Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2210 07. 08. 2012 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ist die hohe Qualität der Sprachförderung im Kindergarten ausreichend gesichert? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie der intensiven Sprachförderung im Kindergarten beimisst; 2. wie sie die neu strukturierte vorschulische Sprachförderung künftig finanziell fördern will (mit Angabe, wie sich die Förderung pro Gruppe und Stunde im Vergleich zum bisherigen Angebot künftig darstellt); 3. ob sie ein Konzept entwickelt hat, um die hohe Qualität der frühkindlichen Förderprogramme noch weiter zu verbessern; 4. mit welcher Nachfrage sie nach den neu strukturierten Sprachförderprogrammen von Seiten der Kindergärten rechnet gestaffelt nach Kindergartenjahr; 5. wie viele Mittel sie bis 2016 für die Sprachförderung zur Verfügung stellen will (mit Angabe, welcher Anteil hieraus pro Jahr für die Qualifikation der Erzieherinnen zur Verfügung steht); 6. ob sich ein Kindergarten für ein Förderangebot entscheiden muss oder ob in einem Kindergarten sowohl das Förderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen (SBS), als auch die Sprachfördermaßnahme Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) parallel angeboten werden können; 7. mit welchen Auswirkungen sie im Zuge der geplanten Neustrukturierung der Sprachförderung auf die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe-Richtlinie (HSL-Richtlinie) für die außerschulische Hausaufgaben-, Lern- und Sprach - hilfe kalkuliert; Eingegangen: 07. 08. 2012 / Ausgegeben: 06. 09. 2012 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. wie sie es bewertet, dass durch die Kürzung des Landeszuschusses in der HSL-Richtlinie bei 40 Förderwochen im Jahr statt wie bisher zehn Wochenstunden Hausaufgabenhilfe nur noch zwei Wochenstunden angeboten werden können; 9. welche Bedeutung sie der außerschulischen Hausaufgabenhilfe insbesondere auch für Kinder mit Migrationshintergrund beimisst (unter Angabe, ob hier aufgrund der neuen Organisation der Sprachförderung mit einer finanziellen Kürzung zu rechnen ist); 10. wie sie die Anmeldephase im ersten Kindergartenjahr organisieren will (mit Angabe, ab welchem Zeitpunkt die Kinder an einem konkreten Förderangebot in der Einrichtung teilnehmen können). 01. 08. 2012 Wald, Wacker, Schebesta, Traub, Kurtz CDU Begründung Fördermittel für Programme zur Sprachentwicklung und Fördermaßnahamen zur Sprachkompetenz von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter waren und sind eine äußerst sinnvolle Bildungsinvestition des Landes Baden-Württemberg. Um Kindern eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen ist es wichtig und sinnvoll die Sprachkompetenz als Schlüsselkompetenz zur Schulreife weiterhin zu fördern. Die von der grün-roten Landesregierung geplante Neustrukturierung der vor - schulischen Sprachförderung zeigt zwar eine Vereinfachung im Antrags- und Abrechnungsverfahren, jedoch bleibt bei der Finanzierung einiges unklar und vieles scheint aus Sicht der Antragsteller zu wenig durchdacht zu sein. So ist bei der Finanzierung der Sprachförderprogramme eine Ungleichbehandlung erkennbar, deren Begründung von Interesse ist. Desweiteren hat die erwähnte Neustrukturierung auch finanzielle Auswirkungen auf die HSL-Richtline für die außerschulische Hausaufgaben-, Lern- und Sprachhilfe. So wird dort eine Umstellung auf eine Gruppenpauschale von 800 Euro für eine Gruppengröße von zwei bis fünf Kindern und von 960 Euro bei einer Gruppengröße von sechs bis acht Kindern vorgenommen. Dadurch werden bei 40 Förderwochen im Jahr nur noch zwei Stunden Hausaufgaben-, Lern- und Sprachhilfe in der Woche gefördert. Nach der bisherigen Richtlinie waren dies bis zu zehn Wochenstunden. Die außerschulische Hausaufgaben-, Lern- und Sprachhilfe unterliegt also offenbar einer starken finan ziellen Kürzung. Allerdings können durch derartige Angebote einer zusätz - lichen Sprachförderung Kinder nachhaltig gefördert werden. Mit diesem Antrag soll erfragt werden, ob mit der Neustrukturierung der Sprachförderung auch die allseits anerkannt hohe Qualität der Sprachförderprogramme gesichert ist oder ob lediglich Einsparziele verfolgt wurden. 2
Stellungnahme Mit Schreiben vom 28. August 2012 Nr. 33-6937.30/120/1 nimmt das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie der intensiven Sprachförderung im Kindergarten beimisst; Sprache ist der Schlüssel für Bildungsbeteiligung und gesellschaftliche Teilhabe. Kontinuierliche Sprachbildung, Begleitung des Spracherwerbs und konsequente Sprachförderung von Anfang an unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Kindertageseinrichtungen. Die Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Mit dem neuen Gesamtkonzept der frühkindlichen Sprachförderung und dem weiter vereinfachten Antragsverfahren kommt die Landesregierung dem lang - jährigen Wunsch von Trägern und Kindertageseinrichtungen nach. Nun können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. 2. wie sie die neu strukturierte vorschulische Sprachförderung künftig finanziell fördern will (mit Angabe, wie sich die Förderung pro Gruppe und Stunde im Vergleich zum bisherigen Angebot künftig darstellt); Das frühere Landesprogramm Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK), das zum Kindergartenjahr 2011/2012 ausgelaufen ist, ist im Kindergartenjahr 2012/2013 im frühkindlichen Sprachförderkonzept SPATZ integriert ebenso wie die vorschulische Hausaufgaben-Sprach-und Lernhilfe (HSL) und Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) im Kindergarten. Durch die strukturelle, verwaltungstechnische und pädagogische Neuausrichtung der frühkindlichen Sprachförderung ist ein Sprachförderkonzept aus einem Guss entstanden. Für SPATZ ist ausgehend von 30 Prozent sprachförderbedürftigen Kindern eines Jahrgangs ein Gesamtbedarf von rund 32 Mio. Euro angesetzt. Rd. 11 Mio. Euro werden finanziert aus dem Pakt für Familien mit Kindern, den das Land und die kommunalen Landesverbände am 1. Dezember 2011 geschlossen haben; aus dem Budget des Konzepts Schulreifes Kind werden Mittel in Höhe von rd. 21 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuwendungen beträgt 2.000 Euro je anerkannte Fördermaßnahme für Fördergruppen mit 4 bis 7 förderberechtigten Kindern mit insgesamt 120 Förderstunden. Diese Gruppen können beim Förderweg ISK (intensive Sprachför - derung im Kindergarten) mit weiteren Kindern bis insgesamt max.12 Kindern, bei SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) bis insgesamt max. 20 Kindern aufgefüllt werden. Für Fördergruppen mit 8 bis 12 förderberechtigten Kindern bzw. 8 bis 10 förderberechtigten Kindern in Einrichtungen mit einem Anteil von Kindern mit Migra - tionshintergrund von 80 Prozent und mehr beträgt die Höhe der Zuwendungen 2.400 Euro je anerkannte Fördermaßnahme. Diese Gruppen können beim Förderweg SBS mit weiteren Kindern bis insgesamt max. 20 Kindern aufgefüllt werden. Zusätzlich gibt es 250 Euro als Zuwendung je Gruppe pro anerkannte Fördermaßnahme bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Beim bisherigen Sprachförderprogramm ISK betrug die Höhe der Zuwendungen 2.000 Euro für Fördergruppen mit 2 bis 5 Kindern und 2.400 Euro für Fördergruppen mit 6 bis 10 Kindern. Bei aktiver und kontinuierlicher Beteiligung der Erziehungsberechtigten betrug die zusätzliche Zuwendung 500 Euro je Gruppe pro anerkannte Fördermaßnahme. SBS kannte bisher keine Bezuschussung bei El- 3
ternbeteiligung; die Maßnahme selbst umfasste eine Gruppe von maximal 20 Kin - dern. Die nicht speziell nach Sprachförderbedarf ausgesuchten Kinder wurden in der Regel einmal pro Woche in einer didaktischen Einheit von 45 Minuten insgesamt 36 Einheiten jährlich von einer musikpädagogischen Fachkraft im Tandem mit einer Erzieherin/einem Erzieher gefördert; dafür wurden 2.500 Euro vergütet. 3. ob sie ein Konzept entwickelt hat, um die hohe Qualität der frühkindlichen Förderprogramme noch weiter zu verbessern; In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und sonstigen freien Trägerverbänden sollen die Themenkomplexe Sprache (Sprachbildung, Sprachbegleitung und Sprachförderung) und Eltern als Partner Schwerpunkte von Qualifizierungsangeboten werden. Dabei sollen die jährlichen Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro, die das Land über das Finanzausgleichgesetz ( 29 b FAG) den Gemeinden zur weiteren Qualifizierung des pädagogischen Personals aufgrund der Politischen Übereinkunft von Land und Kommunalen Landesverbänden vom 24. November 2009 pauschal zur Verfügung stellt, genutzt werden (siehe hierzu auch 2 KiTaVO Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tages - einrichtungen mit altersgemischten Gruppen vom 25. Oktober 2010; Qualifizierung des pädagogischen Personals). 4. mit welcher Nachfrage sie nach den neu strukturierten Sprachförderprogrammen von Seiten der Kindergärten rechnet gestaffelt nach Kindergartenjahr; Die Landesregierung geht davon aus, dass rund 30 Prozent eines Jahrgangs in den Kindergärten eine Sprachförderung benötigt. 5. wie viele Mittel sie bis 2016 für die Sprachförderung zur Verfügung stellen will (mit Angabe, welcher Anteil hieraus pro Jahr für die Qualifikation der Erzieherinnen zur Verfügung steht); Hierzu siehe Ausführungen zu den Fragen 2 und 3. Die Mittel werden zunächst für das Kindergartenjahr 2012/2013 bereit gestellt und stehen vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers auch für die Jahre danach zur Ver - fügung. Dabei wird der Mittelabfluss insgesamt genau beobachtet. Unabhängig von diesen Mitteln stellt das Land jährlich 10 Mio. Euro über das Finanzausgleichgesetz zur weiteren Qualifizierung des pädagogischen Personals zur Ver - fügung (siehe Frage 3). 6. ob sich ein Kindergarten für ein Förderangebot entscheiden muss oder ob in einem Kindergarten sowohl das Förderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen (SBS), als auch die Sprachfördermaßnahme Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) parallel angeboten werden können; Es steht in der Entscheidung des Trägers und der Kindertageseinrichtung, welcher Förderweg pro förderberechtigter Gruppe gewählt wird. Bei mehr als einer Fördergruppe in einer Kindertageseinrichtung können die Förderwege ISK und SBS parallel angeboten werden. 4
7. mit welchen Auswirkungen sie im Zuge der geplanten Neustrukturierung der Sprachförderung auf die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe-Richtlinie (HSL-Richtlinie) für die außerschulische Hausaufgaben-, Lern- und Sprach - hilfe kalkuliert; 8. wie sie es bewertet, dass durch die Kürzung des Landeszuschusses in der HSL- Richtlinie bei 40 Förderwochen im Jahr statt wie bisher zehn Wochenstunden Hausaufgabenhilfe nur noch zwei Wochenstunden angeboten werden können; Mit dem Sprachförderprogramm SPATZ (Verwaltungsvorschrift des Kultus minis - teriums über Zuwendungen zur Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf vom 17. Juli 2012) werden die bisher nebeneinander existierenden Programme zur Sprachförderung von Kindern im frühkindlichen Bereich (vorschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe HSL, intensive Sprachförderung im Kindergarten ISK und Singen-Bewegen-Sprechen SBS ) zum Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 miteinander verschmolzen. Gleichzeitig wurde das Förderprogramm außerschulische und außerunterricht - liche (schulbegleitende) Hausaufgaben-, Sprach und Lernhilfe strukturell, d. h. bezüglich der Förderart (Gruppenpauschale statt Spitzabrechnung) und Umstellung des Förderzeitraums (Schuljahr statt Kalenderjahr) an die Verwaltungsvorschrift SPATZ angepasst. Der Wegfall der Spitzabrechnung in der zum 1. August 2012 geänderten HSL- Richtlinie (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe vom 16. Juli 2012) bedeutet vor allem eine deutliche Vereinfachung für die oftmals mit den Trägern des SPATZ-Programms identischen Träger bzw. Zuwendungsempfänger: Sie müssen jetzt nicht mehr anhand von Anwesenheitslisten jede einzelne Förder - stunde für jedes einzelne Kind gegenüber der Bewilligungsstelle (L-Bank) nachweisen. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die Änderung des Förderverfahrens der Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe keine substantielle Reduzierung des Umfangs der Fördermaßnahmen zur Folge hat. Das Kultusministerium wird den Verlauf des Förderverfahrens genau beobachten. 9. welche Bedeutung sie der außerschulischen Hausaufgabenhilfe insbesondere auch für Kinder mit Migrationshintergrund beimisst (unter Angabe, ob hier aufgrund der neuen Organisation der Sprachförderung mit einer finanziellen Kürzung zu rechnen ist); Durch die außerschulische Hausaufgabenhilfe im Rahmen der HSL-Maßnahmen kann insbesondere Schulkindern mit Migrationshintergrund in den Klassenstufen 1 bis 6 der Grund-, Haupt- und Werkrealschule, der Gemeinschaftsschule, in der Sonderschule mit Bildungsgang Grundschule und in der Förderschule die Integration in das Bildungssystem und schulischer Erfolg ermöglicht bzw. erleichtert werden. Ausnahmsweise können auch Schülerinnen und Schüler der Klassen - stufen ab Klasse 7 sowie Schülerinnen und Schüler anderer Schularten gefördert werden, wenn es sich um sogenannte Seiteneinsteiger handelt. Darunter sind Kinder und Jugendliche zu verstehen, die aus dem Ausland kommen und dort die entsprechende Klassenstufe sowie Schulart besucht haben. Ihnen kann durch die außerschulische Hausaufgabenhilfe der Anschluss an unser Bildungssystem und die schulische Integration wesentlich erleichtert werden. Mit der neuen Organisation der Sprachförderung ist keine finanzielle Kürzung der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe verbunden. 5
10. wie sie die Anmeldephase im ersten Kindergartenjahr organisieren will (mit Angabe, ab welchem Zeitpunkt die Kinder an einem konkreten Förderangebot in der Einrichtung teilnehmen können). Damit möglichst viele sprachförderbedürftige Kinder bereits ab dem neuen Kindergartenjahr ohne Zeitverzug von SPATZ profitieren können, ist mit der neuen Richtlinie den Einrichtungen ermöglicht worden, bereits schon im September mit den Fördermaßnahmen zu beginnen. Der Antrag auf Zuwendungen ist spätestens bis zum 30. November 2012 bei der L-Bank zu stellen. Alle Formulare und weitere Hinweise sind unter www.sprachfoerderung-bw.de und auf der Homepage der L-Bank eingestellt. Ein Schreiben an die Träger der Kindertageseinrichtungen vom 31. Juli 2012 enthält weitere ergänzende Informationen und Hinweise für die Träger. In Vertretung Dr. Ruep Ministerialdirektorin 6