Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017

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Transkript:

Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017

Grundsätze Bislang 2 Abs.3 UStG Umsatzsteuerpflicht bei BgA oder land- u. forstwirtschaftl. Betrieb (wirtschaftliche Betätigung) Ab 1.1.2017 wird 2 Abs.3 durch 2 b UStG abgelöst Danach Umsatzsteuerpflicht, wenn eine hoheitliche Tätigkeit zu Wettbewerbsverzerrungen führt oder bei Leistungen außerhalb des Hoheitsbetriebes (Jagdpachtverträge sind zivilrechtliche Verträge) Jagdgenossenschaften unterfallen 2 b Abs. 4 Nr. 5 UStG (Verweis auf RiLi 2006/112 Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 Nr. 12 - Umsätze der Genossenschaften) 2

Neuregelung ab 2017 Eigenjagdbezirk: schon bislang Umsatzsteuerpflicht Zuordnung land-u. forstwirtschaftlicher Betrieb Unternehmerische Tätigkeit Regelsteuersatz 19% Gem. Jagdbezirk: Keine Umsatzsteuerpflicht Keine Zuordnung land-u. forstwirtschaftlicher Betrieb/Betrieb gewerblicher Art Keine unternehmerische Tätigkeit, daher nicht steuerbare Vermögensverwaltung 3

Zukünftige Rechtslage Alle Umsätze (Jagdpachteinnahmen, Wildschadensverhütungspauschalen, etc.) der Jagdgenossenschaften sind ab 01. Jan. 2017 steuerpflichtig; Ausnahme Wildschadensersatz = Schadensersatz Steuerschuldner: Jagdgenossenschaft Steuersatz: Regelsteuersatz 19% Kleinunternehmerregelung: Anwendbar Vorsteuerabzug: Möglichkeit grundsätzlich gegeben 4

Exkurs: Kleinunternehmer EXKURS Kleinunternehmerregelung: 19 Abs. 1 UStG wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 voraussichtlich nicht überschreiten wird. Beträge sind Bruttobeträge: Bezogen auf 2016 nicht mehr als 14.705,88 netto (alle Umsätze, nicht nur Jagdpacht) Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug: : Entfällt Möglicher Verzicht auf Kleinunternehmerregelung durch Steuererklärung 5

EXKURS Vorsteuerabzug EXKURS Vorsteuerabzug: Grundsatz: Ohne Umsatzsteuer kein Vorsteuerabzug: Beispiel: Übertragung Durchführung Wegebau von Gemeinde auf die Jagdgenossenschaft Problem: Der Leistungsaustausch zwischen Jagdgenossenschaft und Gemeinde. Erfolgt dieser kostenneutral gegenüber der Gemeinde (Schenkung), mindert dies den Vorsteuerabzug der Jagdgenossenschaft im Hinblick auf den Wert der erbrachten Leistung 6

Optionserklärung Bis 31.12.2016 galt altes Recht (keine Umsatzsteuerpflicht) Optionserklärung: Anwendung altes Recht bis 31.12.2020 (Übergangsregelung) Zuständigkeit: Finanzämter Abgabe: Bis 31.12.2016 (Ausschlussfrist) Handelnde: Beschluss in der Jagdgenossenschaft Jagdgenossenschaftsversammlung Jagdvorstand (bei Übertragung gem. Satzung) Informationspflicht Jagdvorstand 7

Optionserklärung Übertragene Verwaltungsgeschäfte: Gemeinde kann keine eigene Entscheidung treffen! Verwaltung kann Erklärungen bündeln und gesammelt an FA weiterleiten (Beauftragter) Formblatt: https://www.lfstrlp.de/home/vordrucke/umsatzsteuer/sonstige/index. html Optionserklärung kann einmalig widerrufen werden 8

Optionserklärung Empfehlung GStB: Abgabe der Optionserklärung Formulierungsvorschlag GStB: Hiermit erklärt die Jagdgenossenschaft XY dass sie vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet Ab 1.1.2021 besteht grundsätzliche Steuerpflicht! 9

Empfehlung Jagdpachtverträge Übertragung der Umsatzsteuerlast auf Jagdpächter im Jagdpachtvertrag Formulierung Musterjagdpachtvertrag GStB verwenden Befürchtung: Minderung der Jagdpachteinnahmen durch geringe Flächenpacht Zusätzliche Belastung Jagdgenossenschaften Gemeinsames Anschreiben GStB u. Bauernverbände an die Finanzministerin Jagden selbstbewusst verpachten Ggf. Alternativen (Regiejagd) prüfen 10

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 11