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Transkript:

NL Ausgabe 04/2013 15.04.2013 TOP THEMA Tarifverhandlungen Innendienst 2013/2014... 3 NEWSLETTER TOP THEMA TERMINE RECHT AKTUELL AGV PUBLIK TERMINE Personalleiter-Tagung Innendienst von 23. bis 25. April in Aachen... 5 Personalleiter-Tagungen Außendienst von 8. bis 9. Oktober in Travemünde und 5. bis 6. November in Berlin...5 DVA-Seminar Arbeitnehmer-Datenschutz am 25. Juni in Köln...6 27. Passauer Arbeitsrechts-Symposion von 20. bis 21. Juni...6 RECHT AKTUELL Gekürzte Sozialplan-Abfindungen für rentennahe Angestellte...7 Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Größe des Betriebsrats...8 Pfändungs-Freigrenzen für Arbeitseinkommen... 9 Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze... 10 AGV PUBLIK Neues aus der Elternzeit...11 EU-Datenschutz-Verordnung...11 Fluktuation und Fehlzeiten 2012... 11 Verantwortlich: Dr. Sebastian Hopfner Stellv. Hauptgeschäftsführer

IMPRESSUM Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. Arabellastraße 29 81925 München Telefon + 49 (89) 92 20 01-0 Telefax + 49 (89) 92 20 01-50 E-Mail agvvers@agv-vers.de Internet http://www.agv-vers.de Registergericht Vereinsregister des Amtsgerichts München Register-Nr. VR 11518 Verantwortlich: Dr. Sebastian Hopfner Stellv. Hauptgeschäftsführer 2 NL 04/2013 vom 15.04.2013

TOP THEMA Tarifverhandlungen Innendienst 2013/2014 Am 11. April fand in München die erste Runde der Tarifverhandlungen für die Innendienstangestellten der Versicherungsbranche zwischen dem AGV und den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV statt. Dr. Josef Beutelmann, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungsgesellschaften, leitete die Verhandlungskommission der Arbeitgeber, Beate Mensch verhandelte für ver.di. Der erste Termin diente dem Meinungsaustausch über die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und über die Entwicklung der einzelnen Sparten der Versicherungswirtschaft im Besonderen. Volkswirtschaftliche Ausgangslage Professor Dr. Michael Hüther, Direktor des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft, prognostizierte dem Wirtschaftswachstum eine länger anhaltende Seitwärtsbewegung, der für die Lebensversicherer ungünstigen Niedrigzinsphase ein mindestens zweijähriges Fortdauern und eine Inflationsrate in diesem Jahr von 1,75 Prozent, in den nächsten beiden Jahren von jeweils 2,0 Prozent. Entwicklung der einzelnen Versicherungssparten Dr. Michael Gold stellte für den Bereich der Lebensversicherung die nahezu zehnjährige Stagnation der laufenden Beiträge bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl der Verträge fest, für die Schaden- und Unfallversicherung zwar ein maßvolles Wachstum, die combined ratio bei der Kfz-Versicherung liege aber dennoch bei 103 Prozent. Für den Bereich der Krankenversicherung wurde die Forderung einiger politischer Parteien und insbesondere auch der Gewerkschaften nach einer Einführung der Bürgerversicherung als verheerend für die Beschäftigung insbesondere in der Versicherungsbranche aber auch in anderen Bereichen bewertet. Selbst ein von den Gewerkschaften in Auftrag gegebenes und in der FAZ veröffentlichtes Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass eine Bürgerversicherung zu einem Wegfall von 100.000 Arbeitsplätzen in der Versicherungswirtschaft führe, hob Dr. Josef Beutelmann hervor. Im gesamten Gesundheitswesen könne die geforderte Bürgerversicherung sogar mehrere hunderttausende Arbeitsplätze gefährden. Beate Mensch trat für ein geregeltes Nebeneinander von GKV und PKV ein und rechtfertigte die diesjährigen Gehaltsforderungen ihrer Gewerkschaft mit den Unternehmensergebnissen des Jahres 2012. Dr. Josef Beutelmann betonte das Beitragswachstum der Branche als Orientierungsgröße für Gehaltsanhebungen und nicht die Überschussergebnisse bzw. Gewinne einzelner Unternehmen. Entsprechend argumentierte der AGV auch gegenüber DHV und DBV. NL 04/2013 vom 15.04.2013 3

Die Verhandlungen werden am 2. Mai in Düsseldorf fortgesetzt. Dr. Michael Niebler Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Telefon +49 (89) 92 20 01-28 michael.niebler@agv-vers.de Dr. Sebastian Hopfner Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Telefon +49 (89) 92 20 01-66 sebastian.hopfner@agv-vers.de 4 NL 04/2013 vom 15.04.2013

TERMINE Personalleiter-Tagung Innendienst von 23. bis 25. April in Aachen Die Personalleitertagung Innendienst (Tagung II) findet statt vom 23. 25. April 2013 in Aachen Pullman Hotel Quellenhof. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich noch in dieser Woche anzumelden. Es erwarten Sie spannende Vorträge und eine Podiumsdiskussion rund um die Themen psychische Gesundheit und die ständige Erreichbarkeit durch Handys und Smartphones. Das detaillierte Programm und nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie in unserem AR 04/2013, auf das Sie über den Mitgliederbereich unserer Homepage zugreifen können. Eine Anmeldung ist direkt über unsere Homepage im Mitgliederbereich/Veranstaltungen möglich. Es würde uns sehr freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Anne Hümmer Telefon +49 (89) 92 20 01-17 anne.huemmer@agv-vers.de Personalleiter-Tagungen Außendienst von 8. bis 9. Oktober in Travemünde und 5. bis 6. November in Berlin Die Tagungen der Außendienst-Personalleiter finden in diesem Jahr an folgenden Terminen und Orten statt: 8. 9. Oktober 2013 in Travemünde und 5. 6. November 2013 in Berlin Wir bitten Sie, sich die Termine bei Interesse bereits heute vorzumerken. Die Einladungen mit dem ausführlichen Tagungsprogramm werden wir im Sommer verschicken. Andreas Zopf Rechtsanwalt Referent Telefon +49 (89) 92 20 01-67 andreas.zopf@agv-vers.de NL 04/2013 vom 15.04.2013 5

DVA-Seminar Arbeitnehmer-Datenschutz am 25. Juni in Köln Der Datenschutz steht in der öffentlichen Diskussion. Insbesondere die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internet und Mobiltelefon am Arbeitsplatz wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Außerdem bestehen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, die bei der Einführung von IT-Anwendungen beachtet werden müssen. Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personalabteilungen werden in dem Seminar zum Arbeitnehmerdatenschutz mit den Rahmenbedingungen zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten vertraut gemacht. Ihnen wird anhand von Fallbeispielen und Musterformulierungen der rechtssichere Umgang mit Arbeitnehmerdaten aufgezeigt. Das Seminar befasst sich inhaltlich mit BDSG Grundbegriffe und Systematik Digitale Personalakte Mitarbeiterkontrolle Datenübermittlung Rechte des Betroffenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet und findet am 25. Juni in Köln statt. Es wird gehalten von dem Referenten des AGV, Herrn Rechtsanwalt Andreas Zopf. Sie können sich hier anmelden. Andreas Zopf Rechtsanwalt Referent Telefon +49 (89) 92 20 01-67 andreas.zopf@agv-vers.de 27. Passauer Arbeitsrechts-Symposion von 20. bis 21. Juni In diesem Jahr findet das Passauer Arbeitsrechtssymposion zum 27. Mal statt. Es wendet sich an Arbeitsrechtsexperten in Unternehmen und Verbänden ebenso wie an Wissenschaftler und Richter. Ziel der Veranstaltung ist, für die Praxis bedeutsame Arbeitsrechtsfragen wissenschaftlich aufzubereiten, der Praxis Hilfestellung bei der täglichen Arbeit und der Wissenschaft Anregungen zugeben und beide miteinander ins Gespräch zu bringen. Das 27. Symposion wird sich dem Thema Personalarbeit in komplexem Umfeld widmen. Inhaltlich reicht es vom Fremdpersonaleinsatz über leistungsgerechte Vergütung bis zur grenzenlosen Arbeitszeit, von der Entsendung zum Informations- und Datenfluss bis zur Haftung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) 92 20 01-19 kerstin.roemelt@agv-vers.de 6 NL 04/2013 vom 15.04.2013

RECHT AKTUELL Gekürzte Sozialplan-Abfindungen für rentennahe Angestellte Die Berechnung von geringeren Sozialplanabfindungen rentennaher Angestellter aufgrund von Sonderformeln ist selbst dann zulässig, wenn auf den vorzeitigen Renteneintritt, der regelmäßig mit Abschlägen verbunden ist, abgestellt wird. Dies verstößt weder gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 26.3.2013 1 AZR 813/11. Die Parteien streiten über die Höhe der zu zahlenden Abfindung aus dem bei der beklagten Arbeitgeberin bestehenden Sozialplan. Danach berechnet sich die Abfindung grundsätzlich nach dem Bruttoentgelt, der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter der Angestellten. Diese Standardformel gilt jedoch nicht für rentennahe Beschäftigte. Nach Vollendung des 58. Lebensjahres erhalten diese eine kleine Abfindung, die die Differenz zwischen dem ehemaligen Gehalt und dem Arbeitslosengeld ausgleicht und dies auch nur bis zum frühestmöglichen Eintritt in die gesetzliche Altersrente. Gegen diese Abfindungsberechnung hatte ein 62-jähriger Kläger geklagt und die bei Anwendung der Standardformel erheblich höhere Abfindung verlangt. Seine Klage hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Ein Sozialplan diene allein dem Ausgleich künftiger Nachteile, die Angestellten durch eine Betriebsänderung entstehen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn sich die Betriebsparteien darauf beschränken, den Ausgleich der Nachteile auf die Zeit bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines Rentenbezugs zu begrenzen, selbst dann, wenn diese Rente mit Abschlägen verbunden ist. Das BAG stellt in diesem Zusammenhang insbesondere auf die begrenzten finanziellen Mittel des Arbeitgebers ab. Die an das Lebensalter anknüpfende Berechnung der Abfindung verstoße daher nicht gegen 10 Satz 3 Nr. 6 Alt. 2 AGG und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG. Darüber hinausgehende Ansprüche gebe es auch nach Unionsrecht nicht. Die Entscheidung ist zu begrüßen, ermöglicht sie den Betriebsparteien doch, Nachteile solcher Angestellter, die sich noch nicht in der zeitlichen Nähe einer anderweitigen Absicherung befinden und vom Arbeitsplatzverlust betroffen sind, besser auszugleichen. Ob das BAG mit dieser Entscheidung für Rechtssicherheit gesorgt hat, ist allerdings fraglich. Ist doch zu befürchten, dass die rentennahen Angestellten, die jetzt auf erheblich gekürzte Altersrenten verwiesen sind, angesichts dessen erneut eine Überprüfung der Zumutbarkeit anstreben werden. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) 92 20 01-19 kerstin.roemelt@agv-vers.de NL 04/2013 vom 15.04.2013 7

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Größe des Betriebsrats Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach es bei der Zahl der in einem Entleiherbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nicht auf Leiharbeitnehmer ankommt. In der Regel beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen seit seiner Entscheidung vom 13.3.2013 7 ABR 69/11 bei den für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Schwellenwerten des 9 BetrVG künftig mit. In der Sache ging es um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. 14 Arbeitnehmer eines Betriebes hatten die in ihrem Betrieb durchgeführte Betriebsratswahl angefochten. Von den knapp 1.200 wahlberechtigten Beschäftigten des Betriebes war fast ein Viertel als Leiharbeitnehmer tätig. Diese durften bei der Betriebsratswahl zwar mitwählen, auf die Größe des Betriebsrats hatte dies jedoch keinen Einfluss. Der Wahlvorstand berücksichtigte bei der Wahl allein die Stammbelegschaft, nicht jedoch die Zahl der Leiharbeitnehmer. Demzufolge wurde ein 13-köpfiger Betriebsrat gewählt. Unter Einbeziehung der Leiharbeitnehmer wäre dagegen ein 15-köpfiger Betriebsrat zu wählen gewesen. Während die Vorinstanzen das eingeleitete Wahlanfechtungsverfahren im Lichte der langjährigen Rechtsprechung des BAG scheitern ließen, entschied das BAG unter Aufgabe dieser Rechtsprechung, dass in der Regel beschäftigte Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des 9 BetrVG im Entleiherbetrieb (jetzt) mitzuzählen seien. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Schwellenwerte. Außerdem betonte das BAG, dass es bei einer Betriebsgröße von mehr als 100 Arbeitnehmern auch nicht auf die Wahlberechtigung der Leiharbeitnehmer ankomme. Das BAG scheint seinen Überlegungen zur Größe des Betriebsrats nun zugrunde zu legen, dass viele Leiharbeitnehmer auch viel Arbeit machen und dieser Umstand Einfluss auf das Gremium haben muss. Unerwähnt lässt das BAG dann allerdings, dass die größere Zahl an Betriebsratsmitgliedern für den Arbeitgeber auch mit erhöhten Kosten verbunden ist. Wählbar sind Leiharbeitnehmer aber (noch) nicht, wie 14 Abs. 2 AÜG eindeutig normiert. Trotzdem wird diese Entscheidung für die im nächsten Jahr anstehenden Betriebsratswahlen nicht ohne Bedeutung sein und sollte bereits bei deren Vorbereitung berücksichtigt werden. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) 92 20 01-19 kerstin.roemelt@agv-vers.de 8 NL 04/2013 vom 15.04.2013

Pfändungs-Freigrenzen für Arbeitseinkommen Jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres wird die Höhe der Pfändungsfreigrenzen an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Ab dem 1. Juli 2013 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von 1.028,89 auf 1.045,05. Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten um monatlich 393,30 für die erste und um jeweils weitere 219,12 für die zweite bis fünfte Person. Liegen Schuldner mit ihrem Verdienst oberhalb des so ermittelten pfändungsfreien Betrags, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ein weiterer bestimmter Anteil. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) 92 20 01-19 kerstin.roemelt@agv-vers.de NL 04/2013 vom 15.04.2013 9

Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze Im Verlag der GDA ist die Printausgabe der Aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze mit Stand Februar 2013 neu erschienen. Darin sind die Gesetzesänderungen seit Erscheinen der letzten Ausgabe enthalten. Im Bereich der zwingend aushangpflichtigen Gesetze gab es Änderungen im Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform ( 15 Abs. 3a wurde neu eingefügt) und im Mutterschutzgesetz im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Im Bereich der nicht zwingend aushangpflichtigen Gesetze gab es umfassende Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs. Dieses enthält sowohl Neuregelungen zur Berechnung des Elterngeldes als auch Änderungen bei der Elternzeit wie bspw. die vorzeitige Beendigung der Elternzeit für den Fall der erneuten Schwangerschaft. In den nicht aushangpflichtigen Teil der Gesetzessammlung wurde das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Printausgabe Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze Rainer Huke / Christian Lepping Stand: Februar 2013 8,95 Euro je Exemplar Für die Bestellung können Sie das Bestellformular nutzen. Online-Version für das Intranet Für Unternehmen, die die Gesetzessammlung als pdf-datei in ihrem Intranet veröffentlichen möchten, ist die Gesetzessammlung auch als Online-Version erhältlich. Die Kosten für diese praktische Alternative betragen 7,95 Euro je Lizenz / Lizenzzeitraum. Die Online-Version umfasst einen Aktualisierungsservice. Bei Gesetzesänderungen im Lizenzzeitraum wird die pdf-datei zeitnah aktualisiert und den Lizenzinhabern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine einfache Benutzerführung ist durch die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses gegeben. Nähere Informationen, auch zum Lizenzmodell, können Sie auf der dortigen Homepage entnehmen. Dort kann der Online-Service im Abonnement auch bestellt und die Datei sofort heruntergeladen werden. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) 92 20 01-19 kerstin.roemelt@agv-vers.de 10 NL 04/2013 vom 15.04.2013

AGV PUBLIK Neues aus der Elternzeit Das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs hat im Bereich des Elternzeitrechts zu Änderungen geführt. In unserem AR Nr. 05/2013 vom 5. April 2013 finden Sie Hinweise der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die sich mit den für Sie relevanten Fragen auseinandersetzen. Ylva Zimmermann Telefon +49 (89) 92 20 01-45 ylva.zimmermann@agv-vers.de EU-Datenschutz-Verordnung Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat seine Stellungnahme zum Entwurf einer EU-Datenschutzverordnung verabschiedet. Dabei wurden zumindest teilweise die berechtigten Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt. Der federführende Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wird seinen Bericht voraussichtlich noch in diesem Halbjahr vorlegen. Weitere Informationen finden Sie in unserem ER 03/2013 vom 14. März 2013. Anne Hümmer Telefon +49 (89) 92 20 01-17 anne.huemmer@agv-vers.de Fluktuation und Fehlzeiten 2012 Seit Mitte März liegen die Ergebnisse vor. Demnach lag die Fluktuation im Innendienst in 2012 bei 4,3 %. Ferner fehlten die Mitarbeiter krankheitsbedingt im Innendienst (ohne Auszubildende) im Durchschnitt 13,7 Tage. Für die teilnehmenden Unternehmen besteht die Möglichkeit, kostenlose Sonderauswertungen nach individuellen Fragestellungen anzufordern. Hinweis: Die Ergebnisse werden nicht in digitaler Form versandt und können ausschließlich im AGV-VIS angeschaut und herunter geladen werden (http://agv.gdv.org; Statistiken; AGV-Erhebungen; Fehlzeiten bzw. Fluktuation ANMELDUNG ERFOR- DERLICH). Olga Worm Telefon +49 (89) 92 20 01-24 olga.worm@agv-vers.de NL 04/2013 vom 15.04.2013 11