurden Anbote der Firmen Elektro Groß, Fa. Elektro Schauhuber sowie Elektro Ehn eingeholt. Die Montagearbeiten werden von den Mitgliedern der FF-Wiesen in Eigenregie durchgeführt. Nach Bewertung der einzelnen Anbote ist das Anbot der Fa. Elektro Ehn als das wirtschaftlich günstigste anzusehen. Vizebgm. Thomas Celig beantragt, der Gemeinderat wolle den Auftrag über den Ankauf des benötigten Elektroinstallationsmaterials für den FF-Hauszubau in der KG Wiesen an den Bestbieter die Fa. Elektro Ehn zum Preis von ca. 3.600,-- inkl. Mwst. vergeben. GR Mag. Robert Grund stellt den Antrag: Ich beantrage, dass bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein Gesamtkostenplan erstellt werden soll für den FF-Hauszubau in der KG Wiesen. (Übernommen aus dem Mail, eingelangt am 15.5.2008) Beschluss: nicht angenommen Abstimmung: 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen (Bgm. Ing. Günter Glasl, GGR Franz Stöckelmaier, GR Josef Schabel, GR Gerhard Ratsch, GR Franz Beidl, GR Robert Weiskirchner, Vizebgm. Thomas Celig, GR Johannes Böck), 2 Stimmenthaltungen (GGR Ing. Robert Trummer, GR Maria Ipsa) Abstimmung über den Antrag von Vizebgm. Thomas Celig Abstimmung: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen (GR Alexandra Schöber, GGR Ingrid Hofmann, GR Mag. Robert Grund, GR Franz Kozlik, GR Friedrich Küpper-Gratzl, GR Gerhard Fischer), 2 Stimmenthaltungen (GGR Christine Huber, GGR Ing. Friedrich Grundschober) TOP 11 Beschlussfassung über die Verpflichtungserklärung zur Übernahme eines Baukostenbeitrages für den fernmeldetechnischen Ausbau der Telekom Austria AG in der KG Wollmannsberg Es besteht aus fernmeldetechnischer Sicht kein Netzinteresse welches einen Ausbau seitens der TA erfordern würde. Die bestehenden EVN Strom Mitbenützungen (Provisorien) und die vorsorgliche Verlegung eines PE 40 Rohres für Lichtwellenleiterkabel wurden für die Festlegung des Baukostenbeitrages berücksichtigt. Der Baukostenbeitrag umfasst: Sämtliche Grab- und Wiederherstellungsarbeiten, Verlegen, Betten und Zudecken der Telekom Anlagen, Herstellen der Bau- und Spleißgruben sowie das Errichten der Schaltstellen. Weiters übernimmt die Gemeinde wie vereinbart das Abtragen der nicht mehr benötigten oberirdischen Leitungen sowie das Abtragen der TA Stützpunkte. Seite 8

Der Baukostenbeitrag ist für Leistungen, welche die Telekom selbst beauftragt bzw. durchführt (Planung, Bauaufsicht, Vermessung, Schaltarbeiten, Anpassen). Für die oben genannte Leistung wird seitens des Bestellers ein Baukostenbeitrag in der Höhe von 3.500,-- exkl. Mwst. fällig. Bgm. Ing. Günter Glasl beantragt, der Gemeinderat wolle die Übernahme des Baukostenbeitrages in der Höhe von 3.500,-- exkl. Mwst. für die Verlegung der Telefoneinbauten beschließen. Abstimmung: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen (GGR Ing. Friedrich Grundschober, GR Alexandra Schöber) Berichte: Bgm. Ing. Günter Glasl informiert den Gemeinderat über folgende Vorhaben: Der Metalltürstock in der Arztpraxis soll mit Holz verkleidet werden. Die Kosten werden mit insgesamt 700,-- inkl. Mwst. geschätzt. Nach Vorlage der endgültigen Kosten wird im Vorstand der dementsprechende Beschluss gefasst. Weiters besteht die Möglichkeit eine gebrauchte elektrische Markise für den Kindergarten anzukaufen. Der Preis beträgt ca. 450,-- inkl. Mwst. Nach Vorlage der entgültigen Kosten wird im Vorstand der dementsprechende Beschluss gefasst. Nach Ausscheiden (Ende Mai) des gemeindeeigenen Fahrzeuges Seat Terra wird dieses öffentlich zum Verkauf angeboten. Das Mindestgebot soll 100,-- betragen. Um 19.20 Uhr schließt Bgm. Ing. Günter Glasl die Gemeinderatssitzung. ------------------------------ ------------------------------ ------------------------------ Bürgermeister Vizebürgermeister GGR ------------------------------ ------------------------------ GGR Schriftführer Seite 9