K.1.9.2.1_03/2009 Sicherheitsbeauftragte SGB VII BetrSichV ASR Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Definition umfassenden Arbeitsschutzes Arbeitsschutz umfasst Schutz von Leben und Gesundheit ( Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ) Menschengerechte Arbeitsgestaltung einschließlich Förderung der Gesundheit Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Begrenzung des Schadensausmaßes Rehabilitation und Reintegration
Menschengerechte Arbeitsgestaltung Arbeitsaufgabe Arbeitsorganisation soziale Beziehungen Menschen mit ihren unterschiedlichen individuellen Leistungsvoraussetzungen Arbeitsmittel Arbeitsgegenstand Arbeitsumgebung Gesundheit, Sicherheit Wohlbefinden, Zufriedenheit Diskriminierung vermeiden
Korrektives Vorgehen Präventives Vorgehen Unfall Erkrankung Nicht eingehaltene Vorschriften Planung Investition Umgestaltung Neuorganisation Korrektives Vorgehen: Beseitigen/Verringern vorhandener Schädigungsmöglichkeiten Präventives Vorgehen: Direktes Suchen von Schädigungsmöglichkeiten und deren vorausschauendes Vermeiden Arbeitsschutz reagiert im Nachhinein Arbeitsschutz nimmt vorausschauend aktiv Einfluss
Ziel Präventives Vorgehen Sammlung von Informationen zum Arbeitsschutz Analysen/ Recherchen Präventives Vorgehen Beratung mit Experten... Simulation unter Arbeitsschutzaspekten Frühzeitige Aktivitäten Gesunder und sicherer Arbeitsplatz
Präventiver Arbeitsschutz Bedingungen der Prävention Ständige Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten Vorausschauende Einflussnahme Kontinuierliche Verbesserung vorhandener Bedingungen Integration in alle Bereiche Einbeziehung der Mitarbeiter Organisatorische Bedingungen Basis der Prävention Kooperation mit Experten
Arbeitsschutzgesetz 3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen...
Grundpflichten des Arbeitgebers Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsschäden treffen Maßnahmen den sich ändernden Gegebenheiten anpassen Verbesserungen der bestehenden Arbeitsbedingungen anstreben Erforderliche Mittel für den Arbeitsschutz bereitstellen Vorkehrungen treffen, damit Beschäftigte ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können Information und Unterweisung der Mitarbeiter gewährleisten Organisation und Kontrolle des Arbeitsschutzes sichern Sicherstellen, dass Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene beachtet wird
Beauftragte zu Spezialgebieten Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Beauftragte zu Spezialgebieten Sicherheitsbeauftragte Strahlenschutzbeauftragter Beauftragter für biologische Sicherheit Laserschutzbeauftragter Gefahrstoffbeauftragter Brandschutzbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte Grundlagen 22 SGB VII Bestellung in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern Ehrenamtliche Tätigkeit Aufgaben Ordnungsgemäße Benutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen prüfen Beobachtete Mängel weitergeben Auf Gefahren aufmerksam machen und aufklären
Einordnung der Sifa in die betriebliche Organisation Betriebsrat Unternehmer Leiter des Betriebes Betriebsarzt Fertigungsleiter (Betriebsleiter) Fachkraft für Arbeitssicherheit Abteilungsleiter Sonstige Vorgesetzte Gruppenleiter Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragter
Aufgabenschwerpunkte zu Sicherheit und Gesundheit Betriebliche Organisation Management Arbeitssystemgestaltung Gefährdungen Gesundheitsfördernde Faktoren Individuelle Leistungsvoraussetzungen
Arbeitssicherheitsgesetz 6 Absatz 1 Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Beachten Sie: Das ASiG formuliert einen offenen Aufgabenkatalog!
Anforderungen an Arbeitgeber und Sifa ArbSchG 3 Anforderungen an den Arbeitgeber Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit ASiG 6 Durchführung der erforderlichen Maßnahmen auf Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Wirkungskontrolle Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen Schaffung einer geeigneten Organisation Integration des Arbeitsschutzes in die Führungsprozesse Mitwirkung der Beschäftigten sicherstellen Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
Konkretisierung der ASiG-Aufgaben in DGUV Vorschrift 2 ASiG Aufgabenkatalog des Betriebsarztes ( 3) Aufgabenkatalog der Fachkraft für Arbeitssicherheit ( 6) Zusammenarbeit ( 10) Konkretisierung der Aufgaben Grundbetreuung DGUV + Vorschrift 2 37 Aufgabenfelder (Anlage 2, Kap. 2 und Anhang 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung 16 Aufgabenfelder (Anlage 2, Kap. 3 und Anhang 4)
Handlungsanlässe Korrektives Handeln Präventives Handeln Erkannte Defizite Neue Entwicklung (Stand der Technik) Geplante Veränderungen/ Neuerungen im Unternehmen Arbeitssystem - Unfälle, Erkrankungen - Fehlzeiten - Bei Analysen festgestellter Defizite - Beschwerden - Neue techn. Lösungen - Neu veränderte Vorschriften oder techn. Regeln - Technisch (Beschaffung, Baumaßnahmen) - Organisatorisch (Abläufe, Arbeitszeiten) - Personell (Qualifizierung, Personaltentwicklung) Betriebl. Management - Bei Audits festgestellte Defizite bei betriebl. AS- Regelungen - Neue Regelungen zu Arbeitgeberpflichten - Einführung AMS / QMS - Einführung Gesundheitsmanagement
Handlungsanlässe: Veränderungen im Betrieb Technische Veränderungen Bauvorhaben; Veränderungen von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen Neuanschaffung von Maschinen, Geräten usw.; Umbau von Maschinen Beschaffung von Arbeitsstoffen, Arbeitsgegenständen Beschaffung von Schutzausrüstungen Organisatorische Veränderungen Arbeitsorganisation Arbeitsabläufe Arbeitsaufgaben, Inhalte Arbeitszeit, Pausen, Schichtsysteme Personelle Veränderungen Strukturelle Veränderungen der betriebl. Organisation Qualifikation, Motivation von Führungskräften und Beschäftigten Konzepte zur Personalentwicklung
Zusammensetzung Arbeitsschutzausschuss Betriebsarzt Sicherheitsbeauftragte Arbeitgeber oder Beauftragter Arbeitsschutzausschuss nach 11 ASiG Fachkraft für Arbeitssicherheit 2 Betriebsratsmitglieder Evtl. weitere Fachleute
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten 20 DGUV Vorschrift 1 Gefährdungsbeurteilung räumliche Nähe zeitliche Nähe fachliche Nähe Anzahl der Beschäftigten Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Organisationsmodell: Voll- und Teilzeitfachkraft Unternehmensleitung (Leiter des Betriebes) Betriebsrat Sicherheitsingenieur (Ltd. SIFA) Betriebsarzt Technischer Betriebsleiter Sicherheits techniker Abteilungsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter Sicherheitsmeister Gruppenleiter Gruppenleiter Sicherheitsbeauftragter
Kombination externe / eigene Sifa Sicherheitstechnischer Dienst Unternehmensleitung (Leiter des Betriebes) Technischer Betriebsleiter Betriebsleiter Fachkraft für Arbeitssicherheit Abteilungsleiter Meister Meister Sicherheitsbeauftragter
Mittelgroßes Unternehmen (Vollzeitfachkraft) Betriebsrat Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsleiter Gruppenleiter (z. B. Meister, Vorarbeiter) Beschäftigte Sicherheitsbeauftragter
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Gegenständlicher Anwendungbereich Jedes Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen die für die Arbeit verwendet werden Überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzugsanlagen, Ex-Anlagen,-Druckanlagen) Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Tätigkeitsbezogener Anwendungsbereich Jede Verwendung von Arbeitsmitteln 2 Nr. 2 BetrSichV- jegliche Tätigkeit Insbesondere: Montieren, Installieren, Bedienen, An- und Abschalten, Einstellen, Gebrauchen,Betreiben,Instandhalten, Reinigen, Prüfen,Umbauen, Erproben,Demontieren, Transportieren, Überwachen In allen Lebenszyklen Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Örtlicher Anwendungsbereich BetrSichV gilt: Für alle Betriebe in Deutschland Für alle ausländischen Unternehmen, die in Deutschland Betriebe haben Für alle Beschäftigten, die - vorübergehend ins Ausland gesendet werden Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Arbeitnehmer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kirchenbedienstete Teilzeitbeschäftigte Geringfügig Beschäftigte Leiharbeitnehmer Auszubildende und andere Personen in der Berufsausbildung Arbeitnehmerähnliche (Selbstständige, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten) Beamte, Richter, Soldaten Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Beamte, Richter, Soldaten Beschäftigte in Behindertenwerkstätten Schüler und Studenten Heimarbeit-Beschäftigte Sonstige gefährdete Personen Andere Personen = Dritte Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten 20 DGUV Vorschrift 1 bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahr -> Gefährdungsbeurteilung räumliche Nähe -> Büro, Werkstatt, Fertigung zeitliche Nähe -> Schichtarbeit fachliche Nähe Anzahl der Beschäftigten -> mehr als 20 Beschäftigte Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt