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Transkript:

Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g ARCHE - Gemeinnützige evangelische Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe mbh Herrn Rolf Müßig Moskauer Ring 1 97084 Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum Soz350 23.09.2011 Karmelitenstraße 43 97070 Würzburg Sprechzeiten: Mo, Mi 8.30 13.00 UhrIWAI Di, Do, Fr 8.30 12.00 UhrIWAI Di, Do 14.00 16.00 UhrIWAI Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: ARCHE Gemeinnützige evangelische Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe mbh (Arche ggmbh) Moskauer Ring 1, 97084 Würzburg vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Müßig Geprüfte Einrichtung: Seniorenzentrum Drei Eichen -Hausgemeinschaften für Senioren- Würzburger Straße 2 a, 97084 Würzburg Bankverbindungen: Anlagen... Lesehinweis: Im nachfolgenden Bericht wird i.d.r. die geschlechtsneutrale Personenbezeichnung Bewohner, Mitarbeiter, Angehöriger, usw. verwendet. Dadurch soll eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit erreicht werden. Die Formulierung bezieht sich immer auf beide Geschlechter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 42 00 00 67 Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ 790 300 01 Konto: 90 00 HypoVereinsbank Würzburg BLZ 790 200 76 Konto: 8 131 25 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 6478-852 Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ 790 900 00 Konto: 205 Steuerkonten: In der Einrichtung wurde am 19.05.2011 von 9:00 Uhr bis 14:30Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 87 50-856

- 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Verpflegung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreute Plätze) (eingestreute Tagespflege) Angebotene Wohnformen: Stationäre Hausgemeinschaften Angebotene Plätze: 37 davon Beschützende Plätze: davon Plätze für Rüstige: Belegte Plätze: 36 Einzelzimmerquote: 88% keine keine Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57% - 3 -

- 3 - Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 2 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Im Seniorenzentrum Drei Eichen in Rottenbauer werden die Bewohner nach der Konzeption stationärer Hausgemeinschaften für Senioren betreut. Die vier Hausgemeinschaften bestehen jeweils aus einem großen Wohn- und Aufenthaltsbereich mit Wohnküche, um den herum die Bewohnerzimmer und die Funktionsräume angeordnet sind. In vier kleinen überschaubaren Wohngruppen mit jeweils 9 oder 10 Bewohnern soll ein möglichst normaler, familiärer Tagesablauf im Vordergrund stehen. Dies wird im Seniorenzentrum Drei Eichen grundsätzlich auch ganz gut umgesetzt, stößt aber personell manchmal an die Grenzen (z.b. bei Personalausfall wegen Krankheit), weil für dieses eigentlich personalintensivere Betreuungskonzept leider nicht mehr Personal zur Verfügung steht, als in der klassischen Altenpflege (es gelten die gleiche Personalschlüssel). Die Pflegeeinrichtung im Zentrum von Rottenbauer besteht seit 2006. Es stehen 29 Ein-Bett-Zimmer und nur 4 Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung. Die Einzelzimmerquote ist mit ca. 88% ( Einzelwohnplatzquote ca. 78%) sehr hoch. Es werden im Seniorenzentrum Drei Eichen jetzt auch 3 Plätze eingestreute Tagespflege angeboten. Aktuell befanden sich aber keine Tagespflegegäste in der Einrichtung. Die vereinbarten Personalschlüssel waren erfüllt. Die Fachkraftquote in Höhe von 57% lag über der gesetzlichen Mindestanforderung von 50%. Das Personal-Ist lag mit 0,59 Vollkraftstellen (VK) über dem vorzuhaltenden Personal-Soll. In den Wohngruppen kommen auch Werkstattgänger einer WfbM als zusätzliche Hauswirtschaftskräfte zum Einsatz. Die Schaffung von Arbeitsplätzen für Werkstattgänger wird besonders positiv bewertet, insbesondere weil diese offensichtlich sehr gut in den Arbeits- und Tagesablauf der Hausgemeinschaften integriert werden. Während der Einrichtungsbegehung herrschte eine ruhige, entspannte und familiäre Atmosphäre in den vier Wohngruppen und es war fast immer eine Präsenzkraft (Pflegehelfer, Praktikanten, hauswirtschaftliche Helfer) als Alltagsbegleiter und Ansprechpartner für die Bewohner und für die Durchführung der Betreuung anwesend. Der Umgang der Pflege- und Betreuungskräfte mit den Bewohnern wurde während der Einrichtungsbegehung als sehr freundlich, respektvoll und angemessen erlebt. Die Bewohner wirkten augenscheinlich gut gepflegt und versorgt. Die befragten auskunftsfähigen Bewohner äußerten sich überwiegend sehr zufrieden mit der Pflege, Betreuung und Versorgung in der Einrichtung. Die Bewohner fühlen sich wohl. Auch das Essen wurde gut bewertet. Es wurden z.b. folgende - 4 -

- 4 - Aussagen getroffen: Es geht uns gut. Sind alle sehr nett zu uns. Sie kümmern sich gut um uns. Wie im Hotel. So gut hatte ich es noch nie. In Gesprächen mit mehreren Angehörigen und dem Vorsitzenden der Bewohnervertretung ergab sich ebenfalls eine hohe Zufriedenheit bezüglich der Pflege, Betreuung und Versorgung im Seniorenzentrum Drei Eichen. Auf direkte Nachfrage wurden die Mitarbeiter als höflich und freundlich geschildert, die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner würden wahrgenommen. Jedoch wäre die Personalsituation hin und wieder etwas angespannt. Es wurden von den Gesprächspartnern insgesamt keine wesentlichen Klagen oder Beschwerden geäußert. Es wird den Bewohnern ein abwechslungsreiches Betreuungsangebot unterbreitet. Einige Ehrenamtliche werden in die Betreuung integriert (z.b. Singen, Gottesdienste, Gottesdienstbegleitung, Hundebesuchsdienst). Ein Wochenplan mit Angeboten für alle Wochentage war erstellt und enthielt auch einige Angebote von ehrenamtlichen Helfern. Die Einnahmezeit des Frühstücks wird individuell gestaltet. Die Essenseinnahme beim Frühstück und Mittagessen verlief in einer ruhigen Atmosphäre. Teilnehmende Beobachtung beim Mittagessen: Das Mittagessen wird aus der Großküche im EG in die 4 Hausgemeinschaften geliefert und kommt dort in normalen Töpfen auf den Herd (individuelles Schöpfsystem). Die Suppe wird in Schüsseln auf den Tisch gestellt und verteilt. Die Tische werden, teilweise von den Bewohnern, mit normalem Geschirr und Besteck gedeckt. Die Bewohner wurden in ihrer Selbständigkeit beim Essen angemessen unterstützt und ihre Fähigkeiten und Ressourcen wurden beim Essen berücksichtigt. Bei Bedarf wurde Hilfestellung geleistet. Die Interaktion zwischen den Mitarbeitern (Pflegekraft, Hauswirtschaftskräfte, Praktikanten) und den Bewohnern bei der Essenseingabe wurde positiv erlebt. Der Einsatz von Freiheit einschränkenden Maßnahmen war ohne Beanstandungen (nur eine Gurtfixierung im Bett, mehrere Bettgitter und Gurte im Rollstuhl). Es konnte der Eindruck vermittelt werden, dass mit Freiheit einschränkenden Maßnahmen verantwortungsvoll umgegangen wird. In der Einrichtung ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Ein schriftliches Beschwerdemanagement ist eingerichtet. Ein Beschwerdebriefkasten hängt im Eingangsbereich Bewohner- und Angehörigenbefragungen fanden zuletzt im Mai 2010 statt. Die Ergebnisse wurden im Rundbrief veröffentlicht. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Im Treppenhaus wurden zur Sicherheit der Bewohner, insbesondere der Rollstuhlfahrer, Treppenabsturzsicherungen angebracht. Die Arche ggmbh hat inzwischen auch eine Vereinbarung nach 87 b SGB XI mit den Pflegekassen abgeschlossen. Es wird jetzt auch im Seniorenzentrum Drei Eichen eine Betreuungsassistentin gemäß 87 b SGB XI für die zusätzliche Betreuung von demenzkranken Bewohnern beschäftigt. - 5 -

- 5 - Die Qualität der Pflegeplanungen und der Dokumentation haben im Vergleich zum Vorjahr nachgelassen, bzw. Pflegeplanungen und Dokumentationen waren nicht immer aktuell. Als Grund ist Personalausfall und damit eine hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu vermuten. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Von der FQA wird die familiäre Betreuung und Versorgung in den kleinen Einheiten grundsätzlich sehr positiv gesehen (bewohnerorientiertes Konzept, Normalitätsprinzip, Alltagsleben). Der Träger und die Leitung sollten aber immer darauf achten, dass die hier tätigen Präsenzkräfte (Pflegehelfer, Praktikanten, hauswirtschaftliche Helfer, FSJ) mit den zum Teil schwierigen Krankheitsbildern und Betreuungssituationen nicht überfordert werden. Dies erfordert eine ständige Schulung und Begleitung, insbesondere der jungen Praktikanten und FSJ-Helfer. Pflegekontrollen: In der Dokumentation einer Bewohnerin fehlten die Pflegeanamnese und die Erhebung des Schmerzstandards. Grundsätzlich empfehlen wir bei allen Bewohnern die Implementierung des Schmerzstandards. Es sollte ein Vorhang am Fenster im Pflegebad (Blick in Richtung Friedhof) angebracht werden. Das zweite, nicht genutzte Pflegebad wird u. a. als Erinnerungsraum genutzt. Dies erweckte einen sehr provisorischen Eindruck und erscheint wenig geeignet für diesen Zweck. Hier könnte noch ein würdigerer Rahmen gefunden werden. Zwei anwesende Angehörige äußerten grundsätzlich hohe Zufriedenheit bezüglich der Pflege, Betreuung und Versorgung im Seniorenzentrum Drei Eichen. In letzter Zeit wäre aber oft zu wenig Personal in den Wohngruppen anwesend (Ausfall wegen Krankheit und Urlaub). Durch organisatorische Maßnahmen und mit Hilfe der Personaleinsatzplanung sollte immer eine ausreichende Besetzung der vier Wohngruppen gewährleistet werden. Wegen des immer wieder auftretenden hohen krankheitsbedingten Personalausfalls sollte der Einrichtungsträger Überlegungen anstellen, wie die hohe Belastung der Mitarbeiter zumindest etwas reduziert werden könnte (betrifft viele Pflegeeinrichtungen). Hier käme auch eine weitestgehende Befreiung von pflegefremden Tätigkeiten durch die Einrichtungsleitung und die Verwaltung in Frage. Die Pflegefachkraft mit gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation ist gleichzeitig Stellvertretende Pflegedienstleitung und arbeitet oft vorrangig in der direkten Pflege mit. Insbesondere im Hinblick auf das besondere Betreuungskonzept und den Einsatz von Helfern als Präsenzkraft in den Wohngruppen (Pflegehelfer, Praktikanten, - 6 -

- 6 - hauswirtschaftliche Helfer) sollte der Geronto-Fachkraft mehr Raum für die soziale Betreuung und Tagesgestaltung der Bewohner eingeräumt werden. Der Schlüssel von 1 : 30 für gerontopsychiatrisches Fachpersonal war nicht ganz erfüllt. Es wird eine Pflegefachkraft (40 Std./Wo. = 1,04 VK) mit einer gerontopsychiatrischen Weiterbildung beschäftigt. Bei aktuell 32 Bewohnern mit einer Pflegeeinstufung lag das Stellensoll bei 1,07 VK. Bei einer Vollbelegung mit pflegebedürftigen Bewohnern würde das Stellensoll bei 1,23 VK liegen. Die Arche ggmbh sollte geeigneten Pflegefachkräften die Fort- und Weiterbildung zu gerontopsychiatrischen Fachkräften ermöglichen, bzw. bei nächster Gelegenheit Geronto-Fachkräfte einstellen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1. Sachverhalt: Bei der Durchsicht einer Bewohnerdokumentation war keine Pflegeplanung vorhanden. Der Einzug des Bewohners lag am Tag der Begehung bereits vier Monate zurück. In vier von uns eingesehenen Dokumentationen waren die zeitlichen Abstände der Überprüfungen von a) Pflegeplanungen b) Bradenskalen c) Vitalwerten zu lang. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Der Einrichtung wird dringend geraten, eine regelmäßige Evaluation der Bewohnerdokumentationen durchzuführen. III.2. Qualitätsbereich: Wohnqualität (sicheres Wohnumfeld) III.2.1. Sachverhalt: a) Am Tag der Begehung waren der Fäkalienraum, der Waschmaschinenraum und der Technikraum nicht verschlossen. b) Während der Dienstübergabe (keine Aufsicht) standen in zwei Wohngruppen Flaschen mit Händedesinfektionsmitteln jeweils auf der Küchentheke herum (1 Kittelflasche und eine größere Nachfüllflasche). Jeder Bewohner - 7 -

- 7 - hätte ungehindert Zugriff darauf gehabt. Die angesprochene Pflegekraft räumte die Flaschen sofort weg. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: a) Wir empfehlen die genannten Funktionsräume immer verschlossen zu halten, da dort Reinigungs- und Desinfektionsmittel gelagert werden, die speziell für demenziell erkrankte Bewohner eine Gefahr darstellen. b) Damit die Bewohner in ihrem Wohnumfeld ausreichend vor Gefahren geschützt sind, sollten die Pflegekräfte Desinfektionsmittel (aber auch Reinigungsmittel, etc.) immer wegschließen bzw. die Kittelflaschen mit sich führen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. - 8 -

- 8 - Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail sind unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. - 9 -

- 9 - Mit freundlichen Grüßen I.A. gez. Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Gesundheitsamt