Bericht über die Auswirkung eines vorzeitigen Bezugs der Rente aus Ihrem Versorgungswerk

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Transkript:

Bericht über die Auswirkung eines vorzeitigen Bezugs der Rente aus Ihrem Versorgungswerk für Dr. Rolf Versorgungswerkrente mit 62 und Rita Versorgungswerkrente mit 62 Rentenweg 13 45678 Sorgenfrei erstellt durch Pfenning Finanzplanung Dipl.-Kfm. Reinhard Pfenning

Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Wichtige Grundprämissen 3 3 Übersicht 4 3.1 Liquiditätsvergleich p.a. 4 3.2 Break-Even-Analyse 5 3.3 Steuern 6 4 Details 8 5 Bescheinigung 9 Seite 1

1. Auftrag Sehr geehrte Frau Rita Versorgungswerkrente mit 62, Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Versorgungswerkrente mit 62, Sie haben uns beauftragt, Ihnen transparent darzustellen, wie sich ein vorzeitiger Bezug Ihrer Rente aus dem Versorgungswerk auswirken würde. Zu diesem Zweck haben wir drei verschiedene Szenarien berechnet und miteinander verglichen: Grundszenario: Rente ab 2020 Alternativszenario 1:Rente ab 2015 Die Berechnung beginnt am 01.01.2015 und zeigt die voraussichtliche Entwicklung über 40 Jahre. Die Berechnungen basieren auf den Daten, die Sie uns mitgeteilt haben sowie auf den in Kapitel 2 dargestellten Prämissen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Eine langfristig ausgerichtete Zukunftsbetrachtung birgt durch die Festlegung von Prämissen für Wertentwicklungen die Gefahr der Ungenauigkeit. Sie ist aber zumindest ein struktureller Wegweiser. Ziel dieses Vergleichs ist deshalb nicht die Erreichung der prognostizierten Werte im Einzelnen, sondern die gedankliche Vorwegnahme und Bewertung der zukünftigen Situation. Damit haben Sie eine Grundlage für heute zu treffende finanzielle Entscheidungen. Die Berechnungen beschränken sich auf die unterschiedlichen finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der beiden Alternativen. Alle anderen Einflussgrößen haben wir als konstant unterstellt. Änderungen zum Beispiel bezogen auf andere Einkunftsquellen können aufgrund steuerlicher Auswirkungen das Ergebnis verändern. Diese Auswirkungen können wir gerne im Rahmen einer umfassenden privaten Finanzplanung detailliert analysieren. Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Seite 2

2. Wichtige Grundprämissen persönliche Prämissen Rolf Versorgungswerkrente mit 62: Geburtsdatum 17.12.1954 Kirchensteuerpflicht Nein persönliche Prämissen Rita Versorgungswerkrente mit 62: Geburtsdatum 15.12.1954 Kirchensteuerpflicht Nein Finanzielle Eckdaten Rente ab 2020 Rente ab 2015 geplanter tatsächlicher Renteneintritt 01.01.2021 01.01.2021 Versorgungswerkrente Bezug der Versorgungswerkrente ab 01. Sept 2020 01. Sept 2015 Rentenanspruch Euro 2.068 p.m. Euro 1.352 p.m. davon zu versteuern nach AltersEinkG Euro 2.068 p.m. Euro 1.352 p.m. Rentenzuschlag bis 30.06.2021 10 % Euro 207 p.m. Euro 135 p.m. (bis zum Ende der Ausbildung des Sohnes lt. Satzung) Gesamtsumme der Zuschläge Euro 2.068 Euro 10.545 Prognose Rentensteigerung 1,0 % 0 % Beitragszahlung Euro 1.200 p.m. Euro 1.200 p.m. Beitragszahlung bis bis 31. Aug 2020 bis 31. Aug 2015 Prognose Steigerung der Beiträge 0 % 0 % Private Krankenversicherung p.a. Euro 10.534 Euro 10.534 Steuerberechnung Einkommen ohne Renteneinkünfte im Erwerbsleben Euro 150.000 Euro 150.000 im Rentenalter Euro 0 Euro 0 Verzinsung der kumulierten Liquidität Habenzinssatz 0,00 % 0,00 % Sollzinssatz 0,00 % 0,00 % Begriffserläuterungen zu den Prämissen Verzinsung der kumulierten Liquidität In den verschiedenen Szenarien sammelt sich Jahr für Jahr freie Liquidität, die planerisch übrigbleibt bzw. fehlt, wenn die geplanten Ausgaben die geplanten Einnahmen übersteigen. Diese freie kumulierte Liquidität muss zur Ermittlung eines zutreffenden Ergebnisses verzinst werden. Der Habenzinssatz entspricht dabei der Zinserwartung für eine kurzfristige sichere Kapitalanlage. Der Sollzinssatz entspricht dem Zinssatz, zu dem Sie sich im Rahmen von Umschuldungen refinanzieren können. Seite 3

3. Übersicht Die nachfolgenden Kapitel vergleichen Ihre Situation in Bezug auf Liquidität, Break-Even und Steuerzahlung. 3.1. Liquiditätsvergleich p.a. freie Liquidität p.a. 2015 2016 2017 2018 2019 Rente ab 2015 90.709 106.818 106.918 107.018 107.489 Rente ab 2020 84.809 85.217 85.343 85.472 85.970 Differenz p.a. 5.900 21.601 21.575 21.546 21.519 Differenz pro Monat 491 1.800 1.797 1.795 1.793 2020 2032 2033 2040 2054 Rente ab 2015 107.589 8.690 8.882 10.274 13.394 Rente ab 2020 93.597 17.438 17.714 19.754 23.565 Differenz p.a. 13.992-8.748-8.832-9.480-10.171 Differenz pro Monat 1.166-729 -736-790 -847 Erläuterungen: Liquiditätsbedarf Rente ab 2020: In diesem Grundszenario führen die Beiträge zum Versorgungswerk bis 2020 zu einem Liquiditätsabfluß. Ab Mitte Sept 2020 fließen dann die ungekürzte Renten aus dem Versorgungswerk. Liquiditätsbedarf Rente ab 2015: In den Jahren des vorzeitigen Rentenbezugs 2015 bis 2020 ergibt sich ein hoher Liquiditätsvorteil durch die Rentenzahlungen und die ersparten Beiträge des Versorgungswerks. Die Liquiditätsdifferenz zum Grundszenario durch die Steuern auf die Rente und die geringeren Vorsorgeaufwendungen mangels Versorgungswerkbeiträge sind bereits berücksichtigt. Ab 2022 ist die Altersrente in dieser Alternative durch Rentenkürzung um ca. Euro 660 pro Monat geringer. Die in den Alternativen dargestellte absolute Höhe der Liquidität p.a. setzt sich ab Renteneintritt zusammen aus den Renteneinkünften aus dem Versorgungswerk abzüglich den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und der Steuerlast. EUR 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 freie Liquidität p.a. (07) - Rente ab 2015 freie Liquidität p.a. (06) - Rente ab 2020 Lebensalter Mand./Ehep.: 2015 2019 61/61 65/65 Erwerbsleben 2023 69/69 Rentenphase 2027 73/73 2031 77/77 2035 81/81 2039 85/85 2043 89/89 2047 93/93 2051 97/97 Seite 4

3.2. Break-Even-Analyse Zur langfristigen Beurteilung, welche Alternativen aus finanzieller Hinsicht besser ist, haben wir für Sie einebreak- Even-Analyse gemacht. Dies ist eigentlich nichts anderes als die Darstellung der kumulierten Liquidität. Dazu haben wir die freie Liquidität der einzelnen Jahre der Alternativen kumuliert und verzinst. Dabei haben wir folgende Zinssätze genutzt: Habenzinssatz: 0,00 %; Sollzinssatz: 0,00 %. kumulierte Liquidität 2015 2016 2017 2018 2019 Rente ab 2015 90.709 197.527 304.445 411.463 518.952 Rente ab 2020 84.809 170.026 255.369 340.841 426.811 Differenz 5.900 27.501 49.076 70.622 92.141 2020 2032 2033 2040 2054 Rente ab 2015 626.541 719.457 728.339 796.009 962.729 Rente ab 2020 520.408 713.212 730.926 863.024 1.168.073 Differenz 106.133 6.245-2.587-67.015-205.344 Grafische Break-Even-Analyse EUR 1.200.000 1.100.000 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 kumulierte Liquidität (07) - Rente ab 2015 kumulierte Liquidität (06) - Rente ab 2020 Lebensalter Mand./Ehep.: 2015 61/61 2019 65/65 Erwerbsleben 2023 69/69 Rentenphase 2027 73/73 2031 77/77 Erläuterungen: Für die Break-Even-Analyse muss der jeweilige Stand der Kurven betrachtet werden. Im Schnittpunkt der Kurven kippt jeweils die Vorteilhaftigkeit zwischen den Lösungen. Welche Entscheidung richtig ist, wird man also erst dann wissen, wenn Sie wissen, wie alt Sie geworden sind. Werden Sie älter als das Lebensalter, das Sie aus dem Jahr des Schnittpunkts der Linien ablesen können, ist die Alternative besser, die danach den höheren Stand aufweist. Konkretes Fazit: Der Break-Even-Punkt zwischen beiden Alternativen liegt im Jahr 2033. In diesem Jahr wären Sie 79 Jahre alt. Wenn Ihre persönliche Erwartung für die Rentenphase über das Alter 79 hinausgeht, ist unter finanziellen Gesichtspunkten ein Rentenbezug erst ab 2020 sinnvoller. Bis Ende 2020 könnten Sie durch einen vorzeitigen Rentenbezug eine zusätzliche Liquidität nach Steuern von Euro 106.136 generieren. 2035 81/81 2039 85/85 2043 89/89 2047 93/93 2051 97/97 Seite 5

3.3. Steuern Die hier berechneten Steuern sind die Steuerzahlungen, die sich aus Ihrem Erwerbseinkommen zuzüglich der Werte aus dem Versorgungswerk und der privaten Krankenversicherung ergeben. Für die Betrachtung ist nur der Unterschied zwischen den Steuerbelastungen wichtig. Die Steuerbelastung haben wir in der auf den Vorseiten dargestellten Liquiditätsentwicklung bereits berücksichtigt. Steuerentwicklung Summe der Steuern 2015 2016 2017 2018 2019 Rente ab 2015 43.905 50.672 50.752 50.832 50.541 Rente ab 2020 40.257 39.849 39.723 39.594 39.096 Differenz 3.648 10.823 11.029 11.238 11.445 2020 2032 2033 2040 2054 Rente ab 2015 50.621 0 0 0 0 Rente ab 2020 44.169 0 0 0 713 Differenz 6.452 0 0 0-713 Steuervergleich EUR 55.000 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 Summe der Steuern (07) - Rente ab 2015 Summe der Steuern (06) - Rente ab 2020 Lebensalter Mand./Ehep.: 2015 2019 61/61 65/65 Erwerbsleben 2023 69/69 Rentenphase 2027 73/73 2031 77/77 2035 81/81 2039 85/85 2043 89/89 2047 93/93 2051 97/97 Seite 6

Erläuterungen: Alternative "Rente ab 2020" In den Jahren bis inkl. 2019 wirkt sich die Summe der Beitragszahlungen ins Versorgungswerk und der privaten Krankenversicherung steuermindernd aus. Die Gesamtsumme dieser Beiträge von ca. Euro 25.000 p.a. führen zu einer Steuerminderung von ca. Euro 11.000 p.a. Sobald die Versorgungswerkrente bezogen wird, ist diese faktisch solange steuerfrei, wie der steuerpflichtige Anteil einen Jahresbetrag von ca. 27.000 nicht übersteigt. Dies liegt an zwei Faktoren: a) Die Höhe des Grundfreibetrags im Steuertarif von Euro 16.940 (Stand 2015 für Verheiratete). b) Die abzugsfähigen Beiträge der privaten Krankenversicherung in Höhe von Euro 10.354. Die Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt nach dem Alterseinkünftegesetz. Der zu versteuernde Anteil der Rente richtet sich dabei nach dem Jahr der ersten Rentenzahlung und bleibt danach unverändert. Pro Jahr des vorgezogenen Renteneintritts sind 2 % weniger zu versteuern. Wenn man den Bezug der Versorgungswerkrente um 5 Jahre nach vorne verlegt, sind also dauerhaft 10 % weniger zu versteuern. Bei Ihnen bedeutet das konkret: Bei Bezug der Rente ab 2020 sind 20 % der Erstrente steuerfrei, bei Bezug der Rente ab 2015 sind 30 % der Erstrente steuerfrei. Alternative "Rente ab 2015" Sobald zusätzlich zum Erwerbseinkommen Rente bezogen wird, führt diese zu einer höheren Besteuerung. Durch die niedrigere Rente und den höheren steuerfreien Anteil können Sie davon ausgehen, dass Sie die Versorgungswerkrente ab Renteneintritt langfristig steuerfrei erhalten werden. Seite 7

4. Details An dieser Stelle wollen wir noch einige spezielle Details aufzeigen, die aus unserer Sicht interessant sind. Wie entwickeln sich die Beiträge für Versorgungswerk und Rürup-Renten? 2015 2016 2017 2018 2019 Rente ab 2020 14.400 14.400 14.400 14.400 14.400 Rente ab 2015 10.800 0 0 0 0 2020 2032 2033 2040 2054 Rente ab 2020 10.800 0 0 0 0 Rente ab 2015 0 0 0 0 0 Dieser Beitragsentwicklung liegt die in den Prämissen genannte Steigerung zugrunde. Wie wird sich die Rentenauszahlung während der Rentenbezugszeit entwickeln? 2020 2021 2022 2023 2024 Rente ab 2020 9.100 26.328 25.320 25.572 25.824 Rente ab 2015 18.744 18.072 17.400 17.568 17.748 Der Rentenentwicklung liegt die in den Prämissen genannte Steigerung zugrunde. Seite 8

5. Bescheinigung Die Erstellung dieser Vergleichsrechnung erfolgte aufgrund Ihrer Angaben und auf Basis der vorliegenden Unterlagen sowie der vereinbarten Prämissen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Angaben und Unterlagen wurden von uns weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit hin überprüft. Die angestellten Berechnungen beruhen weitgehend auf der Annahme zukünftiger Ereignisse, deren Eintreten nicht garantiert werden kann. Die hieraus abgeleiteten Ergebnisse können daher von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Unsicherheiten in den gewählten Planungsansätzen bzw. -ergebnissen sehen wir insbesondere in den sich ständig ändernden steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Änderungen Ihrer persönlichen, steuerlichen oder finanziellen Lage oder des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes können die Ergebnisse beeinflussen. Sollten sich Prämissen der Planungsrechnung und/oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, ist eine komplette Neuberechnung unbedingt erforderlich. Die Analyse wurde mit größter Sorgfalt angefertigt. Unsere Haftung für deren Inhalt, insbesondere für die Vollständigkeit sowie die Richtigkeit der darin enthaltenen Berechnungen, beschränkt sich auf grobes Verschulden. Kürnach, den 18.02.2016 StB Mustermann Seite 9