S H R V. Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2845. Schleswig-Holsteinischer ReligionslehrerInnen-Verband

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Transkript:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2845 S H R V Schleswig-Holsteinischer ReligionslehrerInnen-Verband An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags 13.02.2008 Präsentation zur Anhörung des Bildungsausschusses am 21.02.2008 Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein Drs. 16/1677

Übersicht Worüber reden wir? Inhalte von Religionsunterricht und dessen Begründung in der Schule Notwendige Folgerungen aus der Großen Anfrage zum RU RU zwischen Separatismus und Integration (GA I,2) RU zwischen Marginalisierung und ordentlichem Lehrfach (GA III,25) RU zwischen Mangelfach und bedarfsdeckender Lehrkräfteversorgung (GA II,7 / III,21)

Inhalte Wo werden in der Schule Fragen von Weltentstehung und Kosmologie in den großen Rahmen des Woher und Wohin gestellt? Wo wird die Entstehung und Struktur des Lebens in der Schule mit dem Problem von Sinn und Begründung verknüpft? Wo werden konkrete Erfahrungen der Menschheitsgeschichte auf ihre Folgerungen für unser heutiges Leben und auf Orientierung hin befragt? Wo werden Texte und Bilder in der Schule systematisch reflektiert und vordergründige von hintergründigen Bedeutungen her verstanden? Wo werden kulturstiftende und tragende Symbole und Zeichen unserer Gegenwart und unseres Umfeldes auf ihre Herkunft befragt? Wo vor allem geschieht dies in der Schule integrativ im Rahmen EINES Faches?...im Religionsunterricht!

Inhalte Primarstufe + Sek 1 Religion als Schülerfach : Beispiele Woher wir kommen: Mythen, Weltbilder, Schöpfungsgeschichte Wohin wir gehen: Mit dem Sterben leben Vorurteile, Aberglaube, Hexenfieber In der Fremde: Migration und Heimat Evangelisch/Katholisch: Kirchenpädagogik Wenn Steine erzählen... Feste und Feiern: Kirchenjahr und andere Feste (Ramadan, Chanukka...) Liebe, Freundschaft, Sexualität Armut in unserer Region

Sek 2 Religion als Integrationsfach : Beispiele Deutsch / Fremdsprachen: Umgang mit biblischen Texten: Die historisch-kritische Methode Geschichte: Kirche im Dritten Reich: Widerstandsrecht und Widerstandspflicht Biologie: Was ist der Mensch? Ethische Folgerungen für Abtreibung, Pränataldiagnostik, Stammzellenforschung, Sterbehilfe etc. WiPo / Erdkunde: Religion und Religionen in der multireligiösen Gesellschaft

Begründung und Grundlagen Religiosität und das Stellen von Sinnfragen können als Wesenszug des Menschen betrachtet werden. Das Fach Religion begründet sich mithin wie jedes andere Fach- aus dem Bezug auf eine grundlegende Dimension des Menschen, aller Menschen! Religiöse Bildung und Wertevermittlung müssen notwendig zum Pflichtprogramm staatlicher Bildungsverantwortung zählen, unabhängig von der tatsächlichen Bedeutung einzelner Konfessionen. Denn sowohl im ethischen als auch im religiösen Bereich kann die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft durch einen Mangel an Sachkompetenz und Integrationsbzw. Diskursfähigkeit in Frage gestellt werden.

1. Integration statt Separatismus Immer weniger Schüler verfügen über eine klare religiöse Identität (GA II,3) Wachsende Notwendigkeit zu Integration, religiöser Bildung für alle, zur Vermittlung religiöser Konstanten (u.a. jüdisch-christliche Wurzeln) im Klassenverband Dem steht die bisherige Deutung von GG Art. 7,3 entgegen, die einen konfessionellen Religionsunterricht zu intendieren scheint (vgl. GA I,2) Darum muss dringend ein verfassungsrechtliches Gutachten im Blick auf eine mögliche Ausweitung der Konfessionsgrenzen im RU gemäß GG Art 7,3 veranlasst werden! Ziel: Nach dem gemeinsamen Dach suchen, Aufsplitterung verhindern!

2. Ordentliches Lehrfach statt Marginalisierung Kontingentstundentafel und Oberstufenreform stellen im Prinzip einen stabilen Rahmen für Umfang und Bedeutung des Religionsunterrichts dar Gute Voraussetzungen müssen jetzt konsequent gesichert werden Es ist zu befürchten, dass hier bereits angesichts der mangelnden Lehrerversorgung (gegen GA III,25) Hintertüren geöffnet werden Darum muss dringend die dauerhafte und vollständige Umsetzung der Mindestkontingente (Quantität) und Einbringepflichten sowie inhaltlichen Standards (Qualität) des Religionsunterrichtes gesichert und regelmäßig vom Gesetzgeber überprüft werden!

3. Ausbildungs- und Einstellungsinitiative Die Prognosen des Bildungsministeriums zur zukünftigen Entwicklung der Lehrkräfteversorgung sind völlig unzureichend und beschönigend (nicht solide GA II,7 / Bedarfsdeckung GA III,21) Dem relativ hohen Level der zukünftigen Mindestkontingente stehen in allen Schularten immer weniger Fachlehrkräfte gegenüber (gegen GA III,25) Darum muss dringend eine Ausbildungs- und Einstellungsinitiative für zukünftige Religionslehrkräfte aufgelegt werden. Religion muss weiterhin als Mangelfach eingestuft werden. Die Bedingungen vor allem in der 1.Ausbildungsphase an schleswig-holsteinischen Universitäten müssen dringend verbessert werden!

Fazit Religionsunterricht tut Not!!! Suchen Sie nach integrativen Konzepten seiner Organisation, vermeiden Sie Aufsplitterung! Verhindern Sie, dass das aktuelle Erreichte (Mindestkontingente etc.) im Alltag unterlaufen wird! Fördern Sie Aus- und Weiterbildung sowie Einstellung von Religionslehrkräften auf allen Ebenen!