Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens

Ähnliche Dokumente
Merkblatt Eigenantrag bei Unternehmensinsolvenz

Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Materialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens

IRÄG Ein erster Überblick. Dr. Helmut Katzmayr, Richter des LG Linz

Literatur. I. Allgemeines. II. Eröffnungsvoraussetzungen. A. Insolvenzfähigkeit

Guter Rat bei Insolvenz

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort

Erläuterung von Negativmerkmalen

a) eintragungsfähiges Recht b) Bestehender Anspruch c) Eintragung der Vormerkung vor Eröffnung des Verfahrens Rechtsfolgen...

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Compliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

rat Insolvenz des Arbeitgebers Informationen und Tipps für Beschäftigte

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. Oktober in dem Insolvenzverfahren

Die neue Regelung der Eigenverwaltung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,

Inhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats

PRIVATINSOLVENZ UND SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHREN AUCH FÜR UNTERNEHMER Details, Tipps und nähere Informationen zum sogenannten Privatkonkurs"

KPMG Stärkerer Gläubigereinfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters eine sinnvolle Alternative für Österreich?

Insolvenz Mandanten in der Krise

7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche

AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG. 217 Grundsatz

Retten statt Ruinieren?

Eintrag im Schuldnerverzeichnis - Voraussetzungen und Konsequenzen

Sanierung durch Insolvenzplan

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

19. Pantaenius-Immobilientagung Wohnraummiete in der Insolvenz des Mieters

Gemeinsame Stellungnahme des BGA und der CDH zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung anderer Gesetze

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

SCHNELLÜBERSICHT ÜBER DIE INSOLVENZVERFAHREN

Die Problème bei der Verwertung des insolventen Unternehmens durch den Verkauf aïs Ganzes

Instrument: Insolvenzplan

infoblatt Reform der Verbraucherentschuldung

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE?

Das Regelinsolvenzverfahren

Merkblatt über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Eröffnungsbeschluß

Abschlussfall zum Lieferantenbetrug (auch zu 283 StGB)

Die Verjährung. I. Zahlungsansprüche:

Merkblatt über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Eröffnungsbeschluß

Die Gläubigerposition im Insolvenzverfahren englischen Rechts

Das neue Insolvenzrecht nach Inkrafttreten des IRÄG 2010

E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Insolvenzordnung als Sanierungsinstrument

Die Insolvenzvertretung von Creditreform

Vorbemerkungen 2. Gesamteinschätzung Insolvenzverfahren im Jahr 2004 nach Kreisen und Planungsregionen 5

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. März in dem Insolvenzverfahren

Die Hemmung der Verjährung durch Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

Insolvenz. Chancen und Risiken. Dr. Kai T. Boin Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten

Merkblatt über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Eröffnungsbeschluss

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern

DNotI. Dokumentnummer: 9zb110_09 letzte Aktualisierung: BGH, IX ZB 110/09. InsO 13, 20 Abs. 2, 287 Abs. 1

Inhalt. Insolvenzrecht

Modernes Insolvenzrecht

schiller software PLUS vollkomm SACHAUFKLÄRUNG Effektives Vollstreckungsmanagement!

Neue Regelungen seit

Insolvenzrecht SS 2014 Skriptum Nr. 1 Allgemeine Informationen

Inhaltsverzeichnis VII. Schneider, Privatinsolvenz 2

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen

Privatinsolvenz in Frage und Antwort

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Forum: Agrarwirtschaftsrecht. Der Agrarbetrieb im Insolvenzverfahren

Insolvenzrecht EBC*L Stufe A Modul 4

Synopse. Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters. Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters

Gratis Schuldner Ratgeber neues Bankkonto trotz negativer Schufa Auskunft

Die Reform der Insolvenzordnung nach ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 3. Februar 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar in dem Insolvenzverfahren

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

Inhaltsverzeichnis 1 Außergerichtlicher Ausgleich 2 Insolvenzverfahren

Inhaltsverzeichnis Endigung durch Untergang der Bestandsache Endigung durch allgemeine vertragsrechtliche Endigungsgründe

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Das polnische Insolvenzrecht Verfahrensablauf und Rechte der Gläubiger -

Statistische Berichte

Insolvenzrecht. Gliederung - Blatt 1 - I. Vorbemerkung II. Zweck des Insolvenzverfahrens III. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnung des Verfahrens

1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG 1. Die Änderungen lassen sich in drei große Bereiche zusammenfassen:

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Inhaltsübersicht. Insolvenz - Ansprüche des Arbeitnehmers

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Teil 7: - Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren

Studie zur Einführung des ESUG

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

M&A IM BANKEN- UND SPARKASSENSEKTOR

Abschnitt 2 Verjährung

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 15. Gang der Untersuchung 19. Einführung in die Materie 21 A. Ausgangspunkt 21 B.Historie 25

Insolvenzanfechtung und Mindestlohn. Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg

9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002

Seite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3

Transkript:

Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens Darstellung der geltenden Rechtslage mit kritischen Anmerkungen aus der Praxis Ein Impulsreferat Dr. Helmut Katzmayr März 2012

Überblick 1. Vorbemerkungen 2. Geltende Rechtslage Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen Begriff des kostendeckenden Vermögens Ablauf des Antragsverfahrens 3. Fazit 2

Vorbemerkungen Seit Jahren versucht der Gesetzgeber durch gesetzliche Neuerungen dem Problem der hohen Anzahl an Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens Herr zu werden und Maßnahmen zu setzen, um eine Insolvenzeröffnung und damit geregelte Abwicklung der Insolvenz im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu erreichen. Die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens (AmV) ist mitunter für die Schuldner sehr attraktiv. Sie bietet dem Schuldner den nicht beabsichtigten Vorteil, dass mangels externe Überprüfung (durch den Insolvenzverwalter) rechtswidriges oder sogar strafbares Verhalten des Schuldners nicht bekannt wird. Außerdem wird dem insolventen Schuldner durch die vorgeschriebene Kostendeckungsprüfung Zeit gegeben, seine nicht erfolgreiche geschäftliche Tätigkeit noch längere Zeit fortzusetzen, wodurch die Gefahr besteht, dass bei den Gläubigern ein weiterer Schaden eintritt. 3

Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen 4

Kostendeckendes Vermögen Jenes Vermögen des Schuldners, das zumindest ausreicht, um die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Das Vermögen muss weder sofort noch ohne Aufwand verwertbar sein. Anlaufkosten: Honorar des Insolvenzverwalters, Schätzungskosten, etc. Die Kosten sind im Gerichtshofverfahren, also bei Unternehmensinsolvenzen mit 4.000. anzusetzen. Die Kostendeckung ist vom Insolvenzgericht von Amts wegen zu prüfen. 5

Kostendeckungsprüfung Es sind alle in Betracht kommenden Erhebungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Grundbuchsabfrage Firmenbuchabfrage Einvernahme des Schuldners Abgabe des Vermögensverzeichnisses. Exkurs Vermögensverzeichnis: Schriftliche Erklärung des Schuldners, welche Vermögensgegenstände er hat. Vollständig und wahrheitsgemäße Angaben (Strafsanktion) Keine Überprüfung des Inhaltes, wenn keine Bedenken bestehen. Falsche Angaben werden nur durch Zufall aktenkundig und führen zur Strafanzeige. Problem: Schuldner kommt nicht zur Tagsatzung (ca. 1/3 der Eröffnungsverfahren) Neuerliche Ladung (mind. Ladungsfrist 14 Tage) Abnahme des Vermögensverzeichnisse durch den Gerichtsvollzieher (ca. 3-4 Wochen) Vermögenserhebungen durch Gläubigerschutzverbände (ca. 2 3 Wochen) 3 bis 4 Wochen bis feststeht, ob kostendeckendes Vermögen beim Schuldner vorliegt 6

Weitere Vorgangsweise, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorliegt Natürlichen Personen, also Einzelunternehmer oder Privatpersonen Belehrung über die Möglichkeit, einen Gratiskonkurs durchzuführen oder durch Erlag eines Kostenvorschusses (von dritter Seite) eine Insolvenzeröffnung zu bewirken. Frist: 14 Tage Juristische Personen: Aufforderung des Geschäftsführers, eines ehemaligen Geschäftsführers und (neu seit IRÄG 2010) des Mehrheitsgesellschafters zum Erlag eines Kostenvorschusses von 4.000. bzw. Vorlage eines Vermögensverzeichnisses (Kostendeckungsprüfung bei Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter). Frist: 3 bis 4 Wochen Aufforderung an Gläubiger KOVO zu erlegen: Frist: 14 Tage 7

Zeitachse, wenn sich Schuldner am Verfahren nicht angemessen beteiligt: 6 8 Wochen 3 4 Wochen 8

Fazit Der Versuch des Gesetzgebers, durch Erweiterung der Kostenvorschusspflichtigen die Abweisungen mangels Kostendeckung zurückzudrängen, hat nicht zum gewünschten Ziel geführt. Die Kostendeckungsprüfung nimmt mitunter im Eröffnungsverfahren einen erheblichen zeitlichen Umfang in Anspruch, wodurch insolvente Unternehmungen länger am Markt tätig sein können und die Gefahr besteht, dass weitere Schäden eintreten. Eine effektive Überprüfung der Vermögenssituation ist nicht vorgesehen. Das vom Schuldner selbst erstellte Vermögensverzeichnis wird grundsätzlich der Vermögensbeurteilung zugrunde gelegt. 9