Thomas Lange. LWV Hessen-Integrationsamt. Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven

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Transkript:

Thomas Lange LWV Hessen-Integrationsamt Impulsreferat zur Diskussion Integrationsunternehmen in Hessen Aktuelles, Entwicklungen, Perspektiven 1

Impulsreferat zum Rückenwind für die hessischen Integra:onsprojekte Maßnahmen des LWV Hessen- Integra:onsamtes in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integra:on (HMSI) (Ralf Geßner LWV Hessen- Integra<onsamt) Veränderte / neue Fördermöglichkeiten: => Erhöhung der Leistungen des Besonderen Aufwands nach 134 SGB IX ab 2010 => Erhöhung der Maximalfördersumme für einen zu schaffenden Vollzeitarbeitsplatz der Zielgruppe des 132 SGB IX von 40.000 EURO auf 50.000 EURO ab dem 01.06.2012 => Wiedereinführung der Förderung von Baumaßnahmen im Sinne von notwendigen Umbau und Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls ab dem 01.06.2012 2

Veränderte / neue Fördermöglichkeiten: => Pauschalierung der Leistungen für Außergewöhnliche Belastungen nach 27 SchwbAV => Hessisches Perspek<vprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) Pauschalierung der Leistungen für Außergewöhnliche Belastungen nach 27 SchwbAV 3

10 Eckpunkte einer verbesserten Förderung: FünXähriger Erprobungszeitraum (01.01.2015 31.12.2019) 1. Eckpunkt: Umstellung auf eine pauschalierte Leistungsgewährung entsprechend der BIH- Empfehlungen und im Gleichklang zu anderen Bundesländern. 4

2. Eckpunkt: Aktueller Mindestlohn als Bemessungsgrundlage für die pauschalierte Leistungsgewährung (=> 8,50 / Std. bzw. 1.471,- / Monat). 3. Eckpunkt: Die Personelle Unterstützung (PU) ist durch die Gewährung von pauschalierten Leistungen des Besonderen Aufwands nach 134 SGB IX vollständig abgegolten. 5

4. Eckpunkt: Pauschalierte Leistungsgewährung für MLZ nach 27 SchwbAV für alle Zielgruppenbeschägigten nach 132 (II) SGB IX. Erhebliche Verfahrensvereinfachung für Integra<onsprojekte und Integra<onsamt. Leistungen sind vorhersehbarer und transparenter. 5. Eckpunkt: Ausnahmen sind vorzunehmen bei - Auszubildenden => Erforderlich um Gleichbehandlung zu anderen Betrieben des 1. Arbeitsmarktes herzustellen. 6

6. Eckpunkt: Teilzeitbeschägigungen werden entsprechend ihrer Teilzeit vermindert berücksich<gt. 7. Eckpunkt: Sonderförderungen für WjM- Übergänger werden für Integra<onsprojekte bis zum 31.12.2019 durch diese Regelungen ersetzt. 7

8. Eckpunkt: Neue Förderung in 7 Stufen: Beginn mit Stufe 0 für Gleichgestellte bis hin zu Stufe VI für WjM- Übergänger 9. Eckpunkt: Wahlrecht bei Umstellungsmodalitäten: ENTWEDER => Vor dem 01.01.2015 nach alten Kriterien erstellte Bescheide (MLZ + PU) laufen aus. => Neu- und Weiterbewilligungen nach dem 01.01.2015 erfolgen nach neuen Kriterien generell befristet bis zum 31.12.2019 (nur noch MLZ, keine PU). ODER => Beibehaltung der bisher gül<gen allgemeinen Regelungen. 8

10. Eckpunkt: Integra<onsprojekte, die pauschalierte Leistungen für MLZ nach 27 SchwbAV erhalten, verpflichten sich zur Teilnahme am betriebswirtschaglichen Monitoring. Hochgerechnete Förderverbesserung: Verdoppelung der Leistungen über alle Integra<onsprojekte von 1,3 Mio. auf 2,6 Mio. Datenbasis: Ergebnis und Beschägigungssitua<on 2013 9

Ziel der verbesserten Förderung: Die Integra<onsprojekte sind finanziell so ausgestaret, dass es ihnen möglich ist, mehr Beschägigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen anzubieten. Hessisches Perspek:vprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) Gesamtbudget: 30 Mio. aus Miheln der Ausgleichsabgabe 10

Dauerhage Beschäf- <gungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen Ziel Umsetzung Finanzielle Anreize für Arbeitgeber, um schwerbehinderten Menschen Beschäf- <gungsmöglichkeiten zu bieten bis 31.12.2016 Laufzeit Insbesondere... Wer soll erreicht werden? Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die nach Art und Schwere der Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind ( 72 (1) Nr. 1 SGB IX) Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind ( 18 SGB III) Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschägigen, die im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stehen Menschen, die im Anschluss an eine Beschägigung in einer Werkstar für behinderte Menschen (WjM) in den ersten Arbeitsmarkt wechseln Schwerbehinderte Menschen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben Schwerbehinderte Schulabgänger, die einer Unterstützung zur Beschägigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedürfen 11

Leistungen Prak<ka Projekte Probe- beschägigung Heranführung und Begleitung HePAS Ausbildung Integra<ons- abteilung Einstellung Einstellung aus der WjM/UB Integra<onsamt Prämien- Voraussetzungen: Arbeitszeit Örtliche Zuständigkeit Entgelt Wöchentliche Tä<gkeit von mindestens 18 Stunden (Ausnahme Prak<ka) Hauptwohnsitz und Beschägigungsverhältnis des LB liegt in Hessen tariflich- oder ortsübliches Arbeitsentgelt 12

Im Übrigen sind... - Leistungen des Bundeprogramms Ini7a7ve Inklusion vorrangig, - Leistungen der 3 7 HePAS nacheinander möglich. Umsetzung des Modell- Programms... durch das LWV Hessen- Integra:onsamt Informa<onen / Antragsvordrucke sind hinterlegt auf der Internetseite des LWV Hessen- Integra<onsamtes 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14