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Transkript:

Die wichtigsten Begriffe Inhalt BIC... 2 IBAN... 2 Gläubiger-Identifikationsnummer... 2 Sepa... 2 Sepa- Überweisung... 2 Sepa- Basis- Lastschriftverfahren... 3 Sepa- Firmen- Lastschriftverfahren... 3 Sepa Cards Framework... 3 SWIFT... 3 Camt... 4 Purpose Code... 4 Due Date... 5 Umstellungsfrist... 5

BIC Der BIC ("Bank Identifier Code") ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Mit dem BIC, oft auch als SWIFT-Code bezeichnet, können weltweit Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden. Für Überweisungen erhalten Sie die IBAN (siehe unten) und den BIC vom Zahlungsempfänger oder Geschäftspartner. Wenn Sie eine Zahlung erwarten, geben Sie Ihre persönliche IBAN und den BIC Ihrer Bank zum Beispiel auf dem Briefbogen oder auf Ihrer Rechnung an. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. IBAN Die IBAN ("International Bank Account Number") ist die internationale Bank-Kontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einer national festgelegten Komponente. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge der IBAN ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland besteht die IBAN aus insgesamt 22 Buchstaben und Ziffern. Bei Überweisungen ins Ausland geben Sie auf dem Überweisungsträger oder im Online-Banking Ihre IBAN an statt Ihrer Kontonummer. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier) Diese eindeutige Nummer dient bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennung benötigt. Sie hat beispielsweise in Deutschland 18 Stellen (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben. Sepa Das Kürzel SEPA ("Single Euro Payments Area") bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums, in dem seit 2008 die neuen Standards gelten. 32 Länder nehmen an SEPA teil. Dazu gehören neben den Mitgliedern der Europäischen Union auch die 3 Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz und Monaco. Sepa- Überweisung Die Sepa- Überweisung wurde bereits 2008 eingeführt. Unter Angabe der IBAN und BIC kann innerhalb Europas eine Überweisung zu den gleichen Kosten und mit der gleichen Bearbeitungsdauer ausgeführt werden. Bis Februar 2014 ist es für Privatpersonen die bisherigen Überweisungsformulare zu nutzen, danach werden alle Überweisungen sowohl Inlands- wie auch europäische Auslandsüberweisungen nur noch mit den neuen Formularen möglich sein. Die neuen Formulare erhalten Sie in Ihrer Filiale.

Sepa- Basis- Lastschriftverfahren Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungs-Verfahren in Deutschland. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren besteht die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vorzunehmen. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das "SEPA-Lastschriftmandat". Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden "Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis- Lastschriftverfahren" (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. Sepa- Firmen- Lastschriftverfahren Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftrags-Verfahren in Deutschland. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren besteht die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vorzunehmen. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet und ist geeignet für Lastschrifteinzüge, bei denen eine frühe Finalität ohne Lastschriftrückgabe erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das "SEPA-Firmen-Lastschriftmandat". Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden "Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA- Firmen-Lastschriftverfahren" (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. Sepa Cards Framework Im SEPA Cards Framework ("Rahmenwerk für Kartenzahlungen") definiert der European Payments Council (siehe EPC) Mindestanforderungen für die SEPA-Fähigkeit der betreffenden Zahlungssysteme und Zahlungskarten. SWIFT Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC.

Camt Die deutsche Kreditwirtschaft hat im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vereinbart, bis zur Ablösung der SWIFT-Nachrichten MT940 (Kundentagesauszug) und MT942 (Umsatzreport) bereits optional die drei auf ISO 20022 basierenden Cash Management-Nachrichten (camt) für Kontoauszugsinformationen zu verwenden. Durch den Einsatz der camt-nachrichten wird ein Weg in die durchgängige Verarbeitung der XML-basierten Zahlungsaufträge (z. B. SEPA) geöffnet. Zugleich stellen sie eine optimale Möglichkeit dar, Kontoinformationen strukturiert darzustellen. Purpose Code Der SEPA Purpose Code definiert die Art einer Zahlung (z.b. Gehaltszahlung, Rente usw.) und ist das Pendant zum DTA-Textschlüssel. Der Code umfasst vier Stellen, die nur aus Alpha-Zeichen bestehen. Die wichtigsten Purpose Codes finden Sie auch in unseren Zahlungsverkehrsprogrammen.

Due Date Das Due Date ist das Ausführungsdatum, an dem eine SEPA-Überweisung bzw. SEPA- Lastschrift ausgeführt werden soll. Umstellungsfrist Die EU-Kommission hat am 16.12.2010 einen Entwurf einer EU-Verordnung (EU-VO) mit dem Ziel in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, für die Migration der nationalen Zahlungsverkehrslösungen zum SEPA-Zahlungsverkehr (SEPA-ZV) verbindliche Termine vorzuschreiben. In Abhängigkeit vom Verlauf und der Dauer der verschiedenen Gesetzgebungsverfahren ist davon auszugehen, dass zu folgendem Termin auf den SEPA-ZV umstellen ist: Überweisungen bis 01. Februar 2014 (Firmenkunden) Überweisungen bis 01. Februar 2016 (Privatkunden) Lastschriften ab 1. Februar 2014 (nur noch im xml Format) Für die Migration der Karten- und Scheckzahlungen besteht noch keine Aussage.