Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung

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Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

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Transkript:

Mitglieder- und Jahreshauptversammlung ALB Hessen am 21. Mai 2014 in Fulda Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung HMUKLV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik, Umweltangelegenheiten der Landwirtschaft, Ernährungsnotfallvorsorge

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Ausweisung von gefährdeten Gebieten und Erarbeitung von Aktionsprogrammen für diese Aufstellung von Regeln der guten fachlichen Praxis und Bereitstellung von Informationen für die Betriebe (Beratungsansatz) flächendeckend! oder flächendeckende Durchführung des Aktionsprogrammes DEUTSCHLAND!!

Festlegung von Maßnahmen (Ausbringsperrfristen, Lagerung, Ausbringung auf geneigten, wassergesättigten, schneebedeckten, gefrorenen und überschwemmten Flächen sowie in Uferbereichen, Limitierung der Düngung, Ausbringverfahren) Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr aus Dung, aber auch Zulassung von höheren Mengen, sofern die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet werden DEROGATION (Zustimmung des Nitratausschusses erforderlich) Überprüfung der Aktionsprogramme alle vier Jahre und Information der EU-KOM (Nitratbericht)

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Düngegesetz vom 09. Januar 2009, zuletzt geändert am 15. März 2012 3 Verordnungsermächtigungen Düngeverordnung (gute fachliche Praxis bei der Anwendung) Düngemittelverordnung (Inverkehrbringen und Kennzeichnung) Verbringensverordnung (Inverkehrbringen, das Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern)

Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen vom 10. Januar 2006, zuletzt geändert am 24. Februar 2012

Düngeverordnung Konkretisierung der guten fachlichen Praxis ( 3 Abs. 3 DüG) Umsetzung der Nitratrichtlinie (teilw.) Cross Compliance!! Aktionsprogramm im Sinne der Nitrat-RL (vier Jahre Laufzeit) Fachrechtliche Umsetzung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes Beitrag zur Umsetzung von NEC-Richtlinie / UN-Multikomponentenprotokoll (Stickstoffemissionen) Flankierung der EU-Hygieneverordnung

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Evaluierung der Düngeverordnung Hintergrund Evaluierung = systematische Untersuchung des Wertes und des Nutzens einer Regelung Beitrag zum Nitratbericht 2012 und für die Fortschreibung des deutschen Aktionsprogramms (Düngeverordnung) zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Grundlage für eine Verlängerung der Derogationsregelung (Ausnahme für bestimmte Grünlandflächen von der Begrenzung der N-Zufuhr aus tierischen Ausscheidungen auf 170 kg N/ha) Nutzung von Daten und Ergebnissen für die Analyse der Wirksamkeit von freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen

Evaluierung der Düngeverordnung Vorgehensweise WER Vertreter aus BMELV, BMU, UBA Agrarressorts der Länder BW, BY, HE, NI, NW, ST, SH, TH Experten aus BY, MV, NI, ST sowie aus JKI und vti WAS Analyse des Ist-Zustands Forderungen Dritter Ableitung von Handlungsbedarf Definition von Prüfalternativen (Handlungsoptionen, die nicht per se empfohlen werden können)

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Gliederung in sechs Regelungsbereiche Düngebedarfsermittlung Standort-/Bodenzustandsspezifische Restriktionen Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Ausbringtechnik / Einarbeitung Nährstoffvergleich Ausbringungsobergrenze Ergänzend: Fragen zum Vollzug

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Düngebedarfsermittlung Verpflichtende Dokumentation der Bedarfsermittlung Bundesweit einheitliche Sollwerte (abh. vom Ertragsniveau) Einführung von Düngungsobergrenzen nach dem Vorbild von Dänemark, Belgien und den Niederlanden

Quelle: Die lustige Bodenfibel

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Standort-/Bodenzustandsspezifische Restriktionen Haftungsregelung beim Abschwemmen (benachbarte Flächen) Grenzstreueinrichtung für Geräte zur Mineraldünger-ausbringung (bis 2020) Ergänzend: Informationen zu Wetterlage, Bodenzustand und Eignung für Ausbringung im Winterhalbjahr (DWD)

Evaluierung der Düngeverordnung- Diskussionspunkte - Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Keine Ausbringung von organischen und organischmineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N nach Ernte der Hauptkultur auf Ackerland Ausnahmen: bis 30.9. auf Raps + Zwischenfrüchte (bis 15.09. gesät), Feldgras, das im Frühjahr etabliert war sowie Mineraldünger (bisherige Sperrfrist) und Festmist von Huf- und Klauentieren (keine Sperrfrist)

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur keine Ausbringung nach Ernte von Mais, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und Körnerleguminosen vor dem Winter, Ausnahmegenehmigungen Sperrzeiten wie in den Niederlanden (ab 01.09. bis 31.01. für Acker- und Grünland, Sand- und Lössböden); bei Düngebedarf im Herbst Mineraldünger einsetzen Statt Einzelgenehmigungen Verschiebung der Sperrzeiten auf regionaler Ebene i.d.r. um 2 Wochen

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Lagerdauer: mindestens sechs Monate Kapazität auch für Gärreste, für Festmist soll Lagerraum vorhanden sein Baugenehmigungen: Anforderungen an neue Sperrfristen anpassen Anforderungen auch an gewerbliche Anlagen ohne eigene Ausbringungsflächen: 9 Monate Vorgaben zur Feldrandlagerung Übergangsfrist für Altanlagen (z.b. bis 2020)

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Ausbringtechnik / Einarbeitung Anforderung an die Gülleausbringungstechnik auf bewachsenen Flächen streifenförmige Ablage Bewachsene Ackerfläche (Schleppschlauch), ab 2020 Grünland, Feldgras (Futter) (Schleppschuh), ab 2025 Ausnahmen: Breitverteiler auf Grünland am Hang Festlegung der Einarbeitung in der DüV Einarbeitung muss spätestens vier Stunden nach der Ausbringung abgeschlossen sein

Evaluierung der Düngeverordnung- Diskussionspunkte Ausbringtechnik / Einarbeitung Mittlere Emissionsminderung bei Gülleeinarbeitung zu verschiedenen Zeitpunkten Quelle: Kowalewsky, LK Niedersachsen

Einarbeitung von Stallmist und Gülle Quelle: Die lustige Bodenfibel

Einarbeitung von Stallmist und Gülle Quelle: Die lustige Bodenfibel

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Ausbringtechnik / Einarbeitung Anforderungen an die Verteilungs- und Dosiergenauigkeit der Ausbringtechnik: Zertifizierung (vergl. Pflanzenschutz) Maximaler Variationskoeffizient bei definierter Arbeitsbreite: Gülle 10%, Mist 15%, Mineraldünger 5% 10 m 3 bzw. 3t / ha bei Fahrgeschwindigkeit < 10 km/h Grenzstreueinrichtung für Mineraldünger ab 2015 für Neugeräte, ab 2020 für eingesetzte Geräte

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Nährstoffvergleiche N: Tolerierbarer Überschuss soll bei 60 kg N/ha*a im dreijährigen Mittel bleiben P-Überschuss im sechsjährigen Mittel bei Versorgungsstufe: A und B max. 60 kg/ha*a C max. 20 kg/ha*a D und E 0

Evaluierung der Düngeverordnung - Diskussionspunkte Ausbringungsobergrenzen Anwendung der 170 kg-n-obergrenze auf alle organischen Düngemittel Einbeziehung u.a. der Gärreste pflanzlicher Herkunft für Kompost / Klärschlamm Anrechnung über 3 Jahre 1 : 1 Umsetzung europäischer Vorschriften???

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Gliederung 1. Vorgaben der europäischen Vorschriften (Nitrat-Richtlinie) 2. Das nationale Aktionsprogramm - Düngeverordnung 3. Evaluierung der Düngeverordnung und Ergebnisse 4. Aktueller Stand der Diskussionen mit der EU-KOM 5. Zusammenfassung und Zukunft

Positionen und Forderungen der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2012 nach dem bilateralen Gespräch am 20. September 2012 Besorgnis über die Entwicklung der Wasserqualität in Deutschland Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden nicht in angemessenem Zeitrahmen erreicht Deutliche Verbesserung der derzeit geltenden Maßnahmen (über die bei der Sitzung vorgestellten Änderungen des Aktionsprogramms hinaus) sind erforderlich Besorgnis über den zunehmenden Trend zum Anbau von Pflanzen für Energiezwecke, das muss bei der Überarbeitung des Aktionsprogramms ebenfalls berücksichtigt werden

Quelle: Nitratbericht 2012 der Deutschen Bundesregierung

Quelle: Nitratbericht 2012 der Deutschen Bundesregierung

Belastungsmessnetz = Basis für die Bewertung des Aktionsprogramms Quelle: Nitratbericht 2012 der Deutschen Bundesregierung

Belastungsmessnetz Nitratrichtlinie Zwölf hessische Messstellen

Positionen und Forderungen der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2012 nach dem bilateralen Gespräch am 20. September 2012 Antrag auf Erneuerung der Ausnahmegenehmigung für die Dunghöchstmenge wird zur Kenntnis genommen, aber: Die Kommission kann Ausnahmegenehmigungen nur dann dem Nitratausschuss vorschlagen, solange sie fest auf den von der Richtlinie bestimmten Kriterien beruhen und zu einem Aktionsprogramm gehören, das uneingeschränkt mit der Nitratrichtlinie im Einklang steht. Das setzt eine Einigung über das Aktionsprogramm 2014-2017 bis Anfang 2013 voraus.

Positionen und Forderungen der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2012 nach dem bilateralen Gespräch am 20. September 2012 Kritikpunkte Definition für gefrorenen Boden soll geändert werden, dass auch gefrorener Boden erfasst ist, der im Verlauf des Tages auftaut Verbotszeitraum für das Ausbringen von Festmist erforderlich Dauer der Verbotszeiträume ist nicht zufrieden stellend; Empfehlung: je nach Standort (Klimaraum) zwischen 01.09. und 01.02./01.03 (Basis: Studie Empfehlungen zur Einrichtung von Aktionsprogrammen.. ) Lagerkapazität für mehr als sechs Monate erforderlich Regionalspezifische Ausbring-Höchstmengen = beste Option!

Quelle: Vortrag Prof. Dr. Taube, DLG-Kolloquium 05.12.2012

Positionen und Forderungen der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2012 nach dem bilateralen Gespräch am 20. September 2012 Kritikpunkte Wenn Gleichgewichtsmethode behalten wird: max. 40 kg N/ha*a Überschuss jährlicher Düngeplan (Einsicht und Kontrolle) angemessenere und plausiblere Werte für N-Nachlieferung und unvermeidbare Verluste Düngerausbringung auf Hangflächen: generelles Verbot für Flächen mit einer Neigung > 15% und verbindliche Ausbringungstechniken für Hangflächen mit Neigung zwischen 2 und 15% (Basis: Studie Empfehlungen )

Positionen und Forderungen der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2012 nach dem bilateralen Gespräch am 20. September 2012 Kritikpunkte Gewässerabstand 1 bis 3 m ist zu gering; konkrete Ausbringtechniken in den Pufferzonen vorschreiben Nährstoffvergleiche: Freistellung der Betriebe bis 10 ha wird kritisch gesehen (Zahl der Betriebe? Stickstoffmengen? Kontrolle??)

Aktueller Sachstand Bilaterales Gespräch am 18. April 2013 in Brüssel Einleitung eines Pilotverfahrens am 11. Juli 2013 Mahnschreiben mit Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens am 17. Oktober 2013 Deutschland verstößt gegen die Nitratrichtlinie Mehr als 50 % der Messstellen weisen Nitratgehalte > 50 mg/l auf (Nitratbericht 2012) Bei 40 % der Messstellen wurde eine Zunahme der Nitratkonzentration festgestellt (Nitratbericht 2012) Angesichts dieser Tatsachen hätte Deutschland schon längst sein Aktionsprogramm anpassen müssen!

Aktueller Sachstand und Zeitplan Sitzungen der Bund-Länder-Fachreferenten im Dezember 2013 und Januar 2014 Erstellung eines Referentenentwurfs (BMEL und BMU) Strategische Umweltprüfung (SUP) Notifizierung bei der EU-Kommission Bundesratsverfahren Inkraftreten frühestens 2015

Nitratbericht der Europäischen Kommission vom 04. Oktober 2013

Forderungen der Beiräte WBA, WBD und SRU Umfassende und aussagekräftige Nährstoffbilanzierung (Hoftorbilanz) Verlängerung der Sperrfristen Ausweitung der Lagerkapazitäten Verschärfung der Anforderungen an Ausbringtechnik und die Einarbeitung Limitierung der Phosphatzufuhr Verbesserung der Kontrolle Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen

Revision der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) Nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe Ausbringung von Gülle (Schleppschuh, Schleppschlauch, Injektion) Einarbeitung - auch Festmist - innerhalb von vier Stunden Stickstoffmanagement, Nährstoffbilanzierung Reglementierung von Düngemitteln auf Basis von Ammoniumcarbonat und Harnstoff Fütterung (Eiweißreduktion) Stallhaltung (Luftreinigung) Lagerung von Dung (Abdeckung, auch Festmist)

Eckpunkte des aktuellen Entwurfs Stickstoffdüngebedarf als standortbezogene Obergrenze Eine Düngebedarfsermittlung ist vor jeder Aufbringung zu erstellen und zu dokumentieren Aufbringverbot innerhalb eines Abstandes von einem Meter zur Böschungsoberkante oberirdischer Gewässer Abschwemm- und Eintragsverbot sowie Aufbringbeschränkungen an hängigen Flächen Anforderungen an Gerätetechnik

Eckpunkte des aktuellen Entwurfs Einarbeitungsgebot (bei flüssigen Wirtschaftsdüngern etc. zusätzlich streifenförmige Ablage ab 2020) Berücksichtigung Gärreste etc. bei der 170 kg N/ha*a Grenze, aber Möglichkeit der Derogation Sperrfristen: - Ackerflächen: nach Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar - Dauergrünland/Feldfutter: 15. November bis 31. Januar - Ausnahmen für Winterraps, Zwischenfrüchte, Gemüse - Festmist (Huf- oder Klauentiere) vom 1. Dezember bis 15. Januar Keine Hoftorbilanz

Eckpunkte des aktuellen Entwurfs Zulässige Überschüsse beim Nährstoffvergleich: - Stickstoff: max. 60 kg N/ha * a (dreijähriges Mittel) - Phosphat: max. 20 kg P 2 O 5 /ha * a (sechsjähriges Mittel) ansonsten Düngeberatung und Vorlage der Düngebedarfsermittlung Nährstoffüberschüsse: bei P gilt in Zukunft : Düngung in den Versorgungsstufen D und E nur bis zur Höhe des P-Entzugs (Grunddüngung)

Forderungen der Europäischen Kommission im jüngsten Gespräch am 25. Februar 2014

Zusammenfassung und Zukunft Diktat der Europäischen Kommission (Basis Nitratbericht 2012) Aspekte des Gewässer- und Klimaschutzes nehmen weiter zu Fachlich gerechtfertigte Verschärfungen? Praxisorientierte Umsetzung möglich? Flächenbindung der Tierhaltung über die Hintertüre Wollen wir (Deutschland) eine Verlängerung der Derogation? Inkrafttreten frühestens 2015

Wir sind nicht hier, um die Landwirtschaft zu schützen, sondern das Wasser! Michael Hamell, DG Environment, Directorate B: Nature, Biodiversity & Land Use; B1. Agriculture, Forests & Soil