Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013
0. INHALTSVERZEICHNIS 1. VORHABEN 3 2. BIOTOPBESCHREIBUNG UND POTENTIELLER EINGRIFF 4 3. BEGRÜNDUNG DER NOTWENDIGKEIT UND ZULÄSSIGKEIT DES EINGRIFFS 5 4. MASSNAHMEN ZUR MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH 6 2
1. Vorhaben Die Firma Guilliard & Dörr plant eine Erweiterung des Betriebsgeländes Richtung Süden. An das bestehende Betriebsgebäude soll im Bereich der derzeitigen Parkierungsfläche eine Halle mit Bürotrakt angebaut werden. Hierfür wird ein entsprechendes Baufenster ausgewiesen, das jedoch über die aktuell geplante Erweiterung hinausgeht und Spielräume für künftige Entwicklungen lässt. Im Anschluss an den Neubau Richtung Süden soll eine neue Stellplatzanlage für ca. 65 Pkw entstehen. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt, wie bereits bisher, über die Straße Neue Heimat. Im Zuge der baulichen Erweiterung und der Anlegung der Stellplätze wird eine zweite Zu- und Ausfahrtsrampe zur Erschließungsstraße angelegt und so eine zweite Anbindung an die Straße Neue Heimat geschaffen. Entsprechend der geplanten Nutzung des Plangebiets wird als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt, d.h. gemäß der allgemeinen Zweckbestimmung sind nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zugelassen. Das Regenwasser des Hallendachs (Dachbegrünung) wird dem Ochsenbach zugeführt. Das auf der Stellplatzanlage anfallende Regenwasser wird über ein Mulden - Rigolgen - System gesammelt und gepuffert, um dann im Freispiegel dem Ochsenbach zuzufließen.. Abb. 1: nach 32-NatSchG Besonders geschütztes Biotop (lila) und Geltungsbereich B-Plan (rot) 3
Das Plangebiet beinhaltet eine kleine Teilfläche (Böschung mit gewässergebleitendem Gehölzsaum) des nach 32 NatSchG Besonders geschützten Biotops Kirbach und Zuflüsse zwischen Häfnerhaslach und Spielberg (Biotopnr. 169191182620). 2. Biotopbeschreibung und potentieller Eingriff Das Biotop besteht aus dem 3-5 m breiten, weitgehend unverbauten Kirbach mit gestecktem bis leicht gewundenem Verlauf und mehreren, durchweg schmaleren Zuflüssen, insbesondere dem Rohrbächle, dem Hinteren Rohrbächle, dem Heimentalesbach, dem Ochsenbach und dem Tannenbrunnenbächle. Nahezu sämtliche Bachabschnitte sind von einem überwiegend dichten und hochwüchsigen Auwaldstreifen aus Bäumen gesäumt. Lediglich am Ochsenbach treten artenarme Schilfröhricht und Filipendula-dominierte Hochstaudenfluren an die Stelle der Auwaldstreifen. Mehrere kleine Uferbefestigungen sind tolerierbar. Abb. 2: Auwaldstreifen am Ochsenbach Bei der Umsetzung der Planung müssen eventuell einige der überhängenden Äste der Bäume des Auwaldstreifens - schon alleine aus Sicherheitsaspekten - gekappt oder auf den Stock gesetzt werden. Direkte Eingriffe in das Biotop sind nicht geplant. Die Einleitung unbelasteten Oberflächenwassers aus der Dachbegrünung sowie den Stellplätzen über ein Mulden - Rigolgen - System kann nicht als erheblicher Eingriff angesehen werden. 4
Abb. 3: Beispielhafte Darstellung der potentiell notwendigen Eingriffe (rot gekennzeichnet sind überhängende Äste, die unter Sicherheitsaspekten problematisch werden könnten. 3. Begründung der Notwendigkeit und Zulässigkeit des Eingriffs Nach 32(2) NatSchG Baden - Württemberg sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, verboten. Ausnahmen nach 32(4) NatSchG Baden - Württemberg sind im vorliegenden Fall begründbar, da: keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops und der Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind Der potentielle Eingriff ist durch Sicherheitsaspekte begründet. Durch abbrechende und herunterfallende Äste können Personen zu schaden kommen. Durch die Kappung einiger weniger Äste bzw. das Auf den Stock-setzen ist kein erheblicher Eingriff zu erwarten. In Bereichen bachbegleitender Gehölze wird in der Regel eine vegetative Verjüngung durch das Auf-den- Stock-Setzen ganzer Bachabschnitte, meist in Abständen von 20 bis 40 Jahren, in Gang gesetzt. Im Natura-2000-PEPL Stromberg 7018-341 (FFH), 6919-441 (VSG), "Weiher bei Maulbronn" 7018-401 (VSG) wird ein abschnittsweises Verjüngen des Gehölzsaumes an den Fließgewässern, v.a. am 5
Kirbach, empfohlen. Um dabei negative Auswirkungen auf den LRT *91E0 (Auenwälder mit Erle, Esche, Weide) zu minimieren, sollen dabei Habitatbäume gezielt belassen und Teilbereiche vom Auf-den-Stock- Setzen ausgenommen werden. Es wird daher empfohlen eine solche Pflegemaßnahme im Winter 2013/14 in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim LRA Ludwigsburg durchzuführen. Die Natura2000 - Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine in den Datenbögen für das FFH- und Vogelschutzgebiet Stromberg aufgeführten Arten und Lebensräume betroffen sind. 4. Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich Um den Eingriff in das geschützte Biotop zu minimieren wurden im Rahmen einer Anpassung des B-Planes folgende Maßnahmen umgesetzt: weiteres Abrücken von Bebauung und Parkplätzen vom Gewässer und dem Gehölzsaum. Anlage eines standorttypischen Gewässerrandstreifens Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig. 6