Pädagogik Marco Nadorp Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Studienarbeit
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 2 2. DAS AO-SF-VERFAHREN... 2 3. DER GEMEINSAME UNTERRICHT... 3 3.1. INKLUSION IM GEMEINSAMEN UNTERRICHT... 3 3.2 TEAMARBEIT IM GEMEINSAMEN UNTERRICHT... 5 4. RESÜMEE... 6 5. LITERATURVERZEICHNIS... 7
1. Einleitung Die Schule für alle. Die Schule, die offen auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist. Sie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Hierzulande besuchen die meisten dieser Kinder eine Förderschule, die speziell auf ihren Förderbedarf eingehen kann. Doch es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelschule mit Gemeinsamen Unterricht zu besuchen. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleiche Behandlung, ob er behindert ist oder nicht. Dazu zählt auch ein weiteres Grundrecht, das Recht auf Bildung. Diese Hausarbeit bezieht sich stellvertretend für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf behinderte Kinder. Sie stellt zunächst das AO-SF-Verfahren vor, das den ersten Schritt auf dem Weg in den Gemeinsamen Unterricht darstellt. Es wird zwischen den Begriffen Integration und Inklusion unterschieden. Dieser Unterschied bestimmt im hohen Maße die Ausrichtung der Schule und des Unterrichts. Im weiteren Verlauf wird der Gemeinsame Unterricht mit der Idee der Inklusion als Vorgabe der UN und als Herausforderung der Lehrkräfte näher betrachtet. Wegen der gebotenen Kürze von fünf Seiten setzt sich diese Hausarbeit schwerpunktmäßig mit der Teamarbeit des Grundschullehrers und des Sonderschulpädagogen im Gemeinsamen Unterricht als wesentlichen Bestandteil der Schule für alle auseinander. An dieser Stelle werden insbesondere Vorteile für die Lehrkräfte und jeden Schüler als Individuum hervorgehoben. 1 2. Das AO-SF-Verfahren Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Kindern mit Behinderungen geregelt. 1 Ein formaler Hinweis zu dieser Hausarbeit: Sie verwendet ausschließlich maskuline Begriffe, meint aber die Gleichstellung der Geschlechter. 2
Der sonderpädagogische Förderbedarf wird durch das AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung gemäß 52 SchulG: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung ) ermittelt. Es kann zu jeder Zeit der schulischen Laufbahn eines Kindes eingeleitet werden. Der Kern dieses Verfahrens ist das von einem Grundschullehrer und einem Sonderpädagogen erstellte Gutachten, das die Art und den Umfang der Förderung des Kindes feststellt. Auf dieser Basis entscheidet der zuständige Schulrat über Förderbedarf und ort. Dies können Förderschulen, aber auch Grundschulen mit Gemeinsamen Unterricht sein. Dort werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. 2 3. Der Gemeinsame Unterricht Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 3 Dieser Zusatz zum Artikel 3 im Grundgesetz aus dem Jahr 1994 schützt Menschen mit Behinderungen jeglicher Art in der deutschen Gesellschaft und stärkt ihre Rechte. Sie sind gleichwertig anzusehen und zu behandeln. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch auf das Schulsystem, das behinderten Kindern gleiche Bildungsmöglichkeiten schaffen muss wie nichtbehinderten Kindern. Die Institution Schule muss die Rahmenbedingungen für einen Handycapausgleich schaffen, die im Gemeinsamen Unterricht in die Realität umgesetzt werden. 4 3.1. Inklusion im Gemeinsamen Unterricht Der Gemeinsame Unterricht ist ein Instrument des integrativen Unterrichts. Häufig werden die Begriffe Integration und Inklusion synonym verwandt. Diese Begriffe haben jedoch verschiedene Bedeutungen. Der Begriff Integration macht einen Unterschied zwischen den Kindern, die sonderpädagogisch 2 Vgl. Schulministerium NRW (2010) 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 4 Vgl. Dlugosch, Andrea (2010), S. 196 3