Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte. Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006

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Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Werkstätten:Messe 2006 Nürnberg, 24. Februar 2006

Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Referentin CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Presselstrasse 29 70191 Stuttgart Steuerberatung Dagmar Stock Steuerberaterin Steuerabteilung Stuttgart Email: dagmar.stock@curacon.de Telefon: 0711 / 255 87-13 Telefax: 0711 / 255 87-30 Homepage: www.curacon.de Folie 2

Körperschaftsteuerliche Behandlung der Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft Körperschaftsteuerbefreiung und begünstigter Umsatzsteuersatz ideeller Bereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich Umsatzsteuer mit Regelsteuersatz Folie 3

Aktuelles zur Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe / steuerbefreiter Zweckbetriebe 4 Sphären: Ideeller Bereich - Spenden - Fundraising - (Mitgliederwesen) - Zuschußbereich Vermögensverwaltung - Vermietung + Verpachtung - Beteiligungen (Grundsatz) - Anlage Kapitalvermögen Zweckbetriebe - z.b. Ausbildungsbetriebe Malerei, Schreinerei - Alten- u. Pflegeheime - WfbM, - Bildung u. Kultureinr. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - Verwaltungsleistg. für Dritte - Personalgestellung an Dritte - Basare, Festveranstaltungen - öffentliche Cafeteria - weitere... Gewinne sind zulässig! Folie 4

Gemeinnützigkeit und Ertragsteuern Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft Ideeller Bereich Tätigkeitsbereiche Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sog. Zweckbetrieb: Tätigkeiten in Ausübung der Satzungszwecke Ertragsteuerfreiheit; Umsatzsteuerfreiheit/-pflicht gesondert zu prüfen, bei Zweckbetrieben/Vermögensverwaltung Umsatzsteuersatz 7 v. H. Stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz > 30.678 Ertragsteuerpflicht + i. d. R. UStpflicht 16 v. H. Folie 5

Gemeinnützigkeit und Ertragsteuern Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerfreier Zweckbetrieb (Satzungsaufgaben) oder Stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz > 30.678 65 AO Allgemeiner Zweckbetrieb - satzungsmäßige Zwecke - nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreichbar - nicht in größerem Unfang in Wettbewerb tritt, als vermeidbar 66 AO Zweckbetrieb Wohlfahrtspflege - Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen - mindestens 2/3 an Hilfsbedürftige i. S. 53 Abgabenordnung (AO) Katalogzweckbetriebe: 67 AO Krankenhäuser oder 68 AO Katalog : Alten- /Pflegeheime, WfbM, Mahlzeitendienste u. s. w. Folie 6

Der Zweckbetrieb steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetriebskatalog 66-68 AO z. B. Werkstatt für behinderte Menschen Kantinen der WfbM, weil auch Betreuung während der Mahlzeiten erforderlich ist Integrationsprojekte Allgemeine Zweckbetriebsdefinition ( 65 AO) Geschäftsbetrieb dient der Verwirklichung satzungsgemäßer, steuerbegünstigter Zwecke und steuerbegünstigte Zwecke können nur durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden und Wettbewerbsklausel z.b. Werkstattladen f. eigene Produkte Folie 7

Gemeinnützigkeit und Ertragssteuern Allgemeiner Zweckbetrieb - 65 AO Beispielfälle Verkauf von Produkten einer Beschäftigungstherapie Vermittlung schwer vermittelbarer Langzeitarbeitslose (Lohnaufträge), BFH 26. April 1995 I R 35/93 (BFH hat hilfsweise 66 AO geprüft, 2/3-Grenze wurde nicht nachgewiesen) Verkaufsstellen von Behindertenwerkstätten, wenn in ihnen ausschließlich Produkte verkauft werden, die von Werkstätten für behinderte Menschen hergestellt werden FinMin Sachsen 10.07.1998 Folie 8

Gemeinnützigkeit und Ertragssteuern Katalog Zweckbetriebe nach 68 AO sind: Alten-, Wohn- und Pflegeheime, ErholungsH, Mahlzeitendienst (Nr. 1a) Kindergärten, Kinder- Jugend- und Studentenheime, Jugendherbergen (Nr. 1 b) Bestimmte Selbstversorgungsbetriebe (Nr. 2; z. B. Küche, Gärtnerei 20v. H.?) Werkstätten für behind. Mensch. (3a) Einrichtung für Beschäftigungsund Arbeitstherapie (Nr. 3 b)* Integrationsbetrieb 132 SGB IX (3c)* hier: CAP-Märkte anerkannt (M-V) Einrichtungen der Blinden- und Körperbehindertenfürsorge (Nr. 4) Einricht. der Fürsorgeerziehung und Erziehungshilfe (Nr. 5) Lotterien, Tombola für wohltätige Zwecke (Nr. 6) Kulturelle Einrichtungen (Theater, Museen) und Veranstaltungen (Nr. 7) Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen (Nr. 8) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen (Nr. 9) (* = neu seit 01.01.2003) Folie 9

Besteuerung der WfbM 135 SGB IX Einrichtung und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben Bildung und Beschäftigung für behinderte Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf allgemeinem Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Angemessenes Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis Folie 10

Besteuerung der WfbM Ertragsteuerfreier Zweckbetrieb 68 Nr. 3 a AO, wenn 136 SGB IX erfüllt Zum begünstigten Bereich gehören Werkstatt, teilweise auch Personalüberlassung Küche, wenn Werkstattläden, wenn. Keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer Verluste sind gemeinnützigkeitsunschädlich Keine Umsatzsteuerfreiheit nach 4 Nr. 18 UStG, aber begünstigter Umsatzsteuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG Folie 11

Wie ist die Küche der WfBM steuerlich zu qualifizieren Küche Selbst als WfbM anerkannt nicht als WfbM anerkannt Zweckbetrieb Zweckbetrieb Selbstversorgungs -betrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuersatz 7%, wenn keine Befreiung, z. B. 4 Nr. 18 UStG Folie 12

Wie ist die Küche der WfBM steuerlich zu qualifizieren Essen abgegeben an Küche Beschäftigte der WfbM Sonstige Mitarbeiter Fremde Dritte Umsatzsteuer Zweckbetrieb 68 Nr. 3 a AO Selbstversorgungs -betrieb 68 Nr. 2 b AO steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 4 Nr. 18 UStG oder 7% ermäßigter Steuersatz 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG 7% Verzehr an Ort und Stelle 16% Nahrungsmittellieferung 7% Folie 13

Umsatzsteuerliche Behandlung der Essen in WfbM, Wer wird verpflegt Beschäftigte behinderte Menschen Zweckbetrieb umsatzsteuerfrei 4 Nr. 18 UStG - Mitarbeiter - Betreuer in der WfbM Zweckbetrieb umsatzsteuerfrei 4 Nr. 18 UStG, wenn Sachbezug als Arbeitslohnbestandteil vertraglich vereinbart ist - Verwaltungsmitarbeiter - nicht hilfsbedürftige fremde Dritte steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb umsatzsteuerpflichtig bei Verzehr an Ort und Stelle, Steuersatz 16% - andere hilfsbedürftige Personen aus Satzungszweck Wohlfahrtspflege Zweckbetrieb umsatzsteuerfrei 4 Nr. 18 UStG Folie 14

USt-Befreiung nach 4 Nr. 18 UStG Leistungen der Wohlfahrtsverbände Steuerfrei sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, wenn... a) diese Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, und b) die Leistungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugute kommen und c) die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Folie 15

Besteuerung der Werkstattläden Verkaufsstelle einer WfbM ist Zweckbetrieb nach 65 AO Verkauf in der eigenen Werkstatt hergestellter Produkte Verkauf von Produkten, die in anderen WfbM hergestellt wurden aber: Wettbewerbsklausel zugekaufte Waren (gehen nicht in den Produktionsprozess der WfbM ein und werden unverändert weiter veräußert) werden im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs veräußert auch Hilfsmittel für behinderte Menschen Folie 16

Besteuerung der Integrationsprojekte Laden Verkauf in eigener WfbM hergestellte Waren Produkte aus Herstellung anderer WfbM sonstige zugekaufte Produkte Zweckbetrieb 65 AO ertragsteuerfrei Umsatzsteuer 7 % Zweckbetrieb 65 AO ertragsteuerfrei Umsatzsteuer 7% Steuerpflichtiger Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer 16% Folie 17

Besteuerung der Integrationsprojekte 132 SGB IX rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Abteilungen Integrationsunternehmen Integrationsbetrieb Integrationsabteilung Ziel: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ( mind. 25 v. H. der Beschäftigten, in der Regel nicht mehr als 50 v. H.)auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung voraussichtlich auf besondere Schwierigkeiten stößt Folie 18

Besteuerung der Integrationsprojekte Integrationsprojekt nach 132 SGB IX Anteil Menschen mit Behinderungen Träger gemeinnützig gewerblicher Träger über 40% Zweckbetrieb nach 68 Nr. 3 c AO ertragsteuerfrei Umsatzsteuer 7% unter 40% andere Zweckbetriebe ( 65 oder 66 AO) sonst: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ertragsteuern Umsatzsteuer 16% Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) Umsatzsteuer 16% Folie 19

Die Besteuerung der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe Einnahmen unter 30.678 EUR Einnahmen über 30.678 EUR Besteuerungsfreigrenze ( 64 III AO) Gewinnermittlung./. Freibetrag 3.835 EUR (o. Beschränkung) KSt GewSt Ø Ø zu versteuerndes Einkommen Gewerbeertrag 5 v. H. 25 v. H. KSt Meßbetrag Hebesatz GewSt Folie 20

Gemeinnützigkeit und Ertragssteuern Entwicklungen bei WfbM - 68 Nr. 3 a AO Erfordernis einer Wertschöpfungsquote von 10 v. H.? Fall: Finanzamt hat Weiterverkauf zugekaufter Produkte (PC) in einer WfbM (Anerkennung 136 SGB IX), die nur geringfügig bearbeitet wurden (Installation Software, Inventarisierung) und anschließend mit 7 v. H. veräußert wurden, als wigb mit 16 v. H. beurteilt Begründung: keine Herstellung (Zweckbetrieb), sondern Aufbereitung zugekaufter Ware und Weiterverkauf (eigener wigb) (BMF intern an BAG WfbM 19.04.05) Folie 21

Gemeinnützigkeit und Ertragssteuern Entwicklungen bei WfbM - 68 Nr. 3 a AO Lösung? Einspruch gegen KöSt-Bescheid und UST-Bescheid! Eingabe der BAG der freien Wohlfahrtspflege an BMF BMF hat die Frage an das BSAG weitergeleitet (September 2005) Im Februar 2006 fand ein Gespräch der BAG WfbM und BMF / BSAG statt in dem die Wertschöpfungsquote diskutiert wurde. Das BMF ist bereit über den Beschluss der Körperschaftsteuer Referenten nochmals nachzudenken, hilfreich wären Beispiele aus WfbM in denen klassische Leistungen abgerechnet werden (z.b. Montieren von Teilen für Automobilindustrie oder andere Produktionsunternehmen, bei denen keine Materialbeistellung durch Auftraggeber erfolgt und bei denen deshalb keine Wertschöpfungsquote von 10% erreicht wird. Wir begleiten die Anfrage, Beispielsrechnungen in anonymisierter Form leiten wir gerne weiter. Folie 22

Besteuerung der Werkstattläden und Integrationsprojekte Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 23