FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG



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Regionalbüro für berufliche Fortbildung für die Netzwerke Emmendingen, Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald, Hochrhein Tumringer Str. 274 79539 Lörrach Fon +49 (0)7621 9 391-40 Fax +49 (0)7621 9 391-99 suedbaden@regionalbuero-bw.de www.fortbildung-bw.de www.regionalbuero-bw.de Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG In Baden-Württemberg Für die Region Südbaden Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg

Inhaltsverzeichnis Förderung der Arbeitnehmer/Innen in Beschäftigung Baden-Württemberg-Stipendium Begabtenförderung Berufliche Bildung (Weiterbildungstipendium) Bildungskredit Bildungsprämie ESF-Fachkursförderung Festo Bildungsfond Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) Meister-Bafög Ländliche Weiterbildung 04 05 06 07 10 11 12 14 16 Förderung der Arbeitgeber/innen Ausbildung inklusiv AZUBI Transfer Ausbildung fortsetzen Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung von Beschäftigen über das Projekt WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/innen in Unternehmen) Eingliederungszuschuss Sprachkurse für Mitarbeiter/innen 20 21 22 23 23 25 26 Titelbild: kallejipp photocase.com

FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER INNEN IN BESCHÄFTIGUNG

04 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 05 baden-württemberg-stipendium Ist ein Programm für besonders begabte Berufstätige die eine duale, nicht-akademische bzw. eine entsprechende vorschulische Ausbildung absolviert haben. Der Auslandsaufenthalt soll derberuflichenweiterentwicklungdienenundmussdaherin unmittelbarer Verbindung mit dem erlernten Beruf stehen. details Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen. Das Basisstipendium für Reisekosten,VerpflegungundUnterkunftumfasst monatlich 1.000 EUR. Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Die Förderdauer beträgt bei Praktika zwei bis sechs Monate und bei beruflichenweiterbildungsmaßnahmenzweibiselfmonate. Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Teilnahme von jungen Absolventen/innen einer BerufsausbildunganBildungsmaßnahmen,dieaufdemBildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind. Ziel istes,diepersönlicheundberuflicheentfaltungderhandlungskom-petenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung zu unterstützen. details Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. EswerdenBildungsmaßnahmeninDeutschlandsowieinnerhalbderEU, inausnahmefällenauchimauslandaußerhalbdereugefördert. BezuschusstwerdenMaßnahme-,Fahrt-undAufenthaltskosten. Die Höhe der Förderung pro Stipendiat/in soll innerhalb eines Kalenderjahres 2.000 EUR nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus vorhandenen Fördermitteln erhöhen. Die Höchstförderung von 6.000 EUR pro Stipendiat/in darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden. Das Angebot richtet sich an Berufstätige aus den Bereichen: Handwerk Industrie und Handel Gesundheit und Soziales Projektträger Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. tina hebestriet HeilbronnerStraße43 70191Stuttgart Fon+49(0)711263709-154 Fax+49(0)711263709-254 beruf@bw-stipendium.de Weitere Informationen unter: www.stipendium-bw.de Antragsberechtigt sind junge Absolventen/ innen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Der Stipendiat/in soll bei Aufnahme in die BegabtenförderungberuflicheBildungdas 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbh Lievelingsweg102-104 53119Bonn Fon+49(0)22862931-0 Fax+49(0)22862931-11 info@sbb-stipendien.de Weitere Informationen unter : www.weiterbildungsstipendium.de Hochschulabsolventen/innen werden nicht gefördert.

06 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 07 bildungskredit Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen AusbildungsphasennachMaßgabediesesProgrammsdurchzinsgünstige Kredite. Auf diese Weise soll die Ausbildung gesichert undbeschleunigtsowieaußergewöhnliche,nichtdurchdas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasste Aufwendungenfinanziertwerden. details Gefördert werden Personen, die die Voraussetzungen nach 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei grundständigen Studiengängen ist eine Förderung maximal bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich. Vorausgesetzt wird, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach 2 Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichgestellt ist. Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Kredites in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag kann die Auszahlung des Kredits unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis zur Höhe von 3.600 EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden bildungsprämie Die Bildungsprämie ist ein Bundesprogramm zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen,diefürdieAusübungderaktuellen oderzukünftigenberuflichentätigkeitrelevantsindundwichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Beide Förderinstrumente können miteinander kombiniert werden, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren unddierestlichenkostenüberdasweiterbildungssparenfinanzieren. Prämiengutschein Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 EUR. DieangestrebteWeiterbildungsmaßnahmedarfnichtmehrals1.000EUR kosten. Es kann maximal ein Prämiengutschein innerhalb von zwei Kalenderjahren ausgestellt werden. Den Prämiengutschein können Personen erhalten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Antragsberechtigt sind volljährige Schüler/innen in den letzten zwei Jahren vor Abschluss der Ausbildung, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Bundesverwaltungsamt (BVA) Referat BT 4 EupenerStraße125 50933Köln Fon+49(0)22899358-4492 Fax+49(0)22899358-4850 bildungskredit@bva.bund.de Weitere Informationen unter : www.bundesverwaltungsamt.de die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 EUR (oder 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung) verfügen. diewährenddermutterschutzfrist,inelternzeitoderderpflegezeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen. deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer/innen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Zweiten

08 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 09 Bildungsprämie Beratungsstellen in Ihrer Nähe Volkshochschule Nördlicher Breisgau Am Gaswerk 3 79312 Emmendingen Fon +49 (0)7641 9225-16 Volkshochschule Freiburg Rotteckring 12 78098 Freiburg Fon +49 (0)761 36 895-33 Volkshochschule Hochschwarzwald e.v. Sebastian-Kneipp-Anlage 2 79822 Titisee-Neustadt Fon +49 (0)7651 1363 WEITERBILDUNGSSPAREN Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme muss eine Beratung erfolgen. Die Beratungsstellen sind zur Neutralität verpflichtet, sie sollten also nicht ausschließlich Kurse der eigenen Einrichtung empfehlen. Weitere Informationen und Adressen von Beratungsstellen erhalten Sie unter www. bildungspraemie.info und telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/262 30 00. VHS Freiburg Rotteckring 12 79098 Freiburg Beratung: Volkshochschule Markgräflerland e.v. Gerbergasse 6 79379 Müllheim Fon +49 (0)7631 16686 Volkshochschule Rheinfelden Hardtstraße. 6 79 618 Rheinfelden Fon +49 (0)7623 7240-13 Antragsberechtigt sind Herr Alessandro Greco Fon +49 (0)761 36 895-33 greco@vhs-freiburg.de Frau Silke Bauer +49 (0)761 36 895-85 bauer@vhs-freiburg.de Weitere Informationen unter : www.vhs-freiburg.de Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV e.v. Mumpherfährstr. 68 79713 Bad Säckingen Fon +49 (0)7621 9391-60 Alle Personen, die nach dem Vermögens- bildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.

10 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 11 ESF-Fachkursförderung ESF-Fachkursförderung ist eine finanzielle Förderung überbetrieblicher Weiterbildungslehrgängen zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen den Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen. Die ESF-Fachkursförderung ist mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar. Details Das Förderprogramm bezuschusst Lehrgänge/Kurse von Weiterbildungsanbietern in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von - 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw. - 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die nicht über den Zuschuss gedeckten Teilnahmegebühren sind von den Teilnehmenden bzw. den entsendenden Unternehmen/Einrichtungen oder sonstigen Dritten zu finanzieren. Festo-Bildungsfond Mit der Initiierung des Festo Bildungsfonds wollen die Gesellschafter von Festo einen eigenen Beitrag zur Qualifizierung junger Menschen in Ingenieurwissenschaften und Technik leisten. Details Maximal werden 40.000 EUR für bis zu 48 Monate gewährt. Die Rückzahlung erfolgt zwischen vier und neun Jahren. Die Rückzahlungshöhe orientiert sich prozentual am späteren Einkommen (ab 4%), der jeweiligen Darlehenshöhe und der gewünschten Rückzahldauer. Festo Bildungsfonds GmbH & Co. KG Ruiter Straße 82 73734 Esslingen Fon +49 (0)711 34 750 267 info@festo-bildungsfonds.de Weitere Informationen unter : www.festo-bildungsfonds.de in einem Unternehmen beschäftigt sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden- Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. Unternehmer/in oder Freiberufler/in sind. Existenzgründer/in oder gründungswillig sind. beruflich wieder einsteigen wollen (Wiedereinsteiger/ in nach Arbeitslosigkeit oder Familienphase). Zuständig sind die jeweiligen Bildungsanbieter. Eine regionale Übersicht von Weiterbildungsanbietern unter : www.fortbildung-bw.de. Die Förderung konzentriert sich auf rufserfahrene, die neben ihrem Job noch Benatur- oder ingenieurwissenschaftliche Fächer studieren wollen.

12 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 13 Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstütztberuflichqualifizierte,dieinausbildungundberuf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Gefördert wird ein Erststudium, das in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert wird. Zielistes,beruflichBegabtenzusätzlichePerspektivenzueröffnen,dieDurchlässigkeitzwischenberuflicherundakademischer Ausbildung zu erhöhen und mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel zusätzliche Potenziale für die Gesellschaft zu erschließen.dieaufstiegsstipendienergänzendiebestehende BegabtenförderunginderberuflichenBildung(Weiterbildungsstipendium) und im Hochschulbereich. AntragsberechtigtsindPrivatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbh Lievelingsweg 102-104 53119Bonn Fon+49(0)22862931-0 Fax+49(0)22862931-11 info@sbb-stipendien.de Weitere Informationen unter : www.sbb-stipendien.de details DieQualifizierungkanndurcheineBerufsabschlussprüfungodereineAufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mindestens 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweitenberuflichenleistungswettbewerboderdurcheinenbegründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. DieFörderungerfolgtinFormeinesStipendiums. DieHöhederFörderungbeträgt - für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 670 EUR plus 80 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren (113 EUR für das erste Kind, jeweils 85 EUR für jedes weitere), - für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale mit 200 EUR im Monat und - für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 2.000EURfürMaßnahmenkosten.

14 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 15 Meister-BAFÖG Meister-BaföG begründet nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Details Gefördert werden sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen mit einem Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile. Bezuschusst werden: - Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226 EUR. Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet und für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. - Kosten für das Prüfungsstück bis zu 1.534 EUR als zinsgünstiges Darlehen. - Beiträge zum Lebensunterhalt die sich an den individuellen Bedarfs- sätzen orientieren. Beim Bestehen der Abschlussprüfung, werden auf Antrag 25% des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Anlaufstelle in Ihrer Nähe Stadt Freiburg Amt für Ausbildungsförderung, Kaiser-Joseph-Str. 143 79098 Freiburg Fon +49 (0)761 201 83 60 Fax +49 (0)761 201 83 69 Landkreis Emmendingen Landratsamt Emmendingen Bahnhofstrasse 2-4 79312 Emmendingen Fon +49 (0)7641 451-0 Fax +49(0)7641 451-400 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald Stadtstrasse 2 79104 Freiburg Fon +49 (0)761 / 21 87-0 Fax +49 (0)761 / 21 87-72599 A - Ho Herr Baas Fon +49 (0)761 201-8361 Hp - Po Frau Keller Fon +49 (0)761 201-8362 Pr - Z Frau Jäger Fon +49 (0)761 201-8363 A - Z Frau Riva Fon +49 (0)761 201-8365 A - H Frau Winschu Fon +49 (0)7641 451-425 I - L + T Frau Engler Fon +49 (0)7641 451-294 M - Z (ohne T) Frau Gass Fon +49 (0)7641 451-424 A - G, I, J, T - V Frau Linsenmeier Fon +49 (0)761 2187-2571 K - R, H Frau Merklin Fon +49 (0)761 2187-2573 S, W - Z Frau Kopp-Mayer Fon +49 (0)761 2187-2575 Es werden Personen gefördert: die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung sind die Ämter für Ausbildungsförderung am gen Wohnsitz der Antragstellerin beziehungsweise ständides Antragsstellers zuständig. Landkreis Lörrach Landratsamt Lörrach Palmstrasse 3 79539 Lörrach Fon +49 (0)7621 410-0 Fax +49 (0)7621 410-1299 Landkreis Waldshut Landratsamt Waldshut-Tiengen Amt für Ausbildungsförderung Waldtorstr. 2 79761 Waldshut Fon +49 (0)7551 86-4336/ -4337 A - E Frau Winzer Fon +49 (0)7621 410 5124 christine.winzer@loerrach-landkreis.de F - Kap Frau Greiner Fon +49 (0)7621 410 5122 kerstin.greiner@loerrach-landkreis.de Kaq - M Frau Dvorak Fon +49 (0)7621 410 5125 andrea.dvorak@loerrach-landkreis.de N - Z Herr Stammler Fon +49 (0)7621 410 5126 dietmar.stammler@loerrach-landkreis.de A - L Frau Hofacker Fon +49 (0)7751 86-4336 M - R Herr Mair Fon +49 (0)7751 86-4334 S - Z Frau Maier Fon +49 (0)7751 86-4337 unabhängig vom Alter.

16 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 17 Ländliche Weiterbildung Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum durch Zuwendungen. Gefördert werden die Durchführung und der Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen. Details Verbände und Institutionen dürfen nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden. Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen. Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. Bei Förderung der Teilnehmenden ist der Antrag von der jeweiligen Bildungseinrichtung zu stellen. Die Teilnehmer/innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen bzw. eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft beziehen. Teilnehmer/innen, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden Maßnahmen, die vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmer/innen fördern oder dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen bzw. Themen des ländlichen Raumes dienen. Die Dauer der praktischen Lehrgänge sowie Seminare muss mindestens 12 Stunden betragen. Die Teilnehmerzahl soll in der Regel 10 Personen, bei einer Vortragsveranstaltung 12 Personen, nicht unterschreiten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Bei Weiterbildungsmaßnahmen kann der Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zu 10 EUR je voller Stunde gewährt werden oder auf Antrag bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten als Anteilsfinanzierung betragen. Bei praktischen Lehrgängen und Seminaren können Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von 5 EUR täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnortes in Höhe von 10 EUR täglich als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Zuschüsse unter 20 EUR je Teilnehmer/in werden nicht bewilligt. Bildungskosten absetzen, Steuern Sparen Kursgebühren, Fahrtkosten, Unterkunft: Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, die Teilnehmende selbst zahlen, können zum Teil vom Finanzamt zurückgeholt werden. In der Steuererklärung rechnen Arbeitnehmer/innen Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Sie bringen ihnen aber nicht automatisch einen Vorteil, denn das Finanzamt erkennt auf jeden Fall pauschal 1.000 EUR Werbungskosten an. Erst wenn jemand mehr Ausgaben hat, zum Beispiel für Arbeitsweg und Fortbildung, lohnt die Einzelabrechnung. Auch Arbeitslose und Personen in Elternzeit rechnen ihre Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Für Selbstständige sind die Kosten einer Weiterbildung Betriebsausgaben.

FÖRDERUNG DER ARBEITGEBERINNEN

20 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 21 Ausbildung inklusiv Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Kombination mit derinitiativeinklusionderbundesregierungdieschaffungneuer Ausbildungsplätzefürbesondersbetroffeneschwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen Baden-Württembergs.DarüberhinaussindMaßnahmenzurHeranführung an die betriebliche Ausbildung förderfähig. Ziel ist die Übernahme desauszubildendenineinsozialversicherungspflichtigesarbeitsverhältnis. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 10.000 EUR je Ausbildungsplatz und wird in monatlichen Förderraten von max. 275 EUR zusätzlich zu gesetzlichen Leistungen ausgezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung des Auszubildenden sowie deren konkreten Auswirkungen bei der betrieblichen Berufsausbildung. Azubi-Transfer Ausbildung fortsetzen Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer SchließungihresbisherigenAusbildungsbetriebsdurchZuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentlicheeinrichtungenmit Sitz bzw. Dienststelle in Baden- Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Anträge sind vor Beginn des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste zu stellen. Weitere Informationen erteilt der: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Referat 34 Integrationsamt Erzbergerstraße119 76133Karlsruhe Fon+49(0)7218107-0 Fax+49(0)7218107-903 info@kvjs.de Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten. Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Referat62BeruflicheAusbildung Theodor-Heuss-Straße4 70174Stuttgart Fon+49(0)711123-0 Fax+49(0)711123-2126 poststelle@mfw.bwl.de Weitere Informationen unter: www.mfw.baden-wuerttemberg.de

22 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 23 Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen DerBundfördertdieAus-undWeiterbildung,QualifizierungundBeschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Gefördert werden: betrieblicheausbildungsverhältnissezum/zurberufskraftfahrer/insowie Förderung der beruflichen Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit Weiterbildung von Beschäftigten WeGebAU Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber/innen und deren Beschäftigte mit dem Programm Weiterbildung GeringqualifizierterundbeschäftigterältererArbeitnehmerin Unternehmen (WeGebAU). allgemeineweiterbildungsmaßnahmenvonbeschäftigteninformvonlehrgängen, Seminaren und Schulungen. Zielistes,dieQualifizierungundEinsatzfähigkeitvonArbeitnehmern/innenzu fördern und dem MangelanqualifiziertemFachpersonalinderBrancheentgegenzuwirken. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: beibetrieblichenausbildungsverhältnissen:fürkmu50%undbeianderenantragstellern 43% der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von pauschal 50.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis, beiallgemeinenweiterbildungsmaßnahmen:fürkmu70%undbeianderenantragstellern 60% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch bei KMU 420 EUR je schweres Nutzfahrzeug und bei anderen Antragstellern 360 EUR je schweres Nutzfahrzeug. DerHöchstbetragjeAusbildungsvorhabenineinemUnternehmenbeträgtmaximal 2 Mio. EUR. details DieQualifizierungsdauerbeträgtmindestensvierWochen oder 160 Unterrichtsstunden. DieWeiterbildungfindet(zumindestteilweise)inder Arbeitszeit statt. DieBildungsmaßnahmeistnachder Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. DerArbeitgeberträgtdieverbleibendenKostenvon 50% (bzw. 25%). EskönnenWeiterbildungengefördertwerden,dieim Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. BeigeringqualifiziertenBeschäftigtenkönnenQualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigenteilqualifikationführen. GeringqualifizierteArbeitnehmer/innenund Arbeitnehmer - ohne Berufsabschluss oder - mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Arbeitnehmer/innen,diein kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 12 t) sind. Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Postfach 19 01 80 50498Köln Fon +49 (0)221 5776-2699 Fax +49 (0)221 5776-17 77 info.foerderprogramme@bag.bund.de Weitere Informationen unter: www.bag.bund.de Weiterbildungenmüssenüberausschließlicharbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. EsmüssenfürdenallgemeinenArbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteltwerden.ausgenommenistzudemeineförderungvonqualifizierungen,zudenenderarbeitgebergesetzlichverpflichtetist. DieFörderungmussbeiderAgenturfürArbeitvorBeginnderMaßnahme beantragt werden. Der/dieArbeitnehmer/inmussvorBeginnderQualifizierungdurchdie Agentur für Arbeit beraten werden.

24 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 25 Finanzierung (Weiterbildung von Beschäftigten WeGebAU) Förderung der Weiterbildungskosten Die Agentur für Arbeit erstattet dem/der Arbeitnehmer/in: DieLehrgangskosten EinenZuschusszudennotwendigenübrigenWeiterbildungskosten beibeschäftigteninkmu,diedas45.lebensjahrnochnichtvollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen DieArbeitnehmer/innenkönneneinenBildungsgutscheinerhalten.Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss FürdieQualifizierungdergeringqualifiziertenMitarbeiter/innen: EinenZuschusszumArbeitsentgeltundeinePauschalezudenSozialversicherungsbeiträgen DerZuschusswirdfürdenZeitraumgezahlt,indemder/dieArbeitnehmer/in wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann DieFörderhöhewirdentsprechenddesQualifizierungsbedarfsunddes Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 % Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer/innen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. details DieFörderhöheunddieFörderdauerrichtensichnachdemUmfangder Einschränkung der Arbeitsleistung des/der Arbeitnehmers/in und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung) DieFörderungkannbiszueinerHöhevon50%desregelmäßiggezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden Fürältere,behindertesowieschwerbehinderteMenschenkannderLeistungsumfang erweitert werden BeidemEingliederungszuschusshandeltessichumeineErmessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen RegelungeneigenständigundnachpflichtgemäßemErmessenentscheiden DerEingliederungszuschussistvorArbeitsaufnahmebeiderAgenturfür Arbeit bzw. dem Jobcenter zu beantragen Arbeitnehmern/innenderen Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: Fon +49 (0)800 4 5555 20 (Der Anruf ist für Arbeitgeber gebührenfrei) freiburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de loerrach.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Telefonische zeiten Montag Freitag 08:00-18:00 Uhr

26 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 27 5. Sprachkurse für Mitarbeiter/innen Nicht nur jede Branche und jeder Beruf, sondern sogar jeder Betrieb hat eigene kommunikative Regeln und Besonderheiten. Für Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund ist es sehr wichtig, nicht nur über allgemeine, sondern auch über berufsbezogene Sprachkenntnisse zu verfügen. Auch Sie als Arbeitgeber/inprofitierenvonhandlungsfähigenMitarbeitern/innen. details GeförderteberufsbezogeneDeutschkursefürIhrenBetrieb. FreistellungIhrer(künftigen)Mitarbeiter/innenwährenddesUnterrichts von der Arbeitszeit. Arbeitnehmer/innenmitMigrationshintergrund Hotline zum ESF-Programm Fon +49 (0)221 92 426-400 esf-verwaltung@bamf.bund.de Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr KeineweiterenKosten:Lehrkräfte,RäumlichkeitenundLehrmaterialwerden überdasesf-bamf-programmfinanziert. DerKurskannsowohldirektinIhremBetrieb,alsauchindenRäumlichkeiten des örtlichen ESF-Kursträgers durchgeführt werden. JederKurswirdindividuellkonzipiertunddabeiinhaltlichaufIhrenBetriebsablauf abgestimmt. Er umfasst bis zu 730 Unterrichtseinheiten, die sich in der Regel in berufsbezogenen Deutschunterricht sowie Fachunterricht aufteilen. EserfolgteineKooperationmitdemzugelassenenESF-KursträgervorOrt.