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Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 24. Oktober 2011

Niederschrift über die am Montag, dem 24. Oktober 2011, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March. Vorsitzender: Bürgermeister Robert Freitag Anwesend: Vizebürgermeister Wolfgang Gaida GGR Theresia Eger GGR Erwin Gradner GGR Dieter Koch GGR Eva Kramberger GGR Mag. Matthias Hofer GGR Mag. Elisabeth Schaludek-Paletschek GR Margit Römer GR Peter Hörwey GR Gerhard Wallner GR Harald Lukas GR Mario Kamann GR Bettina Sowa GR Ing. Herbert Bartosch Entschuldigt: Nicht entschuldigt: GR Christian Van der Vyver GR Nicole Gruy GR Ing. Herbert Gaida GR Roman Hallas GR Mag. Thomas Gaida GR Horst Böhm Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er stellt die Anwesenheit von 15 Gemeinderatsmitgliedern, demnach auch die Beschlussfähigkeit der Sitzung fest. Die Tagesordnung wurde mit der rechtzeitig zugestellten Sitzungseinladung bekannt gegeben. Dringlichkeitsantrag Gemäß 46 Absatz 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 Die ÖVP Hohenau stellt den Dringlichkeitsantrag, den GGR Mag. Hofer verliest, dass der Gemeinderat beschließen möge, ehebaldigst alle notwendigen Schritte (wie z.b. Wechsel der Baugenossenschaft) setzt, die für die Erlangung der NÖ Wohnbauförderung der derzeit in freier Finanzierung geplanten Wohnhausanlage am ehemaligen Sportplatz erforderlich sind. Damit soll auch den zukünftigen Mietern ermöglicht werden, einen Antrag auf NÖ Wohnzuschuss stellen zu können. Sollte die Erlangung der NÖ Wohnbauförderung nicht mehr möglich sein, soll die Marktgemeinde Hohenau an der March noch vor Fertigstellung der Wohnhausanlage geeignete Fördermodelle, die den NÖ Wohnzuschuss in gleichwertiger Art und Weise ersetzen, schaffen. (BEILAGE A) Beschuss: Der Antrag wird angenommen. 2

Der Vorsitzende berichtet, dass dieser Dringlichkeitsantrag als behandelt wird. Punkt 12 Wohnraumschaffung alter Sportplatz Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der Tagesordnungspunkt Personalangelegenheiten im Tagesordnungspunkt 13 behandelt wird. TOP 1) Genehmigung des Gemeinderatssitzungsprotokolls vom 30. August 2011 Gegen das Protokoll vom 30. August 2011 wird kein Einwand erhoben, weshalb dieses als genehmigt zu betrachten ist. Die Vertreter der Parteien werden um Unterfertigung ersucht. TOP 2) Posteingang Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis: a) Anlässlich des Todesfalles von Benedik Rudolf, Gemeindebeamter i.r., am 11. September 2011 wird eine Gedenkminute abgehalten. b) Blutspendeaktion der Gemeinde Hohenau am 19. Oktober 2011 von 19.00 bis 21.00 Uhr. Von den 50 anwesenden Spendern wurden 6 abgewiesen. TOP 3) Verordnung Gebrauchsabgabe, 1. Novellierung Der Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenau an der March in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 die Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe mit Inkrafttreten 01. Jänner 2011 beschlossen hat. Aufgrund danach erfolgter Erläuterungen zur Anwendung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes durch das Land NÖ erscheinen einige der seinerzeit mit der Verordnung beschlossenen Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat unverhältnismäßig hoch. Eine Änderung der genannten Verordnung hat durch den Gemeinderat mittels Verordnung zu erfolgen. Der Gemeinderat möge die beiliegende 1. Novelle zur Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe vom 14. Dezember 2010 beschließen. (BEILAGE B) Beschuss: Der Antrag wird angenommen. TOP 4) Straßen und Gehwege, Ausbesserungsarbeiten gesamtes Ortsgebiet; Auftragsvergabe Der Vorsitzende berichtet, dass für die Sanierung von Straßen und Gehwegen im gesamten Ortsgebiet schriftliche Kostenvoranschläge der Fa. Pittel+Brausewetter in Gesamthöhe von EUR 93.350,13 inklusive Mehrwertsteuer vorliegen. 3

Nr. 11JU132 vom 08. Juli 2011 EUR 8.345,18 Nr. 11JU157 vom 02. September 2011 EUR 6.839,69 Nr. 11JU170 vom 29. September 2011 EUR 45.457,45 Nr. 11JU171 vom 29. September 2011 EUR 15.563,04 Nr. 11JU173 vom 29. September 2011 EUR 7.143,12 Nr. 11JU174 vom 29. September 2011 EUR 10.001,65 Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Fa. Pittel+Brausewetter Gesellschaft m.b.h., 2225 Zistersdorf-Maustrenk Nr. 123, mit der Sanierung diverser Straße und Gehwege im gesamten Ortsgebiet zum Gesamtpreis von EUR 93.350,13 inklusive Mehrwertsteuer gemäß schriftlichen Kostenvoranschlägen Nr. 11JU132 vom 08. Juli 2011 EUR 8.345,18 Nr. 11JU157 vom 02. September 2011 EUR 6.839,69 Nr. 11JU170 vom 29. September 2011 EUR 45.457,45 Nr. 11JU171 vom 29. September 2011 EUR 15.563,04 Nr. 11JU173 vom 29. September 2011 EUR 7.143,12 Nr. 11JU174 vom 29. September 2011 EUR 10.001,65 beauftragt wird. TOP 5) Bauvorhaben Grundwasserentlastung, Interessentenbeitrag Gemeinde; Verpflichtungserklärung Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 02. September 2011 mitteilt, dass die Maßnahme Marktgemeinde Hohenau, Grundwasserentlastung im Bauprogramm 2011 der Abteilung Wasserbau enthalten ist und nach Vorliegen aller erforderlichen Bewilligungen sowie der finanziellen Genehmigungen im heurigen Jahr mit dem Vorhaben begonnen wird. Die Kosten wurden mit EUR 60.000,-- veranschlagt, wobei der Kostenaufteilungsschlüssel je 1/3 für Bund, Land NÖ und Marktgemeinde Hohenau an der March in Aussicht genommen wurde. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist zu beschließen. Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. Die Marktgemeinde Hohenau an der March dem Bauvorhaben Marktgemeinde Hohenau, Grundwasserentlastung zustimmt. 2. Die Marktgemeinde Hohenau an der March, die Bauherr der Maßnahme ist, die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, bei der Durchführung dieser Maßnahme die Bauleitung zu übernehmen ersucht und ermächtigt die Abteilung Wasserbau, alle für diese Maßnahme notwendigen Verhandlungen und Regelungen einvernehmlich mit der Marktgemeinde und in deren Namen durchzuführen. 3. Die Marktgemeinde Hohenau an der March das veranschlagte Erfordernis der Maßnahme mit EUR 60.000,-- anerkennt und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß von EUR 20.000,--. Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten verpflichtet sich die Marktgemeinde von vornherein zur Übernahme des anteiligen Interessentenbeitrages. 4

4. Die Marktgemeinde Hohenau an der March den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten Finanzierungsplan zur Kenntnis nimmt und in der Lage ist, die erforderlichen Interessentenmittel aufzubringen. 5. Die Marktgemeinde Hohenau an der March sich verpflichtet, die hergestellten Anlagen nach deren Fertigstellung in die laufende Erhaltung zu übernehmen. TOP 6) Projektierung Objekte 49 und 51 Hochwasserschutzdamm March, Erweiterung (Pumpe, Druckrohrleitungen, etc.); Auftragsvergabe Der Vorsitzende berichtet, dass in Ergänzung zum Beschluss des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 22. März 2011 und dem darauf basierenden Auftrag vom 01. April 2011 an das Ingenieurbüro land.und.wasser der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal, 2232 Deutsch Wagram, Franz Mair Straße 47, zur Erstellung von Grundlagen (Vermessungsarbeiten und Konzepterstellung) für die verbesserte Ableitung von Grundwasser aus dem Ortsgebiet, nun ein ergänzendes schriftliches Angebot des genannten Ingenieurbüros vom 29. September 2011, GZ 2011 1736 HW, zum Gesamtpreis von EUR 8.358,81 inklusive Mehrwertsteuer vorliegt. Dabei handelt es sich im Besonderen um Projektierungsarbeiten für die Druckleitung bei Objekt 51 sowie bei Objekt 49 des March-Hochwasserschutzdammes (Rohrleitungen, Pumpausstattung, etc.) sowie die Einrichtung eines Datensammlers und eines sms-alarmierungsmoduls. Weiters beinhaltet das gegenständliche Angebot die für die Umsetzung der gesamten Maßnahmen erforderlichen Arbeiten, die Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Firmen, der Stiftung Fürst Liechtenstein und der via donau sowie zwischen den Firmen. Die gegenständliche Auftragserweiterung umfasst jene Leistungen, die zusätzlich zu den im ersten Angebot angeführten Leistungen zu erbringen sind. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March dem Ingenieurbüro land.und.wasser der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal, 2232 Deutsch Wagram, Franz Mair Straße 47, den Auftrag gemäß schriftlichem Angebot vom 29. September 2011, GZ 2011 1736 HW, zum Gesamtpreis von EUR 8.358,81 inklusive Mehrwertsteuer erteilt. Dabei handelt es sich um Projektierungsarbeiten für die Druckleitung bei Objekt 51 sowie bei Objekt 49 des March-Hochwasserschutzdammes (Rohrleitungen, Pumpausstattung, etc.) sowie die Einrichtung eines Datensammlers und eines sms-alarmierungsmoduls. Weiters beinhaltet das gegenständliche Angebot bzw. der Auftrag die für die Umsetzung der gesamten Maßnahmen erforderlichen Arbeiten, die Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Firmen, der Stiftung Fürst Liechtenstein und der via donau sowie zwischen den Firmen. Die gegenständliche Auftragserweiterung umfasst jene Leistungen, die zusätzlich zu den im ersten Angebot angeführten Leistungen zu erbringen sind. 5

TOP 7) Kauf von Grundstücken Der Vorsitzende berichtet, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March den Ankauf der ihr von Frau Brigitta Kinast-Pötsch zum Kauf angebotenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken des Grundbuches 06112 Hohenau, Grundstücksnummern 2677 und 2678, Einlagezahl 2559, im Gesamtausmaß von 8.769 m 2 zum Preis von insgesamt EUR 13.153,50 beabsichtigt. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March von Frau Brigitta Kinast-Pötsch, geboren am 23. Jänner 1952, wohnhaft in 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 58, die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke des Grundbuches 06112 Hohenau, Grundstücksnummern 2677 und 2678, Einlagezahl 2559, im Gesamtausmaß von 8.769 m 2 zum Preis von insgesamt EUR 13.153,50 (das sind EUR 1,50 pro m²) kauft. Alle mit diesem Rechtsgeschäft entstehende Kosten trägt die Käuferseite. TOP 8) Lang Michael und Andrea, Verzicht auf Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht Der Vorsitzende berichtet, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March mit Kaufvertrag vom 06. Juli 2005 den Ehegatten Herrn Michael Lang, geboren am 31. März 1981, und Frau Andrea Lang, geboren am 15. Juni 1981, das Baugrundstück Parzelle Nr. 1436/101, EZ 3076, Grundbuch 06112 Hohenau, Grundstücksadresse Schulgasse 35, im Ausmaß von 664 m 2 zwecks Errichtung eines Einfamilienwohnhauses verkauft (Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2005) hat. Im Punkt "Siebentens" des Kaufvertrages hat sich die Gemeinde das Wiederkaufsrecht und das Vorkaufsrecht ausbedungen. Die an das Wiederkaufsrecht gebundene Verpflichtung der Errichtung eines Einfamilienhauses ist erfüllt worden und es ist dieses Wiederkaufsrecht somit gegenstandslos. Das Vorkaufsrecht besteht bis 06. Juli 2015. Auf dieses Vorkaufsrecht soll über Ersuchen der Eheleute Michael und Andrea Lang verzichtet werden. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March auf das ihr laut Punkt "Siebentens b" des zwischen der Marktgemeinde Hohenau an der March und der Eheleute Herrn Michael Lang, geboren am 31. März 1981, und Frau Andrea Lang, geboren am 15. Juni 1981, beide wohnhaft in 2273 Hohenau an der March, Schulgasse 35, geschlossenen Kaufvertrages vom 06. Juli 2005 betreffend Verkauf bzw. Kauf des Grundstückes Parzelle Nr. 1436/101, EZ 3076 des Grundbuches 06112 Hohenau, genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2005, bis 06. Juli 2015 zustehende Recht "Vorkaufsrecht" verzichtet. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die an das laut Punkt Siebentes a des genannten Kaufvertrages gebundene Verpflichtung der Errichtung eines Einfamilienhauses erfüllt worden ist und dieses Wiederkaufsrecht somit gegenstandslos ist. Die Marktgemeinde Hohenau an der March erteilt die ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung der ob EZ 3924, Grundbuch 06112 Hohenau, unter C-LNR 1a und C- LNR 2a eingetragenen Rechte, ohne ihr weiteres Wissen, jedoch nicht auf ihre Kosten. 6

TOP 9) Straßen und Gehwege Sanierung, Verlegung T-Mobile-Lichtwellenleitung, Kostenbeteiligung Der Vorsitzende berichtet, dass über Auftrag von T-Mobile die Fa. Alpine Bau GmbH eine Lichtwellenleitung vom T-Mobile-Mast beim Feuerwehrhaus bis zum Bahnübergang Neugasse verlegt. Hiefür ist eine Künettengrabung von ca. 1.200 Meter auf der Route Burggraben-Lagerhausgasse- Liechtensteinstraße-Bäckergasse-Schulgasse-Sportgasse-Neugasse erforderlich. Diese Streckenführung ist mit der Gemeinde vereinbart, da in diesen Bereichen seitens der Gemeinde Straßen- bzw. Gehwegsanierungsarbeiten sowieso erforderlich sind. Der Kostenbeitrag der Gemeinde beträgt laut Leistungsverzeichnis der Alpine Bau GmbH, 3580 Horn, vom 07. Oktober 2011, EUR 47.391,38 inkl. Mehrwertsteuer. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March zur Wiederherstellung der Straßen und Gehwege nach Verlegung einer T-Mobile-Lichtwellenleitung in Künetten auf einer Gesamtlänge von ca. 1.200 Meter vom T-Mobile-Mast beim Feuerwehrhaus bis zum Bahnübergang Neugasse einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 47.391,38 inklusive Mehrwertsteuer laut Leistungsverzeichnis der Fa. Alpine Bau GmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 53, vom 07. Oktober 2011 leistet. TOP 10) Verein Bogensport Hohenau, außerordentliche Subventionen Der Vorsitzende berichtet, dass die notwendige Neuanschaffung von 3D-Tieren wegen des neuen Reglements des AAA-Verbandes EUR 7.500,-- kostete. Der Verein Bogensport ersucht mit Schreiben vom 12. September 2011 um finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Verein Bogensport Hohenau eine außerordentliche Subvention in Höhe von EUR 2.000,-- für die wegen des neuen Reglements des AAA-Verbandes notwendig gewordene Anschaffung von 3D-Tieren gewährt wird. TOP 11) Heizkostenzuschuss 2011/2012 Bürgermeister Robert Freitag schlägt, so wie in den vergangen Jahren vor, sozialbedürftigen Hohenauerinnen und Hohenauer auch für die Heizperiode 2011/2012 einen Heizkostenzuschuss von EUR 100,- seitens der Gemeinde zu gewähren. Begründung: steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten. 7

Den Heizkostenzuschuss sollen alle Hohenauerinnen und Hohenauer erhalten, die auch den Heizkostenzuschuss seitens des Landes NÖ für die Heizperiode 2011/2012 zuerkannt bekommen. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau an der March jeder Hohenauerin und jedem Hohenauer, der bzw. dem für die Heizperiode 2011/2012 der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ in Höhe von EUR 130,-- gewährt wird, einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von EUR 100,-- gewährt wird. TOP 12) Wohnraumschaffung alter Sportplatz Bürgermeister Freitag nimmt Bezug auf die Punkte des Dringlichkeitsantrages der ÖVP Hohenau und stellt fest, dass *) sich die Gemeinde mehr als drei Jahre bemüht hat, eine Wohnbauförderung seitens des Landes NÖ für das vorgesehe Projekt zu bekommen und daher es nicht der Wahrheit entspricht, dass absichtlich auf die NÖ Wohnbauförderung verzichtet wird. *) die NÖ Landesregierung gegenüber der Gemeinde Hohenau niemals kundgetan hat, dass es nur Wohnbauförderungen für NÖ Genossenschaften gibt. *) die Erste burgenländische Siedlungsgenossenschaft außerdem bereits eine Niederlassung (Genossenschaft Südraum) in NÖ betreibt. *) es in Hohenau an der March bereits an die 100 Genossenschaftswohnungen, die allesamt mit der Erste burgenländische Siedlungsgenossenschaft erfolgreich errichtet wurden, gibt. *) seitens der Gemeinde niemals von sogenannten Startwohnungen, wie von der ÖVP behauptet, gesprochen wurde. Außerdem gibt es bereits, wie schon erwähnt, ca. 100 kostengünstige geförderte Genossenschaftswohnungen sowie zahlreiche Gemeindewohnungen. *) die Wertschöpfung bei der Errichtung dieser 24 Wohneinheiten fast zur Gänze in NÖ liegen wird (Planung durch Architektenbüro Marosevic aus Hinterbrühl, NÖ; Auftragsvergabe aller übrigen Arbeiten an die Firma Alpine aus Horn, NÖ). *) er die Behauptungen der ÖVP, die sich angeblich schon immer ausdrücklich zur Schaffung von kostengünstigem Wohnraum im Ortskern bekennt, nicht nachvollziehen kann, da ja inzwischen bekannt ist, dass die ÖVP sowohl bei der Errichtung der 11 Reihenhäuser als auch beim Verkauf der 12 Bauplätze am alten Sportplatz vehement dagegen aufgetreten ist. Behauptungen, dass Sondermüll am ehemaligen Marktplatz und Schlacke am alten Sportplatz vergraben sei, wurden ja bereits als Unwahrheit enttarnt. *) aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinden die NÖ Landesregierung angeregt hat, alle bestehenden Förderungen zu kürzen bzw. gänzlich auszusetzen. Dieser Forderung ist die Gemeinde Hohenau nicht nachgekommen um weiterhin unsere zahlreiche aktiven Vereine zu unterstützen. Der Beschluss neuer Förderungen seitens der Gemeinde würde daher aber seitens der NÖ Landesregierung die Streichung der für die Gemeinde Hohenau unbedingt erforderlichen Bedarfszuweisungen bedeuten. 8

Bürgermeister Freitag bringt nach eingehender Diskussion den Dringlichkeitsantrag der ÖVP Hohenau zur Abstimmung: Der Gemeinderat möge beschließen, dass ehebaldigst alle notwendigen Schritte (wie z.b. Wechsel der Baugenossenschaft) gesetzt werden, die für die Erlangung der NÖ Wohnbauförderung der derzeit in freier Finanzierung geplanten Wohnhausanlage am ehemaligen Sportplatz erforderlich sind. Damit soll auch den zukünftigen Mietern ermöglicht werden, einen Antrag auf NÖ Wohnzuschuss stellen zu können. Sollte die Erlangung der NÖ Wohnbauförderung nicht mehr möglich sein, soll die Marktgemeinde Hohenau an der March noch vor Fertigstellung der Wohnhausanlage geeignete Fördermodelle, die den NÖ Wohnzuschuss in gleichwertiger Art und Weise ersetzen, schaffen. Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich mit 13 zu 2 Stimmen abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen dafür, 13 Gegenstimmen durch: Bürgermeister Robert Freitag Vizebürgermeister Wolfgang Gaida GGR Erwin Gradner GGR Dieter Koch GGR Eva Kramberger GGR Theresia Eger GGR Mag. Elisabeth Schaludek-Paletschek GR Mario Kamann GR Gerhard Wallner GR Margit Römer GR Bettina Sowa GR Peter Hörwey GR Harald Lukas Danach stellt der Bürgermeisters folgenden Antrag: Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Marktgemeinde Hohenau weiterhin am Konzept der Schaffung von leistbarem Wohnraum, vor allem im Ortskern, wenn möglich mit Inanspruchnahme von Wohnbaufördergelder bzw. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, festhält. Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes 13 wird die Öffentlichkeit von der weiteren Sitzungsteilnahme ausgeschlossen. TOP 13) Personalangelegenheiten a) Personalangelegenheit Dank und Anerkennung für Bedienstete 9

b) Personalangelegenheit Krichbaumer Brunhilde c) Personalangelegenheit Mokesch Karl d) Personalangelegenheit Pichler Kerstin e) Personalangelegenheit O`Mahony Barry f) Personalangelegenheit Lamm Christian g) Personalangelegenheit Ambros Marion 10

h) Personalangelegenheit Schwarzinger Helmuth i) Personalangelegenheit Fasching Franz Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Sitzung um 20.04 Uhr geschlossen. Vertreter der Parteien: Bürgermeister: Schriftführer: 11