Stadt Hörstel Telefon: 05454/ Hauptamt Telefax: 05454/ Öffentliches Auswahlverfahren

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Transkript:

1 Stadt Hörstel Telefon: 05454/911-110 Hauptamt Telefax: 05454/911-102 Kalixtusstraße 6 Email: fj.kordsmeyer@hoerstel.de 48477 Hörstel Öffentliches Auswahlverfahren Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Stadt Hörstel im Gewerbegebiet Bevergern Die Stadt Hörstel sieht in der Versorgung der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung im Stadtteil Bevergern in den Gewerbegebieten Saltenwiese, In der Landwehr und Kreimershoek nicht möglich ist. Insgesamt sind in den betroffenen Gewerbegebieten 28 Unternehmen unterversorgt, d.h. mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 2 Mbit/s an das Internet angebunden. Eine stichprobenartige Umfrage unter 19 der Gewerbetreibenden hat ergeben, dass insgesamt über 90 % der Befragten mit der derzeitigen Versorgung unzufrieden sind und einen Bedarf für einen schnelleren Internetanschluss haben. Aus diesem Grund ist die Stadt Hörstel bereit, auf der Basis des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein Westfalen Infrastrukturrichtlinie, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW vom 02.06.2010 und des dazugehörigen Leitfadens eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Die Abgrenzung der unterversorgten Gewerbegebiete ist in der Anlage beigefügt. Die Stadt Hörstel behält sich vor, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Unterteilung der unterversorgten Bereiche/Stadtteile (Lose) und Strukturdaten: Name Ortsteil Vorwahl Gewerbebetriebe (Stand 31.12.2009) Unterversorgte Anschlüsse bisher < 2 MBit Download (ca.) nach Analyse BBCC Gewerbegebie t Bevergern 05459 28 28 Eine kartographische Darstellung der unterversorgten Gebiete ist beigefügt Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger (Anzahl der unterversorgten

2 Teilnehmer) oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Leistungsanforderungen: In allen Bereichen muss eine Breitbandleistung von 8 Mbit/s downstream und 0,8 Mbit/s upstream durch den Bewerber garantiert werden. Eine höhere Mbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt. Sollte ein Netzausbau zu keiner 100% Abdeckung führen, sind die nicht versorgbaren Gebiete und die Zahl der nicht versorgbaren Anschlüsse zu benennen, sie dürfen 10% keinesfalls überschreiten. Ausschreibungsrelevante Angaben: Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen: - Referenzen (auf Verlangen zusätzlich: vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren) - Mitarbeiterzahl und Zahl der Ausbildungsplätze des Unternehmens (auf Verlangen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen) - Bankbürgschaft über die Höhe der zu zahlenden Beihilfe mit einer Laufzeit von bis zu fünfzehn Jahren, mindestens jedoch über 10 000 EUR (auf Verlangen) - Umsatz der letzten 3 Jahre (auf Verlangen) - Übertragungstechnologie - Downloadrate > 8 Mbit/s - Uploadrate > 0,8 Mbit/s - Möglichkeiten zur Schaltung von symmetrischen Anschlüssen für Firmenkunden und hierüber verfügbare Bandbreiten. - Einbindung des Netzausbaus in ein Konzept zur regionalen Verbesserung des Breitbandnetzes (Erschließung von Versorgungsmöglichkeiten für weitere unterversorgte Gebiete im Kreis Steinfurt durch eine strategische Planung im Rahmen der Trassenführung) - Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (je nach eingesetzter Technologie durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, durch Line-Sharing oder als Bitstream-Zugang; Hinweis: Diese Verfahren sind der Notifizierung N 368/2009, S. 5, Randziffer 22 entnommen) - Zeitplan Netzausbau - Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag) - Ausfallsicherheit ( < 0,5 %/ Jahr) - Verfügbarkeit des Servicepersonals - Entstörzeit gem. AGB und Leistungsbeschreibung - Vertragslaufzeit für den Endkunden - Einmalige Kosten für den Endkunden - Gebühren pro Monat für den Endkunden - Internet-Telefonie (VoIP) möglich - Telefonie Flatrate möglich

3 - Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorte - Zusätzliche Angaben bei Netzerweiterungen: Vergrößerung der Teilnehmerzahl und des Versorgungsgebietes, Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: - Frequenzbereich - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BimSchV - Detaillierte Angaben zur Versorgungsinfrastruktur (Standorte für Sendestationen, Leistungsmerkmale des genutzten Backhauls und des damit verbundenen Vorleistungsprodukts) Bewerber müssen einen offenen Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur gewährleisten (je nach eingesetzter Technologie durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, durch Line-Sharing oder als Bitstream-Zugang). Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke: Der Netzbetreiber hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Dazu zählen insbesondere auch die zur Umsetzung notwendigen Infrastrukturmaßnahmen. Die im Rahmen der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke nötigen Angaben können dem Anhang entnommen werden. Der Förderung liegt eine Kalkulation auf der Grundlage der Anzahl der erwarteten Anschlussnehmer zu Grunde. Diese ist im Rahmen des Angebotes zu benennen. Zur Vermeidung einer Überkompensation der Wirtschaftlichkeitslücke wird mit dem ausgewählten Betreiber eine Rückzahlungsverpflichtung vertraglich vereinbart. Dabei ist für jeden zusätzlich in der Laufzeit des Vertrages der Stadt mit dem Netzwerkbetreiber gewonnenen Anschlussnehmer ein Rückzahlungsbetrag zu vereinbaren. Die Rückzahlung muss unverzüglich nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Bieter müssen sich für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichten, ihre Dienste dem Endnutzer zu Preisen anzubieten, die mit den Durchschnittspreisen in nicht geförderten Gebieten vergleichbar sind. Diese Durchschnittspreise dürfen keinesfalls unterschritten werden. Von dem Beihilfebetrag werden für die Vergabeentscheidung fiktiv nach folgenden Kriterien Abzüge gemacht. Der Anbieter mit dem dadurch ermittelten niedrigsten Beihilfebetrag erhält den Zuschlag in Höhe der vollen Wirtschaftlichkeitslücke. Die Kriterien sind: I Je nachdem, ob der Kunde eine Einmalzahlung leisten muss, etwa für besondere kundenseitige Antennentechnik, oder ob dies entfällt, wird ein Abzug bis zu 15 % vorgenommen.

4 II Falls Kunden vom Anbieter ein gemeinsames Angebot für Internet und Telefonie (Flatrate) bekommen können, wird ein Abzug von 15 % vorgenommen. III: Je nach Höhe der Kosten für Internet und Telefonie auf Endkundenebene (Geschäftskundenvertrag) als Flatrate (sofern nur Internet angeboten wird, wird für Telefonie zur Vereinfachung ein Preis von 35 EUR / Monat angesetzt) erfolgt ein Abzug von bis zu 15%. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix. Feste IP Adressen: Da für Firmenkunden die Vergabe einer festen IP-Adresse von Bedeutung sein könnte, werden die Bieter ausdrücklich gebeten, auf die Möglichkeit der Vergabe einer festen IP-Adresse einzugehen. Der Bieter soll insofern für folgende Alternativen ein Angebot (Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke) abgeben: Alternative A: Vergabe einer festen IP-Adresse an Unternehmen ist nicht möglich. Wirtschaftlichkeitslücke beträgt dann EUR. Alternative B: Vergabe einer festen IP-Adresse an Unternehmen ist möglich. Wirtschaftlichkeitslücke beträgt dann EUR. Die übrigen Kriterien der Vergabe bleiben für beide Alternativen unberührt. Die Stadt behält sich vor, gemäß Alternative A oder B eine Vergabeentscheidung zu fällen. Rahmenbedingungen und Fristen: Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Auf Verlangen haben Bieter im Zuge einer Vergabe eine Bankbürgschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünfzehn Jahren vorzulegen. Wird eine Bürgschaft verlangt, so entspricht die Höhe der Bürgschaft der Höhe der in Anspruch genommenen Beihilfe, mindestens jedoch einem Betrag in Höhe von 10.000 EUR. Ob eine Bürgschaft vorzulegen ist, entscheidet die ausschreibende Stelle im Rahmen des Vergabeverfahrens. Die Breitbanddienste sollen bis spätestens zum Ende Juni 2012 zur Verfügung stehen. Abweichungen, die sich z.b. aus fördertechnischen Gründen ergeben, können in Abstimmung mit der Kommune vereinbart werden. Der Anbieter verpflichtet sich zu einer Bereitstellung der angebotenen Leistung über mindestens fünfzehn Jahre. Dies ist schriftlich im Rahmen des Angebotes zu bestätigen.

5 Angebote sind bis spätestens 4. Mai 2011, 10.30 Uhr schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe im verschlossenen Umschlag zu senden an: Stadt Hörstel Hauptamt Breitbandversorgung Rathaus Riesenbeck I Kalixtusstr. 6 48477 Hörstel-Riesenbeck Ansprechpartner: Herr Kordsmeyer Telefon: 05454 911 110 E-Mail: fj.kordsmeyer@hoerstel.de Dort können auch die weiteren Angebotsunterlagen angefordert werden. Die Bindefrist für die Anbieter beträgt 12 Monate (ab dem Tag der Submission). Vertragsgrundlage ist die VOL. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Hörstel, 04. März 2011 Stadt Hörstel Der Bürgermeister gez. Heinz Hüppe

6 Anhang Hinweis zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Die Investitionskosten und die Einnahmen sollen plausibel nachvollziehbar sein. Es erfolgt jedoch keine Detailprüfung. Eine nach Anzahl der Endkunden gestaffelte Wirtschaftlichkeitslücke ist nicht zulässig. Angabe der Investitionskosten für Linientechnik gesamt und aufgeschlüsselt auf die jeweils zugrunde gelegten Investitionsjahre. Die Investitionskosten für Linientechnik können z.b. die Kosten für die Herstellung der Linienführung in unterirdischer Bauweise, die Wiederherstellung der Wegeoberflächen, das Einziehen von Kabeln in Rohrsysteme oder das Herstellen von oberirdischen Linien beinhalten. Die voraussichtlich anfallenden Arbeiten sollten pauschal unter Angabe der voraussichtlichen Meterzahl genannt werden. Eine Angabe der Kosten der einzelnen Arbeitsschritte ist nicht erforderlich. Vielmehr ist die Angabe der Gesamtkosten ausreichend. Angabe der Investitionskosten für die Systemtechnik gesamt und aufgeschlüsselt auf die jeweils zugrunde gelegten Investitionsjahre. Hierbei sollte die Art der voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten, z.b. die Herstellung einer Stromversorgung und/oder die Installation von Systemtechnik in Netzknoten pauschal angegeben werden. Eine Angabe der Kosten der einzelnen Arbeitsschritte ist auch hier nicht erforderlich. Angabe der Betriebs- und Servicekosten gesamt und aufgeteilt auf die zugrunde gelegten Jahre. Angabe der Betriebseinnahmen aufgeteilt nach Einnahmen aus dem Endkundengeschäft und nach Einnahmen aus Durchleitungsentgelten. Die Angabe der Anzahl der prognostizierten Kunden muss zwingend angegeben werden. Der Förderung liegt eine Kalkulation auf der Grundlage der Anzahl der erwarteten Anschlussnehmer zu Grunde. Diese ist im Rahmen des Angebotes zu benennen. Zur Vermeidung einer Überkompensation der Wirtschaftlichkeitslücke wird mit dem ausgewählten Betreiber eine Rückzahlungsverpflichtung vertraglich vereinbart. Dabei ist für jeden zusätzlich in der Laufzeit des Vertrages der Stadt mit dem Netzwerkbetreiber gewonnenen Anschlussnehmer ein Rückzahlungsbetrag zu vereinbaren. Die Rückzahlung muss unverzüglich nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Das Ergebnis der vorstehenden Kosten-/Einnahmenübersicht ergibt die Wirtschaftlichkeitslücke, die vom Netzanbieter angegeben werden muss.

Vergabebestimmung für die Vergabe Internet/ Breitband Hörstel Bevergern Ausschlaggebend für die Vergabe je Los ist die niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke (Beihilfebetrag). Für die Vergabeentscheidung zieht die Gemeinde fiktiv Prozentwerte ab vom angebotenen Subventionsbetrag, falls I keine Einmalzahlung der Teilnehmer (z. B. für Antennentechnik) vom Kunden verlangt wird oder die Einmalzahlung bis 200 incl. MWSt nach nachfolgender Tabelle (bis max. 15 %) beträgt II ein gemeinsames Angebot für Internet und Telefonie als Flatrate möglich ist (15 %) III die Höhe der Kosten für Internet und Telefonie auf Endkundenebene bei bis zu 100 EUR/Monat zzgl. MWSt liegt (Abzug bis 15%). Dabei wird für Telefonie fiktiv ein Aufschlag von 35 EUR/Monat incl. MWSt angesetzt, sofern ein Anbieter nur Internetnutzung anbietet. Beispiel 1: Ein Anbieter bietet mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 10.000 EUR an, Einmalzahlung für den Kunden 200 EUR, gemeinsames Angebot für Internet und Telefonie als Flatrate möglich, Endkundenpreis 49 EUR/Monat. Dann berechnet sich der vergaberechtl. Wert: Angebotener Betrag 10.000 I abzgl. 2 % v. 10.000-200 II abzgl. 15 % v. 10.000-1500 III abzgl. 15 % v. 10.000-1500 für die vergabe relevanter Betrag 6800 (Hinweis: Der berechnete Betrag dient lediglich zu Vergleichszwecken mit anderen Bietern. Kommt es zum Zuschlag, wird die im Angebot benannte Wirtschaftlichkeitslücke übernommen.) Beispiel 2: Ein Anbieter bietet mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20.000 EUR an, Einmalzahlung für den Kunden 100 EUR, gemeinsames Angebot für Internet und Telefonie als Flatrate nicht möglich, Endkundenpreis nur für Internet 80 EUR. Dann berechnet sich der vergaberechtl. Wert: angebotener Betrag 20.000 I abzgl. 9 % v. 20.000-1800 II - 0 III - (Endkundenpreis = 80 EUR + 35 EUR fiktiv f. Telefonie = 115 EUR) für die vergabe relevanter Betrag 0 18.200 I Einmalzahlung der Teilnehmer (z. B. für Antennentechnik) in (incl. MWSt) Prozentualer Abzug 0-20 15% 21-40 14% 41-60 12% 61-80 11% 81-100 9% 101-120 8% 121-140 6% 141-160 5% 161-180 3% 181-200 2% >200 0% II Gemeinsames Angebot für Internet und Telefonie als Flatrate

Prozentualer Abzug möglich 15% nicht möglich 0 III Höhe der Kosten für Internet und Telefonie auf Endkundenebene (Geschäftskundenvertrag) /sofern nur Internet angeboten wird, wird für Telefonie ein Aufschlag von 35 EUR/Monat zum angebotenen Preis für reine Internetnutzung angesetzt, zzgl. MWSt Prozentualer Abzug bis 60 EUR 15% bis 70 EUR 12% bis 80 EUR 9% bis 90 EUR 6% bis 100 EUR 3% > 100 EUR 0%