Artenschutzfachbeitrag & Fauna-Untersuchungen zur Zauneidechse Vorhabenbezogener Bebauungsplan Azmannsdorfer Straße, Erfurt-Linderbach

Ähnliche Dokumente
Stadt Trebbin. Erfassung von Vorkommen der Zauneidechse. B-Plan Löwendorf Ahrensdorfer Straße

Bericht und 1. Effizienzkontrolle zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis) im Baugebiet " Raiffeisenstraße in Herxheim

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Green Energy 3000 GmbH. Photovoltaik Freiflächenanlage Schönefeld. Erfassung von Vorkommen der Zauneidechse

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Bebauungsplan Fl.-Nr. 805/30 Gemeinde Benediktbeuern

Gemeinde Oberderdingen

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

BEBAUUNGSPLAN SPORTPLATZ AHRENSFELDE GEMEINDE AHRENSFELDE LK BARNIM DOKUMENTATION ZAUNEIDECHSE

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Stadt Sinsheim. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Baugebiet Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim. Stand: 12. April 2016.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Bebauungsplan Zieglerstraße Küferstraße, Albstadt-Ebingen Stadt Albstadt

Artenschutzrechtliches Kurzgutachten

Designer Outlet Center Remscheid Lennep

Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1.

Aktuelles Vorkommen der Zauneidechse Lacerta agilis auf der Fläche des

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

Übersichtsbegehung Artenschutz

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Faunistisch-artenschutzrechtliche Stellungnahme. zum Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agils) für den Bebauungsplan XV-55a-1-2, Wohnen am Campus II

Bebauungsplan Erbprinzenstraße 17, 1. Änderung, Stadt Pforzheim. Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

im Zuge der Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz sollen Gebäude entfernt werden, die in Abbildung 1 dargestellt sind:

Untersuchung zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie ganzjährig geschützter Lebensstätten auf der Fläche des

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Artenschutzrechtliche Beurteilung nach 44 BNatSchG Prüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Mauereidechse und Zauneidechse)

Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten

PlausibilitÇtskontrolle bzgl. ausgewçhlter Faunenelemente im Rahmen der geplanten VerlÇngerung des Ostwestfalendamms in Ummeln

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

FH-Campus: Erfassung von Zauneidechse und Kreuzkröte sowie artenschutzrechtliche Bewertung

Team. G+S Umwelt Landschaft. Kurzgutachten Artenschutz. am stadtpark deggendorf. Bebauungs- und Grünordnungsplan WA An der Dr.

Aufgaben der Eingriffsregelung im Kontext der Anforderungen des Artenschutzrechts und des Umweltschadensgesetzes

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -

Artenschutzrechtliches Gutachten zur Neubebauung des Grundstücks Strandstraße (Flurstück 1/35) in Karlshagen, Usedom

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Vermerk. Projekt: Bebauungsplan Alte Bonnstraße / Südl. Otto- Wels-Straße, Brühl Umsiedlungsmaßnahmen Haselmaus

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Vorgehensweise bei artenschutzrechtlichen Beurteilungen am Beispiel der Mauereidechse

Faunistische Untersuchungen: Reptilien-Erfassung. B-Plan 8-66 Buckower Felder. bgmr Landschaftsarchitekten GmbH. zum Projekt.

Ländliche Entwicklung in Bayern

Geplantes Wohngebiet Hofäcker IV in Notzingen

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

Stadt Neuwied, Stadtteil Block. Bürgerversammlung am Städtebauliche Entwicklung Dahm-Gelände

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Neuigkeiten zum Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna LINNAEUS, 1758) in Sachsen und Sachsen-Anhalt

Unterlagen zur Einzelfallprüfung nach 3c

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.

Wohnbebauung Scheuerner Straße in Gernsbach. Ergebnisse der Reptilienkartierung 2016

BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM

Krüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst.

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Ergänzungsblatt zur Aktualisierung des Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen

Bebauungsplan Wohnbebauung Bahnhofstraße Treuenbrietzen. Faunistische Stellungnahme

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Transkript:

Artenschutzfachbeitrag & Fauna-Untersuchungen zur Zauneidechse Vorhabenbezogener Bebauungsplan Azmannsdorfer Straße, Erfurt-Linderbach Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 / 799 292-0; Fax: 799 292-9 www.pltweise.de / info@pltweise.de

2 IMPRESSUM Gemeinde: Stadt Erfurt Löberstraße 34 99096 Erfurt Bebauungsplan: Wilke - Stadtplanungsbüro Alfred-Hess-Straße 40 99094 Erfurt Grünordnungsplan: Friedemann & Weber Kartäuserstraße 59 99084 Erfurt Artenschutzfachbeitrag: Planungsbüro Dr. Weise Kräuterstraße 4 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 / 799292-0 Fax: 03601 / 799292-9 E-Mail: info@pltweise.de Internet: http://www.pltweise.de Bearbeiter/in: Dipl.-Ing. (FH) Maja Walloch Stand: August 2013

3 INHALT 1 EINLEITUNG... 4 2 DATENGRUNDLAGEN... 4 3 FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN ZUR ZAUNEIDECHSE... 5 3.1 UNTERSUCHUNGSGEBIET... 5 3.2 METHODIK... 5 3.3 ERGEBNISSE... 6 4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG... 7 a) Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen... 7 b) Einschätzung des Plangebietes als Zauneidechsen-Habitat... 8 c) Eintreten von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 BNatSchG... 8 5 FAZIT... 10 QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR... 11

4 1 Einleitung Die Stadt Erfurt plant zusammen mit einem Vorhabenträger, im Norden des Ortsteiles Linderbach die brach liegende Fläche eines umgesiedelten Logistikunternehmens zu beseitigen und die so gewonnene Fläche zur Abrundung der dörflichen Siedlungsstruktur zu nutzen (15 Einzelhausstandorte / 2 Mehrfamilienhäuser). Da es bei Bauvorhaben nicht auszuschließen ist, dass nach europäischem Recht geschützte Tier- und Pflanzenarten 1 durch Tötung, Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder durch erhebliche Störungen beeinträchtigt werden können ( 44 Abs. 1 BNatSchG), ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Erfurt soll als Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens das Plangebiet auf das Vorkommen der europarechtlich geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, Anh. IV der FFH- Richtlinie) hin untersucht werden. Hierzu wurden sechs Begehungen beauftragt. 2 Datengrundlagen Eine flächenhafte Kartierung der Zauneidechse für das Stadtgebiet Erfurt fehlt bislang. Das Thüringer Artenerfassungsprogramm (im LINFOS) weist keine Reptiliennachweise für das Plangebiet und sein näheres Umfeld auf. In BÖSSNECK (2008) sind ebenfalls keine dokumentierten Funde zwischen Nordstrand und Vieselbach aufgeführt, obwohl die Zauneidechse als die mit Abstand häufigste und wohl auch die am weitesten im Stadtgebiet von Erfurt verbreitete Kriechtierart ist. Es ist daher davon auszugehen, dass für die Art geeignete Biotope mit entsprechenden Verbundstrukturen auch von der Art besiedelt werden. Im Rahmen des nahe gelegenen Bebauungsplan-Gebietes LIA 284 Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt - 5. Änderung/ 2. öffentliche Auslegung (inkl. Voruntersuchungen) wurden trotz der Größe des Plangebietes und der Betroffenheit potenziell geeigneter Strukturen (Bahntrasse, Ruderalfluren etc.) keine faunistischen Untersuchungen durchgeführt: Nach jeweiliger Rücksprache mit den zuständigen Fachbehörden bedurften auch die 1. bis 4. Änderung keiner artenschutzrechtlichen Neubetrachtung (Stadt Erfurt 2013, S. 26). Entsprechend wurde die Zauneidechse weder im Bebauungsplan LIA 284 Güterverkehrszentrum Erfurt noch im zugehörigen Grünordnungsplan behandelt. Ein Artenschutzfachbeitrag liegt nicht vor. Weitere, bereits rechtskräftige Bebauungspläne im Ortsteil Linderbach enthalten ebenfalls keine Hinweise / Festsetzungen bzgl. der Zauneidechse. 1 Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie

5 3 Faunistische Untersuchungen zur Zauneidechse 3.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Azmanndorfer Straße. Im Rahmen der Untersuchungen wurden nach der zweiten Begehung ohne Zauneidechsen-Nachweise weitere Saumstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches begangen, um Vergleichsdaten zu erhalten. Abb. 1: Saumstrukturen im weiteren Untersuchungsraum außerhalb des Geltungsbereiches (links: Bereich der Ausgleichsflächen 1 und 8 des Bebauungsplans LIA 284, rechts, Weg nördlich des Plangebietes) 3.2 Methodik Die Erfassung von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) erfolgte entsprechend der Methodenstandards für die Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie (SCHNITTER et al. 2006). Die sechs Begehungen fanden bei günstigen klimatischen Bedingungen statt, wobei die vegetationsbestandenen Ruderalflächen sowie die geschotterten Bereiche wie bei einer Transektkartierung langsam begangen wurden. Bei wenig zugänglichen Bereichen (hier v.a. ab Juni Ruderalflächen mit Hochstauden) wurde mittels eines ca. 2-3 m langen Astes oder Stabes an den Strukturen entlang gestrichen, um ggf. flüchtende Tiere beobachten zu können, die in Ruheposition nicht erkennbar wären. Für die Art relevante Habitatrequisiten wie offene Bodenstellen, Kies-/Steinhaufen, Bahnschwellen und magere Ruderalflächen wurden regelmäßig abgesucht. Zusätzlich wurden vor Ort vorhandene Bleche, Bretter und Platten an geeigneten Standorten quasi als künstliche Verstecke (HACHTEL et al. 2009) gezielt ausgebreitet und bei jeder Begehung kontrolliert. 17.04.2013 bedeckt, 15 C (Nachmittag) 03.05.2013 sonnig, 20 C (Nachmittag) 07.06.2013 sonnig, 18-22 C (Nachmittag) - inkl. Randstrukturen / Referenzfläche 19.07.2013 sonnig, 26 C (Nachmittag) - inkl. Randstrukturen / Referenzfläche 01.08.2013 sonnig, 29 C (Nachmittag) - inkl. Randstrukturen / Referenzfläche 15.08.2013 sonnig, 25 C (Nachmittag)

6 3.3 Ergebnisse In dem Untersuchungsgebiet wurden trotz intensiver Nachsuche keine Zauneidechsen (Lacerta agilis) oder andere Reptilien festgestellt. Selbst Blindschleichen, die gemäß der Biotopstruktur zu erwarten gewesen wären, wurden nicht beobachtet. Auch am äußeren Rand zum Geltungsbereich sowie auf der Ausgleichsfläche zum B-Plan Güterverkehrszentrum Erfurt waren keine Reptilien festzustellen. Aufgrund der häufigen Begehungen und der fehlenden Nachweise der Zauneidechse kann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet aktuell nicht von der Art besiedelt ist, auch wenn die Biotopstruktur augenscheinlich für die Art geeignet ist. Es fehlen Biotopverbundstrukturen sowie (vermutlich) Restpopulationen im näheren Umfeld, die das Plangebiet nach Aufgabe der Nutzung hätten besiedeln können. Hingegen wurden insbesondere beim Kontrollieren künstlicher und natürlicher Verstecke zahlreich Ameisen, Asseln, Regenwürmer, Gehäuse- und Nacktschnecken, Netz- und Sackspinnen aufgespürt. Auf einer Schotterfläche wurde am 01.08.2013 eine tote Waldspitzmaus entdeckt. Als Vogelarten wurden im Plangebiet als Nahrungsgäste beobachtet: Amsel Hausrotschwanz Haussperling Rabenkrähe (Nest in angrenzender Pappelreihe) Ringeltaube Star Abb. 2: Ausbringung und Kontrolle von künstlichen Verstecken

7 4 Artenschutzrechtliche Einschätzung a) Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Lebensraum: Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. In der anthropogen geprägten Kulturlandschaft sind dies häufig Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen - bevorzugt in Süd- bis Südost- oder Südwest-Exposition (PETERSEN et al 2004). Optimalhabitate müssen alle von den Tieren benötigten Ressourcen aufweisen, wenn sie langfristig bewohnt werden sollen, dies sind nach BLANKE (2010): Sonnenplätze Rückzugsquartiere Eiablageplätze Winterquartiere Vegetation Entsprechende Habitatrequisiten sind z.b. exponierte Trockenmauern oder Steinriegel, vegetationsfreie wie vegetationsbestandene Flächen mit Gras, Sträuchern, Hochstauden im Wechsel), Sandflächen oder Rohboden als grabbares Substrat. Der Biotopverbund entlang von trockenen Säumen u.ä. zu weiteren Vorkommen / Lebensräumen ist für den Genaustausch oder die Wiederbesiedlung potenzieller Habitate besonders wichtig. Als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gilt (nach RUNGE et al. 2010) der gesamte besiedelte Habitatkomplex. Verhalten: Folgende Lebensphasen werden angegeben (LANUV NRW 2013, BLANKE 2012): Bezug des Sommerquartiers März Anfang April, Paarungszeit Ende April Mitte Juni (v.a. Mai), Eiablage Ende Mai Anfang Juli (in warmes, grabbares Substrat), Schlupfphase August September, Bezug des Winterquartiers (frostfreie Verstecken, wie Kleinsäugerbaue oder natürliche Hohlräume, aber auch in selbst gegrabene Quartiere) durch Alttiere: (Anfang) Ende September Anfang Oktober (November); Schlüpflinge sind z. T. noch Mitte Oktober/Mitte November aktiv. Ältere und große Weibchen können in günstigen Jahren noch ein zweites Gelege haben. Zauneidechsen werden im Freiland max. 12-18 Jahre alt. Als Nahrung werden hauptsächlich Insekten und andere Gliedertiere erbeutet (häufig Heuschrecken). Prädatoren sind Dachs, Vogelarten insbesondere Turmfalke, einige Raubsäuger, Glattnatter und v.a. Hauskatze. Aktionsraum/Wanderungen: Die Minimalgröße eines Habitats schwankt zwischen 400 und 1000 m², ein Individuum benötigt dabei ca. 25 m² Lebensraum (http://www.herpetofauna.at, 12.02.2013). Pro Hektar können aber nach PAN (2006) auch 98 Individuen vorkommen (zwischen 31 und 1.647 Tiere). Die meisten Populationen sind hingegen sehr klein (< 10 Tiere) und können häufig übersehen werden (RUNGE et al. 2010). Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art. Wanderbewegungen überschreiten selten 100 m, in der Dismigrationsphase 400 m. Ausnahmsweise überwinden die Tiere maximale Wanderdistan-

8 zen von bis zu vier Kilometern (z.b. entlang von Optimalhabitaten wie Bahnanlagen), vgl. LANUV NRW (2013). Schutz: Die Zauneidechse ist als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. In der Roten Liste Deutschlands wird die Art in der Vorwarnliste geführt, der Erhaltungszustand ist unzureichend (BFN 2009). In Thüringen ist die Art noch ungefährdet, der Erhaltungszustand wird mit günstig beschrieben (TLUG 2009, FRITZLAR et al. 2011). b) Einschätzung des Plangebietes als Zauneidechsen-Habitat Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 2,2 ha auf, wovon 57 % bereits voll versiegelt sind und als Lebensraum für die Zauneidechse ausfallen (Gebäude, betonierte Flächen). Weiterhin entfallen stark beschattete Flächen und solche Grünanlagen als regelmäßig genutzte Habitate, die noch vor kurzer Zeit intensiv gärtnerisch genutzt wurden (Scherrasen). Die besonnten, ruderalisierenden Randstrukturen der versiegelten Flächen bzw. geschotterte Bereiche inkl. Abgrenzungen mit Bahnschwellen sind hingegen strukturell für die Zauneidechse als (Teil-)Lebensraum geeignet. Der Biotopverbund für die Zauneidechse ist im regionalen Umfeld jedoch stark gestört: Intensiväcker werden von der Art nicht gequert, so dass sich ein Biotopverbund nach Norden und Osten ausschließt. Über einen Graben besteht ein wenig geeigneter Biotopverbund über 530 m in Richtung Güterverkehrszentrum im Südosten (Länge, Beschattung, benachbarte Intensiväcker). Westlich der Azmannsdorfer Straße entsteht ein Neubaugebiet auf ehemals mesophilem Grünland, so dass hier ebenfalls kein Biotopverbund (mehr) besteht. Im Nordwesten liegen südlich der Bahnlinie Ausgleichsflächen für das Güterverkehrszentrum, die einen geringsten Abstand zum Plangebiet von ca. 95 m aufweisen - dazwischen liegt die Azmannsdorfer Straße als Querungshindernis. Zur Bahnlinie (Randbereiche des Bahnschotters) besteht eine Entfernung von ca. 410 m Luftlinie. Die faunistischen Untersuchungen im Jahr 2013 ergaben keine Nachweise der Zauneidechse (oder anderer Reptilienarten) im Plangebiet. Inwieweit eine zukünftige Besiedlung aufgrund der Anlage von Biotopverbundmaßnahmen im Zuge der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan LIA 284 Güterverkehrszentrum Erfurt erfolgen könnte, ist aufgrund fehlender Nachweise der Art im weiteren Umfeld nicht prognostizierbar. c) Eintreten von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 BNatSchG Unter Berücksichtigung der Datengrundlagen, der intensiven faunistischen Untersuchungen im Jahr 2013 (ohne Zauneidechsen-Nachweise) sowie der fehlenden funktionalen Biotopverbundstrukturen im näheren Umfeld kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass bei zeitnaher Umsetzung des Bebauungsplanes ( 5 Jahren) Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG bzgl. der Zauneidechse nicht eintreten.

9 Artenschutzfachbeitrag & Fauna-Untersuchungen zur Zauneidechse Ausgleichsflächen Bahnlinie Plangebiet Funktionsverlust durch Neubaugebiet Graben Abb. 3: Potenzielle Zauneidechsen-Habitate im Umfeld Abb. 4: Potenzielle Reptilien-Lebensräume im Plangebiet - 2013 ohne Nachweise

10 5 Fazit Bezüglich der europarechtlich geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) kann nach aktuellem Stand der Kenntnis davon ausgegangen werden, dass auch ohne Anwendung geeigneter artspezifischer Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen) bei zeitnaher Umsetzung des Bebauungsplanes ( 5 Jahren) Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG nicht eintreten. Zur Steigerung der Struktur- und Artenvielfalt als allgemeine Aufwertung des Naturhaushaltes wird dennoch empfohlen, im Übergang zur freien Landschaft in den Offenlandbereichen reptiliengerechte Zusatzstrukturen zu schaffen, z.b.: Anlage von 3 Steinriegeln auf Extensivgrünland (Maße je Steinriegel: ca. 15 x 2 m, regionaltypisches Gestein, unterschiedliche Körnung - 0/45 bis insbesondere Großsteine 0/X - B-Qualität, Höhe ca. 70 cm, auf Rohboden oder Sand geschüttet, naturnah ausgeformt). (vgl. auch Bebauungsplan / Grünordnungsplan LIA 284 Güterverkehrszentrum Erfurt, Stand Januar 2013). Steinriegel auf Extensivgrünland mit Einzelgehölzen Abb. 5: Reptiliengerechte Lage und Anordnung von Steinriegeln als Empfehlung

11 Quellen und weiterführende Literatur BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands - Wirbeltiere. Bundesamt für Naturschutz: Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1). BLANKE, I. (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7, Laurenti Verlag, Bielefeld. BLANKE, I., N. SCHNEEWEIß, U. HASTEDT, R. BAIER & E. KLUGE (2013): Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Populationen der Zauneidechse - Rechtslage sowie Erfahrungen aus der aktuellen Verfahrenspraxis. Schlussfolgerungen des Workshops am 30. Januar 2013 in Potsdam. Entwurf. BÖSSNECK, U. (2008): Fauna des Stadtgebietes von Erfurt, Teil III: Kriechtiere (Reptilia). Vernate 27, 109-133. FRITZLAR, F., A. NÖLLERT & W. WESTHUS (2011): Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Biotope Thüringens. Naturschutzreport 26. GDI TH (2013): Geoproxy Thüringen. Internet: http://www.geoproxy.geoportalth.de/geoclient/start_geoproxy.jsp. Letzter Aufruf: 12.02.2013. HACHTEL, M., M. SCHLÜPMANN, B. THIESMEIER & K. WEDDELING (Hrsg.) (2009): Erfassung von Reptilien eine Übersicht über den Einsatz künstlicher Verstecke (KV) und die Kombination mit anderen Methoden. Zeitschrift für Feldherpetologie, Supplement 15: 85-134. HVNL-Arbeitsgruppe Artenschutz, J. Kreuziger & F. Bernshausen (2012): Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei artenschutzrechtlichen Betrachtungen in Theorie und Praxis. Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (8), 229-237. KOLLING, S., S. LENZ & G. HAHN (2008): Die Zauneidechse - eine verbreitete Art mit hohem planerischem Gewicht - Erfahrungsbericht von Baumaßnahmen für eine Landesgartenschau. Naturschutz und Landschaftsplanung 40 (1), 9-14. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2013): Fachinformationssystem Naturschutz Nordrhein-Westfalen. Internet: http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/natura2000/arten/index.htm. Letzter Aufruf 12.02.2013. LAUFER, H. (2013): Artenschutzrecht in der Praxis am Beispiel der Zauneidechse. Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (2), 60-64. PAN - Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH (2006): Übersicht zur Abschätzung von Minimalarealen von Tierpopulationen in Bayern - Stand Dezember 2006. Download (01/2008): http:/www.pan-gmbh.com/dload/tabminimalareal.pdf RUNGE, H., M. SIMON & T. WIDDIG (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg. SCHNITTER, P., C. EICHEN, G. ELLWANGER, M. NEUKIRCHEN & E. SCHRÖDER (Bearb.) (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2. SCHONERT, B. (2009): Fang, Zwischenhälterung und Wiederaussetzung von Zauneidechsen (Lacerta agilis) im Rahmen von Verkehrsprojekten - drei Beispiele aus Berlin. Zeitschrift für Feldherpetologie, Supplement 15, 403-416. STADT ERFURT (2013): Bebauungsplan LIA 284 Güterverkehrszentrum Erfurt - Auslegungsunterlagen nach 3 Abs. 2 BauGB - inkl. Grünordnungsplan. TLUG - THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg.) (2012): Artenlisten und Artensteckbriefe. Jena. Stand: November 2009 WALTER, G. & D. WOLTERS (1997): Zur Effizienz der Erfassung von Reptilien mit Hilfe von Blechen in Norddeutschland. Z. f. Feldherpetologie 4, 187-195.