Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Ähnliche Dokumente
GHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung

Die CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Technische Universität t Berlin

GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

Stoffe zwingend bis zwingend seit

Gefahrstoffbeauftragter der Universität

Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien

GHS/CLP Einführung in der Linde Group

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP

CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

Sicherheitsunterweisung März 2015

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Nutzungsbedingungen von Fachinformationen

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Einstufung von Gemischen

GHS / CLP. Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe. Was ist neu? Was ändert sich?

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Rechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen

Fortbildungskurs für Arbeitsschutzbeauftragte

Neue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen.

Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst

- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Matthias Plog, BAuA

Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen

Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler

Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Anhang III. Teil 1 der

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Dr. Sabine Darschnik, BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben. John, Darschnik, Plog BAuA

GHS Das neue global harmonisierte Einstufungssystem für Gefahrstoffe -Anpassungen in der Abfallverzeichnisverordnung notwendig?-

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

Was bringt das Global Harmonisierte Einstufungs-und KennzeichnungsSystem(GHS) für KMU?

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

Neue Kennzeichnungen auf Packungen von Wasch- und Reinigungsmitteln

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

CLP-/GHS-Verordnung: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe

GHS Ein System für die Welt!?

GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Fachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe

Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht

Gefahrstoffkennzeichnung GHS

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

GHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten

Aspekte zu GHS in Schulen

Informationen zur GHS Verordnung

GHS Globally Harmonised System: neue Piktogramme für gefährliche Stoffe

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Einstufung und Kennzeichnung unter GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Grundlagen

Wintersemester 2017/2018 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

CLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

Das Globally Harmonised System (GHS)

Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern. Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein

Harmonisierte Kennzeichnung von Chemikalien

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

CLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

GHS Globales Harmonisiertes System

Tabelle Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010

Neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln durch das Global Harmonisierte System (GHS)

Weiterbildung GHS und CLP-Verordnung. Bärbel Kirste SDU 12 Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz SDU

Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Allgemeine Informationen über CLP

Die neue CLP-Verordnung was ändert sich?

Informationsblatt zur Gefahrstoffkennzeichnung. Alle Informationen zur neuen GHS/CLP-Verordnung

Arbeits- und Umweltschutz Page 1 of 8

Transkript:

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 1. März 2010

Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319 Isomere H CH 4 Methan C 4 H 10 Butan C 6 H 14 Hexan C 20 H 42 Eikosan Folie 2, 1. Mär. 2010

Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals Auslöser - Probleme beim Transport gefährlicher Stoffe: Erschwerung des internationalen Handels durch unterschiedliche und bisweilen widersprüchliche Kennzeichnungsvorschriften Folie 3, 1. Mär. 2010

Bisher: Unterschiedliche Kennzeichnungs-Vorschriften für Gefahrstoffe Beispiel: Coffein (LD 50 oral 279 mg/kg Körpergewicht) Europäische Union (altes Recht) USA, Canada, Japan, Korea Australien, Malaysia, Thailand Neuseeland China, Indien Toxic Harmful Hazardous Not-dangerous bzw. Non-toxic Europäische Union (neues Recht) Folie 4, 1. Mär. 2010

Deutschland 1856: Harmonisierung im Eisenbahn-Transport Folie 5, 1. Mär. 2010

GHS Vorgeschichte Harmonisierung der Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter: Rio 1992: UNCED Agenda 21, Kapitel 19 - Auftrag für das GHS UN Ecosoc Juli 2003: formelle Annahme des GHS seitdem Weiterentwicklung aktueller Stand: dritte überarbeitete Fassung vom Juli 2009 Folie 6, 1. Mär. 2010

Ziele des GHS Vereinheitlichung der wichtigsten Systeme weltweit für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern in ein einziges neues System Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Erleichterung des internationalen Handels Quelle: www.unece.org Folie 7, 1. Mär. 2010

Wesentliche Bestandteile des GHS ein weltweit einheitliches System zur Einstufung chemischer Substanzen ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Gemischen ein weltweit einheitliches System für die Kommunikation von Gefahren für Arbeitnehmer, Verbraucher und den Transport, das Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter einschließt Folie 8, 1. Mär. 2010

Prinzipien des GHS - Übersicht Gefährdung: intrinsische Eigenschaften (PC-Daten, humantoxikologische und Umweltdaten) als Grundlage für die Kennzeichnung Nutzung der vorhandenen Information zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Modulares System nach dem Baukastenprinzip für Sektoren (Verbraucher, Arbeitsplatz, Transport, Notfall) Informationsübermittlung durch Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt Folie 9, 1. Mär. 2010

Was ist nicht Inhalt des GHS? Risikobewertung und Risikomanagement Regeln für das Inverkehrbringen von Stoffen Vorschriften für die Ermittlung von Stoffeigenschaften Folie 10, 1. Mär. 2010

Einführung des GHS in der Europäischen Union Veröffentlichung am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der EU: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 - CLP-Verordnung Verordnung; in Kraft getreten am 20. Januar 2009-1. Anpassungs-Verordnung (EG) Nr. 790/2009 (anzuwenden ab 1. Dezember 2010) gesetzliche Grundlage Art. 114 AEUV (früher Art. 95 EGV) (Angleichung der Rechtsvorschriften) Gesetzgebungsverfahren nach Art. 294 AEUV (früher Art. 251 EGV) (ordentliches Gesetzgebungsverfahren, früher Mitentscheidungsverfahren) Folie 11, 1. Mär. 2010 CLP = Classification, Labelling and Packaging

Welche Stoffe werden nicht von der Verordnung erfasst? Beispiele: radioaktive und infektiöse Stoffe Stoffe und Gemische unter zollamtlicher Überwachung (Transit) nicht isolierte Zwischenprodukte Abfälle im Anwendungsbereich von Richtlinie 2006/12/EG Fertigerzeugnisse für den Endverbraucher: - Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel Folie 12, 1. Mär. 2010

Gefahrenklassen und Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Art der Gefahr (physikalisch, Gesundheit, Umwelt) - z.b. akute Toxizität Kategorie 1 bis 4 bei der akuten Toxizität GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Sicherheitshinweis bisher: Gefahrensymbol bisher: R-Satz bisher: S-Satz Folie 15, 1. Mär. 2010

neue GHS-Piktogramme RL 67/548/EWG: CLP-VO: hier nur eine Auswahl neu z.b. für CMR-Stoffe kein Symbol Folie 19, 1. Mär. 2010

Beispiel: akute Toxizität Einstufung Kategorie 1 GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis: - oral - dermal - inhalativ Sicherheitshinweis Gefahr H300 (Lebensgefahr bei Verschlucken) H310 (Lebensgefahr bei Hautkontakt) H330 (Lebensgefahr bei Einatmen) z.b. P270 (Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen) Folie 20, 1. Mär. 2010

akute Toxizität irreversibler Schaden bei einmaliger Exposition Beispiel: Methanol (altes Recht) Einstufung F; R11 T; R23/24/25-39/23/24/25 Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung Gefahrenhinweise Leichtentzündlich Giftig R11 (Leichtentzündlich) R23/24/25 (Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut) R39/23/24/25 (Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken) Folie 21, 1. Mär. 2010

Spezifische Zielorgantoxizität Beispiel: Methanol (neues Recht) Einstufung Entz. Fl. 2; H225 Akut Tox. 3; H331 Akut Tox. 3; H311 Akut Tox. 3; H301 STOT einm. 1; H370 Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweise Folie 22, 1. Mär. 2010 Gefahr H225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) H331 (Giftig bei Einatmen) H311 (Giftig bei Hautkontakt) H301 (Giftig bei Verschlucken) H370 (Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt))

neue Einstufungskriterien z. B.: Akute orale Toxizität LD 50 [mg/kg] EG Sehr giftig < 25 Giftig > 25-200 Gesundheitsschädlich > 200-2000 200-300 2000-5000 GHS Kategorie 1 < 5 Kategorie 2 > 5 - < 50 Kategorie 3 > 50 - < 300 Kategorie 4 > 300 - < 2000 Kategorie 5 - optional > 2000 - < 5000 Ohne Piktogramm Folie 23, 1. Mär. 2010

Änderungen für Stoffe akute Toxizität - LD 50 / LC 50 200-300 mg/kg oral und 400-1000 mg/kg dermal: aus wird Kategorie 3 (Anhang I Tabelle 3.1.1 CLP-Verordnung) Schätzung: 29 (0,9 %) (orale Tox.) und 60 (1,8 %) (dermale Tox.) aller 3366 legal eingestuften Stoffe werden umgestuft für Stoffe: neues Recht gilt ab 1. Dezember 2010 Folie 24, 1. Mär. 2010

Kennzeichnung von Gemischen Übertragungsgrundsätze (Bridging Principles, Anhang I Nr. 1.1.3 ) für die Einstufung von Gemischen ohne ausreichende Prüfdaten: Bedingung: ausreichende Daten über ähnliche geprüfte Gemische oder einzelne Bestandteile sind vorhanden Verdünnung mit einem weniger gefährlichen Stoff Chargenvergleich Konzentrierung hochgefährlicher Gemische Interpolation innerhalb einer Toxizitätskategorie im Wesentlichen ähnliche Gemische Folie 25, 1. Mär. 2010

Änderungen für Gemische Verschärfung der Einstufungsgrenzen Ätz- / Reizwirkung (Haut und Auge) maximal um den Faktor 2 bis 5 Gesamtzahl gefährlicher Gemische steigt für Gemische: neues Recht gilt ab ab 1. Juni 2015 Folie 26, 1. Mär. 2010

Was wird nicht aus dem UN-GHS übernommen? GHS-Kategorien, die derzeit kein Teil der EG-Gesetzgebung sind: zum Beispiel: PC-Eigenschaften: Entz. Fl. 4 Gesundheitsgefahren: Akut Tox. 5 Folie 27, 1. Mär. 2010

Was wird zusätzlich aus der derzeitigen EG-Gesetzgebung übernommen? zum Beispiel: Ozonabbau bisher R59 (Gefährlich für die Ozonschicht) in Zukunft zusätzliche EG-Gefahrenklasse EUH059 (Schädigt die Ozonschicht) Hinweis: im UNO-GHS 2009 neu als Gefahrenklasse aufgenommen! Folie 28, 1. Mär. 2010

Was ändert sich für Betriebe? Etiketten und Sicherheitsdatenblätter ggf. Verpackungen Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffverzeichnisse Betriebsanweisungen Anforderungen an den Umgang (z.b. Lagerung) Meldung gefährlicher Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Frist: 1. Dezember 2010) Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche (z.b. Störfall-Verordnung) Folie 29, 1. Mär. 2010

Fazit: Vergleichbarer Ansatz Unterschiede im Detail Die CLP-VO ist vergleichbar mit dem derzeitigen EG-System. Sie legt ein einheitliches Einstufungsund Kennzeichnungssystem fest, deckt ungefähr die gleichen Gefahren ab, enthält gleiche oder ähnliche Einstufungskriterien und legt ein vergleichbares Kommunikationssystem für Gefahrstoffe fest. Die CLP-VO unterscheidet sich vom derzeitigen EG-System. Sie enthält einheitliche Kriterien für Transport und Verwendung, enthält weitere Gefahrenklassen und kategorien, enthält z. T. andere Kriterien und Grenzwerte, verwendet einen anderen Ansatz für Gemische und ändert wichtige Bestandteile der Kennzeichnung. Folie 30, 1. Mär. 2010

Die CLP-VO als Teil des Europäischen Chemikalienrechts CLP-Verordnung: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (harmonisiertes) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis REACH-Verordnung: Anmeldung von Stoffen und Gemischen Pflichten zur Lieferung von Stoffdaten Bewertung der Stoffdaten Zulassung und Beschränkung der Verwendung von Stoffen Leitfaden für das Sicherheitsdatenblatt Folie 31, 1. Mär. 2010

Informationen im Internet GHS auf UNO-Ebene: United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html GHS auf europäischer Ebene: http://ec.europa.eu/enterprise/reach/ghs/index_en.htm Faltblatt der BAuA zur CLP-Verordnung: http://www.baua.de/nn_5846/sid_f8acc43fd1b3be8c7bbcc4dd36d396 4B/de/Publikationen/Faltblaetter/F73.html? nnn=true Leitfaden des UBA zur CLP-Verordnung: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/3332.htm GHS-Konverter des BIA: http://www.ghs-konverter.de/ Informationen Stand: Oktober 2009 Folie 32, 1. Mär. 2010

Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Tel: 0721 / 5600 2323 E-Mail: georg.herb@lubw.bwl.de