Offenlegung Versicherer

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Transkript:

Offenlegung Insurance kpmg.ch

Die neuen Vorschriften zur Offenlegung für Versicherungsunternehmen stellen die Branche vor Herausforderungen in Bezug auf Transparenz von Finanzinformationen. Die meisten in der Schweiz sind davon betroffen. Mit der Revision der Aufsichtsverordnung (AVO), welche am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, hat das Schweizer Aufsichtsrecht die Voraus setzungen für die Äquivalenz mit Solvency II erreicht. In diesem Zusammenhang wurde es notwendig, neue FINMA-RS zum qualitativen Risikomanagement und zur Offenlegung zu erlassen. Eines davon ist das neue FINMA-RS 2016/02 Offenlegung (Public Disclosure). Es trat per 1. Januar 2016 in Kraft.

Ausgangslage / Rechtliche Grundlage Das FINMA-RS 2016/02 konkretisiert die Art. 111a und 203a der AVO und beschreibt die Grundlagen zum Inhalt und Aufbau des Berichtes über die Finanzlage sowie die Mindestanforderungen an Art und Inhalt der Offenlegung. Bei der Erstellung sind die Grösse und Komplexität des Versicherungsunternehmens zu berücksichtigen. Geltungsbereich Alle Versicherungsunternehmen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a, b und d VAG müssen einen Bericht über die Finanzlage veröffentlichen. Schweizerische Versicherungsunternehmen: Direkt- und Rückversicherer (ausgenommen: Rückversicherungs-Captives mit Bewilligung zum Versicherungszweig C3) Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland für Versicherungstätigkeit in der Schweiz (Zweigniederlassungen) Versicherungsgruppen und Konglomerate Bericht über die Finanzlage Allgemeine Bestimmungen Genehmigung und Fristen Befreiungsmöglichkeit und Erleichterungen Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland fallen nicht unter die Vorschriften des VAG und sind somit nicht betroffen. Alle oben erwähnten Versicherungsunternehmen haben einen Bericht über die Finanzlage zu erstellen. Auch der Konzern ist zur Erstellung dieses Berichts verpflichtet. In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungskonzerne können einen Gesamtbericht über die Finanzlage für den Konzern und dessen Versicherungsunternehmen in der Schweiz veröffentlichen. Der Gesamtbericht enthält eine getrennte Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen auf Versicherungs - unter nehmens- sowie auf Versicherungskonzernebene. verständlich formuliert (Landessprache oder Englisch) fokussiert auf das abgelaufene Geschäftsjahr Zusammenfassender Bericht der Revisionsstelle an die GV ist beizulegen Bericht über die Finanzlage ist Teil der ordentlichen Berichterstattung an die FINMA Das Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle ist für den Bericht über die Finanzlage verantwortlich und genehmigt dessen Offenlegung (bei Zweigniederlassungen: Genehmigung durch den Generalbevollmächtigten). Jährliche Veröffentlichung bis spätestens 30. April auf der Internetseite Sofern die Gesellschaft/Zweigniederlassung über keine eigene Internetseite verfügt, stellt das Versicherungsunternehmen den Bericht jedem Interessenten in gedruckter Form innerhalb von 20 Tagen unentgeltlich zur Verfügung. Übergangsbestimmung zur Berichtsperiode 2016: Die Gesellschaft reicht den Bericht der FINMA bis spätestens 30. Juni 2017 ein. Die FINMA entscheidet, ob und wann sie die Berichte gesamthaft veröffentlicht. Folgende Bedingungen in der Vor- und Berichtsperiode müssen kumulativ erfüllt sein: gebuchte Bruttoprämien < CHF 10 Mio. versicherungstechnische Rückstellungen brutto < CHF 50 Mio. kleiner Kreis von Versicherten Der Antrag auf Befreiung muss bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Berichtsperiode an die FINMA eingereicht werden. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland können auf Antrag von der Veröffentlichung befreit werden, wenn sie am Hauptsitz einem gleichwertigen Offenlegungsregime unterliegen. Zweigniederlassungen veröffentlichen lediglich Angaben zur Geschäftstätigkeit und zum Unternehmenserfolg (die qualitativen Vorlagen sind anwendbar).

Umfang der Offenlegung Gemäss Art. 111a Abs. 2 AVO enthält der Bericht über die Finanzlage des Einzel unternehmens quantitative und qualitative Informationen zu: Geschäftstätigkeit (Rz. 18-24), Unternehmenserfolg (Rz. 25-34), Corporate Governance und Risikomanagement (Rz. 35-40), Risikoprofil (Rz. 41-53), Bewertung (Rz. 54-67) und Solvabilität (Rz. 73-82) In einer Zusammenfassung am Anfang des Berichts führt die Gesellschaft/die Zweigniederlassung die wesentlichen Änderungen in der Berichtsperiode in Bezug auf die oben aufgeführten Gebiete auf. Der Bericht fokussiert auf das abgelaufene Geschäftsjahr und berücksichtigt die Besonderheiten, die Grösse und die Komplexität des Unternehmens, enthält jedoch auch Aspekte der Zukunftseinschätzung. Ziel ist es, Informationen aus der Konzern-/Jahresrechnung, der internen Berichterstattung, ORSA und SST zusammenfassend zu veröffentlichen.

Informationsquellen / Daten beschaffung Die Gesellschaft kann im Rahmen des Finanzberichts auf andere veröffentlichte Informationen verweisen, sofern diese in der gleichen Form publiziert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass alle veröffentlichten Informationen, welche Teil der Berichterstattung an die FINMA sind, in sich schlüssig und konsistent sind. Jahresrechnung Lagebericht Anlage 1/2 zum RS Offenlegung SST ORSA

Jahresrechnung Lagebericht Anlage 1/2 zum RS Jahresrechnung Lagebericht Anlage 1/2 zum RS Jahresrechnung Lagebericht Anlage 1/2 zum RS Offenlegung Offenlegung Offenlegung SST ORSA SST ORSA SST ORSA ORSA SST Finanzinformationen Mit FINMA-RS 2016/03 ORSA hat die FINMA die Grundlagen für die Durchführung einer prospektiven Selbstbeurteilung der Risikosituation und des Kapitalbedarfs (Englisch: Own Risk and Solvency Assessment) geschaffen. Im Rahmen des Finanzberichts werden Teile dieser internen Risikoeinschätzung veröffentlicht. Dies betrifft insbesondere Corporate Governance-, Risikomanagementund Kapitalmanagement-Aspekte sowie Angaben zum Risikoprofil und zur Risikokonzentration. Die unter Rz. 20 erwähnten «relevanten Vorgänge/Transaktionen innerhalb des Konzerns» haben ebenfalls einen engen Bezug zu ORSA. Die Angaben zur Bewertung und zur Solvabilität beziehen sich auf die Veröffentlichung von Angaben aus dem SST-Bericht. Dabei sind sowohl bei den Kapitalanlagen (Rz. 57), als auch bei den versicherungstechnischen Rückstellungen (Rz. 61) wesentliche Unterschiede zwischen dem statutarischen Abschluss und der marktnahen Bewertung für Solvabilitätszwecke darzustellen. Die Versicherungsgesellschaften in der Schweiz haben ihre statutarischen Abschlüsse per 31. Dezember 2015 erstmals gemäss den Vorschriften der AVO-FINMA erstellt. In diesem Zusammenhang gab es insbesondere neue Vorschriften zum Anhang der Jahresrechnung. Mit dem Bericht zur Finanzlage werden die Anforderungen an den Detaillierungsgrad für die Gesellschaften und Zweigniederlassungen weiter steigen. Diese veröffentlichen mit der Anlage 1 zum FINMA-RS 2016/02 eine umfangreiche Aufgliederung der Erfolgsrechnung und der Bilanz nach Sparten/Geschäftszweigen. Die Angaben und die Veränderungen zur Vorperiode werden im Finanzbericht auch qualitativ beschrieben. Es empfiehlt sich ein integriertes Vorgehen, damit sichergestellt wird, dass sich die aggregierten Angaben gemäss Jahresrechnung mit Anlage 1 abstimmen lassen. Weitere Angaben zum Finanzbericht gemäss Kapitel IV.A und B ergeben sich aus dem Anhang, Lagebericht oder aus den Formularen zum Geschäftsplan. Konzerngesellschaften müssen zusätzlich zur Offenlegung von regulierten Einzelgesellschaften noch weitere Informationen (Rz. 83-99) zur Finanzlage offenlegen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Informationen der Muttergesellschaft mit denen der Tochterunternehmen übereinstimmen.

Herausforderungen in der Umsetzung Verschiedene Datenquellen Die zu veröffentlichenden Angaben enthalten quantitative und qualitative Informationen aus verschiedenen Quellen; d.h. Finanzberichterstattung, SST und ORSA diese müssen zwingend konsistent mit denjenigen Informationen sein, die man anderweitig veröffentlicht hat oder welche man bereits an die FINMA eingereicht hat, z.b. FIRST, Jahresrechnung, umfassender Bericht der Revisionsstelle, Präsentationen anlässlich von FINMA-Meetings. Dies betont die Wichtigkeit einer guten Governance über die eigenen Daten mit einer einzigen Datenquelle; und dies idealerweise auf einer einzigen Plattform. Die Verantwortung für die Genehmigung der Public Disclosures liegt beim Verwaltungsrat, welcher diese Aufgabe in der Praxis an den Prüfungsausschuss bzw. das Audit Committee delegieren wird. In diesem Zusammenhang sehen wir die Möglichkeit, dass der Verwaltungsrat eine externe Bestätigung betreffend die Integrität der Reporting-Systeme und die Konsistenz und Zuverlässigkeit der rapportierten Informationen sucht. Insbesondere, da es sich bei einigen dieser veröffentlichten Informationen um sensitive Angaben handelt. Form der Veröffentlichung Gesellschaften müssen sich darüber im Klaren sein, in welcher Form die Informationen veröffentlicht werden: Ein einziges zusammenfassendes Dokument mit allen Informationen. Ein Dokument, welches auf andere Informationen verweist, die bereits veröffentlicht wurden, und welche nun gemäss den Anforderungen des FINMA-RS entsprechend ergänzt werden. Zeitplanung Rückversicherer haben aktuell die Möglichkeit einer Berichterstattung zur Jahresrechnung gemäss OR per 30. Juni. Mit der Einführung von Public Disclosure müssen diese Gesellschaften ihre geprüften Jahresabschlüsse bereits per 30. April veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wird es zwangsläufig zu einer früheren Genehmigung der Jahresabschlüsse kommen. Dies will sorgfältig geplant sein, da in diesen Zeitraum wahrscheinlich auch der SST Bericht und ein allfälliges Solvency II Reporting an ein europäisches Mutterunternehmen fallen. Welcher Rechnungslegungsstandard? Das FINMA-RS gibt den Gesellschaften die Möglichkeit, ihre Veröffentlichung entweder auf der Basis von OR oder einem anderen Rechnungslegungsstandard (IFRS / Swiss GAAP FER / US GAAP) zu machen. Dies setzt voraus, dass dieser Abschluss geprüft ist. Die Gesellschaften müssen entscheiden, was für sie am sinnvollsten ist. Versicherungsgruppen erstellen die konsolidierte Jahresrechnung i.d.r. nach IFRS oder Swiss GAAP FER. Einzelunternehmen werden wahrscheinlich auf der Basis von OR berichten; ausser, dass Gesellschaften auch für den Einzelabschluss IFRS verwenden. Detaillierungsgrad Gesellschaften müssen sich strategisch entscheiden, welche Informationen sie veröffentlichen: Das absolute Minimum, um den Anforderungen an das FINMA-RS zu genügen. Detailliertere Informationen, um die Aktivitäten und Stärken der Organisation aufzuzeigen. Für einige Gesellschaften könnte die Veröffentlichung von konzerninternen Transaktionen zu nachteiligen Reaktionen führen. Sensitive Information Gesellschaften müssen auch beachten, dass sie erstmals sensitive Informationen veröffentlichen: Unterschied zwischen der Bewertung der Kapitalanlagen unter SST (= Marktwert) und Buchwert gemäss OR Unterschied zwischen den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäss SST und Buchwert OR; dies insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Schwankungsrückstellungen.

Unterstützung durch KPMG Was sind nun die nächsten Schritte? Welche Massnahmen sind umgehend umzusetzen? Wie stellt der sicher, dass die Daten konsistent und komplett sind? Warum sollte man nicht zu lange mit der Umsetzung warten? Dies sind Fragen, welche alle Versicherungsunternehmen betreffen und bei denen wir Sie gerne unterstützen. Unsere Experten stehen Ihnen bei Ihren Anliegen tatkräftig zur Seite. Je nach Situation werden wir Spezialisten aus unserem weltweiten Netzwerk hinzuziehen mit einem Ziel, Ihnen den bestmöglichen und effizientesten Service sowie die für Sie individuell passende Lösung anzubieten. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Standortbestimmung gerne zur Verfügung. Unser Dienstleistungsangebot im Zusammenhang mit Public Disclosure umfasst folgende Bereiche: Vollständige Erstellung [Outsourcing] Projektbegleitende Unterstützung [Co-Sourcing] GAP Analyse Freiwillige Prüfung Für, welche diesen Prozess vollständig auslagern wollen. Wir übernehmen für Sie die komplette Aufbereitung und Erstellung des Berichts zur Finanzlage. Für, welche für diesen Prozess professionelle Unterstützung suchen. Sie engagieren uns als Projektmanager für die Erstellung des Berichts zur Finanzlage und profitieren von unserem Know-how. Für, welche ihren intern erstellten Bericht analysieren lassen wollen. Im Rahmen einer GAP-Analyse überprüfen wir Ihren Bericht zur Finanzlage auf Konsistenz und Vollständigkeit. Für, welche ihren intern erstellten Bericht einer freiwilligen Prüfung unterziehen wollen. Wir prüfen Ihren Bericht zur Finanzlage und geben ihnen eine Bestätigung in Form eines Prüfberichts. Kontakt KPMG AG Badenerstrasse 172 Postfach CH-8036 Zürich kpmg.ch Bill Schiller Partner Audit FS Insurance +41 58 249 56 45 wschiller@kpmg.com Hieronymus T. Dormann Partner FS Insurance +41 58 249 35 03 hdormann@kpmg.com Thomas Schneider Partner Actuarial and Insurance Risk +41 58 249 54 50 thomasschneider@kpmg.com Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine künftige Situation akkurat widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen. Bei Prüfkunden bestimmen regulatorische Vorgaben zur Unabhängigkeit des Prüfers den Umfang einer Zusammenarbeit. 2016 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten. Public Disclosure Juli 2016