BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5371 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/5242, Sommerarbeitslosigkeit bei Hamburger Lehrern/-innen in 2015/2016 Resultierend aus der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur Sommerarbeitslosigkeit bei Hamburger Lehrern/-innen 2015/2016 ergab sich weitergehender Informationsbedarf, dem ich hiermit Abhilfe zu schaffen suche. Ich frage den Senat: Grundsätzlich schließt die zuständige Behörde unbefristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte ab. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind regelhaft Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubung von Lehrkräften. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen an die jeweiligen Vertretungstatbestände und Zeiträume gebunden, wie dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen ist. In den Sommerferien findet kein Unterricht und daher in diesem Zeitraum auch keine Vertretung statt. Den befristet beschäftigten Lehrkräften, für deren Beschäftigung eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde gelegt wird (im Unterschied zu den unbefristet beschäftigten Lehrkräften mit 46,57 Wochenstunden nach Lehrerarbeitszeitmodell), steht für die Zeit ihrer Beschäftigung Urlaub gemäß den tariflichen Bestimmungen zu. Dieser Urlaub ist im Zeitraum der befristeten Beschäftigung zu gewähren. Es besteht kein Anlass, die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse, die regelhaft einen Zeitraum zwischen zwei und sechs Monaten umfassen, über die Zeit der Sommerferien, in denen die Vertretungskräfte keine Arbeitsleistung erbringen können, auszudehnen, da dies bezahltem Zusatzurlaub entsprechen würde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele befristete Arbeitsverträge von Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg werden in 2015/2016 (Stand 22.07.2016) bis zum 31. Juli/1. August 2016 auslaufen? (Bitte ab Mai 2016 für jeden Monat einzeln aufgeschlüsselt sowie insgesamt nach Schulform, unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtanzahl befristet angestellter Lehrkräfte, in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde (22.7.2016) zum September 2016 einen erneuten befristeten Arbeitsvertrag im allgemeinen beziehungsweise beruflichen Schuldienst Hamburgs erhalten? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.)
Drucksache 21/5371 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Für die erfragten Daten siehe folgende Tabelle. Durch den Beginn der Sommerferien zum 21. Juli 2016 laufen im Monat Juli im Vergleich zu den Vormonaten mehr Fristverträge aus. Die Urlaubsansprüche der Vertretungskräfte sind in diesem Monat abgegolten, siehe auch Vorbemerkung. Auslaufende Fristverträge von Lehrkräften in 2015/16 im Mai 2016 im Juni 2016 im Juli 2016 Grundschulen 23 9% 12 4% 271 92% Sonderschulen 1 2% 2 5% 42 100% Stadtteilschulen 28 6% 12 2% 466 94% Gymnasien 15 4% 7 2% 407 99% Berufliche Schulen 8 4% 11 5% 176 74% * bezogen auf die Gesamtanzahl der in dem Monat befristet angestellten Lehrkräfte Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde Die übrigen erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Für die Beantwortung wäre eine händische Auswertung der Personalakten von 1.481 Vertretungslehrkräften erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die erhöhte Anzahl bei den auslaufenden Fristverträgen von Lehrkräften im Vergleich der Monate Juli 2015 (siehe Antwort zu 2.) und Juli 2016 ergibt sich nach Einschätzung der zuständigen Behörde unter anderem aus gestiegenen (Vertretungs- )Bedarfen im Zuge der Flüchtlingsbeschulung. b. Wie viele dieser zum September wieder befristet beschäftigten Lehrkräfte werden nach gegenwärtigen Kenntnisstand des Senats/ der zuständigen Fachbehörde (22.7.2016) damit zum wiederholten und wievielten Mal auf diese Weise befristet angestellt sein? (Bitte nach zweimalig, dreimalig und mehr als dreimalig derart befristet beschäftigt, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben, siehe auch Drs. 21/5242. c. Wie viele dieser Lehrkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen (siehe 1.) werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde (22.7.2016) zum September 2016 einen unbefristeten Arbeitsvertrag im allgemeinen beziehungsweise beruflichen Schuldienst Hamburgs erhalten? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 1. integrieren.) Zur unbefristeten Einstellung von Lehrkräften zum Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine Daten vor. 2. Wie viele befristete Arbeitsverträge von Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg liefen nach Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde in 2014/2015 bis zum 31. Juli/01. August 2015 aus? (Bitte ab Mai 2015 für jeden Monat einzeln aufgeschlüsselt sowie insgesamt nach Schulform unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtanzahl befristet angestellter Lehrkräfte in einer Tabelle angeben.) Auslaufende Fristverträge von Lehrkräften in 2014/15 im Mai 2015 im Juni 2015 im Juli 2015 Grundschulen 18 10% 6 3% 171 92% Sonderschulen 3 10% 1 3% 35 100% Stadtteilschulen 17 5% 17 4% 366 93% Gymnasien 13 4% 5 2% 317 99% 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5371 Auslaufende Fristverträge von Lehrkräften in 2014/15 im Mai 2015 im Juni 2015 im Juli 2015 Berufliche Schulen 1 1% 3 4% 79 99% * bezogen auf die Gesamtanzahl der in dem Monat befristet angestellten Lehrkräfte Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde a. Wie viele dieser Lehrkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen wurden nach Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde zum September 2016 erneut befristet im allgemeinen beziehungsweise beruflichen Schuldienst Hamburgs angestellt? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Wie viele dieser zum September wieder befristet beschäftigten Lehrkräfte wurden nach Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde damit zum wiederholten und wievielten Mal auf diese Weise befristet angestellt? (Bitte nach zweimalig, dreimalig und mehr als dreimalig derart befristet beschäftigt, den vorgegebenen Parametern entsprechend, in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben, siehe auch Drs. 21/5242. c. Wie viele dieser Lehrkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen (siehe 2.) erhielten nach Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde zum September 2015 einen unbefristeten Arbeitsvertrag im allgemeinen beziehungsweise beruflichen Schuldienst Hamburgs? (Bitte den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Für die Beantwortung wäre eine händische Auswertung der Personalakten von 1.052 Vertretungslehrkräften erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Ausbildungsqualifikation besaßen/besitzen die im Zeit vom 1. September 2014 bis 31. Juli 2015/1. August und die im Zeitraum vom 1. September 2015 bis 31. Juli/1. August 2016 befristet beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg? (Bitte nach Art des qualifizierenden Abschlusses beziehungsweise der fachlichen Ausbildung aufgeschlüsselt sowie nach in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Lehrkräfte waren/sind mit Ganztags-, wie viele mit Halbtags- oder gegebenenfalls stundenweisen Arbeitsverträgen angestellt? (Bitte mit vertraglich vereinbarter Arbeitsstundenanzahl den vorgegebenen Parametern entsprechend in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 3. integrieren.) b. Wie viele dieser befristet angestellten Lehrkräfte waren/sind nicht als Vertretungslehrer/-innen angestellt? (Bitte nach Anstellungsfunktion unterschieden in absoluten Zahlen und in Prozent.) Die Qualifikationsdaten aus dem Personalverwaltungssystem können lediglich stichtagsbasiert ausgewertet werden. Die Ausbildungsqualifikationen der Lehrauftragsnehmerinnen und -nehmer, die für die Durchführung von Lehraufträgen befristet beschäftigt werden, sind nachfolgend dargestellt: Ausbildungsqualifikation von befristet beschäftigten Lehrkräften nach Umfang der Beschäftigung in 2014/15 Lehramtsstudium mit mind. 2 Fächern 7 25 4 3
Drucksache 21/5371 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 4 Ausbildungsqualifikation von befristet beschäftigten Lehrkräften nach Umfang der Beschäftigung in 2014/15 Akademischer Abschluss 3 4 0 Keine Angabe* 448 229 16 * Die Qualifikationsdaten der Beschäftigten werden nicht systematisch erfasst. Alle eingesetzten Lehrauftragsnehmer verfügen über die erforderlichen Ausbildungsqualifikationen. Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand 28.09.2014 Ausbildungsqualifikation* von befristet beschäftigten Lehrkräften nach Umfang der Beschäftigung in 2015/16 Lehramtsstudium mit mind. 2 Fächern 116 96 13 Akademischer Abschluss 35 13 1 Keine Angabe* 298 181 32 * Die Qualifikationsdaten der Beschäftigten werden nicht systematisch erfasst. Alle eingesetzten Lehrauftragsnehmer verfügen über die erforderlichen Ausbildungsqualifikationen. Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand 20.09.2015 Im Übrigen siehe Drs. 20/7991, 20/8046, 21/1103 und 21/5242. 4. Werden seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde Maßnahmen getroffen, um die Verfügbarkeit der gegebenenfalls ab September 2016 wieder im Schuldienst benötigten befristeten Lehrkräfte, deren Anstellungsverhältnis Ende Juli 2016 endete, zu sichern? Wenn ja, welche sind das? (Bitte nach Sicherungsmaßnahmen und Personalpolitik erläutern.) a. Wenn nein, wie rechtfertigt der Senat/die zuständige Fachbehörde diese Nichtvorsehung dieser Maßnahmen vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Personalsicherung für den Schulbetrieb des neuen Schuljahres 2016/2017? (Bitte sachlich und fachlich erläutern.) Siehe Drs. 20/7991, 20/8046, 21/1103 und Drs. 21/5242. 5. Werden seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde Überbrückungsfinanzierungen oder andere Hilfestellungen für befristete Lehrkräfte zwischen einem auslaufenden Arbeitsvertrag zum Ende des Schuljahres 2015/2016 und einer für sie vorgesehenen befristeten Wiederbeschäftigung zum Start des Schuljahres 2016/2017 angeboten, um die Folgen der durch deren Anstellungspause im Schuldienst Hamburgs entstehenden Erwerbslosigkeit sozialverträglich abzufedern? Wenn ja welche sind das im Einzelnen? (Bitte Unterstützungsangebote und Finanzierungen erläutern. a. Wenn nein, wie rechtfertigt der Senat diese Praxis eingedenk der dadurch für die Betroffenen resultierenden beruflichen und existenziellen Unsicherheiten während des Erwerbsausfalls zwischen den Beschäftigungen? (Bitte rechtlich und hinsichtlich der Verantwortung als Arbeitgeber begründen.) 6. Sind seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde Pläne angedacht beziehungsweise gegebenenfalls schon in Realisierung begriffen, um die Praxis der Freistellung von befristeten Arbeitsverhältnissen für Lehrkräfte im Hamburger Schuldienst zwischen den Schuljahren aufzugeben? Wenn ja, wie genau sehen diese aus und ab wann treten sie in Kraft? (Bitte Planungen und Terminierung erläutern.) a. Wenn nein, wie rechtfertigt der Senat/die zuständige Fachbehörde das Festhalten an dieser Beschäftigungspraxis gegenüber den betroffenen befristeten Lehrkräften hinsichtlich der für deren
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5371 Erwerbsbiographie entstehenden Brüche und die aus diesen resultierenden Folgen für deren soziale Versorgungsansprüche während der Erwerbslosigkeit? (Bitte Stellung nehmen.) b. Wie rechtfertigt der Senat/die zuständige Fachbehörde das Festhalten an dieser Beschäftigungspraxis hinsichtlich seiner Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber gegenüber den Betroffenen, auf deren Dienste er im Schuldienst angewiesen ist und auf die er umfänglich zurückgreift? Entfällt, im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 20/7991, 20/8046, 21/1103 und 21/5242. 7. Welche finanziellen Mittel wurden/werden seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde durch die Beendigung der Arbeitsverhältnissen von befristeten Lehrkräften zum Ende des laufenden Schuljahres und deren befristeter Neueinstellung im folgenden Schuljahr in 2014/2015 zu 2015/2016 und in 2015/2016 zu 2016/2017 im städtischen beziehungsweise schulischen Haushalt eingespart? (Bitte pro Schuljahr in absoluten Zahlen zu Tausend Euro und in Prozent angeben.) Siehe Drs. 20/7991 und 20/8046. 5