STAR Schule trifft Arbeitswelt Ziel ist der erfolgreiche Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in Arbeit Es werden im Rahmen der Berufsorientierung z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen oder Praktika durchgeführt 3 Jahre vor Beendigung der Schulzeit beginnt das Programm an den Schulen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Körperliche u. motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Sprache und Geistige Entwicklung sowie alle Schüler mit Schwerbehinderten-Ausweis und Schüler mit Autismusspektrumstörung Integrationsfachdienst Seite 1
Eignungsabklärung/Arbeitserprobung Individuelle gestaltete Maßnahme zur Klärung der intellektuellen, fachlichen und gesundheitlichen Eignung bei einem konkreten Berufswunsch, i. d. R. in einer Reha-Einrichtung Einbeziehung von medizinischen und psychologischen Kriterien Ziel: Entwicklung konkreter Vorstellungen für die Ausbildungs- und Berufsperspektive Dauer: Eignungsabklärung 2 Wochen bis 3 Monate; Arbeitserprobung 1-4 Wochen Jugendliche vor dem Berufseinstieg Agentur für Arbeit Seite 2
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen Individuelle und praxisorientierte Eignungsabklärung/Diagnostik in zwei Phasen: 1. Phase: Eignungsprüfung 2. Phase: betriebliche Erprobung (bei entsprechender Eignung) Ziel: Klärung, ob eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt anzustreben ist Dauer: max. 3 Monate Besonders von einer Behinderung betroffene Menschen, deren berufliches Potenzial im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und einer Werkstatt liegt Agentur für Arbeit Seite 3
Hospitation Eine Hospitation soll einen Einblick in ein Berufsfeld, einen Betrieb oder eine Position vermitteln. Im Unterschied zum Praktikum ist die aktive Mitwirkung bei einer Hospitation weniger gefragt. Eine Hospitation ist unbezahlt und eine gesetzliche Unfallversicherung besteht nicht. Dauer: in der Regel 1 bis wenige Tage, manchmal auch nur stundenweise An einer Ausbildung oder einem Beruf bzw. einem Berufsfeld Interessierte oder Bewerber Arbeitgeber, die einen Interessenten/Bewerber näher kennenlernen möchten Seite 4
Praktikum Zeitlich befristete Möglichkeit, ein Berufsfeld zu erproben oder einen Betrieb kennenzulernen Möglichkeit für Arbeitgeber, einen Mitarbeiter vor einer Einstellung kennenzulernen Ein Praktikant gilt als Arbeitnehmer und hat grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro/Std. Eine Ausnahme bilden 1) Orientierungspraktika von 3 Monaten vor einer Ausbildung oder Studium; 2) begleitende Praktika von drei Monaten während einer Ausbildung oder Studium; 3) Pflichtpraktika während der Schulzeit, vollzeitschulischen Berufsausbildungen, vollzeitschulischen Bildungsmaßnahmen sowie während des Studiums; die Dauer ist abhängig von den jeweiligen Ausbildungs-/Studienordnungen usw. An einer Ausbildung oder einem Beruf bzw. einem Berufsfeld Interessierte und Arbeitgeber Seite 5
Fachdienst Ärztlicher Dienst Abklärung der körperlichen Eignung für einen bestimmten Beruf, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Beschreibung des aktuellen Leistungsstandes Formulierung einer Prognose, um die Förderungen der Agentur für Arbeit darauf abstimmen zu können Kunden der Agentur für Arbeit, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Aufnahme bestimmter Tätigkeiten behindern Agentur für Arbeit Seite 6
Fachdienst Psychologischer Dienst Fragen der beruflichen Eignung stehen im Mittelpunkt einer psychologischen Begutachtung Klärung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das jeweilige Berufsbild Klärung von eigenen Zielen, Interessen und Lebensorientierungen Kunden der Agentur für Arbeit, wenn sich Probleme oder Barrieren bei der Berufsentscheidung zeigen Agentur für Arbeit Seite 7
Fachdienst Technischer Beratungsdienst Beratung bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Ausbildungsoder Arbeitsplätzen über die Nutzung von technischen Hilfsmitteln Im Rahmen einer Besichtigung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes macht der Beratungsdienst Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung Beratung von Arbeitgebern, Bildungseinrichtungen und Rehabilitanden, um über technische Hilfsmittel eine Einschränkung auszugleichen Agentur für Arbeit oder LVR-Integrationsamt Seite 8