Landtag Brandenburg Drucksache 5/2584 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 955 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2341 Projekte für schulverweigernde oder vom Schulausstieg bedrohte Schülerinnen und Schüler Wortlaut der Kleinen Anfrage 955 vom 18.11.2010: Minister Rupprecht sprach in seiner Presseerklärung zur Bilanz der Oberschulen am 17. November von integrierten Projekten von Jugendhilfe und Schule für schulverweigernde oder vom Schulausstieg bedrohte Schüler. Wörtlich sagte er: Innovativ an diesen Projekten ist, dass Sozial- und Werkpädagogen und Lehrkräfte eng zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Bildungsziel zu erreichen: die Berufsbildungsreife und eine vertiefte Berufsorientierung für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Er bezeichnete diese Projekte als eine Maßnahme zur Stärkung der Oberschulen, für die allein in diesem Schuljahr rund 4,2 Millionen Euro aus ESF-Mitteln und Landesmitteln zur Verfügung stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an diesen Projekten teil? (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbereichen) 2. In welchen Jahrgangsstufen befinden sich die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler? 3. Wie sind die Träger der Projekte auf die einzelnen Schulamtsbereiche verteilt? 4. Wer sind die Träger dieser 28 Projekte? 5. Nach welchen Kriterien wurden die Träger ausgewählt? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben bisher am Ende dieser Förderung welchen Schulabschluss erreicht? 7. Wie viele Schülerinnen und Schüler verlassen diese Projekte ohne Abschluss? 8. Wie wird die Arbeit der Träger durch die jeweiligen Schulämter bzw. durch das MBJS begleitet? 9. Wir wird die Arbeit der Träger evaluiert? Datum des Eingangs: 17.12.2010 / Ausgegeben: 22.12.2010
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Vorab wird darauf hingewiesen, dass es im Land Brandenburg aktuell über 40 Projekte gibt, die Bildungsangebote für schulverweigernde oder vom Schulausstieg bedrohte Schülerinnen und Schüler vorhalten. Von diesen Projekten werden landesweit 28 Projekte als integrierte Projekte von Jugendhilfe und Schule aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln gefördert. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird nur auf diese ESF-geförderten Projekte Bezug genommen. Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an diesen Projekten teil? (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbereichen) Frage 2: In welchen Jahrgangsstufen befinden sich die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler? Zu den Fragen 1 und 2: Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, aufgeschlüsselt nach Schulamtsbereichen und Jahrgangsstufen, ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Danach nehmen im laufenden Schuljahr 2010/2011 zum Stichtag 24.11.2010 insgesamt 343 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an diesen Projekten teil, davon überwiegend in der Jahrgangsstufe 8 mit insgesamt 72 Schülerinnen und Schülern und in der Jahrgangsstufe 9 mit insgesamt 263 Schülerinnen und Schülern. Im Vergleich dazu haben im vergangenen Schuljahr 2009/2010 insgesamt 377 Schülerinnen und Schüler an diesen Projekten teilgenommen. Auch im vergangenen Schuljahr wurden überwiegend Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 in diesen Projekten gefördert. Frage 3: Wie sind die Träger der Projekte auf die einzelnen Schulamtsbereiche verteilt? Frage 4: Wer sind die Träger dieser 28 Projekte? Zu den Fragen 3 und 4: In den Schuljahren 2009/2010 bis einschließlich 2011/2012 werden die Projekte in den jeweiligen Schulamtsbereichen durch folgende Träger durchgeführt: Schulamtsbereich davon im Landkreis/ Projektträger in der kreisfreien Stadt Perleberg Prignitz Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz- Havelland e.v. Ostprignitz-Ruppin OUTLAW ggmbh Oberhavel Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz- Havelland e.v. OUTLAW ggmbh an zwei Standorten Fortbildungsakademie der Wirtschaft ggmbh Eberswalde Uckermark Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Uckermark e.v. EJF-Lazarus gag
Barnim Angermünder Bildungswerk e.v. ASB Regionalverband Barnim e.v. Bildungseinrichtung Buckow e.v. Frankfurt (Oder) Märkisch-Oderland Gemeinnütziger Verein Lietzen e.v. Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Oder-Spree Frankfurt (Oder) Verein für Jugendhilfe und Sozialarbeit e.v. pewobe ggmbh Frankfurt (Oder) Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Wünsdorf Dahme-Spreewald ASB Kreisverband Lübben e.v. Teltow-Fläming GFB-gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbh WIR e.v. Brandenburg a.d.h. Havelland Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Potsdam-Mittelmark Potsdam Brandenburg a.d.h. Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz- Havelland e.v. an zwei Standorten JOB e.v. BuS e.v. Internationaler Bund e.v. Verbund Brandenburg Cottbus Spree-Neiße Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Oberspreewald-Lausitz Cottbus Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mbh Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Frage 5: Nach welchen Kriterien wurden die Träger ausgewählt? Zu Frage 5: Die Träger wurden auf der Grundlage von schuljahresbezogenen Ausschreibungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nach folgenden Kriterien ausgewählt: 1. Entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen sind in der Förderregion Nord/Ost insgesamt 16 Projekte und in der Förderregion Süd/West insgesamt 12 Projekte förderfähig. 2. Laut Förderkonzept muss ein integrierter Ansatz der Kooperation von Jugendhilfe und Schule umgesetzt werden. D.h., förderfähig sind ausschließlich Projekte, in denen freie Träger der Jugendhilfe oder Jugendberufshilfe verpflichtend mit Oberschulen oder Gesamtschulen zusammenarbeiten. Hierzu ist ein Kooperationsvertrag zwischen dem Projektträger und der kooperierenden Schule als Stammschule der
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler abzuschließen. Darüber hinaus muss der Projektträger erkennen lassen, dass er das Projekt in Abstimmung mit der kooperierenden Stammschule, dem staatlichen Schulamt und dem örtlich zuständigen Jugendamt durchführt. Sowohl bei der konzeptionellen Umsetzung als auch bei der Auswahl der Teilnehmer/-innen muss der Projektträger eng mit den regionalen Partnern zusammenarbeiten. So ist die Abstimmung mit der Stammschule, dem staatlichen Schulamt und dem örtlich zuständigen Jugendamt über die an dem Projekt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler laut Teilnehmerliste eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel. 3. Die schulische Förderung im Projekt ist durch ein schulisches Curriculum zu untersetzen, das vom zuständigen staatlichen Schulamt geprüft wird. Das staatliche Schulamt muss in seiner fachlichen Stellungnahme das Konzept zur schulischen Förderung fachlich befürworten und dafür eine VZE im Umfang von 26 LWS für die im Projekt eingesetzten Lehrkräfte bereitstellen. 4. Das Konzept zur sozial- und werkpädagogischen Förderung und Begleitung im Projekt ist durch das örtlich zuständige Jugendamt fachlich zu bewerten. In der Stellungnahme des Jugendamtes sind die Geeignetheit des Trägers, der regionale Bedarf aus Sicht des Jugendamtes und das Förderkonzept fachlich zu bestätigen. 5. Die fachaufsichtliche und ressourcenbezogene Steuerung durch die staatlichen Schulämter und die Jugendämter erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsstandards für Schulverweigerer-Projekte im Land Brandenburg. Frage 6: Wie viele Schülerinnen und Schüler haben bisher am Ende dieser Förderung welchen Schulabschluss erreicht? Frage 7: Wie viele Schülerinnen und Schüler verlassen diese Projekte ohne Abschluss? Zu den Fragen 6 und 7: Laut Rückmeldungen der Projektträger zu den Ergebnissen im Schuljahr 2009/2010 hatten von den insgesamt 377 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2009/2010 an diesen Projekten teilgenommen haben, 283 Schülerinnen und Schüler das Projekt mit Ablauf des Schuljahres beendet. Insgesamt 94 Schülerinnen und Schüler verblieben für ein weiteres Jahr im Projekt. Von den insgesamt 283 Schülerinnen und Schülern, die das Projekt beendet haben, erreichten insgesamt 180 Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss, davon 174 Schülerinnen und Schüler die Berufsbildungsreife (BBR) und 6 Schülerinnen und Schüler die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR). Somit hatten im Schuljahr 2009/2010 ca. 64 % der Schülerinnen und Schüler, die die Projekte beendet haben, einen Schulabschluss erreicht. Insgesamt 103 Schülerinnen und Schüler verließen am Ende des Schuljahres 2009/2010 die Projekte ohne Abschluss. Frage 8: Wie wird die Arbeit der Träger durch die jeweiligen Schulämter bzw. durch das MBJS begleitet? Zu Frage 8: Die Projektträger sind verpflichtet, bei der Umsetzung der Projekte eng mit den staatlichen Schulämtern zusammenzuarbeiten. Hierzu gilt die Antwort zu Frage 5, in der die Rolle der staatlichen Schulämter und ihre schulfachliche Einflussnahme in Bezug auf die Auswahl der Träger und die Teilnahme der einzelnen Schülerinnen und Schüler im Projekt konkret beschrieben sind. Des Weiteren wird dieses ESF-Programm durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fachlich begleitet. Im Auftrag des Ministeriums unterstützt die Landeskooperationsstelle Schule Jugendhilfe im Projektverbund kobra.net sowohl die Projektträger als auch die kooperierenden Stammschulen bei der Planung und Umsetzung dieser Projekte. Konkret umfasst dieses Unterstützungsangebot - die fachliche Beratung der Projekte z.t. auch vor Ort insbesondere zu Fragen der Konzeptentwicklung
und -umsetzung, zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, zu Fragen der professionsübergreifenden Zusammenarbeit und Teamentwicklung, - die überregionale Vernetzung der landesweiten Projekte und deren fachlicher Austausch durch regelmäßige Veranstaltungen sowie Fachtage und - gemeinsame Fortbildungsangebote für die sozialpädagogischen Fachkräfte des Projektträgers und die im Projekt eingesetzten Lehrkräfte der Stammschulen, wie beispielsweise die Fortbildungsreihe zu Bildungsangeboten für Schulverweigerer. Darüber hinaus sind die Projektträger verpflichtet, dem Ministerium gegenüber ihre Arbeit zu dokumentieren. Auf der Grundlage der Qualitätsstandards für Schulverweigerer-Projekte im Land Brandenburg werden hierzu jährlich jeweils nach Ablauf des Schuljahres anhand von Projektstammblättern der jeweiligen Projekte statistische Daten erhoben und gemeinsam mit der Landeskooperationsstelle Schule Jugendhilfe im Projektverbund kobra.net ausgewertet. Die anschließende jährliche Rückmeldung zu den Stärken und Schwächen der einzelnen Projekte ist ein weiteres Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung dieser Projekte. Frage 9: Wir wird die Arbeit der Träger evaluiert? Zu Frage 9: Zum Einen wird auf die Antwort zu Frage 8 mit den Ausführungen zur jährlichen Berichtspflicht der Träger verwiesen. Darüber hinaus wurde das ESF-Programm bereits in der vergangenen ESF-Förderperiode im Schuljahr 2005/2006 vom Institut für Innovation und Beratung an der Evangelischen Fachhochschule Berlin e.v. landesweit evaluiert. Der Evaluationsbericht, der im April 2006 vorgelegt wurde, beinhaltete u. a. Aussagen zum Bildungsverlauf und zu den Bildungsabschlüssen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, zur Zielerreichung, zum Vergleich der Projektqualitäten sowie zur Kooperation der Systeme Schule und Jugendhilfe in der praktischen Umsetzung der Projekte. Für 2011 ist eine weitere Evaluation dieses ESF-Programms geplant. Zielstellung dieser Evaluation ist die Untersuchung der nachhaltigen Wirksamkeit der durchgeführten Projekte auf die Systeme Schule und Jugendhilfe. Im Einzelnen soll untersucht werden, wie die Erfahrungen des Programms in die Regelstrukturen von Schule und Jugendhilfe implementiert werden können und welche Schlussfolgerungen und Perspektiven sich daraus im Anschluss an die ESF-Förderung ergeben.
Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 955 Projekte für schulverweigernde oder vom Schulausstieg bedrohte Schülerinnen und Schüler Teilnehmende Schülerinnen und Schüler nach Schulamtsbereichen und Jahrgangsstufen in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 Schulamtsbereich Anzahl der Schüler/-innen Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 davon in Jahrgangsstufe Anzahl der Schüler/-innen *) davon in Jahrgangsstufe 7 8 9 10 7 8 9 10 Perleberg 86 1 17 65 3 80 1 25 54 - Eberswalde 70 1 12 54 3 61-7 54 - Frankfurt (Oder) 69-30 37 2 60-24 36 - Wünsdorf 38-10 24 4 37-7 27 3 Brandenburg a.d.h. 80 2 22 55 1 67-9 58 - Cottbus 34 - - 29 5 38 - - 34 4 Gesamt 377 4 91 264 18 343 1 72 263 7 *) Im lfd. Schuljahr 2010/2011 wurden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zum Stichtag 24.11.2010 ermittelt.