Schmerzen, die nicht vergehen

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Arztreport 2016 Schmerzen, die nicht vergehen Nirgendwo sonst in Deutschland diagnostizieren Ärzte bei Patienten so häufig chronische Schmerzen, wie in der Region Berlin/Brandenburg. Das geht aus dem Arztreport der BARMER GEK hervor. Im Jahr 2014 bekamen demnach 5,71 Prozent der Berliner die Diagnose chronischer Schmerz gestellt, in Brandenburg waren es sogar 5,79 Prozent. Damit liegen die beiden Bundesländer um mehr als 40 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt von 4,02 Prozent. Da vor allem ältere Menschen an chronischen Schmerzen leiden, kommen angesichts des demografischen Wandels große Herausforderungen auf uns zu. Patienten mit chronischen Schmerzen sind auf eine frühe Diagnosestellung, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Ärzte sowie eine durchgängige Versorgungskette angewiesen, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin/Brandenburg. Ausgabe 2 / Juni 2016 Inhalt Arztreport 2016: Schmerzen, die nicht vergehen Kommentar zum Rettungsdienstgesetz: Eine vertane Chance Neuer Selektivvertrag: schonende Strahlentherapie Selbsthilfegruppen: Engagement vor Ort stärken Neue Geschäftsstelle: Besuch vom Regierenden Gute Versorgungsstrukturen in der Region Die hohe Anzahl an Schmerzdiagnosen in Berlin und Brandenburg führt die BARMER GEK mit auf die Tatsache zurück, dass es in der Hauptstadtregion mehr Schmerztherapeuten gibt als in anderen Bundesländern. Im Jahr 2014 kamen in Berlin 1,9 Schmerztherapeuten auf 100.000 Einwohner und in Brandenburg 2,6. Im Bundesdurchschnitt waren es 1,4 Schmerztherapeuten pro 100.000 Einwohner. So sind Berlin und Brandenburg auch bei den Behandlungszahlen die bundesweiten Spitzenreiter. Ambulant wurden in Berlin im Jahr 2014 rund 46.000 Patienten wegen chronischer Schmerzen behandelt und in Brandenburg rund 31.000. Das sind auf 100.000 Einwohner 1.319 Patienten in Berlin und 1.278 Patienten in Brandenburg. Der Bundesdurchschnitt lag im gleichen Zeitraum bei 809. Im Jahr 2014 haben sich 1.500 Schmerzpatienten in Berlin und 2.600 in Brandenburg einer multimodalen Schmerztherapie unterzogen. Dabei handelt es sich um eine interdisziplinäre und individuell angepasste Therapie im Krankenhaus, die

STANDORTinfo 2/2016 I 02 mindestens 14 Tage dauert. Auf 100.000 Einwohner sind das 43,1 stationäre Behandlungen in Berlin und 109,2 in Brandenburg. Der Bundesdurchschnitt beträgt hier 74,9 stationäre Behandlungen. Begleiterkrankungen und hoher Medikamentenkonsum Der BARMER GEK Arztreport zeigt weiter, dass Patienten mit chronischen Schmerzen häufig an Begleiterkrankungen leiden. Sie sind von Erkrankungen der Wirbelsäule drei Mal so häufig betroffen, wie Menschen ohne chronische Schmerzen. Auch kardiovaskuläre Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Diabetes mellitus Typ 2 liegen bei Patienten mit chronischen Schmerzen wesentlich häufiger vor. Dies hat zur Folge, dass sie rund 70 Prozent mehr Arzneimittel verordnet bekommen. Über die Hälfte der Schmerzpatienten nehmen Antiphlogistika (entzündungshemmende Arzneimittel) und drei Mal so häufig Analgetika (schmerzlindernde Arzneimittel) ein wie Menschen ohne chronische Schmerzen. Je nach Diagnose bekommen 30 bis 40 Prozent der Schmerzpatienten außerdem Antidepressiva verschrieben. Schmerzbekämpfung als Nationales Gesundheitsziel Vor dem Hintergrund, dass Millionen Menschen in Deutschland an chronischen Schmerzen und zusätzlich an Begleiterkrankungen leiden und den Risiken einer Multimedikation ausgesetzt sind, müssen verbindliche Qualitätsstandards in der Schmerztherapie her, sagt Leyh. Wir unterstützen intensiv die Bemühungen seitens der Fachgesellschaften, verbindliche Qualitätskriterien für die multimodale Schmerztherapie im Krankenhaus zu entwickeln. Außerdem fordert Leyh, die Bekämpfung der chronischen Schmerzen zu einem Nationalen Gesundheitsziel zu erklären, damit ein gemeinsames Vorgehen von Leistungserbringern, Kostenträgern, Selbstverwaltung und Politik auf den Weg gebracht wird. Häufige Begleiterkrankungen bei Patienten mit chronischen Schmerzen: Rückenschmerzen und Erkrankungen der Wirbelsäule Diabetes melitus Typ 2 Fettstoffwechselerkrankungen Arthrose des Kniegelenks Depressionen Bluthochdruck Große regionale Unterschiede bei der Diagnose Chronischer Schmerz in Brandenburg und Berlin. 70 Prozent mehr Arzneimittelverordnungen bei Patienten mit chronischen Schmerzen Über 50 Prozent der Schmerzpatienten bekommen Antiphlogistika. Schmerzpatienten nehmen drei Mal so häufig Analgetika. Jeder zehnte Schmerzpatient bekommt Mittel gegen Obstipation. 30 bis 40 Prozent der Schmerzpatienten bekommen Antidepressiva.

STANDORTinfo 2/2016 I 03 Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Eine Vertane chance Das Abgeordnetenhaus berät derzeit über die hoch umstrittene Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Nach jetzigem Stand soll das Gesetz am 8. September in der letzten Parlamentssitzung vor der Abgeordnetenhauswahl verabschiedet werden. Träte es in der jetzigen Fassung in Kraft, wäre es eine vertane Chance, die Notfallrettung in Berlin zu modernisieren und effiziente Strukturen für die Zukunft zu schaffen. Was ist geplant? Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters macht eine Novellierung des bestehenden Rettungsdienstgesetztes nötig. Steigende Einsatzzahlen und immer längere Anfahrtszeiten sowie der Vorwurf, ineffizient zu sein, zwingen die Politik zusätzlich zu handeln. Künftig sollen im Rettungsdienst Notfallsanitäter zum Einsatz kommen. Sie haben eine umfangreichere Ausbildung als Rettungsassistenten und sollen die notfallmedizinische Versorgung verbessern. Hier wird eine Bundesregelung umgesetzt, bei der die Regierungen anderer Bundesländern die Kostenträger in die Diskussion miteinbeziehen. Um Einsätze besser steuern zu können, soll es künftig neben der Notfallrettung den Notfalltransport geben. Bei einem Notruf wird entschieden, ob es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt (Notfallrettung), oder ob keine unmittelbare Lebensgefahr besteht (Notfalltransport). Je nachdem disponiert die Leitstelle unterschiedliche Einsatzmittel. Konkrete Fragen zur praktischen Umsetzung, zum Bedarf und zu Folgewirkungen bleiben derzeit unbeantwortet. Die Berliner Feuerwehr rechnet Krankentransporte, die nicht der Notfallrettung dienen, in gleicher Höhe ab, wie die wesentlich teureren Rettungswageneinsätze. Dies ist juristisch fragwürdig und derzeit Gegenstand einer Klage beim Oberverwaltungsgericht. Das Rettungsdienstgesetz in seiner jetzigen Fassung würde diese Abrechnungspraxis rechtskräftig machen. Beauftragt die Feuerwehr weiterhin private Anbieter mit Rettungsfahrten, ist künftig vorgesehen, dass diese nicht mehr direkt zwischen Kostenträgern und den Unternehmen zu günstigen Konditionen abgerechnet, sondern den Kostenträgern zu den deutlich höheren Feuerwehrgebühren in Rechnung gestellt werden. Die neuen Regelungen sind vor allem eines, teuer Was ist von den geplanten Maßnahmen zu halten? Hauptkritikpunkt am Gesetz ist, dass der Senat die Kostenträger bei der Regelung der Gebühren ausgeschlossen hat. Die neuen Abrechnungsregeln für Fahrten privater Transportanbieter und die Ausweitung der Gebühren für Rettungswageneinsätze auf einfache Krankentransporte werden die Ausgaben der Kostenträger weiter in die Höhe treiben. Einen in der Bundesrepublik einmaligen Notfalltransport ohne vorherige Bedarfsplanung einzuführen, ist ein Experiment, dessen Finanzierung zudem unklar bleibt. Auch eine Berliner Besonderheit ist kostspielig: Feuerwehrmänner und -frauen sind Beamte. Das Land Berlin gibt die Finanzierung der Pensionen an die Kostenträger weiter. Und das Land bedient sich an Geldern, die im Rettungsdienst scheinbar nicht benötigt werden. Rund Träte das Rettungsdienstgesetz in der jetzigen Fassung in Kraft, wäre es eine vertane Chance, die Notfallrettung in Berlin zu modernisieren und effiziente Strukturen für die Zukunft zu schaffen. privat Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin/Brandenburg

STANDORTinfo 2/2016 I 04 Die Reform des Berliner Rettungsdienstes zielt an den Problemen vorbei. Foto: BARMER GEK 90 Mio. Euro Einnahmen für die Berliner Feuerwehr waren im Haushaltsplan 2015 angesetzt. Tatsächlich nahm die Feuerwehr jedoch rund 100 Mio. Euro ein. Fünf Mio. Euro dieses Überschusses flossen offenbar in den Landeshaushalt der Hauptstadt. Andere Bundesländer gehen einen besseren Weg Bundesländer wie Hamburg gehen einen anderen Weg: Sie vereinbaren die Gebühren für den Rettungsdienst in einem transparenten Prozess gemeinsam mit den beteiligten Akteuren. In Berlin verweigert das Land den Kostenträgern ein Verhandlungsmandat. Die Gebührenkalkulation bleibt weitgehend im Dunkeln. Darüber hinaus werden Kosten- und Leistungsrechnung der Feuerwehr nicht mit der Verpflichtung zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung verbunden; effizient ist das nicht. Unglücklicher Verlauf des gesamten Novellierungsprozesses Betrachtet man die Entstehung des Gesetzesentwurfs, verwundert es nicht, dass die Potenziale einer besseren Koordination von Feuerwehr, privaten Transportanbietern, Hilfsorganisationen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst für eine Kapazitätsplanung und Effizienzsteigerung nicht genutzt werden konnten. Der gesamte Novellierungsprozess verlief ohne eine angemessene Einbindung der beteiligten Akteure, ohne eine grundlegende Bedarfsanalyse und ohne ein abgestimmtes Konzept für den Einsatz der Notfallsanitäter. Nicht einmal ein Gutachten über den Berliner Rettungsdienst, das der Senat selber in Auftrag gegeben hat, wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt. Außerdem wäre der Senat gut Beraten, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Abrechnungspraxis der Berliner Feuerwehr, das für den 30. Juni erwartet wird, abzuwarten bevor er neue Gebührenregelungen festlegt.

STANDORTinfo 2/2016 I 05 Foto: Wiebke Peitz, Charité Das Cyberknife der Berliner Chartité ermöglicht eine präzise Strahlentherapie Selektivvertrag Schonende strahlentherapie Neuer Die BARMER GEK Berlin/Brandenburg setzt in der Behandlung von Tumorerkrankungen verstärkt auf die Hochpräzisionsbestrahlung mit dem Cyberknife -System. Zum Jahresbeginn hat sie mit dem CyberKnife Center der Charité einen entsprechenden Selektivvertrag geschlossen. Bewegliche Strahlenquelle bringt Vorteile Bei der radiochirurgischen Behandlung mit dem Cyberknife wird der Therapiestrahl von einem Roboter geführt. So können selbst Atembewegungen des Patienten während der Behandlung ausgeglichen werden. Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber herkömmlichen Bestrahlungstechniken, denn Lungen-, Leber- und Nierentumore können sich mit dem Ein- und Ausatmen mehrere Zentimeter bewegen. Fixierungsmaßnahmen zur Einschränkung der Atembewegung oder ein künstlicher Atemstillstand mittels Narkose werden so unnötig. Das Cyberknife arbeitet mit höchster Präzision im Submillimeterbereich, so dass umliegendes gesundes Gewebe nur wenig belastet wird, da keine Sicherheitssäume für Bewegungsunsicherheiten mitbestrahlt werden müssen. Dadurch wird das Risiko für Nebenwirkungen reduziert. In bestimmten Fällen können mit dem Einsatz der Cyberknife-Radiochirurgie auch risikoreiche Operationen vermieden werden. Im Gehirn kann die fokussierte, radiochirurgische Behandlung unter Umständen eine Ganzhirn-Bestrahlung vermeiden und so das Risiko für mittelfristige Gedächtnisstörungen minimieren. Strahlentherapie erfolgt ambulant Die Cyberknife-Therapie erfolgt in der Regel ambulant in einer Sitzung und ist schmerzfrei. Durch die vertragliche Regelung kann die Behandlung der betroffenen Patienten direkt auf Veranlassung der behandelnden Ärzte erfolgen, ein Antrag ist nicht notwendig. Der Vertrag zwischen der BARMER GEK Die Vorteile von Cyberknife Keine Narkose oder Fixierungsmaßahmen nötig, denn bewegliche Strahlenquelle gleicht Atembewegungen aus. In manchen Fällen können Operationen vermieden werden, da Bestrahlung hochpräzise durchgeführt wird. Kein stationärer Aufenthalt notwendig, da Therapie ambulant erfolgt.

STANDORTinfo 2/2016 I 06 Foto: fotolia/photographee.eu Selbsthilfegruppen leisten eine wichtige Arbeit und werden von Krankenkassen unterstützt. Selbsthilfegruppen Engagement vor ort stärken Die BARMER GEK Berlin/Brandenburg unterstützt in diesem Jahr knapp 100 Selbsthilfegruppen finanziell. Insgesamt gibt sie hierfür 140.000 Euro aus. Selbsthilfegruppen leisten eine unschätzbar wichtige Arbeit, Betroffenen und ihren Angehörigen im Umgang mit Krankheit oder Behinderung zu helfen. Wir möchten insbesondere die Selbsthilfegruppen stärken, die einen regionalen Bezug haben und in Brandenburg und Berlin vor Ort aktiv sind, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER GEK Berlin/Brandenburg. Große Vielfalt an Selbsthilfeorganisationen in der Region Insgesamt fördert die BARMER GEK 44 Regionalgruppen in Brandenburg, 28 in Berlin und 24 Organisationen auf Länderebene. Die thematische Vielfalt der geförderten Gruppen ist groß. Sie reicht von Diabetesgruppen über Herzkranke mit implantiertem Defibrillator bis hin zu Menschen mit bipolarer Störung. Oft helfen Selbsthilfegruppen schon verhältnismäßig bescheidene Beträge enorm weiter, sei es, um eine Veranstaltungen durchführen, Broschüren mit wichtigen Informationen für die Betroffenen und Angehörigen drucken oder Referenten einladen zu können, sagt Leyh. Bei vielen Projekten geht es nicht nur um konkrete Hilfestellungen für Betroffene, sondern auch um Aufklärung. So finanziert die BARMER GEK ein Buchprojekt des Stottern & Selbsthilfe Landesverband Ost e.v. Ein Buch für Stotternde Dreizehn Arten das Stottern zu betrachten heißt das Buch. Auf knapp 100 Seiten wirft es verschiedene Perspektiven auf das sprachliche Handicap. Dabei eröffnet es Stotternden neue Wege zur Selbstreflexion und bringt Nichtbetroffenen die Gefühlswelt der Stotternden näher. Stottern kann für Stotternde auch eine Quelle für negative Gefühle bis hin zum Selbsthass sein. Mit diesem Buch möchten wir eine alternative Betrachtungsweise der Sprechstörung anbieten. Wir möchten das Buch in unseren Gruppen einsetzen, aber auch Eltern von stotternden Kindern und Logopäden zur Verfügung stellen, sagt Tobias Haase vom Stottern & Selbsthilfe Landesverband Ost e.v. Die Selbsthilfeförderung der BARMER GEK Gesamtfördersumme im Jahr 2016: 140.000 Euro Unterstützung von 44 Regionalgruppen in Brandenburg und 28 in Berlin Förderung von 24 Organisationen auf Länderebene in Berlin und Brandenburg

STANDORTinfo 2/2016 I 07 Foto: Markus Heckmann, BARMER GEK Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, (vierter v. l.) mit Landesgeschäftsführerin Gabriela Leyh (zweite v. r.), Regionalgeschäftsführer André Stelter (dritter v. l.) und Team. Neue Geschäftsstelle Besuch vom Regierenden Über hohen Besuch haben sich die Mitarbeiter der BARMER GEK in Tempelhof gefreut. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, machte bei seinem Kiezspaziergang am 4. Mai 2016 in der Geschäftsstelle am Tempelhofer Damm Halt. Grund für seinen Besuch: Erst vor kurzem hat die BARMER GEK hier neue Räume bezogen. Beratungsfreundliches Raumkonzept und lange Öffnungszeiten Was macht eine moderne Krankenkasse heute aus und mit welchen Anliegen kommen die Versicherten in die Geschäftsstelle? Regionalgeschäftsführer André Stelter beantwortete die Fragen des Regierenden Bürgermeisters, während er ihn durch die neuen Räume führte. 18 Mitarbeiter kümmern sich hier um die Belange der Versicherten - von A wie Akkupunktur bis Z wie Zahnersatz. Die separaten Sitzgelegenheiten ermöglichen vertrauliche Gespräche. Kurze Angelegenheiten können am Empfangstresen erledigt werden. Auch wenn wir parallel unseren Online- und Telefon-Service ausgebaut haben, ist es uns wichtig, bei unseren Kunden vor Ort zu sein. Mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten stehen wir für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung, erklärt André Stelter. Seine Geschäftsstelle in Tempelhof ist die größte der BARMER GEK in Berlin. BARMER GEK Tempelhofer Damm 198-200 12099 Berlin Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9:00 18:30 Uhr, Fr. 9.00-16.00 Uhr.