Fest auf dem Böckler

Ähnliche Dokumente
Bildauswahl 6. Mundelsheimer KinderferienWoche (MuKiWo)

Fest auf dem Böckler

am Sonntag, 06. November 2016 Beginn 17:30 Uhr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

MUNDELSHEIMER & STEILLAGENTAG. mit Planwagenfahrten, Wanderungen und mit der»steillagen-olympiade«

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Blutspenden ist Ehrensache

Großer Empfang für unseren Olympiateilnehmer André Link

Bodenrichtwertkarte 2007

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe Dezember 2013

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. 142 Abs. 3 BauGB

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

H A U P T S A T Z U N G

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

S A T Z U N G. über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des geplanten Gewerbegebiets "Bernrain"

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt für die Stadt Büren

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

B e n u t z u n g s o r d n u n g

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

Vorlage. Öffentlich Nichtöffentlich Anlage/n. Ortskernsanierung Sanierungssatzung ( 142 BauGB) / Abgrenzung des Sanierungsgebietes

H A U P T S A T Z U N G

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Änderung der Sanierungssatzungen II A Breite Straße und Innenstadt

Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n.

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Gesetz- und Verordnungsblatt

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

Öffentliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung Niefern Vorort Gemarkung Niefern

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)

Beerdigungen während der Renovierung der Kilianskirche

H a u p t s a t z u n g. der Gemeinde Vörstetten. im Landkreis Emmendingen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Bildbericht Jubiläum 40 Jahre Partnerschaft

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aspach (Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

Transkript:

Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Ausgabe 17. 29. April 2016 Fest auf dem Böckler 05.05.2016 Himmelfahrt Vatertag 10:00 Uhr Gottesdienst (bei feuchtem Wetter in der Nikolauskirche) ab 11:00 Uhr Weine Käsbergkeller Fassbier & alkoholfreie Getränke Erbsensuppe mit Saiten Schweinehals Currywurst, Rote, Pommes Kaffee & Kuchen u.v.m.

2 Nummer 17 Terminkalender Die nächsten 4 Wochen auf einen Blick: Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO 05.05. Do. ab 11.00 Uhr Förderverein Georg-Hager- Schule, Käsbergkeller, Gesangverein Liederkranz, Turnverein und Ev. Kirchengemeinde Fest auf dem Böckler mit Gottesdienst um 10.00 Uhr Freizeitgelände auf dem Böckler 11.05. Mi. 09.00 Uhr CVJM Frauenfrühstück CVJM-Haus 16.05. Mo. ab 08.00 Uhr Gemeinde Pfingstmarkt Marktplatz und Hindenburgstraße 16.05. Mo. 09.30 Uhr Ev. Kirchengemeinde Freiluftgottesdienst auf dem Pfingstmarkt vor dem Bürgerhaus 26.05. Do. 11.00 Uhr Förderverein Handball TV Hocketse vor und um die TV-Halle 27.05. + 28.05. Fr. + Sa. 18.00 Uhr 16.00 Uhr Käsbergkeller Käsbergfest auf dem Käsbergweg 29.05. So. 11.00 Uhr Käsbergkeller Steillagentag auf dem Käsbergweg Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Landkreis Ludwigsburg SATZUNG zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern II" Aufgrund von 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom BauGB vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBI. S. 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde am 14. April 2016 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II beschlossen: 1 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II Die vom Gemeinderat am 04.03.2004 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern II, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 12.03.2004, sowie die Änderung (Erweiterung) der Satzung am 08.12.2005 vom Gemeinderat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 16.12.2005, wird aufgehoben. 2 Gebiet der aufgehobenen Sanierung Das Gebiet bzw. die Gebietsteile, die hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegen, sind im Lageplan des Bürgermeisteramtes vom 21.11.2005 mit einem Umfassungsband gekennzeichnet. 3 In-Kraft-Treten 1. Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanierungsvermerk zu löschen. Ausgefertigt:, den 14.04.2016 gez. Holger Haist Bürgermeister Hinweise: Gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden- Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Nummer 17 Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn 3 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Förmliche Festlegung Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Ortskern II" ca. 3,57 ha Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern II" ca. 0,12 ha Gemeinde Sanierung "O R T S K E R N II" Originalmaßstab 0 10 20 30 40 1:1000 60 80 M Projekt Nr.: 62030 STEG STADTENTWICKLUNG SÜDWEST GEMEINNÜTZIGE GMBH OLGASTRASSE 54 70182 STUTTGART 17.05.2004/Linsel 21.11.2005/Linsel Jubilare 02. Mai 2016 Herr Heinz Schlör, Seelhofenstraße 2, 70 Jahre 06. Mai 2016 Frau Elisabeth Bühler, Lindenstraße 35, 85 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen für die Zukunft Gesundheit und Zufriedenheit. Weitere Termine Montag, 02.05.2016 Leerung Flach Leerung Flach 1.100 l Dienstag, 03.05.2016 Leerung Rund Mittwoch, 04.05.2016 Leerung Restmüll Leerung Biogut Leerung Restmüll 1.100 l Der Arbeitskreis für Senioren lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, zum Kaffeekränzchen am Mittwoch, 04. Mai 2016 ab 14.30 Uhr in das CVJM-Haus ein. Thema: Paris ist eine Reise wert. Übrigens, es gibt nicht nur Kaffee und Tee, auch ein Viertele ist möglich. Aus dem Gemeinderat Sitzungsbericht vom 14. April 2016 1. Erneuerungsmaßnahme Ortskern II : Abschluss der Sanierung Bürgermeister Holger Haist eröffnete die Gemeinderatssitzung und begrüßte die Gemeinderäte, die Presse, die Bürger im Zuhörerbereich und Herrn Ralph Jaeschke von der STEG. Der Vorsitzende übergab dann das Wort an Herrn Jaeschke.

4 Herr Jaeschke erklärte den anwesenden Gemeinderäten anhand der Sitzungsvorlage, wie die Ortskernsanierung II vonstattenging. Im Jahr 2002 wurde die Gemeinde in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Im bewilligten Förderrahmen wurden Finanzhilfen vom Land in Höhe von 1,6 Millionen Euro (60 %) gezahlt. Die Eigenleistung der Gemeinde betrug 1.066.666 Euro (40 %). Sanierungsziel war es, städtebauliche Missstände im Sanierungsgebiet zu beseitigen, die im Bericht der vorbereitenden Untersuchungen der STEG Stuttgart vom März 2004 beschrieben wurden. Folgende Sanierungsprojekte wurden durchgeführt: 9 Kommunale Grunderwerbe 2 Kommunale und 6 private Abbruchmaßnahmen Erschließung / Neugestaltung öffentlicher Flächen, darunter Backhausweg und Rathausgasse 4 private Baumaßnahmen 1 Kommunale Baumaßnahme (Alte Schule Haus der Vereine). Herr Jaeschke erklärte auch, dass nicht alles umgesetzt werden konnte. Oft fehlte es an der Zustimmung privater Personen. Grundsätzlich ist es aber normal, dass nicht jegliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Nichts desto trotz war die Ortskernsanierung II sehr gut für und hat dazu beigetragen, dass einige sehr gute Projekte umgesetzt werden konnten, darunter die Umgestaltung der Rathausgasse und die Sanierung der Alten Schule, die jetzt als Haus der Vereine genutzt werden könne. Die Abrechnung, die mit einem ausgeglichenen Saldo aus Einnahmen und Ausgaben endet, wurde zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und die ausbezahlten Fördermittel mit Bescheid vom 02.02.2016 zum Zuschuss erklärt. Somit ist die Ortskernsanierung II abgeschlossen. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich bei Herrn Jaeschke für die Ausführungen und betonte, dass die Sanierung sehr erfolgreich verlief, nicht zuletzt auch, wegen der guten Zusammenarbeit mit der STEG. Es war von Anfang an angedacht, dass eine Verteilung der Fördermittel zwischen der Gemeinde und privaten Bauherren stattfinden sollte, die die Chance nutzen wollten. Dadurch entstanden sehr schöne Projekte wie das Areal Rathausgasse und das Leuchtturmprojekt Alte Schule, das u.a. als Vereinsgebäude genutzt werden kann. Dies bedeutete viel Arbeit für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat. Die Mühe hat sich aber für ausgezahlt. Ein Gemeinderat, der beide Ortskernsanierungen erlebt hat, bedankte sich sehr für die Arbeit der STEG. Die Ortkernsanierung könne sich wirklich sehen lassen. Aus dem Gemeinderat kam die Frage auf, ob und wenn ja wann eine weitere Ortskernsanierung möglich sei, da einige Projekte aufgrund von Eigentumsrechten etc. nicht realisiert werden konnten. Herr Jaeschke antwortete, dass eine weitere Ortskernsanierung möglich wäre, wenn die Gemeinde das gut begründen könne. Es müsse glaubhaft dargestellt werden, dass der Bedarf vorhanden sei. Die Ortskernsanierung II war Teil des Landessanierungsprogramms. Neben diesem Programm gäbe es mittlerweile auch Bund-Länder-Förderungen, die, genauso wie das Landessanierungsprogramm, Fördermittel für Kommunen bereitstelle. Zudem sehen alle im Landtag vertretenen Parteien die Städtebauförderung als sinnvoll an. Daher ist selbst bei einer neuen Regierung nicht davon auszugehen, dass diese die Sanierungsprogramme einstelle. Ein wichtiges Kriterium sei es, dass es sich um ein Gebiet handele. Einzelne Projekte werden nicht gefördert. Es wurde auch die Frage gestellt, ob von den Fördermitteln etwas ins Großbottwarer Tor geflossen seien. Kämmerer Nummer 17 Martin Braunbeck verneinte dies. Auch eine Nachschiebung ins Sanierungsprogramm sei jetzt nicht mehr möglich, da die Ortskernsanierung II bereits seit einigen Jahren praktisch gesehen abgeschlossen ist. Es wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: Zu 2) Die Sanierungsabrechnung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 3) Die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II wird beschlossen. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich nochmals bei Herrn Jaeschke und der STEG für die sehr gute Zusammenarbeit. 2. Ersatzbeschaffung für den Schwimmbeckenreiniger im Freibad Bürgermeister Haist begrüßte die zwei Schwimmmeisterinnen Frau Kerstin Friedrich und Frau Carola Holfert vom Freibad. Der Vorsitzende übergab das Wort zunächst an Kämmerer Martin Braunbeck. Herr Braunbeck erklärte den Gemeinderäten anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Der derzeit im Freibad vorhandene Schwimmbeckenreiniger "WEDA B 480" wurde 2005 beschafft. Üblicherweise wird bei solchen Geräten von einer Lebensdauer von 8-10 Jahren ausgegangen. Da das Gerät abgewirtschaftet ist und erneuert werden muss, wurden Angebote für Neugeräte eingeholt. Nach der Auswertung ergab sich folgendes Bild: Anbieter Modell Preis netto Bemerkungen WEDA W 2000 PLC 10.800,00 Wassertechnik Mariner 3S Compact 600 15.980,00 GmbH 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 20 Tage Um die genauen Abläufe und die Vor- und Nachteile der einzelnen Geräte aufzuzeigen, übergab Kämmerer Martin Braunbeck das Wort an Schwimmmeisterin Kerstin Friedrich. Frau Friedrich erklärte, dass das teurere Gerät vom Anbieter Mariner 3S GmbH wesentlich leichter sei, nämlich ganze 13 Kilogramm. Dies wäre für die beiden Schwimmmeisterinnen eine wesentliche Arbeitserleichterung, da der Reiniger täglich eingesetzt werden müsse. Zudem ist die Reinigung des Marinergerätes gründlicher bezogen auf Sand und Haare. Ein weiterer Vorteil ist der eingesetzte Filter des Marinegerätes. Im Vergleich zum Wedagerät fällt beim Tausch des Filters kein Schmutz in das Gerät, was die Lebensdauer verkürzen würde. Das Marinergerät fährt aufgrund geradeverlaufene Schienen bessere Bahnen als das Wedagerät. Die Schwächen des Wedagerätes sind auch in der Praxis bereits bekannt, da das Altgerät, welches ausgetauscht werden muss, von dieser Firma ist. Eine Gemeinderätin sprach sich für das Marinergerät schon aufgrund des Gewichtes aus. Zudem sei es bekannt, dass das alte Gerät nicht so gut gearbeitet habe. Ein Gemeinderat fragte nach, wie es mit der Wartung aussehe. Frau Friedrich antwortete, dass die Schwimmmeisterinnen beim Marinergerät vieles selbst warten können, da der Aufbau wesentlich leichter und verständlicher sei. Zudem hole die Firma jedes Jahr das Gerät zur Wartung ab. Im Haushaltsplan 2016 sind für die Beschaffung 16.000 eingestellt Es erging folgender einstimmiger Beschluss: Für das Freibad wird ein neuer Schwimmbeckenreiniger Typ "Compact 600" von der Fa. Mariner 3S GmbH zum Angebotspreis von 15.980,00 beschafft. Bürgermeister Holger Haist bedankte sich für die sehr gute Arbeit der Schwimmmeisterinnen im Freibad.

Nummer 17 5 Gemeindeverwaltung Vorverlegung des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt Für das Amtsblatt am Freitag, 06. Mai wird der Redaktionsschluss wegen dem Feiertag Christi Himmelfahrt auf Montag, 02. Mai 2016, 10 Uhr, vorverlegt. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Vielen Dank. Nacht zum 1. Mai Spaß oder Sachbeschädigung? Traditionsgemäß werden in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai Streiche gespielt. Die Grenze zwischen Spaß und Sachbeschädigung ist hierbei schnell überschritten. Streiche, die Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen darstellen, sind nicht akzeptabel. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger weisen wir deutlich darauf hin, dass Sachbeschädigungen und Verschmutzungen weder erlaubt sind noch toleriert werden können. Zuwiderhandlungen können vom Geschädigten bei der Polizei angezeigt werden. Wer sich die Suche nach seinem Eigentum ersparen möchte, sollte bewegliche Gegenstände für diese Nacht sicher aufbewahren. Ordnungsamt Von rechts: Carmen Schmitt-Kock und Frank Widmaier sowie Freunde aus Frankreich am Stand des Käsbergkeller. (Foto M. Wolf) Schließung der Käsberghalle In der Käsberghalle wird die Elektroverteilung umgebaut und saniert. Sie bleibt deshalb ab Donnerstag, 12.05.2016 und während der Pfingstferien bis Sonntag, 29.05.2016 (je einschließlich) für alle Benutzer geschlossen. Wir bitten alle Hallenbenutzer um Verständnis sowie um Kenntnisnahme und Beachtung. Ein Plakat lädt zur Weinmesse ein. (Foto M. Wolf) Partnerschaft Salon des Vins Der 7. Salon des Vins fand in La-Motte-Servolex, der Partnergemeinde s, vom 15. bis 17. April im Herzen Savoyens statt. Es waren 40 französische und ausländische Weinproduzenten eingeladen. Einer der beiden Ausländer kam in diesem Fall vom Käsbergkeller. Der er Delegation wurde vom Partnerschaftskomitee, das eingeladen hatte, ein herzlicher Empfang bereitet. Bald war der Stand aufgebaut, so dass noch Zeit für eine Erkundung im Umkreis blieb, die zum Naturreservat Lac de Chevelu im Juragebiet führte. Doch bald wurde es Ernst und der Salon war eröffnet. Die Schwaben mussten sich schnell an die französische Sprache gewöhnen, was nach anfänglichen Schwierigkeiten gut gelang. So entwickelten sich interessante Gespräche und ein lebhafter Informationsaustausch mit den anderen Ausstellern und den zahlreichen Besuchern. Nach und nach fanden die Württemberger Tropfen neue Abnehmer, nur wenige Kartons mussten zurückgeladen werden. Die Freunde stimmten zum Schluss noch die Partnerschaftshymne an, was den Abschied nach einem "à bientôt" nicht leichter machte. Dabei waren: Anni Fink, Carmen Schmitt-Kock, Frank Widmaier, Michael Wolf Links: Carmen Schmitt-Kock, rechts Frank Widmaier am Stand des Käsbergkellers, Cathérine Girardin(mitte, La Motte-Servolex) hilft mit. (Foto: A. Fink) Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für : Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v. Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen Tel. 116 117 (im Krankenhaus Bietigheim)

6 Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, und Pleidelsheim. Werktags ab 18.00 Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab 18.00 Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab 18.00 Uhr bis auf den Folgetag 7.00 Uhr. Keine Anmeldung erforderlich! Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Nummer 17 Donnerstag, 05.05.2016 Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel. 07143 31416 Freitag, 06.05.2016 Mörike-Apotheke, Bissingen, Bahnhofstraße 148, Tel. 07142 776427 Weitere Apotheken können Sie unter der Tel.-Nr. 0800 00 22 833 mit dem Festnetz (kostenfrei) mit dem Handy unter 22833 (69 Cent pro Min.) sowie im Internet unter www.lak-bw.notdienst-portal.de abrufen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen. Diakoniestation Besigheim Die Dienst habende Schwester für Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr. 01520/9087401, Tel. 50417. Wochenenddienst Robert-Breuning-Stift Mobile Dienste Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes unter der Tel. 801306 Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird auf das Bereitschafts-Handy weitergeleitet. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der Rufnummer 0711/7877733 kann der zahnärztliche Notfalldienst erfragt werden. Notdienst der Apotheken Beginn: 8.30 Uhr; Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages Freitag, 29.04.2016 Apotheke am Bahnhof, Bietigheim, Bahnhofsplatz 2, Tel. 07142 51776 Samstag, 30.04.2016 Bahnhof-Apotheke, Besigheim, Bahnhofstraße 11, Tel. 07143 35849 Sonntag, 01.05.2016 Sonnen-Apotheke, Kirchheim/N., Schillerstraße 59, Tel. 07143 94790 Montag, 02.05.2016 Apotheke im Kaufland, Bietigheim, Talstraße 4, Tel. 07142 788695 Dienstag, 03.05.2016 Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel. 07143 21019 Mittwoch, 04.05.2016 Rathaus-Apotheke, Tamm, Hauptstraße 104, Tel. 07141 601160