Leichte Sprache - ein möglicher Beitrag zur Selbstbestimmung

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Transkript:

Fachtagung vom 7./8. September 2016 in Freiburg Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung Workshop 13 Leichte Sprache - ein möglicher Beitrag zur Selbstbestimmung Lichtenauer Annette, lic. phil., wissenschaftliche Mitarbeiterin Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz Parpan-Blaser Anne, Dr. phil., dipl. Sozialarbeiterin, Dozentin Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz Gesetzliche Regelungen, Schreiben von Behörden, Formulare usw. sind oft in einer Sprache verfasst, die Adressatinnen und Adressaten nicht erreicht. Personen, die von behördlichen Massnahmen betroffen sind und nur über geringe Lesekompetenz verfügen, sind auf mündliche Informationen durch Fach- und Drittpersonen angewiesen, was Selbstbestimmung und Partizipation einschränken kann. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten sondern auch Personen, die aufgrund psychosozialer Belastung, psychischer Erkrankung, Illetrismus usw. in ihrer Lesefähigkeit eingeschränkt sind. Sie alle profitieren von einfach verständlichen Informationen in Leichter Sprache. Der Workshop führt vor diesem Hintergrund in das Konzept und in einige Regeln der Leichten Sprache ein. Anhand von Beispielen aus amtlichen Dokumenten, die in Zusammenarbeit mit einer KESB entstanden sind, soll gezeigt werden, wie mit Hilfe Leichter Sprache Kommunikationsbarrieren im Erwachsenenschutz reduziert werden können. Der Fokus liegt dabei auf schriftlichen Dokumenten aus dem Erwachsenenschutz. Diskutiert werden sollen Chancen und Herausforderungen der Leichten Sprache im Erwachsenenschutz und die Frage, inwieweit Leichte Sprache die Selbstbestimmung von Personen, die von Erwachsenenschutzmassnahmen betroffen sind, erhöhen kann. Die Präsentation und weitere Unterlagen der Fachtagung stehen auf www.kokes.ch Aktuell Tagung 2016 zum Download bereit.

Workshop 13: Leichte Sprache ein möglicher Beitrag zur Selbstbestimmung Kursblock 1 vom 1. und 2. Februar 2016 Annette Lichtenauer lic. phil. Prof. Dr. Anne Parpan Blaser Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Integration und Partizipation KOKES Fachtagung 7./8. September 2016, Freiburg «Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung» Globalskala (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen GER) A1 ganz einfache, kurze Sätze vertraute Wörter langsam und deutlich sprechen A2 einzelne Sätze Häufig verwendete Ausdrücke Vertraute Themen B1 kurze Texte bei Verwendung klarer Standardsprache B2 komplexe Texte und abstrakte Inhalte Fachtexte im eigenen Gebiet C1 breites Spektrum auch komplexer Sachinhalte C2 praktisch alles 2 1

Verteilung der Sprachniveaus in der Bevölkerung Kompetenzniveau der deutschen Bevölkerung Sprachniveau der Behörden und Firmeninformation 68% 40% 16% 9% 4% 0% 0% 33% 17% 5% 6% 2% A1 A2 B1 B2 C1 C2 Quellen: R. Beekveldt, Spaß am Lesen Verlag und Level One Studie, Uni Hamburg 2011 3 Lesekompetenz (Schweiz) 800.000 Menschen nicht gut genug lesen oder schreiben (Stiftung SAGS 2014) 16 Prozent der Bevölkerung können nicht lesen oder schreiben (NZZ, 8.1.2011) Von der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sind knapp eine Million Personen von Leseschwäche betroffen (20%). (Volkswirtschaftliche Kosten der Leseschwäche in der Schweiz, BASS 2007) 4 2

Zielgruppen einer leicht verständlichen Sprache Menschen mit... Lernschwierigkeiten nicht deutscher Muttersprache Gehörlosigkeit Kommunikationsbeeinträchtigung Sehbeeinträchtigungen Bildungsferne geringem Bildungsniveau funktionalem Analphabetismus Demenz Wunsch sich schnell über ein Thema zu informieren 5 Politische Hintergründe: UN BRK Artikel 21: «Die Vertragsstaaten treffen alle geeignete Massnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf freie Meinungsäusserung und Meinungsfreiheit einschliesslich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können.» (UN Behindertenrechtskonventionen) Forderung Massnahmen zu ergreifen um Kommunikationsbarrieren abzubauen Mittel dazu: «Leichte Sprache» 6 3

Historische Hintergründe In Schweden bereits Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts erste Versuche mit Texten in «Leichter Sprache» 1984 bereits erste Zeitschrift in «Leichter Sprache» in Schweden US amerikanische Bewegung People First entwickelte 1996 den Gedanken «Easy Read» 1998 erste europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbarer Information durch die Vereinigung der ILSMH (International League of Societies für Persons with Mental handicap) 2009 Regelwerk zur «Leichter Sprache» mit Gütesiegel erstellt durch die internationale Organisation Inclusion Europe 7 Verarbeitungsebenen für das Textverstehen Basale Verarbeitung Worterkennung Semantisch syntaktische Verarbeitung Das Zusammenfügen von Wörtern, Satz verstehen Elaborierte Verarbeitung Verknüpfung zum Vorwissen Reduktive Verarbeitung Zusammenfassung auf das Wesentliche Rekonstruktive Verarbeitung Erworbenes Wissen abrufen und nutzen 8 4

einige Kriterien für Wörter (Bsp) bekannte, leicht verständliche Wörter kurze Wörter: zusammengesetzte Hauptwörter mit Bindestrich trennen immer das selbe Wort für die selbe Sache schwierige Wörter mit Beispielen aus dem Alltag erklären Keine Fremdwörter und fremdsprachige Wörter Keine Abkürzungen, Zahlen als Ziffern (9 statt neun) Pronomen vorsichtig verwenden 9 einige Kriterien Sätze (Bsp) 1 Information pro Satz Kurze Sätze: Subjekt Prädikat Objekt Zeilenumbruch nach Sinneinheiten Wörter am Zeilenende nicht trennen Satzkonstruktionen ohne: um zu / obwohl / trotzdem / nachdem / bevor Verneinungen vermeiden 10 5

einige Kriterien für Texte (Bsp) neuer Gedanke > neuer Absatz logische Reihenfolge der Information Wiederholungen sind erlaubt Komplexe Inhalte werden anhand von Beispielen erläutert Absätze nicht über 2 Seiten 11 einige Kriterien für das Layout (Bsp) übersichtliche Gestaltung mit genug Abständen zwischen Elementen Überschriften geben an, was nachher kommt Schrift ohne Serifen > Keine Schrift mit Serifen Keine Fussnoten oder Querverweise 12 6

Allgemeine Kriterien Diese Fragen sollte man sich bereits vorher stellen: Warum schreibe ich das Dokument? Was möchte ich sagen? Welche Hintergrundinformationen werden benötigt? Welche Informationen werden gebraucht? Was ist die logische Reihenfolge? Wer ist meine Zielgruppe? Zielgruppengerechte Sprache? Zielgruppengerechtes Medium? Wie kennzeichne ich, dass es sich um eine leicht verständliche Information handelt? 13 Beispiel aus dem Erwachsenenschutz Kann eine schutzbedürftige Person nicht ausreichend durch das private Umfeld, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Dienste unterstützt werden, kann sie zu ihrem Schutz von der KESB unter Beistandschaft gestellt werden. 14 7

Version in Leichter Sprache (B1) Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft. 15 Internet Seiten und Güte Siegel Netzwerk Leichte Sprache Regeln für Texte und für Tagungen http://www.leichtesprache.org/ Wörterbuch Leichte Sprache http://www.lebenshilfe.de/de/leichtesprache/woerterbuch/index.php Bilder für Leichte Sprache http://www.leichte sprache.de Inclusion Europe http://http://www.inclusion europe.org Capito http://www.capito.eu/de/leicht_lesen Nachrichten leicht http://www.nachrichtenleicht.de/ Bundes Vereinigung Lebenshilfe Verschiedene Informationen http://www.lebenshilfe.de/de/leichtesprache/index.php Mensch zuerst http://www.people1.de/ Ich kenne meine Rechte (UN BRK) http://www.ich kenne meine rechte.de/ einfach teilhaben http://www.einfach teilhaben.de/de/ls 16 8

Workshop 13: Leichte Sprache - ein möglicher Beitrag zur Selbstbestimmung Beispiel Mit Abklärungsbericht vom 15.10.2014 gelangten die Sozialen Dienste an die KESB: Gemäss diesem Bericht ist XY vor sechs Jahren ins Alters- und Pflegeheim AB eingetreten. Trotz fortgeschrittenem Alter sei XY weder in ihrer Handlungs- noch in der Urteilsfähigkeit eingeschränkt. Bis zur vorgenannten Meldung, habe sie ihre administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbständig bzw. mit der Unterstützung der AHV-Zweigstelle der Einwohnergemeinde besorgt. Offensichtlich seien aber die Altersheimrechnungen nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet worden, was zu einer Verknappung der finanziellen Mittel von XY geführt habe. Sie habe sich einen Mann gewünscht, der sich um ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten kümmere. Aus ihrer Familie sei dazu niemand bereit.