Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6888 18. Wahlperiode 02.12.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/6724 Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz Vorbemerkung der Fragesteller Seit Mitte des Jahres 2013 ist eine deutliche Zunahme von Straf- und Gewalttaten auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte, Asylsuchende sowie auf freiwillige Helfer zu verzeichnen. Die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden haben versucht, sich durch entsprechende Maßnahmen auf diese Situation einzustellen: Generalbundesanwaltschaft (GBA) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehen in den in den letzten Monaten erfolgten Anschlägen auf Asylbewerberheime eine besondere Gefahr für den Rechtsfrieden. Der GBA versichert, diese Straftaten würden mit Blick auf die mögliche Zuständigkeit des GBA aufmerksam beobachtet. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte eine Clearingstelle eingerichtet, die die von den Ländern erhobenen Fallzahlen von Straftaten analytisch aufbereitet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll laut DER SPIEGEL im August 2015 den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) einen dreiseitigen Fragebogen zu rechtsextremistischen/rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl- Aktivitäten zugeschickt haben (vgl. DER SPIEGEL, 36/2015 vom 29. August 2015, S. 33). Mittlerweile gibt es beim BfV und BKA ein gemeinsames Analyse-Projekt zu rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten. 1. Ist die Bundesregierung bereit, den Fragebogen an die LfV den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen, und welche Ergebnisse haben Auswertung und Analyse der Fragebogenaktion bisher gebracht? Bei der Auswertung und Analyse des Fragebogens handelt es sich um keine einmalige Abfrage im Verfassungsschutzverbund, sondern vielmehr um eine Standardisierung der Meldewege zwischen den Verfassungsschutzbehörden der Länder (LfV) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezüglich relevanter Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/6888 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Erkenntnisse im Kontext der Anti-Asyl-Agitation der rechtsextremistischen Szene. Inhaltlich befasst sich der Fragebogen mit rechtsextremistischen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten, insbesondere mit Versammlungen und sonstigen Aktionen im öffentlichen Raum. Anhand der durch die LfV übersandten Informationen sollen Schwerpunkte dieser Aktivitäten, wichtige Akteure, praktizierte Aktionsformen sowie deren mögliche Auswirkungen auf örtliche Stimmungslagen in der Bevölkerung ermittelt werden. Der Fragebogen dient der Einordnung und Bewertung im Verfassungsschutzverbund erlangter Erkenntnisse und ist somit Teil der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit. Eine Offenlegung würde konkrete Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Auswertungskriterien der Verfassungsschutzbehörden zulassen und die Aufklärung bzw. Abwehr rechtsextremistischer Tätigkeiten erschweren, da hierdurch Rechtsextremisten die Möglichkeit erhielten, ihr Verhalten dementsprechend anzupassen, um nicht in den Fokus von Verfassungsschutzbehörden zu geraten. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Zurverfügungstellung des Fragebogens unter VS-Einstufung ausscheidet. 2. Wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Einsetzung des Analyseprojektes gegen Anti-Asyl-Aktivitäten, und wie ist der exakte Name dieses Analyseprojektes oder Arbeitsgruppe (bitte Einsetzungsbeschluss beifügen)? a) Durch welche Behörde und/oder welches Bundesministerium erfolgte die Initiative zur Einsetzung des Analyseprojektes? b) Wie lange soll nach Vorstellung des BMI dieses Analyseprojekt tätig sein? Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtsextremistischen Anti-Asyl-Agitation und der zunehmenden Straftaten gegen Asylunterkünfte haben das BfV und das Bundeskriminalamt (BKA) im Juli 2015 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern damit begonnen, die auf Grundlage der jeweiligen Aufgabenzuweisungen und Befugnisnormen bereits bestehende Zusammenarbeit der beiden Behörden im Rahmen des Projektes Datenanalyse Anti-Asyl-Aktivitäten durch einen zeit- und sachgerechten Informationsaustausch weiter zu intensivieren. Der Abschluss des genannten Analyseprojektes kann aktuell noch nicht terminiert werden. 3. Welche Behörde (BfV oder BKA) besitzt das übergeordnete Management bzw. welche Behörde hat in der gemeinsamen Einheit die Federführung bzw. Geschäftsführung und somit die Leitung der Einheit? a) Welche Abteilung(en) aus dem BfV und welche Abteilung(en) aus dem BKA sind mit der Beschaffung und Auswertung der Informationen für das Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten betraut? Die Federführung für das Projekt liegt beim BfV.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/6888 Das BfV ist mit dem Analysereferat der Abteilung Rechtsextremismus/-terrorismus und das BKA mit der Clearingstelle Straftaten gegen Asylunterkünfte beteiligt. 4. Auf welche Summe beziffert sich der finanzielle Rahmen für die neu geschaffene Einheit? a) Wie viele Personen sind in dieser Einheit tätig (bitte nach Entsendebehörde aufschlüsseln)? b) Sind im Bundeshaushalt Mittel für die o. g. Einheit vorgesehen? c) Wenn nicht, welche Behörde und/oder welches Bundesministerium tragen die Kosten (bitte nach beteiligten Behörden aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 4c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine neue Einheit wurde für das Analyseprojekt nicht geschaffen. Es wird von den in der Antwort zu Frage 3 genannten Struktureinheiten, die bereits mit der Thematik befasst waren, bearbeitet. 5. Wie lautet der konkrete Arbeitsauftrag des o. g. Analyseprojektes? a) Welche Erkenntnisse und/oder Informationen werden in diesem (temporären) Analyseprojekt zusammengefasst und ausgewertet? b) Welche (thematischen) Schwerpunkte werden bei der Informationsgewinnung sowie bei der Analyse der Informationen und/oder Erkenntnisse gesetzt? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Im genannten Analyseprojekt werden Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Asylthematik zusammengeführt, bewertet, gegeneinander abgeglichen und aufbereitet. Dies betrifft im Einzelnen Erkenntnisse zu: Straftaten, Demonstrationen, Internetaktivitäten und Ideologie. Ziel ist es, mittels der auf diesem Weg identifizierten Schwerpunktregionen im Anti-Asyl-Kontext Ansätze für operative Maßnahmen zu gewinnen und aussagekräftige Lagebewertungen im Themenfeld Anti-Asyl-Aktivitäten von Rechtsextremisten zu erstellen und die Auskunftsfähigkeit von Verfassungsschutz und Polizei in diesem Bereich sicherzustellen. c) Auf welche Weise und mit welchen Instrumenten/Mitteln beschafft sich die o. g. Einheit die notwendigen Informationen (bitte auch Rechtsgrundlage darlegen bzw. beifügen)? In das Projekt fließen Erkenntnisse und Informationen ein, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des BfV bei der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und beim BKA gemäß Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) anfallen.

Drucksache 18/6888 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode d) Welche Ergebnisse hat die Arbeit der Einheit bis heute erbracht und welche Erkenntnisse hat sie bezüglich einer Steigerung der Radikalisierung von rechtsextremistischen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten ergeben? e) Wo besteht bei der Analysegruppe gegebenenfalls die Trennungslinie zwischen rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivisten? Die Fragen 5d und 5e werden gemeinsam beantwortet. Da das Analyseprojekt sich aktuell noch in Bearbeitung befindet, können derzeit noch keine abschließenden Ergebnisse genannt werden. f) Wem werden die Ergebnisse der Arbeiten dieser Einheit auf welche Weise und in welchem (zeitlichen) Turnus zur Verfügung gestellt? Die Ergebnisse werden in Form eines Berichts den beteiligten Behörden, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeskanzleramt sowie dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt. 6. Stehen Internetmedien und/oder Messenger-Dienste (u.a. Facebook, Twitter) im Spektrum der Beobachtung, und werden aus diesen,,diensten Informationen und/oder Erkenntnisse im Sinne des Auftragsprofils gewonnen? a) Lassen sich aus den gewonnenen Informationen und/oder Erkenntnissen Präventivmaßnahmen ableiten? b) Wenn ja, welcher Art? Das Internet ist ein wesentliches Kommunikationsmedium von Rechtsextremisten und spielt besonders in der deren Anti-Asyl-Agitation eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung ihrer Propaganda. Aus diesem Grund wird das Internet unabhängig von dem aktuellen Analyseprojekt intensiv durch permanentes Monitoring im Rahmen der Koordinierten Interauswertung-Rechts (KIA-R) auf rechtsextremistische Inhalte geprüft. Die gewonnenen Daten werden im Rahmen der Datenanalyse aufbereitet, bewertet und in Form der Lageberichterstattung zuständigen Sicherheitsbehörden zur Bewältigung der jeweiligen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Erkenntnisse aus dem Monitoring fließen auch in das Analyseprojekt ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Kooperationsformen wurden mit anderen Bundes- und/oder Landesbehörden, und/oder Ministerien auf Bundes- und/oder Landesebene entwickelt? a) Besitzt die o. g. Einheit Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken anderer Behörden und/oder Ministerien? b) Wenn ja, auf welche (bitte tabellarisch auflisten)? c) Verfügt die o. g. Einheit über eine eigene Datenbank? d) Wenn ja, wie viele Datensätze sind bisher in jener vorhanden? Die Fragen 7 bis 7d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Informationsgewinnung erfolgt unter Nutzung etablierter Strukturen und Meldewege, bestehender Datensysteme und Kooperationsformen (KPMD-PMK, GETZ-R, Verbunddateien und sonstigem Informationsaustausch).

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/6888 Zur Bearbeitung des Analyseprojektes wurde weder eine gesonderte Datenbank noch Zugriff auf die Datenbanken anderer Behörden bzw. Ministerien eingerichtet. 8. Wenn die Frage 7 und 7 a mit ja beantwortet wurde, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei- und Nachrichtendienststellen nicht verletzt wird? Das Trennungsgebot zwischen Polizei- und Nachrichtendiensten wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei der Bearbeitung des Analyseprojektes beachtet.

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