Volksbank Lüneburger Heide Registerblatt: VR Rundschreiben

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Transkript:

Beratungsring Hohe Geest e.v. Ringstraße 1 21218 Seevetal-Lindhorst Tel.: 04105 / 770670 Fax: 041 05 / 580 714 www.beratungsring-hohegeest.de Geschäftsführer: Hartmut Peters St.-Nr.: 15/203/06234 Amtsgericht Lüneburg Volksbank Lüneburger Heide Registerblatt: VR 110200 BIC: GENODEF1NBU Finanzamt Buchholz i.d. Nordheide IBAN: DE77 26 0300 90 1092 00 Rundschreiben 21.07.2016 1. Umgang mit Vor-Ort-Kontrollen 4. NAU-Zwischenfrüchte dürfen gekalkt werden 2. Pflanzenschutzmittelzulassungen 5. Herbstdüngung mit organischen Düngern 3. Kalkung 6. Vorbereitungslehrgang Hauswirtschafter/in Termine & Fristen bis 31.07.2016 Wirtschaftsdüngerabgaben (www.meldeprogramm.de) melden Umbruch/Bearbeitung der Bracheflächen zur Aussaat einer Winterung möglich ab 01.08.2016 (kein Umbruch für Zwischenfrucht nach Brache!!) Ernte von Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen als ÖVF zulässig. Soll die Ernte vorher ab 15.08.2016 erfolgen, ist dies der Bewilligungsstelle min. 3 Tage vorher mitzuteilen ab 31.08.2016 Ernte anderer Leguminosen als ÖVF zulässig (z.b. Wicken, Klee) bis 30.09.2016 Agrardieselrückvergütung 2015, Ende der Abgabefrist! 1. Umgang mit Vor-Ort-Kontrollen Hier die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst: Sie dürfen eine Kontrolle nie ablehnen, Sie können höchstens um Verschiebung bitten. Bei Verweigerung der Kontrolle steht die gesamte Beihilfe auf dem Spiel. Führen Sie alle Aufzeichnungen fristgerecht durch. Besonders die Tiermeldungen, Bestandsregister und den jährlichen Nährstoffvergleich. Denken Sie an die Schlagkarteiführung für die Umweltmaßnahmen. Für jede Maßnahme ist eine unterschiedliche Schlagkartei aktuell zu führen. Wenn möglich, begleiten Sie die Prüfer über die Flächen und den Hof. Lassen sie sich ein Prüfprotokoll aushändigen. Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn Sie es genau gelesen und verstanden haben. Falls Grünland-Flächen am Jahresbeginn nur teilweise genutzt werden und später komplett beweidet werden, sollten Sie auf eine Wiederholung der Prüfung für die Flächen bestehen und damit die Nutzung nachweisen. Im Bereich der Landschaftselemente (LE) sind die erlaubten Pflegemaßnahmen häufig unklar. Grundsätzlich dürfen Landschaftselemente nicht ganz oder teilweise entfernt werden, damit alle Pflanzen wieder wachsen können. Ausnahmen erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Die Pflege von Hecken oder Knicks darf nur vom 1.10. bis Ende Februar stattfinden. Hecken und Knicks dürfen auf den Stock gesetzt werden - das bedeutet eine Schnitthöhe von etwa 20 cm. Bäume, die nicht wieder neu aufwachsen, dürfen nicht gefällt werden. Weiden und Erlen gehören zu den Bäumen, die auf den Stock gesetzt werden dürfen. Weitere Informationen hierzu unter www.lwk-niedersachsen.de Webcode 01030980). Hartmut Peters Tel.: 041 05 / 77 06 70 Fax: 041 05 / 580 714 Mobil: 0171 / 72 77 097 peters@beratungsring-hohegeest.de Thomas Horlacher Tel.: 041 05 / 580 717 Fax: 041 05 / 580 714 Mobil: 0172 / 35 76 504 horlacher@beratungsring-hohegeest.de

2. Pflanzenschutzmittelzulassungen Nachdem die Europäische Kommission entschieden hat, die Genehmigungen für Isoproturon (IPU) und Triasulfuron als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nicht zu erneuern, wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen zum 30. September 2016 widerrufen. Betroffen von dem Widerruf sind die folgenden Pflanzenschutzmittel: Bezeichnung Protugan Isofox InnoProtect Isofox Solar Herbaflex Arelon Flüssig Zoom Wirkstoff(e) Isoproturon Bifenox + Isoproturon Bifenox + Isoproturon Bromoxynil + Isoproturon Beflubutamid + Isoproturon Isoproturon Dicamba + Triasulfuron Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist für Lagerbestände bis zum 30. März 2017 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. September 2017. Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels FENIKAN (Isoproturon + Diflufenican) ist am 30. Juni 2016 durch Zeitablauf ausgelaufen. Hier geht die Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2016 und die Aufbrauchfrist bis zum 30. September 2017. Die Zulassung für das Kontaktfungizid Bravo 500 ist am 30.04.2016 ausgelaufen. Es besteht eine 6- monatige Abverkaufsfrist (bis 30.10.2016) und anschließend eine 12-monatige Aufbrauchfrist (bis 30.10.2017). Der Bedarf für das Frühjahr 2017 muss bis 30.10.2016 gedeckt werden. Eine Zulassung für die Zeit ab dem Frühjahr 2018 wird angestrebt. 3. Kalkung Für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit ist eine regelmäßige und ausreichende Kalkversorgung des Bodens unumgänglich. Dabei muss darauf geachtet werden, dass weder zu wenig aber auch nicht zu viel gekalkt wird. In die Fruchtfolge ist eine Kalkung vor Kalk liebenden Pflanzen wie Wintergerste, Winterraps oder Zuckerrüben einzuplanen. Vor allem die Kalkausbringung auf die Stoppel der Halmfrüchte hat für den Landwirt viele Vorteile: Nach der Getreideernte kann der Kalk ohne schädlichen Bodendruck, z. T. unter Zuhilfenahme der noch vorhandenen Fahrgassen, sehr gut und exakt verteilt werden. Mit der folgenden Stoppelbearbeitung erreicht man eine gute Einmischung in den oberen Krumenbereich. Je feiner die Struktur des Kalkes (Vermahlungsgrad) ist und je intensiver die Einmischung in den Boden, umso besser ist die Kalkwirkung. Direkt vor dem Kartoffelanbau hingegen sollte eine Kalkung unterbleiben, um dem Kartoffelschorf keinen Vorschub zu leisten. Nach der Aufkalkung empfehlen wir, im Frühjahr den ph-wert zu überprüfen, und bei Bedarf mit einer Kopfkalkung zusätzlich zu korrigieren. Das Ziel jeder Kalkung ist die Sicherstellung des Fruchtbarkeitszustandes der Böden durch: physikalische Eigenschaften Stabilisierung der Bodenaggregate und dadurch Verhinderung von Dichtlagerung, Verschlämmung und schlechter Wasserführung. Darüber hinaus wird das Porengefüge gefördert (Förderung des Gas- und Wasserhaushaltes). chemische Eigenschaften Verbesserung der Ausnutzung von Mineraldüngern durch Erhöhung der Nährstoffmobilität aber standortspezifischen ph-wert beachten. Die Verfügbarkeit von Nährstoffen (Eisen, Mangan, Cu) nimmt bei steigendem ph-wert ab. biologische Eigenschaften Bodenorganismen sind ein wichtiger Bestandteil des Bodenlebens und beeinflussen zahlreiche Umsetzungsprozesse. Sie erhöhen die biologische Aktivität zur Humusbildung und Strohrotte Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten! 2

und sind für den Aufbau des Porensystems und die Aggregatstabilität des Standortes unerlässlich. Dies ist gerade bei Mulchsaaten von entscheidender Bedeutung. Anzustrebende ph-werte, die theoretisch notwendigen Erhaltungsgaben und die maximal empfohlene Gabe CaO pro ha und Jahr in Abhängigkeit von der Bodenart entnehmen sie bitte der folgenden Tabelle: a) Acker Bodenart ph-ziel Erhaltungsgabe* % Humus ** 0-4 4,1-8 8,1-15 15,1-30 >30 (h) h sh a H max. Gabe S 5,6 5,2 4,8 4,3 4,1 2 15 l S, U 6,0 5,6 5,2 4,8 4,1 3 15 lls, lu 6,4 6,0 5,6 5,1 4,1 4 20 sl, tu, ttu 6,8 6,3 5,8 5,2 4,1 5 t L, tl, uut, ut, T 7,0 6,5 6,0 5,4 4,0 6 60 b) Grünland Bodenart ph-ziel Erhaltungsgabe* % Humus ** 0-4 4,1-8 8,1-15 15,1-30 >30 (h) h sh A H max. Gabe S 5,0 5,0 4,8 4,5 4,3 2 10 l S, U 5,4 5,4 5,2 5,0 4,3 2 10 lls, lu 5,7 5,7 5,4 5,3 4,3 3 20 sl, t L, tl, ttu, 6,1 6,1 5,8 5,5 4,3 3 20 tu, uut, ut, T * bei Böden in Versorgungsstufe C ** (h) = humusarm bis humos, h = stark humos, sh = sehr stark humos, a = anmoorig, H = Torf Bei der Auswahl der Kalkdünger sind mit dem Preis der Anteil an basisch wirkenden Bestandteilen, weitere Nährstoffe, die Wirkungsgeschwindigkeit und Reaktivität (wird im Wesentlichen von der Bindungsform und dem Vermahlungsgrad bestimmt) und der Einsatzgrund (Erhaltungskalkung, Aufkalkung, Kopfkalkung) zu bewerten. Hierbei ist zu bedenken, dass 1 dt MgO wie 1,399 dt CaO wirkt. Magnesiumhaltige Kalke bieten sich darüber hinaus als kostengünstige Magnesiumdünger an. Bezeichnung Gehalte Nebenbestandteile Wirkung Böden Kohlensaure min. 42 % Langsam MgO je nach Sorte alle Kalke CaO mittel min. 65 % mittlere/ Branntkalk z.t. MgO Sehr schnell CaO schwere min. 25 % MgO, Carbokalk Schnell alle* CaO Spurennährstoffe min. % 5-7 % MgO, Mg, Langsam - Konverterkalk alle CaO Spurennährstoffe mittel min. % MgO, P2O5, Thomaskalk Mittel alle CaO Spurennährstoffe *Auf Sandböden sind die schnelle Wirkung und die im Vergleich zu Lehm-/Tonböden höhere Auswaschung zu beachten. Carbokalk unterliegt auf sandigen Böden einer stärkeren und schnelleren Auswaschung. Nebenbestandteile sind allerdings N (~0,5kg/dt) und vor allem P2O5 (~1,4kg/dt), was ihn zu einem preiswerten Grund -Dünger macht! Aufgrund der hohen Wirksamkeit sollte Carbokalk daher auf Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten! 3

Stoppel zügig eingearbeitet werden bzw. im Zusammenhang mit dem Anbau einer Haupt-/ Zwischenfrucht ausgebracht werden. Der P-Gehalt kann voll angerechnet werden. Die folgende Tabelle soll Sie dabei unterstützen, oben nicht aufgeführte Kalkdünger hinsichtlich ihres CaO- bzw. MgO-Gehaltes zu beurteilen. Hier finden Sie die Umrechnungsfaktoren von Elementwerten in Oxidwerte und umgekehrt. Ca x 1, = CaO CaO x 0,714 = Ca Ca x 2,50 = CaCO 3 CaCO 3 x 0,0 = Ca CaO x 1,79 = CaCO 3 CaCO 3 x 0,560 = CaO Mg x 1,66 = MgO MgO x 0,603 = Mg Mg x 3,47 = MgCO 3 MgCO 3 x 0,288 = Mg MgO x 2,09 = MgCO 3 MgCO 3 x 0,478 = MgO Zwischen der Kalkung und der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sollte mindestens eine Bodenbearbeitung liegen, um Ammoniakverluste zu vermeiden! 4. NAU-Zwischenfrucht AL 21 und AL 22 darf im Herbst gekalkt werden Das Aufbringen von Carbokalk mit einem N-Gehalt von weniger als 1,5% Stickstoff kann nicht als signifikante Stickstoffdüngung im Sinne der Richtlinie angesehen werden. Da das Ausbringen von Kalk auf ÖVF ebenfalls zulässig ist, schließt sich das ML dieser Vorgehensweise an. Somit dürfen alle Arten von Zwischenfrüchten (NAU, Greening, Wasserschutz) im Herbst gekalkt werden. Brachen Code 591 Ab 1. Juli darf und muss die Brache geschröpft werden. Das muss sein, damit die Fläche weiterhin als eine landwirtschaftlich genutzte Fläche gilt (Schröpfpflicht einmal jährlich!). Alternativ könnte auch gemäht werden, aber das Schnittgut darf nicht genutzt werden! Ab dem 1. August darf eine Brache bearbeitet werden, wenn eine Winterkultur folgt. Der Umbruch der Brache für eine nachfolgende Zwischenfrucht ist verboten! Folgt eine Winterung, dürfen auch Pflanzenschutzmittel und Düngemittel ab 1.8. für die Folgekultur angewendet werden. Der Aufwuchs darf ab 1. August durch Schafe oder Ziegen genutzt werden. 5. Herbstdüngung mit organischen Düngern Nach der Getreideernte muss vor der Durchführung einer Düngungsmaßnahme die Frage beantwortet werden, ob das Wintergetreide, der Winterraps oder die Zwischenfrucht für eine optimale Entwicklung im Herbst eine N-Düngung benötigt und welche Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten sind. Die Anwendung von Gülle, Jauche flüssigen organischen Düngemitteln (z. B. Klärschlamm, Gärreste) organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (NCaCl2-lösl > 10%, z. B. Kalkklärschlamm) Geflügelkot (Hühnertrockenkot und Hähnchenmist) wird nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter durch die Regelung in 4 Abs. 6 der Düngeverordnung wie folgt begrenzt: Zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten ist eine Düngung bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoffs der Kultur erlaubt, wobei eine Höchstmenge von max. kg/ha Ammoniumstickstoff oder 80 kg/ha Gesamtstickstoff nicht überschritten werden darf. Unter Anwendung des Grundsatzes der pflanzenbedarfsgerechten Düngung ist der Nährstoffbedarf der angebauten Kultur ausschlaggebend für eine Düngungsmaßnahme. Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs besteht nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Winter kein N-Düngebedarf: Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten! 4

nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen zur Förderung der Strohrotte In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen die Düngeverordnung dar und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert. Aussagekräftige, in Feldversuchen geeichte Analysemethoden zur Bemessung der Herbstdüngung stehen bislang nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund führt die LWK Niedersachsen zurzeit an verschiedenen Standorten Feldversuche durch, um einen entsprechenden Schätzrahmen zur Ableitung des N-Düngebedarfs im Herbst zu entwickeln. Für die Beratung werden daher zunächst die in der nachfolgenden Tabelle Orientierungswerte zur N-Düngung im Herbst nach Getreide aufgeführten Werte als Orientierung für den N-Düngebedarf im Herbst herangezogen. Die Werte wurden auf der Grundlage des durchschnittlichen N-Bedarfs der jeweiligen Früchte und einer durchschnittlichen N-Nachlieferung des Bodens abgeleitet. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass auf langjährig organisch gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten in der Regel kein N-Düngebedarf im Herbst zu Wintergetreide, nach Wintergetreide und zu Winterraps besteht, da die aus dem Boden nachgelieferte N-Menge in diesen Fällen in der Regel für eine ausreichende N-Versorgung des Getreides bzw. der Rapspflanzen ausreicht. Die Düngung der Zwischenfrüchte muss vor der Hauptwachstumsphase erfolgen. In diesem Zusammenhang ist als Orientierungswert für den spätesten Düngetermin zu Zwischenfrüchten im Mittel der Jahre der 15. September anzusetzen. Tabelle: Orientierungswerte zur N-Düngung im Herbst nach Getreide Folgekulturen nach Getreide Winterraps Wintergetreide N-Düngebedarf nach Ernte der letzten Hauptfrucht* in (kg/ha) 0 - Kein N-Düngebedarf auf langjährig organisch gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten 0-30 Kein N-Düngebedarf auf langjährig organisch gedüngten Böden und/oder humusreichen Standorten Futterzwischenfrüchte**/ Ackergras - 60 Gründüngungszwischenfrucht** mit nachfolgender Winterung Gründüngungszwischenfrucht** mit nachfolgender Sommerung 20 - - 60 * Hauptfrucht ist eine Kultur, die im Anbaujahr geerntet wird. Wird nach Getreide noch eine Hauptfrucht zur Energie- bzw. Futternutzung angebaut (z.b. Ackergras oder Hafer), die noch im Anbaujahr geerntet wird, kann bis in Höhe des N-Düngebedarfs gedüngt werden. Die 80 kg Gesamt-N/ha und kg NH4-N/ha-Grenze gelten hier nicht. ** bis 30 % Leguminosen: N-Düngebedarf s. Tabellenwerte oben 31 99 % Leguminosen: 30 kg N/ha reiner Leguminosenbestand (100 % Leguminosen): kein N-Düngebedarf Eine Addition der anrechenbaren N-Mengen ist nicht zulässig! Beispiel: Wintergetreide nach gedüngter Sommerzwischenfrucht hat keinen N-Düngebedarf. Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten! 5

Neben dem N-Düngebedarf der Kultur sind bei der Bemessung der Herbstdüngung die Höchstmengen an organischem Stickstoff von kg/ha NH4-N oder 80 kg/ha Gesamt-N/ha zu beachten. Zunächst wird berechnet, wie viel Wirtschaftsdünger notwendig ist, um den N-Düngebedarf der Frucht (s.o.) zu decken. Hierbei ist die Anrechenbarkeit des Stickstoffs zu berücksichtigen. Danach wird ermittelt, mit welcher Menge Wirtschaftsdünger kg/ha NH4- N bzw. 80 kg/ha Gesamt-N (Rechnung 3) erreicht werden. Es dürfen keine Ausbringungsverluste in Abzug gebracht werden, sondern es sind die Analysewerte der eigenen Wirtschaftsdüngerprobe bzw. die durch Richtwerte ermittelten Gesamt-N-Gehalte der Wirtschaftsdünger oder die aufgrund vorgeschriebener Kennzeichnung vorhandenen Werte anzusetzen. Die maximal zulässige Menge der Wirtschaftsdünger wird dann durch die zuerst erreichte Grenze festgelegt. Beispiele: Kultur WW nach Getreide WRaps nach Getreide ZwFrucht mit nachfolgender Sommerung N-Düngebedarf [kg/ha] 30 60 Düngerart [Nährstoffgehalte in kg/m³ o. t] Gärrest [Ges.N = 5,8 kg/m³ NH4-N = 3,5 kg/m³] 60 % anrechenbar Milchkuhgülle [Ges.N = 5,2 kg/m³ NH4-N = 2,9 kg/m³] 60 % anrechenbar Legehennen-HTK [Ges.N = 25 kg/t NH4-N = k.a] 60 % anrechenbar Schritt 1 N- Düngebedarf Kultur 30 (30 / 5,8 x 0,6) = 8,6 m³ (/ 5,2 x 0,6) = 12,8 m³ 60 (60/ 25 x 0,6) = 4,0 t Schritt 2 max. NH4- N [kg/ha] ( / 3,5) = 11,4 m³ ( / 2,9) = 13,8 m³ >> Die jeweils fett und unterstrichenen Werte ergeben die max. zulässige Ausbringungsmenge!! k.a. Schritt 3 max. 80 Ges.- N [kg/ha] 80 ( 80 / 5,8) = 13,8 80 ( 80 / 5,2) = 15,4 m³ 80 ( 80 / 25) = 3,2 t Im Gegensatz zur Gülle-, Gärrest- und Geflügelkotdüngung ist durch die Düngeverordnung die Herbstdüngung über Festmiste nicht direkt reglementiert. Die Versuchsergebnisse der Landwirtschaftskammer Niedersachsen belegen, dass eine Frühjahrsausbringung von Rinder-, Entenund Putenmist der Herbstausbringung ertraglich überlegen ist, so dass eine Frühjahrsdüngung zu empfehlen ist. Nach der Aufbringung der Wirtschaftsdünger muss die Einarbeitung schnellstmöglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 4 Stunden abgeschlossen sein. Werden die Wirtschaftsdünger zu einem aus fachlicher Sicht ungünstigen Zeitpunkt ausgebracht, wie z.b. in den Sommermonaten bei sehr warmen Temperaturen, muss die Einarbeitung unmittelbar erfolgen, um die Verluste und Emissionen möglichst gering zu halten. 6. Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung Hauswirtschafter/in für Quereinsteiger Der Lehrgang ist für Personen gedacht mit praktischer Erfahrung in der Versorgung und Betreuung von Menschen in privaten Mehrpersonen- oder Großhaushalten (wie z.b. Senioreneinrichtungen, Tagungshäuser und Kindertagesstätten). Informationsveranstaltung 13.9.16, 14:00 16:30 Uhr, Bezirksstelle Uelzen, Wilhelm-Seedorf-Straße 1+3, 29525 Uelzen. Kontakt: Iris Thomsen - 0581 8073-167 - Iris.Thomsen@LWK-Niedersachsen.de Mit freundlichen Grüßen Hartmut Peters und Thomas Horlacher Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten! 6