Inklusion in der Arbeitswelt

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Transkript:

LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1

Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2

Quelle: Berliner Zeitung 02.12.2015 Folie 3

LVR-Integrationsamt Schwerbehinderte Menschen im Rheinland schwerbehinderte Menschen ihr Anteil an der Wohnbevölkerung Alter / Erwerbstätigkeit 925.566 (Anteil der Frauen 50 %) 9,7% (von 8 % in Düsseldorf bis 11,6 % in Mönchengladbach) 386.500 Personen sind im erwerbstätigen Alter (42 %) Arbeitslosigkeit (Jahresdurchschnitt 2014/2015) 26.358 / 26.974 Personen davon 10.665 / 10.910 Frauen Folie 4

LVR-Integrationsamt Beschäftigung im Rheinland Quote im Öffentl. Dienst: 7,3 % 57.850 schwerbehinderte Menschen werden beschäftigt Quote in der Privatwirtschaft: 4,8 % 120.000 schwerbehinderte Menschen werden beschäftigt jeder 16. Arbeitsplatz ist mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt jeder 25. Arbeitsplatz ist mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt Folie 5

Folie 6

LVR-Integrationsamt Drohender Fachkräftemangel: Der Arbeitsmarkt befindet sich unter großem demografischem Druck. Die Zahlen sind alarmierend: Nach Berechnungen des Prognos-Instituts werden bis zum Jahre 2020 in NRW rund 630.000 Fachkräfte fehlen. Quelle: Bundesverband mittelständischer Wirtschaft 2015 Folie 7

BDA - Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung in Deutschland - 1 Viele Behinderungen haben keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Personen. Im Gegenteil: Behinderung bedeutet nicht pauschal Leistungsminderung. Häufig verfügen Menschen mit Behinderung über besondere Potenziale und Fähigkeiten sowie über eine besonders hohe Motivation und Leistungsbereitschaft. Folie 8

BDA: Handlungsempfehlungen zur Fachkräftesicherung in Deutschland - 2 Die Potenziale von Menschen mit Behinderung müssen noch deutlich besser erschlossen werden. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen, müssen gezielt über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen beraten werden, der bürokratische Aufwand muss hierbei deutlich reduziert werden. BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Juli 2015 Folie 9

Impuls 2 PARTNER FÜR ARBEITGEBER Folie 10

mögliche Ansprechpartner:

LVR-Integrationsamt Beratung & Begleitung der Technische Fachdienst des LVR besucht mehr als 1.200 Betriebe und begutachtet über 1.850 Arbeitsplätze die Fachberater/innen bei den Integrationsfachdiensten rd. 14.000 behinderte Menschen wurden beraten, begleitet oder unterstützt 4.740 Arbeitsverhältnisse wurden gesichert 343 Personen wurden in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt Folie 12

LVR-Integrationsamt regionale Ansprechpartner: Integrationsamt Köln Rheinisch-Bergischer Kreis Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben Jutta Tetenborg 0221 / 809-4298 jutta.tetenborg@lvr.de Rosemarie Selbach Rosemarie.Selbach@rbk-online.de Katrin Keßler Katrin.Keßler@rbk-online.de 02202 / 13-0 Agentur für Arbeit 02202 / 9333-0 Bergisch Gladbach BergischGladbach@arbeitsagentur.de Integrationsfachdienst 02202 / 25 61-0 Bergisch Gladbach info@ifd-gl.de Folie 13

Impuls 3 LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES UND DER ÖRTLICHEN FACHSTELLEN Folie 14

Finanzielle Förderung an Arbeitgeber Zuschuss zu den Investitionskosten zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes bei Einstellungen oder innerbetrieblicher Versetzung behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsstätte (Vorrang Rehaträger!) Lohnkostenzuschuss 15

LVR-Integrationsamt Leistungen aus der Ausgleichsabgabe 2015 mehr als 32 Mio. für Arbeitgeber (ohne IP), davon 2,7 Mio. für neue Arbeitsplätze 22,2 Mio. zum Ausgleich behinderungsbedingter Belastungen 7,1 Mio. für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung mehr als 7 Mio. für Arbeitnehmer, davon 3,9 Mio. für Arbeitsassistenz 2 Mio. für Qualifizierung & Arbeitshilfen Folie 16

Schaffung neuer Arbeitsplätze 15 SchwbAV Förderhöhe bei Einstellungen oder zum Erhalt eines Beschäftigungsverhältnisses : Grundförderung (60% / höchstens 20.000 pro Arbeitsplatz) als Zuschuss Aufstockung um je 10% / 5.000 möglich max. 80% / 30.000 ) nicht beschäftigungspflichtig oder mind. 3% Quotenerfüllung Personenkreis des 132 SGB IX Bei Einstellung keine Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Vorteils! Etwas geringere Förderung bei betriebsbedingter Versetzung möglich! Ansprechpartner: Integrationsamt Foli 17

Förderbeispiel Arbeitgeber 1 120 Beschäftigte Investition in ein neues Förderband zur Verpackung, Kommissionierung und dem Versand von Waren Neueinstellung eines sbm Förderung 30.000 - Zuschuss mit Bankbürgschaft Arbeitsplatz ist 5 Jahre mit einem sbm zu besetzen

Förderbeispiel Arbeitgeber 2 Anzahl der Beschäftigten insgesamt: 8 Anzahl sbm: 1 Neueinstellung eines Fahrers nach Arbeitslosigkeit Zuschuss zu einem gebrauchten LKW 70 % der Anschaffungskosten: 24.500 Sicherung des Arbeitsplatzes über 4 Jahre

Exkurs Leistungen des Rehaträgers bei Einstellung: Kosten einer befristeten Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss (Lohnkostenzuschuss) behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsstätte notwendige Qualifizierungsmaßnahmen

Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen / der Arbeitsstätte 26 SchwbAV Regelförderung (60%) - Abweichung je nach den Besonderheiten des Einzelfalls behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes Zuständig: öfst behinderungsgerechten Einrichtung der Arbeitsstätte Zuständig: Integrationsamt Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Vorteils! Leistungen des Rehaträgers sind immer vorrangig und dürfen nicht aufgestockt werden.

Film zur behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes

Außergewöhnliche Belastung des Arbeitgebers 27 SchwbAV Personelle Unterstützung ist erforderlich zur Unterweisung, arbeitsbegleitenden Betreuung oder für Handreichungen Leistung liegt wesentlich und nicht nur vorübergehend unter der Normalleistung Zuschuss wegen einer notwendigen personelle Unterstützung Beschäftigungssicherungszuschuss 23

Finanzielle Förderung an schwerbehinderte Menschen technische Arbeitshilfen (i.d.r. ist der Rehaträger zuständig sonst öfst) zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (i.d.r. nur der behinderungsbedingter Aufwand Rehaträger zuständig bei Arbeitsaufnahme sonst InA) Kfz Hilfen / ggf. auch Fahrdienst zur Arbeitsstelle (i.d.r. ist der Rehaträger zuständig sonst öfst) Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz (InA) Wohnungshilfen (i.d.r. ist der Rehaträger zuständig sonst öfst)

LVR-Integrationsamt Übergang 500 Plus - mit dem LVR- Kombilohn Landesprogramm aktion5 LVR- Budget für Arbeit Zuverdienst als Alternative zur WfbM Übergang Schule - Beruf (STAR, Initiative Inklusion) Folie 25

LVR-Integrationsamt Vielen Dank! Kontakt: gerhard.zorn@lvr.de Folie 26