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1. Abschnitt: Ausgangslage Unzureichende Korrekturmöglichkeiten Die Durchführung einer Übung im Bereich Rechtswissenschaften ist zumeist eine Massenveranstaltung. Eine Korrektur, die den Anstrengungen der Studierenden bei der Erstellung ihrer Hausarbeit gerecht wird, ist kaum möglich. Weiterhin haben die Dozenten oftmals kaum Einfluss auf die Auswahl bzw. die Qualität der KorrekturassistentInnen. Außerdem ist die Bezahlung der KorrekturassistentInnen für die zu erbringende Leistung grundsätzlich relativ gering. So kommt es nicht selten zu unangemessen schlechten Korrekturen und Bepunktungen der Prüfungsarbeiten. Eingeschränkte Möglichkeiten der Remonstrationsbearbeitung Obwohl damit Vieles für die Möglichkeit einer detaillierten Zweitkorrektur spricht, kann eine solche Möglichkeit nur in sehr eingeschränktem Maße eingeräumt werden; widrigenfalls bräche der Massenbetrieb Übung komplett zusammen. - 1 -

2. Abschnitt: Vorbedingungen einer Remonstration Vielfach wird die Zulässigkeit einer Remonstration von diversen Vorbedingungen abhängig gemacht. Deren Erfüllung dürfen Sie also nicht versäumen. Zumeist werden verlangt: Teilnahme an der Besprechung der Lösung Bestätigung dieser Teilnahme durch eine Unterschrift des Dozenten auf der Prüfungsarbeit Diese Vorbedingungen sollen verhindern, dass Remonstrationsrügen angebracht werden, deren fehlende Berechtigung bereits in der Besprechung erläutert wird bzw. wurde. Es wird auf diese Weise also der Remonstrationsbetrieb entlastet, wodurch mehr Nachkorrekturen ermöglicht werden. Einhaltung einer Frist zur Remonstrationseinlegung Hierdurch soll insbes. die Menge der Remonstrationen und damit der notwendig werdende Korrekturaufwand frühzeitig eingeschätzt werden und die sachgerechte Organisation der Remonstrationsbearbeitung vorgenommen werden können. - 2 -

3. Abschnitt: Formulierungsmuster einer Remonstration Wesentliches Gestaltungsgebot Die Remonstration soll aus sich heraus verständlich sein, so dass sie ohne in der Prüfungsarbeit blättern zu müssen, bearbeitbar ist. Betreffzeile Bezugzeile Üblicher Briefkopf Übung im Strafrecht für Anfänger im WS/SomS 200X Korrektur und Bewertung meiner ersten Hausarbeit Anschreiben Sehr geehrter Frau Professorin / sehr geehrter Herr Professor ###, hiermit lege ich Remonstration gegen die Korrektur und die Bewertung meiner Hausarbeit ein. Diese Remonstration begründe ich wie folgt: Kurzbezeichnung der ersten Remonstrationsrüge Wiederholung der betreffenden HA-Passage Nennung der Korrekturbemerkung Erster Remonstrationspunkt: Meine Ablehnung des Ausnahmemodells zur Behandlung der actio libera in causa-konstellation 1. Auf Blatt 9 meiner Hausarbeit habe ich ausgeführt: Weil 20 StGB keine Ausnahmeregelung, wie sie in den 17 Satz 2, 35 I S. 2 StGB vorkommt, enthält, ist das Ausnahmemodell mit dem geltenden Strafgesetz nicht vereinbar. 2. Die Bemerkung des Korrektors hierzu lautet: Grob denkfehlerhafte Schlussfolgerung - 3 -

Wiederholung des betreffenden Inhalts der Besprechung, der Lösungsskizze und (evt. auch) einer Veröffentlichung des Dozenten selbst (falls vorhanden und zugänglich) Schlussfolgerung Auswirkungen auf die Bewertung aufzeigen 3. Demgegenüber hieß bzw. heißt es a) in der Besprechung der Hausarbeit: Das Ausnahmemodell ist mit der Fassung des 20 StGB nicht zu vereinbaren. b) in der Lösungsskizze (S. 8): Aus dem Fehlen einer Ausnahmeregelung in 20 StGB ist der Umkehrschluss zu ziehen: Das Ausnahmemodell ist nicht haltbar. und c) in Ihrem Buch Die actio libera in causa, 1983, S. 273: stellt das Ausnahmemodell einen schweren Verstoß gegen die richtige Anwendung des rechtsmethodologischen Repertoirs dar: Es wird in der Sache ein verbotener Analogieschluss gezogen, wo nur ein Umkehrschluss zulässig ist. 4. Aus diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass meine ad 1 genannten Ausführungen zutreffend, jedenfalls aber gut vertretbar sind. 5. Weil es in der Schlussbemerkung des Korrektors heißt: Besonders negativ fällt die unschlüssige Folgerung zum Ausnahmemodell ins Gewicht., muss davon ausgegangen werden, dass die betreffende Korrektur auch negative Auswirkungen auf die Bepunktung gehabt hat. Eventuelle weitere Remonstrationspunkte Besonderheit: zu geringe Korrekturdichte bzw. nicht aussagekräftige Korrekturbemerkungen Höflichkeitsformeln Aufbau wie vorhergehend erläutert In meiner gesamten Hausarbeit sind insgesamt nur zwei Korrekturbemerkungen anzutreffen. Auf Seite 5 heißt es Schwachsinn und auf Seite 14 ordentlich. Die Arbeit wurde mit 3 Punkten bewertet. Aufgrund dieser Korrekturbemerkungen ist zum einen die Bewertung nicht nachvollziehbar und zum anderen kann ich aus diesen nicht erschließen, wie ich entsprechende Fragen in zukünftigen Aufgabenstellungen richtig zu behandeln habe; aus der Hausarbeits-/Klausurbesprechung, an welcher ich aufmerksam teilgenommen habe, wie auch aus den Lösungshinweisen, die ich genau studiert habe, konnte ich die notwendigen Informationen ebenfalls nicht erlangen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie höflichst um eine aussagekräftigere Korrektur, aus der ich für die Zukunft lernen kann, und um eine Überprüfung der Bepunktung meiner Hausarbeit. Haben Sie vielen Dank. Mit freundlichem Gruß - 4 -

Unterschrift Anlage hçàxüáv{ü yà Anlage: Meine korrigierte xte. Hausarbeit Gewiss handelt es sich vorstehend nur um Formulierungsbeispiele, die Sie in der Freiheit Ihrer Formulierungen nicht einschränken wollen. Fertigen Sie von Ihrer korrigierten Hausarbeit sicherheitshalber eine Fotokopie, bevor Sie diese zur Nachkorrektur einreichen. 4. Abschnitt: Zu einigen Mängeln in Remonstrationen Formelle Mängel der Remonstration Leugnung der Problemrelevanz Schwierige Bearbeitbarkeit der Remonstration Überbewertung vereinzelter positver Korrekturbemerkungen Kein günstiger erster Eindruck entsteht, wenn die Remonstration formelle Mängel aufweist; die Remonstrantin bzw. der Remonstrant etwa nicht in der Lage ist, einen Briefkopf oder ein Anschreiben korrekt zu erstellen. Kaum aussichtsreich ist es, wenn die Remonstration nur in dem Versuch besteht, die Irrelevanz aller oder mehrerer der Hauptprobleme der Prüfungsarbeit darzutun. Bedarf es hierzu der Begründung in der Remonstration, so zeigt sich grundsätzlich bereits darin, dass diese Probleme in der Prüfungsarbeit hätten behandelt werden müssen. Die Remonstration nennt und/oder erläutert die einzelnen Remonstrtionspunkte nur unzureichend, so dass ein dauerndes Blättern bzw. Suchen in der Prüfungsarbeit notwendig wird. Aus gelegentlichen positiven Korrekturbemerkungen (etwa: genau, ordentlich oder auch gut ) kann nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass die Arbeit in ihrer Gesamtbewertung anzuheben ist. Dazu bedarf es weiterer Indizien. - 5 -