6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich der Gebührenordnungen bei Ärzten oder Anwälten) Die neuste Fassung (HOAI 2013) ist am 17.07.2013 in Kraft getreten Sie regelt die Berechnung der Entgelte für Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und Ingenieure und Ingenieurinnen
Wie wird ein Architektenhonorar oder Ingenieurhonorar ermittelt? Die Parameter der Berechnung des Honorars für Architekten und Ingenieure sind: 1. anrechenbare Kosten 2. Beauftragte Grundleistungen (Leistungsphasen) 3. Honorarzone 4. Honorarsatz 5. Zuschläge (Umbau- oder Instandsetzung Zuschlag) 6. Nebenkosten 7. Mehrwertsteuer
1. anrechenbare Kosten: Nettobaukosten ermittelt über die Kostenberechnung oder (bei Erbringung nur der Leistungsphasen 1 + 2) Kostenschätzung Bestandteil bei Umbauten: angemessene Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
Anrechenbare Kosten der vorhandenen, mitverarbeiteten Bausubstanz Was ist vorhandene Bausubstanz? Bestandteile von Gebäuden, die fest mit dem Gebäude verbunden sind werden im beabsichtigten Umbauverfahren wieder verwendet ursprüngliche Funktion der Bausubstanz bleibt erhalten Wann ist vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch mitverarbeitet? Einbeziehung der alten Substanz in das neue Planungskonzept notwendig.
Wie werden die angemessenen Kosten ermittelt? Schriftliche gemeinsame Vereinbarung ratsam und erforderlich Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben Erhaltungszustand ist zu berücksichtigen (d.h. je schlechter die Bausubstanz, desto niedriger der Wert) Festzulegung für welche Leistungsphasen hier eine Berücksichtigung anfällt Nur die Baukonstruktionskosten sind berücksichtigungsfähig
Erläuterung der Kostenermittlungsverfahren Kostenermittlung Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Arten der Kostenermittlung unterschieden: Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kostenfeststellung Kostenschätzung Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Kostenanschlag Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten. Kostenfeststellung Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten.
2.Beauftragte Grundleistungen: Leistungsphasen für die Leistungsbereiche HOAI (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung usw.) unterschiedlich Objektplanung 9 Leistungsphasen Neue Bewertung in der HOAI 2013 Jede Leistungsphase hat einen Leistungskatalog Zur Erbringung der notwendigen Leistungen nicht immer alle Leistungsphasen und auch nicht immer alle Teile des Leistungskatalogs notwendig
Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume,
Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume
Erläuterung: Leistungsphasen Objektplanung Beispiel Leistungsphase 1 Gebäudeplanung: LPH 1 Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
3. Honorarzonen: Beispiel Objektplanung: Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen Honorarzone IV: hohe Planungsanforderungen Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen
Erläuterung: Ermittlung der Honorarzonen Neubau: Objektliste aus HOAI (Anlage 10) alle anderen Projekte: Ermittlung über Punktematrix: Bewertungskriterien (Beispiel Gebäude): 1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung (bis 6 Pkt.) 2. Anzahl der Funktionsbereiche (bis 9 Pkt.) 3. gestalterische Anforderungen (bis 9 Pkt.) 4. konstruktive Anforderungen (bis 6 Pkt.) 5. technische Ausrüstung(bis 6 Pkt.) 6. Ausbau (bis 6 Pkt.)
Erläuterung: Ermittlung der Honorarzonen Matrix: Quelle: www.ekir/bauberatung.de
4. Honorarsatz: HOAI 7 Abs. 1: Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Bindung an den Mindest- und auch an den Höchstsatz
Erläuterung: Honorartabelle Objektplanung Anrechenbare Kosten in Euro Honorarzone I sehr geringe Anforderungen von bis Euro Honorarzone II sehr geringe Anforderungen von bis Euro Honorarzone III durchschnittliche Anforderungen von bis Euro Honorarzone IV hohe Anforderungen von bis Euro Honorarzone V sehr hohe Anforderungen von bis Euro 25 000 35 000 50 000 75 000 100 000 3 120 4 217 5 804 8 342 10 790 3 657 4 942 6 801 9 776 12 644 3 657 4 942 6 801 9 776 12 644 4 339 5 865 8 071 11 601 15 005 4 339 5 865 8 071 11 601 15 005 5 412 7 315 10 066 14 469 18 713 5 412 7 315 10 066 14 469 18 713 6 094 8 237 11 336 16 293 21 074 6 094 8 237 11 336 16 293 21 074 6 631 8 962 12 333 17 727 22 928 150 000 200 000 300 000 500 000 750 000 15 500 20 037 28 750 45 232 64 666 18 164 23 480 33 692 53 006 75 781 18 164 23 480 33 692 53 006 75 781 21 555 27 863 39 981 62 900 89 927 21 555 27 863 39 981 62 900 89 927 26 883 34 751 49 864 78 449 112 156 26 883 34 751 49 864 78 449 112 156 30 274 39 134 56 153 88 343 126 301 30 274 39 134 56 153 88 343 126 301 32 938 42 578 61 095 96 118 137 416 1 000 000 1 500 000 2 000 000 3 000 000 5 000 000 83 182 97 479 119 307 153 139 813 965 220 161 180 428 343 879 258 002 402 984 97 479 139 813 180 428 258 002 402 984 115 675 165 911 214 108 306 162 478 207 115 675 165 911 214 108 306 162 478 207 144 268 206 923 267 034 381 843 596 416 144 268 206 923 267 034 381 843 596 416 162 464 233 022 300 714 430 003 671 640 162 464 233 022 300 714 430 003 671 640 176 761 253 527 327 177 467 843 730 744
Zwischensätze Häufig vereinbart werden auch Zwischensätze: Viertelsatz Mittelsatz Viertelsatz bei anrechenbaren Kosten von 750.000,- Honorarzone III 89.927 + ((112.156-89.927)*0,25) = 95.484,25 Mittelsatz: 89.927 + ((112.156-89.927)*0,5) = 101.041,50
5. Zuschläge: Umbau/Modernisierungszuschlag oder Instandsetzung/Instandhaltungszuschlag?? Definition: (HOAI 2) 5) Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. (6) Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 4, 5 oder 8 fallen. (8) Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 3 fallen. (9) Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts.
Zuschläge gem. HOAI: Instandsetzung/Instandhaltungen: Zuschlag auf die Leistungsphase 8 bis zu 50 Prozent Umbau/Modernisierung Gebäude: Zuschlag bis 33 % auf die gesamten Leistungsphasen Umbau/Modernisierung Innenräume: Zuschlag bis 50 % auf die gesamten Leistungsphasen
Modernisierung oder Instandhaltung?
+ + = Instandsetzung
+ + + = Modernisierung
6. Nebenkosten: Sind in der HOAI nicht vorgegeben Können aber müssen nicht berechnet werden In der Regel zwischen 5-8 % Nicht gut: Einzelabrechnung von Fahrtzeiten, da nicht überschaubar und schlecht kalkulierbar 7. Mehrwertsteuer: Tabellenwerte sind netto Gültige Mehrwertsteuer wird dem Gesamtbetrag hinzuaddiert
Architektenverträge warum? Schriftliche Vereinbarung grundsätzlich sinnvoll um spätere Streitigkeiten zu vermeiden Gegenseitige Verantwortung In den Verträgen möglichst klar die Aufgabe formulieren Alle Parameter der Honorierung festlegen Dem Architekten steht grundsätzlich die Honorierung nach HOAI zu, auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde
Architektenvertrag warum? HOAI ist nur Preisrecht und regelt den Leistungskatalog Vertrag wird nach Werksvertragsrecht des BGB geschlossen Genehmigung der Landeskirche ist erforderlich nach Verwaltungsverordnung für Architektenverträge Vertragsmuster der EKIR erforderlich Herunterladbar unter www.ekir.de/bauberatung
Architektenvertrag warum?
Warum Vertragsmuster der EKIR? Auftraggeber orientierter Vertrag Ergebnisse und Erfahrungen von vielen Bauberatungen sind in den Vertrag eingeflossen Berücksichtigt damit die Belange von Kirchengemeinden und Presbyterien Rechtlich geprüft
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