SCHULDEN UND INHAFTIERUNG EINE BROSCHÜRE FÜR ÜBERSCHULDETE GEFANGENE

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Transkript:

SCHULDEN UND INHAFTIERUNG EINE BROSCHÜRE FÜR ÜBERSCHULDETE GEFANGENE

DANKE Die vorliegende Broschüre hätte nicht entstehen können ohne die tatkräftige Unterstützung der Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige in Wiesbaden. Dorthin richtet sich deshalb unser besonderer Dank. Gleichermaßen bedanken wir uns auch bei Herrn Prof. Dr. Zimmermann für seine Anregungen und fachliche Unterstützung. Wiesbaden, im Juni 2006 Kirstin Landmann, Christoph Hartmann IMPRESSUM: 2006 Resozialisierungsfonds für Straffällige Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden Geschäftsstelle: Tel.: 0611 322611 Internet: www.resofonds-hessen.de Gesamtherstellung: OPTION VERLAG & AGENTUR Heidelberger Str. 35 64342 Seeheim-Jugenheim Internet: www.option-verlag.de Druck: JVA Darmstadt - F.-Bauer-Haus - Marienburgstr. 74, 64297 Darmstadt 1. Auflage

SCHULDEN UND INHAFTIERUNG EINE BROSCHÜRE FÜR ÜBERSCHULDETE GEFANGENE "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll." (Georg Christoph Lichtenberg)

INHALT Einleitung 3 1. Was tun bei Haftbeginn? 4 1.1 Unterhaltsverpflichtung 4 1.2 Miete und Nebenkosten 4 1.3 GEZ 4 1.4 Versicherungen 5 1.5 Konsumenten-, Ratenkredite, sonstige Verträge 5 1.6 Telefon / Handy 5 1.7 Versandhäuser / Inkasso 5 2. Einkünfte in der Anstalt 6 2.1 Arbeitsentgeld / Ausbildungsbeihilfe 6 2.2 Welches Geld ist pfändbar? 7 2.3 Taschengeld 7 3. Wie verschaffe ich mir einen Überblick über meine Schulden? 7 3.1 Forderungen auflisten 7 3.2 Gläubiger ermitteln 7 3.3 Schuldenarten 8 3.3.1 Geldstrafen, gerichtliche Auflagen 8 3.3.2 Unterhaltsverpflichtungen 8 3.3.3 Gerichtskosten 8 3.3.4 Sonstige Forderungen 9 4.1 Welche Kosten dürfen geltend gemacht werden? 9 4.2 Verzugszinsen 10 4.3 Verjährung 10 5. Mahn- und Vollstreckungsbescheid 10 6. Regulierungsmöglichkeiten / Hilfen 12 6.1 Das Verbraucherinsolvenzverfahren 12 6.1.1 Der außergerichtliche Einigungsversuch 12 6.1.2 Der gerichtlich unterstützte Vergleich 12 6.1.3 Das Restschuldbefreiungsverfahren 12 6.2 Regulierungsfonds und Stiftungen 13 6.3 Weitere Sanierungsmöglichkeiten 15 6.3.1 Ratenzahlungsmodell 15 6.3.2 Vergleichsmodell 15 7. Fragen und Antworten 16 4. Die Forderungsaufstellung des Gläubigers 9 8. Anhang: 21 Musterbriefe A - H 22 2

EINLEITUNG "Warum soll ich eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, oder auch nur meine Gläubiger von meiner Inhaftierung informieren, wenn bei mir ja doch nichts zu holen ist?" Diese oder ähnliche Fragen begegnen uns bei der Schuldnerberatung in Justizvollzugsanstalten (JVA) immer wieder. Einige Antworten dazu lauten: um die Verschuldung nicht noch durch sinnlose Zwangsmaßnahmen zu erhöhen, um selbst einen Überblick über Zahlungsverpflichtungen zu erhalten, um eine Strategie zur Verringerung der Schulden zu entwickeln, weil es noch ein Leben nach der Haft gibt, weil unter Umständen selbst in der Haft noch etwas zu holen ist, weil auch Schulden vererbt werden können. Oft reicht bereits eine der oben genannten Antworten aus, um Inhaftierte für eine Schuldnerberatung zu motivieren und die ersten Schritte zu machen. Die vorliegende Broschüre soll eine "erste Hilfe" darstellen, ersetzt aber nicht die fachkundige Beratung durch eine(n) Schuldnerberaterin oder Schuldnerberater. Anregungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen unter: christoph.hartmann@ lg-darmstadt.justiz.hessen.de Darmstädter Str. 56, 64625 Bensheim oder landmann@verein-bwh.de Knappenstr. 3, 66111 Saarbrücken Die Autoren: Kirstin Landmann, Juristin, arbeitet seit Oktober 2001 als Schuldner- und Insolvenzberaterin für Inhaftierte aller saarländischen Haftanstalten und deren Angehörige beim Verein zur Förderung der Bewährungsund Jugendgerichtshilfe im Saarland e. V. Christoph Hartmann Diplom-Sozialpädagoge, tätig als Bewährungshelfer und Mitarbeiter im Projekt "Schuldnerberatung bei der Bewährungshilfe beim Landgericht Darmstadt", seit März 2004 für die Stiftung "Resozialisierungsfonds für Straffällige" Schuldnerberater in den Südhessischen Haftanstalten Darmstadt und Dieburg 3

1. Was tun bei Haftbeginn? Um bereits bei Haftbeginn das Entstehen oder den Anstieg der Schulden zu vermeiden, ist Folgendes zu bedenken: 1.1 Unterhaltsverpflichtungen Zu den häufigsten Unterhaltsverpflichtungen gehören die Zahlungen an leibliche Kinder in Höhe des vom Gericht oder Jugendamt festgesetzten Kindesunterhalts. Dieser ist abhängig vom Alter des Kindes sowie vom Einkommen des zur Zahlung Verpflichteten. Zu beachten ist der so genannte "Selbstbehalt", bei Arbeit beträgt er 890,-- Euro, ohne 770,-- Euro. Da in der Regel Inhaftierte diese Grenze nicht erreichen, besteht hier die Möglichkeit, den Unterhalt zu reduzieren, bzw. auf Null setzen zu lassen. Anlage B Dies kann schriftlich beim Jugendamt, bzw. beim zuständigen Gericht (Abänderungsklage) beantragt werden. Einige Jugendämter reduzieren den Unterhalt auch rückwirkend, wenn dargelegt werden kann, dass in der beantragten Zeit Einkommen unterhalb des Selbstbehalts lag. 1.2 Miete und Nebenkosten Nicht selten geht durch die Inhaftierung die angemietete Wohnung von Alleinstehenden verloren. Dadurch können hohe Kosten durch die Zwangsräumung entstehen. In der Vergangenheit war es bislang möglich, die Sozialämter bei kurzfristigen Freiheitsstrafen dazu zu bewegen, die Mietzahlungen zu übernehmen. Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches ist dies nur noch auf Darlehensbasis möglich. Neben den laufenden Mietzahlungen sind auch die monatlichen Abschlagszahlungen an den Stromversorger zu berücksichtigen. Hier sollte ebenfalls versucht werden, eine Kostenübernahme zu erzielen oder die Abschlagszahlung ganz aussetzten zu lassen, da wegen Inhaftierung kein Strom verbraucht wird. Wird die Wohnung jedoch auch von Familienangehörigen mit genutzt, ist die volle Mietzahlung (Kaltmiete plus Nebenkostenpauschale) über die Sozialbehörde (Job-Center) zu beantragen. Koch- und Haushaltsstrom ist dabei aber vom monatlichen Regelbetrag zu begleichen. 1.3 Rundfunkgebühren (GEZ) Da Sie vor Ihrer Inhaftierung sicherlich ein Radio und einen Fernseher betrieben haben, wurden diese auch bei der GEZ gemeldet. Mit dem Tag der Inhaftierung haben Sie die Möglichkeit, diese Geräte abzumelden, da diese in Ihrer Wohnung nicht genutzt werden. Familienangehörige in der gleichen Wohnung haben die Möglichkeit, bei geringem Einkommen die Befreiung von den GEZ-Gebühren zu beantragen, dabei ist die Vorlage eines Leistungsbescheids erforderlich. Die Grenzen orientieren sich dabei am Einkommen nach Hartz IV. 4

Sollten Sie in der Anstalt ein plombiertes TV- oder Radiogerät zum Empfang bereit halten, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, diese Geräte von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Dazu müssen Sie einen formlosen Antrag mit Haftbescheinigung und Einkommensnachweis an die GEZ, Postfach, 50656 Köln, senden. 1.4 Versicherungen Sollten Sie laufende Versicherungsverträge haben, gilt es zu überprüfen, ob diese für die Zeit der Inhaftierung benötigt oder ob sie ruhend gestellt werden können. Zu beachten ist, ob es sich hierbei um Versicherungen handelt, die für die restlichen Familienangehörigen wichtig sind (Privathaftpflicht, Hausrat, Risiko- Lebensversicherung) 1.5 Ratenkredite / Konsumentenkredite / Sonstige Verträge Da zunächst einmal davon ausgegangen werden muss, dass Sie diese genannten Kredite oder Vertragszahlungen während Ihrer Inhaftierung nicht zurückzahlen können und auch andere Familienmitglieder diese Zahlungen ablehnen, empfiehlt es sich, hier frühzeitig mit den Vertragspartnern in Kontakt zu treten und auf die neue Situation aufmerksam zu machen. Bei kurzzeitigen, überschaubaren Haftstrafen erklären sich einige Institute dazu bereit, die Ratenzahlungen auszusetzen und dafür die Laufzeit zu verlängern. Eine Haftbescheinigung als Nachweis der momentanen Zahlungsunfähigkeit ist hier sicherlich hilfreich. Anlage C Ggf. muss eine Kündigung seitens des Vertragspartners hingenommen werden, wenn man sich nicht zuvor auf ein notarielles Schuldanerkenntnis oder Verjährungsverzicht einigen kann. 1.6 Telefon- / Handy-Verträge Bei längerfristiger Inhaftierung von Alleinstehenden ist es empfehlenswert, den Festnetzanschluss zu kündigen. Sollten Sie ein Handy mit Vertrag besitzen und dieses Handy nicht von Ihren Familienangehörigen weiter benutzt wird, ist der Betreiber auf die neue Situation hinzuweisen. Ihre aktuelle Zahlungsunfähigkeit kann mit Hilfe einer Haftbescheinigung nachgewiesen werden. Anlage C In einigen Fällen ist es möglich, vom Vertrag zurück zu treten, wenn das vom Betreiber zur Verfügung gestellte Handy auch zurückgegeben wird. Ansonsten werden die Grundgebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnet. Bei kurzfristigen Freiheitsstrafen kann u. U. ein Stundungsantrag den Vertrag weiter bestehen lassen. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine Stundungsgebühr nicht anfällt. 1.7 Versandhaus/Inkasso Sollten Sie Schulden bei einem Versandhaus oder einem Inkasso-Unternehmen besitzen, ist dem Vertragspartner die Zahlungsunfähigkeit mit einer Haftbescheinigung nachzuweisen. Anlage C Auf keinen Fall sollten vorformulierte Schuldanerkenntnisse unterschrieben werden, da hiermit nicht nur eine Verjährung unterbrochen wird, sondern auch alle Kosten - inklusive die für dieses Schuldanerkenntnis - anerkannt werden. 5

2. Einkünfte in der Anstalt (geschlossener Vollzug) 2.1 Arbeitsentgelt / Ausbildungsbeihilfe Für eine Tätigkeit in der JVA erhält der Gefangene ein Entgelt. 3/7 davon dienen als Hausgeld, z. B. für den persönlichen Einkauf, 4/7 werden dem Überbrückungsgeld zugerechnet. Dieses Überbrückungsgeld ist für den Lebensunterhalt während der ersten vier Wochen nach Entlassung anzusparen. Es berechnet sich nach den vierfachen Regelsätzen des SGB. Die Regelsätze betragen zur Zeit: Alleinstehend, Alleinerziehend 345,00 Partner, Angehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres jeweils 311,00 Das Überbrückungsgeld ist nicht pfändbar und wird bei Entlassung ausgezahlt. HAUSGELD 3 / 7 Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres, sonstige Erwerbsfähige 276,00 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207,00 ÜBERBRÜCKUNGSGELD 4 / 7 1 Kind 2 Kinder 1 Kind 2 Kinder unter 15 Jahre unter 15 Jahre über 15 Jahre über 15 Jahre nicht (345 + 207 ) (345 + 207 + 207) (345 + 276) (345 + 276 + 276) verheiratet x 4 = x 4= x 4= x 4= 2.208 3.036 2.484 3.588 verheiratet 3.452 4.280 3.728 4.832 Ein Lediger ohne Kinder hat ein Überbrückungsgeld von 345 x 4 = 1.380 anzusparen, ein Verheirateter ohne Kinder (345 + 311) x 4 = 2.624 6

2.2 Pfändbares Eigengeld Sobald das Überbrückungsgeld vollständig angespart ist, werden 4/7 des monatlichen Arbeitsentgelts frei und dem Eigengeldkonto zugeführt. Dieses Eigengeld ist voll pfändbar. Eine Pfändung des sog. Eigengeldes läuft leer, indem man z. B. frühzeitig das Eigengeld an den Unterhaltsempfänger abtritt Anlage 5 und diese Abtretungsurkunde der Zahlstelle vorlegt. Sollte nach Vorlage der Abtretung ein Pfändungsbegehren bei der Zahlstelle eingehen, kann dies nicht berücksichtigt werden, da die Abtretung vom Datum her zuvor erstellt wurde. Das pfändbare Eigengeld wird sodann dem Abtretungsgläubiger, hier dem Unterhaltsberechtigten, überwiesen. Sollten keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unterhaltsberechtigten vorhanden sein, ist eine Abtretung auch zu Gunsten eines anderen Gläubigers möglich. Es sollte aber auf jeden Fall ein Grund der Abtretung mit angegeben werden (z. B. ein Darlehensvertrag, Finanzierung eines Kfz durch die Oma, Schadenswiedergutmachung zu Gunsten Opfer, ansparen auf Treuhandkonto). Pfändbar sind auch zweckgebundene Einzahlungen Dritter auf das Eigenkonto. 2.3 Taschengeld Als Gefangener haben Sie auch Anspruch auf Gewährung von Taschengeld. Dies allerdings nur, wenn Sie ohne eigenes Verschulden ohne Arbeit oder ohne Ausbildung sind und keinerlei andere Bezüge (z. B. Rente) erhalten. Taschengeld wird nur auf Antrag gewährt, die Höhe wird durch Erlass geregelt (Beispiel Hessen) und ist nicht pfändbar. 3. Wie verschaffe ich mir einen Überblick über meine Schulden? 3.1 Forderungen auflisten Zunächst einmal sollten Sie sämtliche Gläubigerunterlagen in einem Ordner sammeln und die einzelnen Zahlungsverpflichtungen nach Gläubigern sortieren. Jeweils ein eigener Heftstreifen für jede Zahlungsverpflichtung und darauf die Aktenzeichen und Durchnummerierung haben sich in der Praxis als sehr hilfreich erwiesen. Anlage A Sodann ist es ratsam, eine Gesamtübersicht mit allen Gläubigern, deren Adressen und Aktenzeichen und ihrer Forderungssummen zu erstellen. Ein eigenes Aktenzeichen hat sich in unserer Praxis dabei als sehr hilfreich erwiesen. 3.2 Gläubiger ermitteln Sollten Sie noch Schulden bei Gläubigern vermuten, die sich bislang nicht gemeldet haben und von denen Sie keine Unterlagen mehr besitzen, besteht die Möglichkeit, sich bei Gläubigerauskunftsdateien eine so genannte Selbstauskunft gegen Entgelt zukommen zu lassen. In diesen Dateien sind evtl. Forderungen aufgelistet, die Gläubiger gegen Sie besitzen. Anlage D Hier die wichtigsten und bekanntesten Gläubigerdateien: Schufa - Verbraucherservice Massenberg Str. 9-13 44787 Bochum 7

Creditreform Experian (CEG) Hellersbergstr. 14 41460 Neuss InFoScore ConsumerData (ICD) Rheinstr. 99 76532 Baden Baden aus: Ordner: Schuldnerberatung in der Drogenhilfe Kap. 3, Luchterhand Verlag Sollten Sie in Ihren Unterlagen noch eine Forderung von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht über eine Geldstrafe finden, ist hier zunächst einmal zu klären, ob diese durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe (im Wege der Anschlussvollstreckung) bereits erledigt ist. Geldstrafen könnten auch im Vorfeld durch gemeinnützige Arbeit bereits ihre Erledigung gefunden haben. Während der Inhaftierung kann eine Geldstrafe leider nicht mehr so einfach abgearbeitet werden, da die StA Interesse daran hat, auch "alte" Geldstrafen durch Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen zu lassen. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, diese Geldstrafe durch entsprechende Ratenzahlungen zu verringern und ggf. von der Vollstreckung abzusehen. Sollte ein Widerruf einer Bewährung aufgrund von Nichtbezahlung oder Nichtableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden erfolgt sein, entfällt diese Auflage mit der Rechtskraft des Widerrufbeschlusses. Eine weitere Möglichkeit, an Gläubigeradresse und Aktenzeichen zu gelangen, ist die Schuldnerkartei beim zuständigen Amtsgericht. Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, sind die Daten des Auftraggebers bei diesem Gericht für Sie abrufbar. Mit Hilfe des Sozialdienstes ist sogar eine kostenlose Auskunft aus dieser Kartei zu erhalten. Anlage E 3.3 Schuldenarten 3.3.1 Geldstrafen und gerichtliche Geldauflagen 3.3.2 Unterhaltsverpflichtungen Wie bereits unter Punkt 1 beschrieben, sollten Sie bei Unterhaltsverpflichtungen den Zahlungsempfänger von Ihrer Inhaftierung benachrichtigen und die Reduzierung des laufenden Unterhalts beantragen. Sofern Sie nicht wegen Verletzung der Unterhaltspflicht inhaftiert sind, wird diesem Antrag in der Regel entsprochen, da Ihr Einkommen unter dem "Selbstbehalt" liegt. Unterhaltsschulden, die älter als ein Jahr sind, fallen nicht mehr unter den laufenden Unterhalt und gelten als "normale" Schulden und sind ebenso wie alle anderen Gläubigerforderungen zu behandeln. Bei regelmäßigem Einkommen in der Strafanstalt empfehlen wir unseren Schuldnern, eine freiwillige Abtretung des Eigengeldes zu Gunsten des laufenden Unterhalts zu erstellen. Anlage F 3.3.3 Gerichtskosten Aufgrund der Verurteilung werden Sie in der Regel auch zu den dadurch entstandenen Kosten herangezogen. Diese werden durch Rechnung der Gerichtskasse eingefordert. Diese Kosten können nicht durch Haft getilgt werden, es handelt sich 8

hierbei um einen "normalen" Gläubiger (wie z. B. ein Inkassobüro). Die Gerichtskasse hat allerdings eine Aufrechnungsmöglichkeit mit Ihrem Eigengeld, sofern es nicht bereits zuvor abgetreten oder verpfändet wurde. Sind seit Rechtskraft der Verurteilung erst einige Wochen vergangen, haben Sie bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit (z. B. Hartz IV) die Möglichkeit bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft den Antrag auf Absehen des Kostenansatzes zu stellen. Bei entsprechenden Nachweisen zur Zahlungsunfähigkeit kann der Kostenbeamte von der Rechnungsstellung absehen. 3.3.4 Sonstige Forderungen Alle anderen Forderungen haben zunächst keine direkte Auswirkung auf Ihre Inhaftierung und sind alle gleich zu behandeln. Das bedeutet, dass entweder allen oder keinem eine Zahlung angeboten werden sollte. Der Grund liegt zum einen in der Gleichbehandlung aller Gläubiger, zum anderen ist nur eine Gesamtsanierung mit allen Forderungsinhabern überschaubar und bringt Ihnen eine wirtschaftliche Perspektive. 4. Die Forderungsaufstellung Eine Forderungsaufstellung ist notwendig, um die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung mit Unterstützung durch die Schuldnerberatung genau kontrollieren zu können. Wichtig ist, dass der Forderungsverlauf erkennbar ist, so dass man daraus ablesen kann, wann die Hauptforderung entstand, wie viel Zinsen aufgelaufen sind, wann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und wie Ratenzahlungen verrechnet wurden. Deshalb muss es sich um eine sog. detaillierte Forderungsaufstellung handeln. Eine kostenlose Aufstellung ist die Grundlage für eine genaue Gläubigerübersicht. Anlage G 4.1 Welche Kosten darf der Gläubiger geltend machen? Inkassokosten umstritten - (wenn Zahlungsunfähigkeit vorher bekannt) Kontoführungsgebühren Unzulässig Mahngebühren falls Mahnung nicht erkennbar unsinnig war, je Mahnung ca. 3,00 EUR Kosten zur Anschriftenermittlung nur in Höhe der tatsächlichen Gebühr (ca. 10,00-15,00 EUR) Da die Rechtslage bezüglich der Geltendmachung von Nebenkosten sehr unklar ist, sollten Sie sich über die Rechtmäßigkeit von geltend gemachten Kosten beraten lassen. Wird dem Gläubiger frühzeitig mitgeteilt, dass Ratenzahlungen, z.b. wegen der Inhaftierung nicht weiter gezahlt werden können, kann Ihnen der Gläubiger nicht mehr alle Kosten in Rechnung stellen (gilt aber nur für Inkasso) s. o. Bevor sich mit dem Gläubiger um einzelne Positionen seiner Aufstellung "gestritten" wird, sollten Sie sich über die weiteren Schritte im Klaren sein. Wenn Sie z.b. auf einen Vergleich abzielen, sollte in Erwägung gezogen werden, "strittige" Positionen nicht anzusprechen. 9

recht unterschiedlich. Es kommt darauf an, ob eine Forderung tituliert (s. Seite 20) ist oder nicht, ob verjährungsunterbrechende Maßnahmen stattgefunden haben wie z. B.: Zahlungen, Stundungen, abgeleistete eidesstattliche Versicherung, Besuch des Gerichtsvollziehers,. Hier einige Beispiele: 4.2 Verzugszinsen Die ständig anfallenden Verzugszinsen lassen die Forderung immer weiter ansteigen und sind auch ein Grund dafür, dass es zunehmend schwieriger wird, die Forderung zu tilgen. Grundsätzlich gerät der Schuldner in Verzug, wenn er gemahnt wird oder den gesetzten Zahlungstermin versäumt. Allerdings tritt der Verzug automatisch ein, wenn der Verbraucher 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die eine entsprechende Belehrung enthalten muss, nicht zahlt. Ab Verzugsbeginn darf der Gläubiger Verzugszinsen berechnen. Der normale Zinssatz beträgt gemäß 288 I BGB für das Jahr Basiszinssatz plus 5 %. Es handelt sich um einen gesetzlich pauschalierten Mindestverzugszins, den der Gläubiger grundsätzlich immer verlangen kann. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Die jeweilige Höhe des Basiszinssatzes ist in größeren Tageszeitungen veröffentlicht. (Stand: 01.06.2006 = 1,37 Prozent) 4.3 Verjährung Alle Forderungen verjähren irgendwann. Allerdings sind die Verjährungsfristen Anspruch Gerichtskosten Miete Rechtanwaltskosten Schuldanerkenntnis, Schadensersatz ohne Notar mit Notar titulierte Forderungen Verjährungsfrist (ab 2002) 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 30 Jahre 30 Jahre Die Frist beginnt zum Jahresende und Kenntnis. 5. Mahn- und Vollstreckungsbescheid Sobald sich ein Schuldner in Zahlungsverzug befindet, hat der Gläubiger die Möglichkeit beim Amtsgericht nach Zahlung der entsprechenden Kosten, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen. Das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Deshalb sollte der Schuldner gründlich prüfen und mit dem anliegenden Widerspruchsformular (Teil-) Widerspruch beim Amtsgericht einlegen. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, prüft das Gericht die Forderung auf 10

Das Mahn- und Vollstreckungsverfahren Rechnung wird nicht bezahlt Zahlungsverzug tritt nach 4 Wochen ein Der Gläubiger beantragt einen Mahnbescheid Gericht schickt den Mahnbescheid an den Schuldner ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit Widerspruch des Schuldners innerhalb 2 Wochen, sofern die Forderung unbegründet ist kein Widerspruch des Schuldners Vollstreckungsbescheid (vorläufig) Auf Antrag des Gläubigers erfolgt: kein Einspruch Einspruch innerhalb 2 Wochen, sofern Forderung unbegründet ist Mündliches Verfahren beim Amtsgericht Abgabe an das Wohnsitzgericht des Schuldners Urteil Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Rechtmäßigkeit und hört beide Parteien dazu an, bevor ein Urteil ergeht. Sollte die Forderung oder Anteile daraus vom Gericht anerkannt werden, ist das Urteil ebenfalls als Schuldtitel mit 30-jähriger Verjährung zu sehen. Weitere Schuldtitel sind: notarielles Schuldanerkenntnis (als billigste Variante) und öffentliche Urkunde mit Zwangsvollstreckungsklausel 11

6. Regulierungsmöglichkeiten 6.1 Verbraucherinsolvenzverfahren Seit dem 01. Januar 1999 gibt es für private Haushalte die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf Restschuldbefreiung. Nachfolgend soll nur ein kurzer Überblick über das Verfahren gegeben werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Schuldnerberatung. Das Verfahren kann jeder beantragen, der überschuldet und zahlungsunfähig ist oder unmittelbar von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, d. h. seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Für den Schuldner muss es unmöglich sein, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 6.1.1 Der außergerichtliche Einigungsversuch Vor der Antragsstellung beim Insolvenzgericht muss sich der Überschuldete mit Hilfe der Schuldnerberatungsstelle um eine Einigung mit allen Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplan bemühen. Der Schuldenbereinigungsplan enthält einen Vorschlag des Schuldners, wie eine angemessene Schuldenbereinigung herbeigeführt werden kann. Dabei werden die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt. Das Scheitern der Verhandlungen muss von einer zugelassenen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle bescheinigt werden. Erst dann kann man bei Gericht den Antrag stellen. 6.1.2 Der gerichtlich unterstützte Vergleich Hier vermittelt das Gericht bei einem zweiten Einigungsversuch mit den Gläubigern auf der Grundlage des Schuldenbereinigungsplans. Wenn die Kopf- und Forderungsmehrheit der Gläubiger zustimmt, kann das Gericht sogar die fehlenden Zustimmungen von Gläubigern ersetzen. 6.1.3 Das Restschuldbefreiungsverfahren Scheitert auch der gerichtliche Vergleichsversuch, wird das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahrenskosten trägt grundsätzlich der Schuldner. Verfügt der Schuldner nicht über die finanziellen Mittel zur Zahlung der Verfahrenskosten, so kann er einen Stundungsantrag stellen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 werden dann zunächst gestundet und ggf. später aus den pfändbaren Einkommensanteilen während der Wohlverhaltensperiode zurückgezahlt. Hat der Schuldner kein pfändbares Einkommen, so soll er nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Verfahrenskosten in Raten abzahlen, längstens 4 Jahre. Es gelten aber Einkommensgrenzen, so dass das Existenzminimum gewährleistet bleibt. Bei Eröffnung wird vom Gericht ein Rechtsanwalt als Treuhänder eingesetzt. Diesem tritt der Schuldner für die Dauer von 6 Jahren seinen pfändbaren Einkommensanteil ab. Aufgabe des Treuhänders 12

ist es, ggf. pfändbares Vermögen zu verwerten und die Forderungs-/ Gläubigerliste zu erstellen. Nichtrestschuldbefreiungsfähige Forderungen sind solche aus vorsätzlich begangenen und unerlaubten Handlungen, sprich Straftaten, sowie Geldstrafen, Geldbußen und andere Nebenfolgen, wie z. B. Schadenswiedergutmachung, einer Straftat oder Ordnungswidrigkeiten. Diese müssen jedoch als solche vom Gläubiger beim Treuhänder angemeldet worden sein und der Schuldner darf dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen haben. Die Eröffnung des Insolvenzantrages wird im Bundesanzeiger und im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) - bisweilen auch in der örtlichen Presse - mit Namen und Adresse bekannt gemacht, so dass sich auch "vergessene Gläubiger am Verfahren beteiligen können. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben in Verzeichnissen Versagung oder Erteilung einer Restschuldbefreiung in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensperiode. Während dieser Zeit muss der Schuldner einigen Obliegenheiten nachkommen. Insbesondere muss er eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen. Er darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Weiterhin muss er jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel dem Treuhänder anzeigen. Hält sich der Schuldner an o. g. Verpflichtung so erteilt das Insolvenzgericht nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung. Weiterhin kündigt das Gericht die Restschuldbefreiung an, wenn keine Versagensgründe vorliegen. Die Restschuldbefreiung wird bei Vorliegen nachfolgender Gründe versagt: Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten Vermögensverschwendung im Jahr vor Antragstellung rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten wenn bis zu drei Jahren vor Antragstellung falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse bei Beantragung von Krediten oder öffentlichen Leistungen gemacht wurden 6.2 Regulierungsfonds In den meisten Bundesländern existieren Fonds, die unter bestimmten Bedingungen straffällig Gewordenen oder ehemaligen Drogenabhängigen Umschuldungsdarlehen zur Verfügung stellen. Ziel soll es bei einer Umschuldung über eine solche 13

Stiftung sein, die Rückfälligkeit zu verhindern und alle Forderungen mit einzubeziehen. Um an ein solches Darlehen zu gelangen sind diverse Kriterien zu erfüllen. Diese sind zuvor durch einen Sozialarbeiter oder Schuldnerberater mit einer Voranfrage beim Fonds abzuklären. 6.3 Weitere Sanierungsmöglichkeiten Die Auszahlung aller Vergleiche ist vor dem Angebot an die Gläubiger z. Bsp. durch ein Familien/ Verwandtendarlehen, Stiftungsmittel oder Vereine sicherzustellen. Ein Antrag an die Anstaltsleitung auf Freigabe des Überbrückungsgeldes oder Teilen davon ist in einigen Fällen auch möglich, sofern die Wiederansparung bis zum Entlassungszeitpunkt gewährleistet ist und es der Eingliederung dient. 6.3.1 Ratenzahlungsmodell Bei niedriger Verschuldung, kleiner Gläubigeranzahl und regelmäßigem Einkommen können Raten zur Tilgung der Verbindlichkeiten sinnvoll sein, sofern innerhalb eines überschaubaren Zeitraums damit alle Forderungen vollständig getilgt werden. Dies sollte mit den Gläubigern schriftlich vereinbart werden, ohne dass weitere Kosten entstehen. 6.3.2 Vergleichsmodell Wie auch beim außergerichtlichen Einigungsversuch (siehe 6.1.1) sollen auch hier alle Gläubiger mit einer Einmalzahlung zufrieden gestellt werden. Dabei ist allen die gleiche Vergleichsquote, z. Bsp. 5 % der Forderung, anzubieten, um die Gleichbehandlung zu garantieren. Durch Übersendung des Sanierungsplans an die Forderungsinhaber erhalten diese einen Einblick in die Verschuldungssituation und die Sanierungsbemühung. Anlage H 14

Nachfolgend ein Überblick der Fonds: Stand 1/2006 Land Name Adresse Baden-Württemberg Resozialisierungsfonds Schillerplatz 4 Dr. Traugott Bender 70173 Stuttgart Tel. 0711/279-2264 Bayern Bay. Landesverband für Prielmayerstr. 7 Gefangenenfürsorge & 80335 München Bewährungshilfe e.v. Tel: 089/690-1563 Berlin Stiftung Gustav-Radbruch- Salzburger Str. 21-25 Unterstützungsfonds- 10825 Berlin Tel. 030/9013-3582 -3656 Bremen Verein Bremische Osterdeich 59 d Straffälligenbetreuung 28203 Bremen Tel. 0421/7000-33 -34 Hamburg Stiftung Schulden- Max-Brauer-Allee 155 regulierungsfonds 22765 Hamburg Tel. 040/344174 Hessen Stiftung Resozialisierungs- Luisenstr. 13 fonds für Straffällige 68185 Wiesbaden Tel. 0611/32-2611 Mecklenburg- Landesverband Doberaner Str. 11 Vorpommern Straffälligenhilfe 618057 Rostock Niedersachsen Die Brücke Stiftung Deisterstr. 64 Eingliederungshilfswerk 30449 Hannover Hannover Tel. 0511/454344 Niedersachsen Resohelp Hameln Ostertorwall 631785 Hameln Tel. 05151/45250 Rheinland-Pfalz Stiftung Entschuldungshilfe Ernst Ludwig Str. 35 5116 Mainz Tel. 06131/16-4886 Sachsen Sächsischer Landesverband Dresdner Str. 20 für soziale Rechtspflege e. V. 2625 Bautzen Sachen-Anhalt Landesverband Straffälligen- Schleienufer 1 und Bewährungshilfe e.v. 839104 Magdeburg Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Von-der-Goltz-Allee 93 Verband für Straffälligen- 24113 Kiel und Bewährungshilfe Tel. 0431/64661 alle Bundesländer Marianne v. Weizäcker-Fonds Grünstr. 99 59063 Hamm 15

7. Fragen und Antworten Abtretung (Sicherungs- und Lohnabtretung) Der häufigste Fall ist die sog. Lohnabtretung. Bei einer Lohnabtretung tritt der Schuldner bereits bei Vertragsschluss den pfändbaren Anteil seines Lohns an den Gläubiger ab. Ist der Schuldner nicht mehr zahlungswillig, kann der Gläubiger den pfändbaren Lohnanteil direkt beim Arbeitgeber einfordern. Der Gläubiger braucht den Lohn nicht mehr pfänden zu lassen und erspart sich auch hier den Weg über das Mahnverfahren. Eine Lohnabtretung besitzt Vorrang gegenüber einer Pfändung, wenn das Datum der Unterschrift auf der Abtretung vor dem Eingang der Pfändung liegt. In der täglichen Praxis enthält jeder Kreditvertrag eine Abtretungserklärung. Neben dem pfändbaren Lohnanteil können sämtliche eigene Zahlungsansprüche - wie Guthaben aus Bausparverträgen, Mietzahlung, pfändbare Sozialleistungen (Rente, ALG I, Krankengeld, ), Eigengeld, etc. - abgetreten werden. Aufrechnung Bei der Aufrechnung kann der Gläubiger mit seiner Forderung gegen eine Forderung des Schuldners aufrechnen. Die Aufrechnung ist eine Möglichkeit eine Forderung zu tilgen. Beispiel: Der Häftling Muskelprotz beschädigt mutwillig seine Zelleneinrichtung (Schaden 100,00 ). Die Anstalt hat damit einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 100,00 gegen Herrn Muskelprotz. Herr Muskelprotz arbeitet für die Anstalt als Hausreiniger und hat eine Lohnanspruch in Höhe von 150,00. Bei der nächsten Lohnzahlung zieht die Anstalt Herrn Muskelprotz wegen des Schadens 100,00 vom Lohn ab und zahlt lediglich 50,00 aus. Hier rechnet die Anstalt Ihre Forderung (Schadensersatz) mit der des Herrn Muskelprotz (Anspruch auf Lohn) auf. Angstraten Darunter versteht der Schuldnerberater Zahlungen des Schuldners an einen Gläubiger, die nicht wirklich zu einer Tilgung der gesamten Forderung führt. Nur weil ein Gläubiger "droht" oder "Druck" macht, ist er nicht zu bevorzugen. Bürgschaft Eine weitere Person verpflichtet sich durch Unterschrift eine Forderung zu bezahlen, sobald der Erstschuldner seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt. Beachte: Sittenwidrigkeit bei leistungsunfähigen Familienangehörigen. Ehefrau/Lebensgefährtin Muss sie für meine Schulden aufkommen? Nein, solange sie keinen Vertrag mitunterschrieben hat. Eidesstattliche Versicherung (EV) (früher: Offenbarungseid) Der Gläubiger kann im Rahmen der EV verlangen, dass der Schuldner seine gesamten Vermögensverhältnisse offen legt. Voraussetzungen für die Eidesstattliche Versicherung sind, dass der Gläubiger 16

beim Schuldner nichts pfänden konnte und dass der Schuldner innerhalb der letzten drei Jahre keine Eidesstattliche Versicherung geleistet hat. Die Abnahme der EV kann direkt im Anschluss an eine fruchtlose Pfändung erfolgen. Hat der Schuldner bereits eine EV geleistet, wird dem Gläubiger eine Kopie des Protokolls der letzten Abgabe übersandt. Vor Ablauf der 3 Jahre kann der Gläubiger die Abgabe der EV nur dann verlangen, wenn sich nachweislich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Die EV wird vom zuständigen Gerichtsvollzieher abgenommen. Dieser bestimmt den Termin und den Ort. Erscheint der Schuldner zu diesem Termin ohne ausreichende Entschuldigung nicht, so erlässt der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl. Die Abgabe der Erklärung soll durch eine sog. Beugehaft erzwungen werden. Sie dient nicht der Bestrafung sondern soll Druckmittel für die Abgabe der Erklärung sein. Die Beugehaft darf allerdings 6 Monate nicht übersteigen. Während des Termins muss der Schuldner ein sog. Vermögensverzeichnis ausfüllen. Dieses Vermögensverzeichnis muss vollständig und die gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Auf die Strafbarkeit falscher Angaben wird im Formular hingewiesen. Die Abgabe der EV kann aufgeschoben werden, wenn der Schuldner im Termin darlegt, dass er die Forderung in den nächsten 6 Monaten durch Teilzahlungen tilgen wird. Geldstrafen Geldstrafen sind vom Gericht verhängte Strafen und nicht als "Schulden" anzusehen. Wird eine Geldstrafe nicht bezahlt, besteht die Möglichkeit über die Staatsanwaltschaft diese in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Der Umrechnungsfaktor beträgt zum Beispiel in Hessen 6 Stunden pro Tagessatz. Werden diese Arbeitsstunden nicht abgeleistet, wird die Geldstrafe vollstreckt (= Ersatzfreiheitsstrafe). Gesamtschuldnerische Haftung Wer haftet für wie viel? Alle Tatbeteiligten haften für 100%. Der oder die Geschädigte kann sich frei entscheiden, von welchem der Täter er oder sie den vollen Betrag einfordert. Der Tatbeteiligte von dem der Ersatz gefordert wird hat dann die Möglichkeit im Innenverhältnis (Täter zu Täter) einen finanziellen Ausgleich zu erzielen. Inkasso Oft übertragen Gläubiger den Forderungseinzug an ein Inkassounternehmen, wenn der Vertragspartner sich nicht an die Zahlung hält. Auch können Forderungen von Inkassounternehmen gekauft werden. Dann ist dieses Inkassounternehmen neuer Gläubiger und kann nun gegen den Schuldner vorgehen und versuchen, die Forderung einzutreiben. 17

Viele derartige Unternehmen erwarten eine so genannte Selbstauskunft mit einer Vereinbarung. Hier muss genau geprüft werden, ob eine Unterschrift gegeben werden soll, da aus einer solchen Vereinbarung weitere Kosten und Verbindlichkeiten entstehen können. Evtl. wird die Schuld, sogar mit geleisteter Unterschrift, anerkannt, obwohl sie ganz oder teilweise unberechtigt sein kann. Pfändung Wann darf ein Gläubiger pfänden? Er darf immer pfänden, wenn er einen gerichtlichen Titel besitzt (Vollstrekkungsbescheid, Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis, Vaterschaftsfeststellungsurkunde). Die häufigsten Pfändungen sind Sach- und Mobiliarpfändungen, Kontound Lohnpfändungen. Kontopfändung Lässt der Gläubiger der Bank des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen, so ist die Bank verpflichtet, sämtliches Guthaben auf dem Konto an den Gläubiger zu überweisen. Ist kein Guthaben vorhanden, so ruht der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bis wieder Geld eingeht. Von der Kontopfändung sind Sozialleistungen, wie Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Altenrente, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, 1-Euro-Jobgeld,, nicht erfasst, wenn sie auf dem gemeinsamen Konto des Leistungsberechtigten gutgeschrieben werden und der Kontoinhaber innerhalb der 7-Tagesfrist Auszahlung verlangt. Da es für die Bank nicht unbedingt ersichtlich ist, dass lediglich Sozialleistungen eingehen, ist es sinnvoll, den entsprechenden Bescheid beim Auszahlungsverlangen mitzunehmen. Bei Lohneingang muss innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Kontenpfändungsbeschlusses ein Antrag beim Vollstrekkungsgericht zur Aufhebung der Kontenpfändung gestellt werden, so dass dem Antragsteller zumindest der pfändungsfreie Betrag verbleibt. Bei pfändbarem Einkommen ist ein Freigabeantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Pfändungsfreigrenze Nach 850c ZPO steht jedem ein unpfändbarer Betrag aus Arbeitseinkommen zu. Dieser richtet sich nach den Unterhaltsverpflichtungen und dem bereinigten Lohn. Familien- Zahl der pfändungsstand Unterhalts- freier Betrag verpflichtungen in ledig 0 989,99 ledig, 1 Kind 1 1.359,99 ledig, 2 Kinder 1 1.539,99 verh., 0 Kinder 1 1.539,99 verh., 1 Kind 2 1.569,99 verh., 2 Kinder 3 1.769,99 Ratenzahlungen Die Verrechnung von Teilzahlungen richtet sich nach der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Bei Verträgen nach dem BGB werden zuerst die Kosten, sodann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung bezahlt. Bei Verträgen nach dem Verbraucherkreditgesetz erfolgt die Verrechnung zuerst auf die Kosten, dann auf die Hauptforderung und zum Schluss auf die Zinsen. Sollte jedoch eine monatliche Rate niedriger sein als die laufenden Zinsen, wird es 18

nie zu einer Tilgung kommen. Hier ist dringend eine einvernehmliche Lösung mit dem Gläubiger zu suchen (z. Bsp.: Zinsverzicht oder zumindest die Verrechnung in Abänderung der gesetzl. Grundlage zunächst auf die Hauptforderung, ). Schufa 1. Die Schufa ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und dient den Mitgliedern zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit. Das heißt, um Eintragungen und Abfragungen bei der Schufa machen zu können, muss ich Mitglied sein. In der Regel sind dies Banken und einige Anbieter von Mobiltelefonen. 2. Sie sammelt Meldungen von Mitgliedern, diese Daten können von jedem Mitglied abgerufen werden. Negative Schufa-Auskünfte sind z.b. Eintragungen von EVs, Mahn- u. Vollstreckungsbescheiden, Kreditkündigungen, etc. 3. Kommt ein Unterhaltsverpflichteter vorsätzlich seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, obwohl er leistungsfähig ist, so erfüllt dieses Verhalten einen Straftatbestand, der in einer Freiheitsstrafe enden kann. 4. Der Straftatbestand des Betruges kann erfüllt sein, wenn der Schuldner weitere Zahlungsverpflichtungen eingeht, obwohl ihm klar ist, dass er zahlungsunfähig ist (sog. Eingehungsbetrug). Dies wird bei Abgabe der "Eidesstattlichen Versicherung" oder im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens offenkundig und nachvollziehbar. Schuldanerkenntnis Mit der Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis erkennt der Schuldner zum Einen die Forderung des Gläubigers an, zum Anderen unterbricht er die Verjährung. Bei einem notariellen Schuldanerkenntnis beträgt diese 30 Jahre, ansonsten lediglich 3 Jahre. Schulden Kann ich deswegen in den "Knast" kommen? Nein, aufgrund von Schulden kann man nicht inhaftiert werden. Aber: 1. Bei Weigerung, die EV (Eidesstattliche Versicherung) abzuleisten, kann der Gläubiger einen Haftbefehl erwirken. Es droht dann die sog. Beugehaft. Die Zeit im Gefängnis mindert allerdings nicht die Zahlungsverpflichtung. 2. Wird eine Geldstrafe nicht gezahlt, so kann an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Schuldnerkartei beim Vollstreckungsgericht Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Eintragung wird nach drei Jahren oder bei Tilgung der Forderung auf Antrag schon früher gelöscht. Kreditauskunfteien nehmen eine Eintragung der EV ebenfalls in ihre Verzeichnisse vor. Stundung Bei der Stundung handelt es sich um eine 19

Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, die die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt hinausschiebt. Da es sich um eine Vereinbarung handelt, müssen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger einer Stundung zustimmen. Eine einseitige Stundungsbewilligung des Gläubigers reicht nicht aus. Sollte der Gläubiger trotz vereinbarter Stundung die Forderung einfordern, steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht für den Stundungszeitraum zu. Dem Gläubiger wird dadurch entgegengekommen, dass die Verjährung für den Stundungszeitraum ausgeschlossen wird ( 205 BGB) und der Anspruch in dieser Zeit nicht verjähren kann. Zu beachten ist, dass bereits der Stundungsantrag seitens des Schuldners zur Folge hat, dass die Forderung anerkannt wird und damit zu einem Neubeginn der Verjährung führt. Bevor ein Stundungsgesuch gestellt wird, sollte man sich vorher überlegen, ob eine realistische Aussicht besteht, dass man zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlungsfähig ist. Sind auf lange Sicht keine Zahlungen möglich, reicht es aus, dass dem Gläubiger mitgeteilt wird, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt. FAZIT: Vor Angstraten oder Schuldanerkenntnissen sollte man sich von einer Schuldnerberatungsstelle gründlich beraten lassen. Titel (Schuldtitel) Ein Schuldtitel ist die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs, sprich die Pfändung. Die häufigste Form ist der Vollstreckungsbescheid. Weitere Schuldtitel sind: gerichtliches Urteil (z.b. Versäumnisurteil) Kostenfestsetzungsbeschluss notarielles Schuldanerkenntnis (günstigste Form) Vaterschaftsanerkennung Rückforderungsbescheid vom Amt (z.b. ALG II) Ein Schuldtitel verjährt in 30 Jahren. Überbrückungsgeld Das Überbrückungsgeld richtet sich nach den Regelsätzen des SGB und den gesetzl. Unterhaltsverpflichtungen. Die Höhe wird von der Anstaltsleitung festgelegt und beträgt normalerweise den 4- facher Regelsatz für Sie und Ihre Unterhaltsverpflichteten. Bei Ledigen ohne Kinder ist es zur Zeit in Hessen auf 1.380.-- festzusetzen. Ist dieses angespart, entsteht Eigengeld. Verjährung Hat der Gläubiger einen Schuldtitel (z.b. einen Vollstreckungsbescheid), verjährt die Forderung nach 30 Jahren. Wird sie allerdings unterbrochen, z.b. durch freiwillige Zahlungen, einer Bitte um Stundung oder Zwangsvollstreckungen, fängt eine neue 30-Jahres-Frist an. Beachte: Zahlung bedeutet immer Anerkennung und lässt die Verjährung neu beginnen. Zahlt der Schuldner also auf eine verjährte Forderung, kann das Geld nicht zurückgefordert werden. Auch jede Vollstreckungsmaßnahme lässt die Verjährung neu beginnen, so dass ein Schuldtitel auch älter als 30 Jahre werden kann. 20

ANHANG Musterbriefe Anlage A: Gläubigeraufstellung Anlage B: Reduzierung des Unterhalts Anlage C: Ich bin zahlungsunfähig Anlage D: Selbstauskunft Schufa Anlage E: Schuldnerkartei Anlage F: Abtretung Unterhalt Anlage G: Erstanschreiben ich Anlage H: Vergleichsvorschlag 21

Anlage A Mein Zeichen Name Adresse Ihr Zeichen Summe Bemerkung JVA/ /1 JVA/ /2 JVA/ /3 JVA/ /4 JVA/ /5 JVA/ /6 JVA/ /7 JVA/ /8 JVA/ /9 JVA/ /10 22

Anlage B Absender Datum An das Jugendamt Antrag auf Herabsetzung meiner Unterhaltsverpflichtung für das Kind/Kinder......., geboren:. Sehr geehrte Damen und Herren, für mein Kind.... bin ich zum Regelunterhalt verpflichtet. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich aufgrund meiner Inhaftierung nicht mehr in der Lage bin, die geforderten Beträge aufzubringen. Da sich meine finanzielle Situation in den nächsten. Monaten/Jahren nicht verändern wird, beantrage ich hiermit ab...(datum der Inhaftierung) die Herabsetzung meiner Unterhaltsverpflichtung auf Null während der Inhaftierung. Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, ob meinem Herabsetzungsantrag entsprochen wird. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Haftbescheinigung 23

Anlage C Absender Datum An Ihr Aktenzeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich Ihnen eine Kopie, aus der Sie meine Zahlungsunfähigkeit erkennen können. Selbst Kleinstraten sind mir nicht möglich, da ich keinen Gläubiger begünstigen will. Zwangsmaßnahmen Ihrerseits sehe ich lediglich als kostentreibend an und erinnere an Ihre Schadensminderungspflicht. Sollte sich meine finanzielle Situation verbessern werde ich wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen 24

Anlage D Absender Datum An die SCHUFA Verbraucherservice Massenberg Str. 9-13 44787 Bochum Betreff: Selbstauskunft Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Übersendung einer Selbstauskunft. Sollten Eintragungen vorhanden sein bitte ich um Mitteilung des Namens, der Anschrift, sowie das Aktenzeichen des Gläubigers. Beiliegend: 1.: Kopie des Einzahlungsbeleges über 7,60 zugunsten Kto. Nr.: 034311121 bei der Deutschen Bank Wiesbaden, BLZ: 510 700 21 2.: Kopie meines Ausweises 3. Haftbescheinigung 4.: Wohnsitze der letzten 5 Jahre:......... Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits jetzt. Mit freundlichen Grüßen Anlagen 25

Anlage E Absender Datum Amtsgericht Schuldnerkartei Auskunft aus der Schuldnerkartei Sehr geehrte Damen und Herren, wegen einer geplanten Schuldensanierung erbitte ich einen Auszug aus der Schuldnerkartei, aus der auch der Name, die Adresse und das Aktenzeichen des Gläubigers hervor geht. Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 26

Anlage F Abtretungsvertrag zur Sicherung von Unterhaltszahlungen zwischen: Name:.... als Unterhaltspflichtiger und Sicherungsgeber Straße:... PLZ, Ort:...... und Name:... gesetzlich vertreten durch:.... Straße:... PLZ, Ort:... als Unterhaltsberechtigte/r und Sicherungsnehmer Zur Sicherung der von mir zu erbringenden laufenden Unterhaltsleistungen trete ich hiermit alle pfändbaren Lohn- und Gehaltsanteile, sowie Ansprüche auf Sozialleistungen, Übergangsgeld und Eigengeld in der jeweils pfändbaren Höhe an o. g. Unterhaltsberechtigte/n ab. Sobald meine Unterhaltszahlungen nicht mehr gesichert erscheinen, verpflichte ich mich diese Abtretung meinem Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder der Zahlstelle offen zu legen. Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich von der o. g. Forderungsabtretung keinen Gebrauch zu machen, als der notwendige Lebensunterhalt für den/die Sicherungsgeber/in und für Personen, denen dieser vorrangig Unterhalt zu zahlen hat, nicht gedeckt ist. Die Kontoverbindung des Sicherungsnehmers lautet: KtoNr.:... BLZ:.... Für den Fall, dass der laufende Unterhalt erlischt oder eine Überbezahlung statt gefunden hat, werden sämtliche Ansprüche bereits jetzt wieder an den Sicherungsgeber zurück abgetreten....... Ort, Datum...... Ort, Datum Unterschrift Sicherungsgeber Unterschrift Sicherungsnehmer 27

Anlage G Absender Datum Adresse Ihre Forderung Nr.: (Rechnungs-, Konto-, Inkassonummer usw.) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei Ihnen oben genannte Verbindlichkeit und war leider nicht mehr in der Lage, diese Forderung zu begleichen. Der Grund hierfür ist meine Inhaftierung seit..... Voraussichtlicher Haftentlassungstermin ist der... (Endstrafe eintragen!) Sollten Sie eine Haftbescheinigung benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit, ich werde dies dann entsprechend veranlassen und Ihnen eine Bescheinigung zusenden. Trotz dieser schwierigen Situation bemühe ich mich um eine Regelung meiner Schuldenangelegenheiten, indem ich mir zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand meiner Schulden verschaffe. (Des weiteren habe ich mich um einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle bemüht). Aus diesem Grunde bitte ich Sie, mir meinen aktuellen Forderungssaldo gemäß 367 BGB bzw. 497 BGB mitzuteilen, d. h., aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen, Kosten und bereits gezahlten Beträgen. Da mir alle Unterlagen abhanden gekommen sind, bitte ich Sie ebenfalls um Übersendung einer Fotokopie des erwirkten Titels. Für den Fall der Geltendmachung verjährter Forderungsanteile erhebe ich vorsorglich die Einrede der Verjährung. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen 28

Anlage H Absender Datum An Mein Zeichen: Ihr Aktenzeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile liegen mir alle Gläubigerantworten vor. Danach bin ich mit... restlos überschuldet. Um den Schuldenturm nicht ins Unendliche wachsen zu lassen, plane ich eine Sanierung mit Hilfe der hiesigen Schuldnerberatung in Zusammenarbeit mit der Anstalt. Anbei ein Sanierungsplan, aus dem Sie die Vergleichsquote von... und die daraus resultierende Beträge erkennen können. Auf Ihre Forderung entfällt dabei ein Einmalbetrag von... Der Vergleich kann jedoch nur ausgezahlt werden, wenn alle Gläubiger zustimmen. Nach Geldeingang auf Ihrem Konto bitte ich mir den entwerteten Schuldtitel zurücksenden, bzw. ein Schreiben, aus dem hervorgeht, das auf die restliche Forderung verzichtet wird. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie berücksichtigen, dass ich voraussichtlich noch bis.... in Haft sein werde und im Anschluss daran als Vorbestrafter auf dem Arbeitsmarkt keine guten Verdienstmöglichkeiten haben werde. Bei Ablehnung werde ich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Sollten noch Fragen auftauchen, so stehe ich Ihnen zur Verfügung und hoffe auf eine positive Antwort. Mit freundlichen Grüßen 29

Herausgeber: Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige Luisenstr. 13 65185 Wiesbaden Geschäftsstelle: Tel.: 0611 322611 Fax: 0611 322868 Internet: www.resofonds-hessen.de Stand: 01.06.2006