GRÜNENdieBundesregierungnachErkenntnissenbezüglichderinder PaketbranchetätigenHermesLogistikGruppeDeutschlandGmbH (Hermes Logistik Gruppe) gefragt.
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- Frida Reuter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8214 Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland und der Markt für Postdienstleistungen (Nachtrag zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7212) Vorbemerkung der Fragesteller IneinerKleinenAnfrage DieHermesLogistikGruppeundderenAuswirkungenaufdendeutschenArbeitsmarkt hatdiefraktionbündnis90/die GRÜNENdieBundesregierungnachErkenntnissenbezüglichderinder PaketbranchetätigenHermesLogistikGruppeDeutschlandGmbH (Hermes Logistik Gruppe) gefragt. DieBundesregierunghateinigeFragenentwedernichtodernursehrausweichendbeantwortet (Bundestagsdrucksache17/7212).Deswegenstellenwir manchefragenerneut,stellenergänzendefragenundgebenderbundesregierungdamiterneutdiemöglichkeit,zurklärungdessachverhaltsbeizutragen. DieArbeitsbedingungenderPaketbranchewarenimmerwiederGegenstand deröffentlichendebatte.dabeiwurdedasgeschäftsmodellderzurotto- GroupgehörendenHermesLogistikGruppealsarbeitnehmerfeindlichdargestellt,dadiePaketvergütungenvonHermesfürdieSubunternehmenundderenBeschäftigteninvielenFällenzunichtExistenzsicherendenEinkommen führten.lautmedienberichterstattungunderkenntnissenderfinanzkontrolle SchwarzarbeitistdieScheinselbstständigkeitinderPaketbranchesehrweit verbreitet.aufdieseweisesparenunternehmensozialversicherungsbeiträge undunterlaufenmindestlöhnesowiearbeitsgenehmigungspflichten,diefür Selbstständige nicht gelten. ZurAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/ WieerklärtdieBundesregierung,dasssiekeinerleiKenntnisseüberRazzien inderpaketbranchehat (vgl.bundestagsdrucksache17/7212),insbesondere beisatellitendepotbetreibernderhermeslogistikgruppe,jedochdie MedienüberzahlreicheRazzienbeimPaketdienstHermesberichtethaben, z.b.inhamburg,beider400mitarbeitervonzollundpolizeiineinergroßaktionzahlreicheobjektedurchsuchtundknapp70ermittlungsverfahren eingeleitetwurdenoderinvillingen-schwenningen,wonach18subunter- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 20.Januar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nehmersowie73fahrerdurchdasamtsgerichtvillingen-schwenningen, wegenleistungsmissbrauchsundbeihilfezurbeitragshinterziehungzu Haft-undGeldstrafenverurteiltwurden? DieKleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Bundestagsdrucksache17/7212)stelltenichtaufeinzelneMaßnahmenderFinanzkontrolle Schwarzarbeitab.GegenstandwardieGesamtzahlderPrüfungenundfestgestelltenVerstößederHermesLogistikGruppe,einzelnerSatellitendepots,SubunternehmerundFahrerseitdemJahr2005.WieinderAntwortzuFrage1der KleinenAnfrageausgeführt,haltendiearbeitsstatistischenErgebnissederZollverwaltunghierzukeineInformationenvor.DienunmehrinderaktuellenFragestellunggenanntenFällewarenimZeitpunktderKleinenAnfragenichtbekannt.EinzelneMedienberichtezuMaßnahmenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitwerdennichtimHinblickaufbestimmteFirmenausgewertet.ZudengenanntenMedienberichtenwurdendurchdieZollverwaltungauchkeine Informationen zugeliefert. 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdurchdieAbfrageder BundesfinanzdirektionbeiörtlichenBehördenleichtInformationendarüberzuerlangensind,beiwievielenSatellitendepotbetreibernundSubunternehmernPrüfungendurchdieFinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS)sowiedurchdieDeutscheRentenversicherung (DRV)durchgeführtundVerstößegegengeltendesRechtfestgestelltwurden,auchwenndiearbeitsstatistischen Ergebnisse der Zollverwaltung keine Informationen vorhalten? Wenn ja, a)wievieleprüfungenwurdenseit2005projahrbeisatellitendepotbetreibernundsubunternehmendurchgeführt,diegeschäftsbeziehungen mit der Hermes Logistik Gruppe unterhielten, b)welcheverstößeundwiehäufigwurdendiejeweiligenverstößebei diesen Prüfungen festgestellt, c)inwievielenfällenwurdenseit2005projahrdiesesatellitendepotbetreiberundsubunternehmen,diegeschäftsbeziehungenmitderhermeslogistikgruppeunterhielten,wegenarbeits-odersozialrechtlicher Verfehlungen verurteilt und in welcher Höhe mit Geldbußen belegt? Wennnein,weshalbsinddieseDatennichtausderDatenbankZentrale DatenhaltungzurProgrammunterstützungFinanzkontrolleSchwarzarbeit (ZenDaProFiS) abrufbar, die von der FKS genutzt wird? DiearbeitsstatistischenErgebnissederZollverwaltunghaltenkeineInformationenhinsichtlichetwaigerGeschäftsbeziehungenvonSatellitendepotbetreibern undsubunternehmernzueinerbestimmtenfirmavor.dieimrahmenderfragestellungangefordertenspezifischendatenkönnenlediglichdurcheineeinzelabfragebeiallenstandortenderfinanzkontrolleschwarzarbeiterhoben werden.hierbeisindaufoperativerebenealleprüf-undermittlungsaktender inredestehendenbranchedurchdiebediensteteneinzelnzuüberprüfen.nur sokannermitteltwerden,obdervomkonkretenprüf-oderermittlungsfallbetroffeneineinergeschäftsbeziehungzurfirmahermeslogistikstandoder stehtunddiesderanknüpfungspunktfürdiemaßnahmewar.einesolche ÜberprüfungistäußerstaufwendigundkanninderfürdieBeantwortungeiner KleinenAnfragezurVerfügungstehendenZeitnichterledigtwerden.Darüber hinausführtdiedurchführungeinereinzelabfragezueinerpersonalbindung, diediearbeitsfähigkeitderfinanzkontrolleschwarzarbeitfürdiedauerder Datenerhebungund-auswertungnennenswerteinschränkt.DieBundesregierungteiltdahernichtdieAuffassung,dassbelastbareInformationendurcheine Abfrage bei den örtlichen Behörden leicht zu erlangen sind. DieFrage,obeinSatellitendepotbetreiberodereinSubunternehmerinGeschäftsbeziehungenzueinerbestimmtenFirmawiederHermesLogistiksteht,
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8444 istfürdiearbeitderfinanzkontrolleschwarzarbeitnichtvonbelang.eine Erfassung entsprechender Daten in ProFiS ist daher nicht vorgesehen. BeidenTrägernderDeutschenRentenversicherungliegenkeineAngabenüber diejeweiligensatellitendepotbetreibervor.bevordiemaßgebendenbetriebsnummerndersatellitendepotsundanschließendderfürdiedurchführungder ArbeitgeberprüfungzuständigeRentenversicherungsträgerfestgestelltwerden könnten,müsstenzunächstdiebetriebsdatendersatellitendepotsmitgeteilt werden.dieeinzelnenergebnissederdurchgeführtenarbeitgeberprüfungen könnennichtautomatisiertabgerufenundzueinerübersichtzusammengestellt werden.dieergebnissederseitdemjahr2005durchgeführtenarbeitgeberprüfungenmüsstenvielmehrmithohempersonal-undzeitaufwandmanuellausgelesenwerden.ebensoverhältessichmitdendatenfürdiesubunternehmer, diealsselbständigtätigefahrerfürdiesatellitendepotstätigsind.indiesem Zusammenhangistauchdaraufhinzuweisen,dassdieseSubunternehmervon denarbeitgeberprüfungenimsinnevon 28pAbsatz1desViertenBuches Sozialgesetzbuch (SGBIV)nurerfasstwerden,wenndieseSubunternehmer eigenständig Arbeitnehmer beschäftigen. UmdieDatenzuerhalten,wäreeinebundesweiteÜbersichtübersämtliche SatellitendepotbetreiberunddiefürdiesetätigenSubunternehmererforderlich. DieseliegtdenTrägernderDeutschenRentenversicherungnichtvor,dadiese ÜbersichtenfürdieDurchführungderArbeitgeberprüfungenimSinnevon 28pAbsatz1SGBIVnichterforderlichsindunddahervondenRentenversicherungsträgern nicht geführt werden. 3.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseseinenUnterschiedzwischeneinerNacherhebungundeinerNachforderungvonSozialversicherungsbeiträgen gibt? Wennja,inwievielenFällenundinwelcherHöhewurdenSozialversicherungsbeiträgeseit2005proJahrvonSatellitendepotbetreibernundSubunternehmen, die für die Hermes Logistik Gruppe tätig sind, nachgefordert? Wenn nein, warum nicht? StellteinTrägerderDeutschenRentenversicherungimRahmeneinerArbeitgeberprüfungfest,dassdurcheinenArbeitgeberzuwenigGesamtsozialversicherungsbeiträgeabgeführtwordensind,berechnetderRentenversicherungsträger diefälligengesamtsozialversicherungsbeiträge (=Nachberechnung).DieFeststellungenundBeanstandungensowiedienachberechnetenGesamtsozialversicherungsbeiträgewerdendurchdenTrägerderDeutschenRentenversicherung durchverwaltungsaktfestgesetzt ( 28pAbsatz1Satz5SGBIV).Mitdem VerwaltungsaktwerdendienachberechnetenGesamtsozialversicherungsbeiträgeals (Nach)ForderunggegenüberdemArbeitgeberfestgesetzt.Zwischen dernachberechnungunddernachforderungvongesamtsozialversicherungsbeiträgenbestehtdementsprechendeinunterschied.bezüglichderauskünfte unddatenüberdieseitdemjahr2005vonsatellitendepotbetreibernundsubunternehmernnachberechnetenundnachgefordertengesamtsozialversicherungsbeiträge wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.InwievielenFällenhatdieDeutscheRentenversicherungseit2005festgestellt,dassSubunternehmerundSatellitendepotbetreiber,dieGeschäftsbeziehungenmitderHermesLogistikGruppeunterhielten,scheinselbstständigeFahrerbeschäftigthaben (inderantwortaufdiekleineanfrage aufbundestagsdrucksache17/7212wurdelediglichaufdiefahrervon Hermes und nicht auf die Subunternehmen eingegangen)? DatenhierzuliegenderDeutschenRentenversicherungnichtvor,insbesondere dakeinevollständigenangabenzudensatellitendepotbetreibernunddenfür
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diesealssubunternehmertätigenfahrernvorhandensind.aufdieantwortzu Frage 2 wird verwiesen. SoweiteinSubunternehmerals scheinselbständigerfahrer tätiggewesensein sollte,wäreauchnurgegenüberdessenauftraggeber (hier =Satellitendepotbetreiber)festzustellen,dassderFahrerimRahmeneinerBeschäftigungim SinnederSozialversicherungtätiggewesenist.GegenüberdemAuftraggeber wärenauchdiefälligengesamtsozialversicherungsbeiträgenachzuberechnen undfestzustellen.gegenüberdemsubunternehmerwärengesamtsozialversicherungsbeiträgenichtnachzuberechnenodernachzuerheben.insoweitkann eskeineentsprechendenfeststellungenderrentenversicherungsträgergegenüber den eingesetzten Subunternehmern geben. 5.WievieleHinweiseaufScheinselbstständigkeitwurdenseit2005proJahr aufgrundvonkontrollenderfinanzkontrolleschwarzarbeitbeisatellitendepotbetreibernundsubunternehmen,diegeschäftsbeziehungenmitder HermesLogistikGruppeunterhielten,andieDeutscheRentenversicherungweitergeleitet,undhabendiesezuweitergehendenPrüfungengeführt? Wennja,wievielePrüfungensinddarausentstanden,undwievieleVerstöße wurden aufgrund dieser Prüfungen aufgedeckt? ZurAnzahletwaigerHinweisederFinanzkontrolleSchwarzarbeitandieDeutscheRentenversicherungBundwegeneinesVerdachtsderScheinselbständigkeit liegen aus der Arbeitsstatistik keine Daten vor. DatenhierzuliegenauchderDeutschenRentenversicherungnichtvor,insbesonderedakeinevollständigenAngabenzudenSatellitendepotbetreibernund denfürdiesealssubunternehmertätigenfahrernvorhandensind.aufdieantwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6.HabenauchSatellitendepotbetreiberundSubunternehmen,dieGeschäftsbeziehungenmitderHermesLogistikGruppeunterhalten,eineStatusfeststellungimRahmendesAnfrageverfahrensnach 7aAbsatz1desVierten BuchesSozialgesetzbuchbeiderDeutschenRentenversicherungBund (Clearingstelle) durchgeführt? Wennja,wievieleStatusfeststellungsverfahrenwurdenseit2005proJahr durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es Beanstandungen? NachAuskunftderClearingstellederDeutschenRentenversicherungBund (DRVBund)wurdenauchfürSatellitendepotbetreiberundSubunternehmen, diegeschäftsbeziehungenmitderhermeslogistikgruppeunterhalten,inder VergangenheitAnfrageverfahrengemäß 7aAbsatz1SGBIVbeiderClearingstelle durchgeführt. StatistischwurdenentsprechendeAnträgevonSatellitendepotbetreibernund Subunternehmern,dieGeschäftsbeziehungenmitderHermesLogistikGruppe unterhalten,bis30.november2011unterdentätigkeitsschlüsseln714 (Kraftfahrzeugführer)und732 (Postverteiler)erfasst;seit1.Dezember2011fließen dieanträgeindenweitergefasstentätigkeitsschlüssel51322ein,derauchfür TätigkeitenalsGebührenprüfer,FahnderundAnschriftenermittlerderPostgilt. EineweiterestatistischeUntergliederungnachUnternehmenbzw.UnternehmensgruppenerfolgtbeiderClearingstellenicht.DahersindkeineAngaben möglich,inwievielenderunterdenvorbezeichnetentätigkeitsschlüsselnerfasstenunddurchgeführtenstatusfeststellungsverfahrenunternehmenbeteiligt waren, die Geschäftsbeziehungen mit der Hermes Logistik Gruppe unterhalten.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WarumistesnichtAufgabederBundesregierung,GeschäftsmodelleeinzelnerUnternehmenzubeurteilen (sieheantwortzudenfragen8und9 aufbundestagsdrucksache17/7212),wenndiegeschäftsmodelle,wiehier beimbeispielhermeslogistikgruppeundderensatellitendepotbetreiber undsubunternehmenschädlicheauswirkungenfürdenstaatundfürdie Beschäftigten haben? ImHinblickaufdiegrundgesetzlichgarantierteBerufsfreiheit,dieauchdie Wettbewerbsfreiheitumfasst,istesistnichtAufgabederBundesregierung, Geschäftsmodelle einzelner Unternehmen zu beurteilen. Scheinselbstständigkeit auf dem Arbeitsmarkt 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieScheinselbstständigkeit zueinemrelevantenanteilderschwarzarbeitgewordenist,umarbeitnehmerrechtezuunterlaufen,sozialversicherungsbeiträgezusparenundmindestlöhne sowie Arbeitsgenehmigungspflichten zu umgehen? Wenn ja, a)inwievielenfällenwurdeseit2005projahrscheinselbstständigkeit festgestellt,undinwelchenzehnbranchenistscheinselbstständigkeit vorrangig zu finden, b)welchemaßnahmensindvonderbundesregierunggeplant,umscheinselbstständigkeit zu verhindern? Wennnein,wiekommtdieBundesregierungzudieserAuffassung,obwohl derquartalsberichtderfinanzkontrolleschwarzarbeitanfang2011genau darauf hinweist? DasPhänomenderScheinselbständigkeitspieltimRahmenderPrüfungenund ErmittlungenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltungweiterhin einenennenswerterolle.scheinselbständigkeitbeschreibtdietätigkeiteiner Person,diezwarformalselbständigist,tatsächlichabervomvermeintlichen AuftraggeberwieeinArbeitnehmerbeschäftigtwird.SieunterfälltalsDeliktsformdem 266adesStrafgesetzbuches (StGB) (VorenthaltenundVeruntreuen vonarbeitsentgelt).beiderarbeitsstatistischenerfassungwirdbezüglichdieservorschriftnichtausgewiesen,obscheinselbständigkeitodereineandere BegehungsformAnknüpfungspunktfürdieTatbestandsverwirklichungdes 266aStGBist.EsliegendaherkeinearbeitsstatistischenDatenzurAnzahl vonfällenderscheinselbständigkeitvor.nacheinschätzungderdienststellen derfinanzkontrolleschwarzarbeitistscheinselbständigkeitjedochvornehmlichindenbranchenbaugewerbe (einschließlichbaunebengewerbe),spedition,transportundlogistiksowiegarten-undlandschaftsbauanzutreffen. DarüberhinauskommtScheinselbständigkeittendenziellauchinverschiedenenBereichendesHandwerkssowieinderBrancheSicherheitsdienstleistungenvor.Auchinanderen,nichtexplizitgenanntenBranchenkönnensich je nachfallgestaltung imrahmenvonprüfungenundermittlungenanhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit ergeben. SofernbeidenBeteiligtenZweifelbestehen,obeineselbständigeTätigkeit odereineabhängigebeschäftigungvorliegt,könnensowohlderauftraggeber alsauchderauftragnehmerdenantragaufklärungdessozialversicherungsrechtlichenstatusstellen.dieclearingstellederdrvbundbestimmtdannden StatusdesErwerbstätigennacheinerGesamtwürdigungallerUmständedes Einzelfalles,sodassbeidenBeteiligtenRechtssicherheithinsichtlichdesStatus geschaffen wird. Zusätzlichgiltseit2005einobligatorischesStatusfeststellungsverfahrenfürin derpraxisbesondersprekäresachverhalte.dieeinzugsstelleinformderzuständigenkrankenkassehatzwingendeinestatusfeststellungherbeizuführen,
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wennsichausderanmeldungeinesbeschäftigtenergibt,dassdieserangehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist. DieEinführungvonneuenRegelungenbzw.KontrollmöglichkeitenzurBekämpfungderScheinselbständigkeitistgegenwärtignichtnotwendig,dasich dasstatusfeststellungsverfahreninderpraxisbewährthatundvondenbeteiligtenakzeptiertwird.darüberhinausfindendurchdiefinanzkontrolle SchwarzarbeitsowiedurchdieBetriebsprüfungenbereitsheutehinreichende Kontrollen statt. Situation auf dem Markt für Postdienstleister 9.WievielePostdienstleisterbzw.Kurier-Express-Dienstleister (KEPD)sind aufdemmarkttätig,welchenmarktanteilhabensie,undwievielearbeitnehmersindbeiihnenbeschäftigt (bitteab2005einzelnnachjahrenaufschlüsseln)? AngabenzurMarktsituationimPostmarktundAnzahlderArbeitnehmer/-innen imlizenziertenbereichwerdenentsprechend 47desPostgesetzesallezwei JahreimTätigkeitsberichtderBundesnetzagenturveröffentlichtundalsBundestagsdrucksache (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 17/8245) bereitgestellt. a)wievielepostdienstleisterbzw.kurier-express-dienstleisterwurden vonderfksgeprüft,undwiehäufigwurdenwelcheverstößedabei festgestellt (bitte ab 2005 einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? DieArbeitsstatistikderFinanzkontrolleSchwarzarbeitsiehteinespezielleErfassungvonPostdienstleisternbzw.Kurier-Express-Dienstleisternnichtvor. DifferenzierterfasstwerdenimZusammenhangmitdemTransportvonBriefen oderpaketendiebranchebriefdienstleister (entsprechenddesanwendungsbereichesdesarbeitnehmer-entsendegesetzes AEntG )unddiebranche Spedition,TransportundLogistik.BranchenbezogeneAuswertungenstehen erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung. IndenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistiksind in den Jahren 2009 und 2010 Prüfungen wie folgt durchgeführt worden: 2009 BranchePersonenbefragungenArbeitgeberprüfungen Briefdienstleister50870 Spedition, Transport und Logistik BranchePersonenbefragungenArbeitgeberprüfungen Briefdienstleister57757 Spedition, Transport und Logistik EswirdfürdieArbeitsstatistiknichterfasst,wievieleVerstößebeidendurchgeführten Prüfungen festgestellt wurden. b)wievieleermittlungsverfahrenwurdendeshalbeingeleitet (bittenach Straf-undOrdnungswidrigkeitsverfahrensowienachJahrenaufschlüsseln)? EswirdfürdieArbeitsstatistiknichterfasst,wievieleErmittlungsverfahrenbei oderwegeneinerdurchgeführtenprüfungeingeleitetwurden.statistischausgewertetwerdendieeingeleitetenstraf-undordnungswidrigkeitenverfahren insgesamt, unabhängig von der Erkenntnisquelle.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8444 DifferenzierterfasstwerdenimZusammenhangmitdemTransportvonBriefen oderpaketendiebranchebriefdienstleister (entsprechenddesanwendungsbereichesdesarbeitnehmer-entsendegesetzes AEntG )unddiebranchespedition,transportundlogistik.branchenbezogeneauswertungenstehenerstab dem Jahr 2009 zur Verfügung. IndenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistiksind indenjahren2009und2010straf-undbußgeldverfahrenwiefolgteingeleitet worden: 2009 BrancheStrafverfahrenBußgeldverfahren Briefdienstleister37467 Spedition, Transport und Logistik BrancheStrafverfahrenBußgeldverfahren Briefdienstleister33479 Spedition, Transport und Logistik BeiderArtderVerstößehandeltessichumsämtlicheimZuständigkeitsbereich derfinanzkontrolleschwarzarbeitzuermittelndendeliktewieleistungsmissbrauch,ausländerrechtlicheverstöße,unerlaubtearbeitnehmerüberlassung, Beitragsvorenthaltung und Steuerhinterziehung. c)wievieledieserermittlungsverfahrenführtenseit2005projahrzu welchenverurteilungen,undzuwievielenbußgeldbescheideninwelcher Gesamthöhe? EswirdfürdieArbeitsstatistikderFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltungnichterfasst,welcheErmittlungsverfahrenwieerledigtwurden.StatistischausgewertetwirddieErledigungderStraf-undOrdnungswidrigkeiten insgesamt,unabhängigvomzeitpunktoderanlassdereinleitung.diestatistischenauswertungenlassennurgesamtaussagenzuundstellenkeinenverfahrensablaufdar,sodassbetrachtungeneinzelnerverfahrennichtmöglich sind. DifferenzierterfasstwerdenimZusammenhangmitdemTransportvonBriefen oderpaketendiebranchebriefdienstleister (entsprechenddesanwendungsbereichesdesarbeitnehmer-entsendegesetzes AEntG )unddiebranche Spedition,TransportundLogistik.BranchenbezogeneAuswertungenstehen erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung. IndenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistiksind in den Jahren 2009 und 2010 Bußgeldverfahren wie folgt erledigt worden: 2009 BrancheZahl der Bußgeldbescheide Summe der Verwarnungsgelder, Geldbußen und Verfallbeträge in Euro Briefdienstleister Spedition, Transport und Logistik ,79
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2010 BrancheZahl der Bußgeldbescheide AusdenStrafrechtspflegestatistikenliegenderBundesregierunghierzuauch keineinformationenvor.inder,erhebungvonstatistischendatenbeiden Staats-undAmtsanwaltschaften (StA-Statistik) werdenentsprechendeverfahrennichtgesonderterfasst.soweitrückmeldungenderjustizbehördender LänderandieFinanzkontrolleSchwarzarbeiterfolgtsind,sindlediglichAussagenzuFreiheitsstrafenundGeldstrafenmöglich.Differenzierterfasstwerden imzusammenhangmitdemtransportvonbriefenoderpaketendiebranche Briefdienstleister (entsprechenddesanwendungsbereichesdesarbeitnehmer- Entsendegesetzes AEntG )unddiebranchespedition,transportundlogistik.branchenbezogeneauswertungenstehenerstabdemjahr2009zurverfügung. IndenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistiksind indenjahren2009und2010geld-undfreiheitsstrafenwiefolgtmitgeteilt worden: AusdenStrafrechtspflegestatistikenliegenderBundesregierunghierzuauch keinelnformationenvor.inder,erhebungvonstatistischendatenbeiden Staats-undAmtsanwaltschaften (StA-Statistik) werdenentsprechendeverfahren nicht gesondert erfasst. d)inwelcherhöhesindaufgrunddieserverstößedenöffentlichenhaushalten,densozialversicherungenunddenberufsgenossenschafteneinnahmen entgangen (bitte ab 2005 einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. e)beiwelchenzehnunternehmenwurdenseit2005diemeistenverstöße durch Kontrollen aufgedeckt? Der Bundesregierung liegt hierzu keine Auswertung vor. Summe der Verwarnungsgelder, Geldbußen und Verfallbeträge in Euro Briefdienstleister Spedition, Transport und Logistik ,50 BrancheHöhe der Geldstrafen in Euro Briefdienstleister Spedition, Transport und Logistik BrancheHöhe der Geldstrafen in Euro Briefdienstleister Spedition, Transport und Logistik Freiheitsstrafen in Monaten Freiheitsstrafen in Monaten f)wievielesubunternehmerundsub-subunternehmer (alsauftragnehmervonpostdienstleistern)sindinderbranchetätig,undwievieledavon wurden geprüft (bitte ab 2005 einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? DerZollverwaltungistnichtbekannt,wievieleSubunternehmerundSub-SubunternehmeralsAuftragnehmervonPostdienstleisterninderBranchetätig sind.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8444 EinegesonderteAuswertunggeprüfterSubunternehmerundSub-SubunternehmeralsAuftragnehmervonPostdienstleisternistfürdieArbeitderFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltungnichtvonBelang.EinearbeitsstatistischeErfassungsolcherDatenistnichtvorgesehen (sieheantwortzufrage2). SubunternehmerundSub-SubunternehmeralsAuftragnehmervonPostdienstleisternwerdeninderArbeitsstatistikderZollverwaltungdenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistikzugeordnet,sodassdie AuswertunginAntwortzuFrage9aauchdieSubunternehmerundSub-Subunternehmer als Auftragnehmer von Postdienstleistern erfassen dürfte. g)wievielefällevonscheinselbstständigkeitwurdenseit2005projahr jeweilsbeidenpostdienstleistern,kepdundderensubunternehmen aufgedeckt,undinwelchenrechtsformensinddiesescheinselbstständigen aufgetreten? WiebereitsinderAntwortzuFrage8aausgeführt,liegenkeinearbeitsstatistischenDatenzurAnzahlvonFällenderScheinselbständigkeitvor.Eskann daherkeineaussagedarübergetroffenwerden,inwievielenfällensichbei Postdienstleistern,Kurier-Express-DienstleisternundderenSubunternehmer AnhaltpunktefürScheinselbständigkeitergebenhaben.NachEinschätzungder DienststellenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltungtretensowohlscheinselbständigeEinzelunternehmeralsauchPersonengesellschaftenin Erscheinung. h)inwievielenfällenwurdeseit2005projahrwegenverstößengegen das Ausländerrecht bzw. das Aufenthaltsrecht ermittelt? DifferenzierterfasstwerdenimZusammenhangmitdemTransportvonBriefen oderpaketenbriefdienstleister (entsprechenddesanwendungsbereichesdes Arbeitnehmer-Entsendegesetzes AEntG)unddieBrancheSpedition,TransportundLogistik.BranchenbezogeneAuswertungenstehenerstabdemJahr 2009 zur Verfügung. IndenBranchenBriefdienstleisterundSpedition,TransportundLogistiksind indenjahren2009und2010ermittlungsverfahrenwegenverstößengegendas Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht wie folgt eingeleitet worden: Branche Briefdienstleister2026 Spedition, Transport und Logistik Bundesnetzagentur 10.WievieleSubunternehmerwarenlautBundesnetzagentur,diealsRegulierungsbehördefürPostdienstleistungenfürdiebesondereMissbrauchsaufsichtimPostwesenzuständigist,seit2005proJahrimBesitzeiner Postlizenz,undwievielePersonensindalsNachunternehmerohnePostlizenz für die lizenzierten Unternehmen tätig gewesen? Von1998bis2011hatdieBundesnetzagentur2685juristischenundnatürlichenPersoneneineLizenzfürdiegewerbsmäßigeBeförderungvonBriefsendungen bis einschließlich Gramm erteilt:
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3000 erteilte Lizenzen und Marktaustritte erteilte Lizenzen Anzahl Lizenzen Marktaustritte Stand: Jahr WerBriefsendungenbiseinschließlich1000GrammalsVerrichtungs-oderErfüllungsgehilfeeinesLizenzinhabersbefördert,unterliegtnach 5Absatz2 despostgesetzes (PostG)nichtderLizenzpflicht.DieseTätigkeitistnach 36 PostGlediglichanzeigepflichtig.ImRahmendesAntragsaufErteilungeiner PostlizenzzeigensichvieleAntragstelleraufErteilungeinerpostrechtlichen LizenzauchalsSubunternehmerfürandereLizenzinhaberan.Insbesonderein KooperationsverbündenwerdenLizenzinhaberalsSubunternehmerfürandere Lizenzinhabertätig.AuchdieDeutschePostAGalsinvielenBereichenmarktmächtigesPostdienstleistungsunternehmenverstehtsichbeiKonsolidierungsverträgenmitanderenLizenzinhabernalsSubunternehmerin.Ausdiesem GrundhatsiesichimNovember2010ebenfallsalsVerrichtungs-undErfüllungsgehilfinfürandereLizenzinhabernach 36PostGangezeigt (Amtsblatt der Bundesnetzagentur, Mitteilung Nr. 698/2010). Insgesamthabensichbislangseit1998insgesamtrund47000juristischeund natürlichepersonenbeiderbundesnetzagenturnach 36PostGangezeigt. Davonzeigtensichetwa90Prozentu.a.alsVerrichtungs-undErfüllungsgehilfenvonLizenzinhabernan,darunterinsbesondereauchdiePaketshops großer Paketdienstleister. 11.HatdieBundesnetzagenturKenntnisvonVerfahrengegenLizenznehmer bzw. deren Sub- oder Nachunternehmer? Wennja,welcheKonsequenzenwurdendurchdieBundesnetzagentur darausgezogen,undwerdendiedatenbeiderbundesnetzagenturunternehmensbezogen gespeichert? Wenn nein, warum nicht? DieBundesnetzagenturhatKenntnisseüberdievonihrselbstgeführtenVer- fahrensowieüberverfahrenandererstellen,soweitdieseöffentlichbekanntge-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/8444 gebenwerden (z.b.insolvenzverfahren).soferndiebundesnetzagenturausnahmsweiseausnichtöffentlichenquellensowieimwegederamtshilfe KenntnisüberVerfahrenandererBehördenoderGerichteerhält,bittetsiediese uminformationenzumverfahrensausgang.daraufstütztdiebundesnetzagentureigeneverfahrenzurüberprüfunginsbesonderedergesetzlichenvoraussetzungeneinzelnerlizenzinhaberaus 6Absatz3PostG.SofernTatsachendie Annahmerechtfertigen,dassderLizenzinhaberdiefürdieAusübungder LizenzrechteerforderlicheLeistungsfähigkeit,ZuverlässigkeitoderFachkunde nichtbesitzt,wirddasverwaltungsverfahrenregelmäßigmiteineranhörung nach 28desVerwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)eingeleitet.DieVerfahrenführteninderVergangenheitdazu,dassinderKonsequenzdiebeanstandetenSachverhalteindernachfolgendenZeitabgestelltwurdenoderderLizenzinhaberimRahmendesVerfahrensaufdieRechteundPflichtenausder postrechtlichen Lizenz verzichtete. DieBundesnetzagenturhatmitknapp10ProzentdererteiltenLizenzen (siehe AbbildungobenundTätigkeitsbericht2010/2011Post,S.58ff.)eineauffallendhoheAnzahlvonInsolvenzenunterdenInhabernpostrechtlicherLizenzen festgestellt.siehatdieszumanlassgenommen,seitoktober2010imrahmen vonvorverfahrenüber750lizenzakteneinerinhaltlichenüberprüfungzuunterziehen.diebundesnetzagenturhörteindennachfolgendenverfahrenbislanginsgesamtrund180insolventelizenzinhaberbzw.dereninsolvenzverwalterundtreuhändermitblickaufdiegesetzlichenmerkmalederleistungsfähigkeitundzuverlässigkeitnach 6Absatz3PostGan.Indenmeisten FällenverzichtetendieBerechtigtenaufdieRechteundPflichtenausder Lizenz.EinigeLizenzinhabererhieltennachträglicheNebenbestimmungenzu ihrerlizenz.dieerheblicheanzahlvoninsolvenzenimlizenzpflichtigenpostdienstleistungsbereichveranlasstediebundesnetzagenturimjahr2011zueiner AnpassungihrerLizenzerteilungspraxisundeinerbreiterenPrüfungdesgesetzlichen Merkmals der Leistungsfähigkeit. DieInhaberpostrechtlicherLizenzensowieUnternehmenundEinzelpersonen, diesichnach 36PostGangezeigthaben,werdenzudemregelmäßigdurchdie Bundesnetzagenturkontrolliert.HierzusetztdieBundesnetzagenturbundesweit15PersonenfürPostmarktprüfungenein.DieÜberprüfungendienender sachverhaltlichenfeststellungvontatsachen,welchedielizenzierungsvoraussetzungensowiedieeinhaltungpostdatenschutzrechtlicherbestimmungenbetreffen.zumumfangderüberprüfungenzähleninsbesondereauchfeststellungenhinsichtlichdererfüllungvonanzeigepflichten,etwanach 7Absatz3 PostGsowie 36PostG,sowiederErbringunglizenzpflichtigerPostdienstleistungenohnediedafürerforderlichepostrechtlicheLizenz.ImNachgangzuden HinweisenderBundesnetzagenturwurdendiemeistenfestgestelltenBeanstandungen abgestellt. AllezurBeurteilungderlizenzrechtlichenVoraussetzungenrelevantenDokumentebefindensichunternehmensbezogenindenentsprechendenLizenzakten der Bundesnetzagentur. 12.WelchezehnhäufigstenMaßnahmenwurdenvonderBundesnetzagentur gegendielizenzinhabersowiesubunternehmerodersub-subunternehmer, die gegen Lizenzbedingungen verstoßen haben, ergriffen? BeiVerdachteinesVerstoßeseinesLizenzinhabersgegenLizenzbedingungen leitetdiebundesnetzagentureinverwaltungsverfahrenmiteineranhörung nach 28 VwVfG ein. ImRegelfallwerdenaufdiemündlichenBeanstandungenimRahmenderPostmarktprüfungendieMängelabgestelltoderdasAbstellenzugesichert.Obdie
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZusagezumAbstellenderBeanstandungumgesetztwurde,wirdbeieinerweiterenPrüfungsmaßnahmefestgestellt.BestehteineBeanstandungfort,erfolgt dererlasseinesrechtsförmlichenbescheides.inanderenfällenverzichteten dielizenzinhaberimrahmendesverfahrensaufdierechteundpflichtenaus derjeweiligenpostrechtlichenlizenz.seit2010setztdiebundesnetzagentur 6Absatz2PostGdurchdasBeifügennachträglicherNebenbestimmungen zurlizenzund 49VwVfG, 9PostGdurchWiderrufenpostrechtlicher Lizenzen um. IstderTatbestandeinerOrdnungswidrigkeitnach 49Absatz1PostGerfüllt, kanndiebundesnetzagenturdiesejenachordnungswidrigkeitmiteinergeldbußevonbiszu500000euroahnden.diehäufigstenfällefürdieeinleitung einesordnungswidrigkeitenverfahrensdurcheineanhörungstelltderverdacht deserbringenslizenzpflichtigerpostdienstleistungenohnediedafürerforderlichepostrechtlichelizenznach 5Absatz1PostGodereinUnterlassender Anzeigenach 36PostGdar.NebendemOrdnungswidrigkeitenverfahren kommtauchdieuntersagungeinerlizenzpflichtigentätigkeitnach 42Satz2 PostGi.V.m. 71Satz2TKG (1996)alsMöglichkeitinBetracht.ImJahr 2011hatdieBundesnetzagenturdieUntersagunginetwa20VerfahreninAussichtgestelltundbislangineinemFalldasErbringenvonlizenzpflichtigen Tätigkeiten untersagt. ImJahr2011hatdieBundesnetzagenturimRahmenvonAuskunftsanordnungenderBundesnetzagenturnach 45PostGrund20Zwangsgeldernachdem VerwaltungsvollstreckungsgesetzgegenLizenzinhaberfestgesetzt,dieihren Auskunftsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. RechtsgrundlagenfürMaßnahmengegenSubunternehmerspeziellwegenVerstößengegenLizenzbedingungenbestehennicht.DennSubunternehmer,diefür eineninhabereinerpostrechtlichenlizenzbriefebis1000grammbefördern, bedürfennach 5Absatz2Nummer1PostGkeinerpostrechtlichenLizenz. 13.WievieleOrdnungswidrigkeitsverfahrenwegenVerstößengegendie BußgeldvorschriftendesPostgesetzeswurdengegenAuftraggeber,Subunternehmerbzw.derenscheinselbstständigeSub-Subunternehmerseit 2005 pro Jahr eingeleitet? SolltenkeineOrdnungswidrigkeitsverfahreneingeleitetwordensein, warum nicht? DieBundesnetzagenturhatzahlreicheVerstöße,etwagegendieLizenzpflicht unddieanzeigepflicht,festgestellt.anlassbezogenhatdiebundesnetzagentur entsprechendderberatungspflichtaus 25VwVfGdaraufhingewirkt,dassUnternehmenihrengesetzlichenVerpflichtungen,etwaaus 5Absatz1, 7Absatz3sowie 36PostG,zeitnahnachgekommensind.IndiesenFällenwurde vondereinleitungvonordnungswidrigkeitenverfahrenabgesehen. AufdieFeststellungen,dassvieleimPostwesentätigeUnternehmenihrengesetzlichenVerpflichtungennichtodernurnachmehrmaligerAufforderung nachkommen,hatdiebundesnetzagenturreagiert,indemsiebeiöffentlichen Vorträgen,beiGesprächenmitdeninteressiertenKreisenunddurchBeratung derunternehmenselbstdaraufhingewiesenhat,dassnacheinereinjährigen Anlaufphase,inderdieUnternehmenvonderBundesnetzagenturberatenwurden,dergesetzlicheRahmen,etwadurchdievermehrteVerhängungvon Zwangsgeldern oder Geldbußen, ab 2012 voll ausgeschöpft werden wird. ImJahr2011hatdieBundesnetzagenturgegenetwa20UnternehmenundEinzelpersonenOrdnungswidrigkeitenverfahrenmitAnhörungderBeteiligten wegendesverdachtsdeserbringenslizenzpflichtigerpostdienstleistungen ohnediedafürerforderlichelizenzeingeleitet.dieunternehmenkommenda-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/8444 raufhinregelmäßigihrerverpflichtungnach,einenantragauferteilungeiner postrechtlichenlizenzzustellen.ineinigenfällenwurdenachbeantragung die Erteilung einer postrechtlichen Lizenz nach 6 Absatz 3 PostG versagt. 14.InwelcherHöheundgegenwievieleLizenznehmerwurdenseit2005pro Jahr Bußgeldbescheide erlassen? Sollten keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein, warum nicht? SeitInkrafttretendesPostgesetzesam1.Januar1998habendasBundesamtfür PostundTelekommunikationbzw.dieRegulierungsbehördefürTelekommunikationundPostbiseinschließlich2005insgesamtOrdnungswidrigkeitenverfahrendurchgeführtundBußgeldbescheideerlassen,davoneinenimJahr2005. Seit2006hatdieBundesnetzagentur,insgesamtdreiBußgeldbescheideerlassen, davon zwei im Jahr 2009 und einen im Jahr DieHöhederverhängtenGeldbußenbetrugabhängigvomEinzelfallzwischen Euro und Euro. 15.HatdieBundesregierungKenntnisdarüber,dassimHinblickaufdieGefahrendesinternationalenTerrorismus,dasLuftfahrtbundesamtfürdie ÜberwachungundEinhaltungdersicherenLieferkette (u.a.reglementiertebeauftragte,bekannteversender)verantwortlichistundwieaus einerexcel-listedesluftfahrtbundesamteshervorgeht,diehermesair CargoGmbH (DE/RA/ /0113)alsreglementierterBeauftragter, nebeneinervielzahlandererunternehmenwiedhl,tnt,ups,gls, zugelassen ist? DemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungobliegtdie Rechts-undFachaufsichtüberdasLuftfahrt-Bundesamt (LBA).FürdieZulassungundÜberwachungderBeteiligtenander sicherenlieferkette istdas LBAalsentsprechendeVollzugsbehördezuständig.Aufgrundeuropäischer VorschriftenistdasLBAverpflichteteineDatenbankzuführen,dieallevom LBAzugelassenenreglementiertenBeauftragtenwiedergibt.AufderListeder zugelassenenreglementiertenbeauftragtenbefindetsichauchdiehermesair Cargo GmbH. 16.GabesFeststellungen,dassLuftfrachtentgegendenBestimmungendes LuftfahrtbundesamtesundanderereuropäischerVorschriftentransportiert wurde? Wenn ja, in wie vielen Fällen und von welchen Unternehmen? DasLBAführtimRahmenseinerZuständigkeitAuditsundInspektionenbei zugelassenenreglementiertenbeauftragtendurch.hierbeiwirdüberprüft,ob dieverfahrendenanforderungenderverordnung (EG)Nr.300/2008undihrer DurchführungsbestimmungenunddenVorgabendesLuftfahrt-Bundesamtes erfülltwerden.imjahr2011wurdeninsgesamt600kontrollenbeireglementiertenbeauftragtendurchgeführt.hierbeiwurdenin19fällenverstößegegen dieverordnung (EG)Nr.300/2008undihrerDurchführungsbestimmungen festgestellt,diezurfolgehatten,dassdaslbadenbetreffendenunternehmen dieversendungvonsichererluftfrachtuntersagtbisdiefestgestelltenmängel nachweislich behoben waren. IneinemweiterenFallwarendievorgefundenenMängelderartschwerwiegend,dassdembetroffenenUnternehmendieZulassungalsreglementierterBeauftragter entzogen wurde.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.InwievielenFällenwurdedasLuftfahrtbundesamtüberVerdachtsmomentebzw.festgestellteVerstöße,z.B.durchdenEinsatzscheinselbstständigerKurierfahrerbeimTransportvonLuftfracht,insbesonderebei derhermesaircargogmbh,informiert (wennmöglich,nachunternehmen differenzieren)? Dem LBA sind keine dieser Fälle bekannt.
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
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