Verifizierungsbericht - Version 01 / August 2013 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT. Untere Kniri, Stans

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Transkript:

PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Untere Kniri, Stans Dokumentversion 1.0 Datum 13.04.2015 INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 16

Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit SGS wurde von Heizverbund untere Kniri AG beauftragt, die Verifizierung des Projektes Heizverbund untere Kniri Stans durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO 2 -Verordnung von 2015 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht Heizverbund untere Kniri Stans vom 11.04.2015. Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom 21.12.2009 inkl. Aktualisierungen vom 6.1.2014 und dem Monitoring-Plan, Version vom 11.04.2015. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2015: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO 2 -Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 4 Befunde, darunter: 1 Aufforderungen Erklärungen (Clarification Request, CR) 3 Aufforderungen Korrekturmassnahme (Corrective Action Request, CAR) 0 Aufforderungen künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht. Konkrete Zusammenfassung m Projekt: Die gemäss CO 2 -Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 erzielte Emissionsverminderungen von 1293.45 t CO 2 eq. kann aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 2.Verifizierung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die angewendeten Methoden r Bestimmung der Referenzemission und der Projektemission basieren auf den SKR-Vorlagen und sind korrekt. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. CR1 erklärt plausibel, dass die Emissionsverminderungen aufgrund des milden Winters und der noch offen stehenden Anschlüssen 22% niedriger ausgefallen sind als erwartet. Mit der CAR1 wurden diverse Formalitäten am Monitoringbericht veranlasst und auch dass diejenigen Personen, welche die Messungen und die Massnahmen r Plausibilisierung der erhobenen Daten vornehmen namentlich im Monitoringbericht aufgeführt werden. Mit CAR2 wurde angeregt, dass Klik als Gesuchsteller im Monitoringbericht aufgeführt wird. CAR3 wurde ausgestellt, um diverse Korrekturen an den Berechnungen des Referenzszenarios und der Projektemissionen vornehmen (Emissionsfaktoren, Absenkpfad ab dem Jahr der Betriebsaufnahme und Korrektur der Angaben r Ölmenge). Die CR und alle CARs wurden friedenstellend erledigt. Seite 2 von 16

1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Thalia Meyer Qualitätssicherung durch Ingrid Finken Gesamtverantwortliche Ingrid Finken Verifizierter Monitoringzeitraum 1.1.- 31.12.2014 Zertifizierungszyklus 2.Verifizierung unter Klik 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung vom 21.12.2009 Änderungsliste obiger Projektbeschreibung mit Datum vom 6.1.2014 Version des Validierungsberichts Keine Angabe (SKR-Epertenbericht) Datum des Validierungsberichts 25.11.2009 (SKR-Epertenbericht) Version des Monitoringberichts - Datum des Monitoringberichts 11.04.2015 Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurde mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messprais und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Seite 3 von 16

Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messprais und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort am 23.02.2015 a. Besprechung mit Herrn Büchel und Herrn Kupferschmid b. Besichtigung der Anlage, der Zähler der Wärmeproduktion sowie des Zählers bei der Post, Sichtung der elektronischen Datenauslesung und deren Archivierung 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CR und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review 7. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Facheperten und Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit vom Heizverbund untere Kniri AG Stans und vom Gesuchsteller Klik und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Eperten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Der Heizverbund untere Kniri AG Stans ist als Projektbetreiber für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Facheperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigt mit seiner Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass er abgesehen von seinen Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig ist. Der gelassene Facheperte und die gelassene Verifizierungsstelle SGS bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Facheperte bzw. Validierungs- / Verifizierungsstelle gelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Seite 4 von 16

2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektbetreiber Kontakt Registrierungsnummer 10193 (alt SKR 2006) Datum der Registrierung - Heizverbund untere Kniri AG Stans Stiftung Klimaschutz und CO2 Kompensation Klik Freie Strasse 167, 8032 Zürich Heizverbund untere Kniri AG, c/o P.Steiner, Nägeligasse 17, 6370 Stans, Dr. P.Steiner, 041 610 65 20, Steiner-p-dr@tic.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Realisierung eines neuen Wärmeverbundes (Heizzentrale inkl. Fernwärmenetz) r Heing der umliegenden Gebäude der Kirch- und der Schulgemeinde, der kantonalen Verwaltung sowie von rund 70 privaten Liegenschaften. Erneuerbare Energien Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse Holzschnitzelheingen mit Wärmerückgewinnung aus Abgaskondensation inkl. Entschwadung bis -5 o C sowie Elektrofilter kombiniert mit Ölheing für Spitzenlast und Fernwärmenetz mit 75-80 o C Vorlauftemperatur 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan ist inhaltlich korrekt, nachvollziehbar und wurde auch korrekt umgesetzt. Seit dem 2014 wurde sätzlich zwischen EFH und MFH / nicht-wohnbereich unterschieden, somit wurden der Monitoringplan und der Monitoringbericht angepasst. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im aktualisierten Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Die Datenauslesung und archivierung konnte beim vor-ort- Besuch überprüft werden. Mit der CAR1 wurden einige formale Aspekte im Monitoringbericht ergänzt und veranlasst, dass diejenigen Personen, welche die Messungen und die Massnahmen r Plausibilisierung der erhobenen Daten vornehmen, Hans Büchel und Thadä Kupferschmid, im Monitoringbericht aufgeführt werden. Mit der CAR2 wurde angeregt, dass Klik als Gesuchsteller im Monitoringbericht aufgeführt wird. In der letzten Verifizierung gab es einen Vorbehalt der mittlerweile gelöst ist: Gelder aus dem Konjunkturförderprogramm müssen für die Wirkungsaufteilung nicht berücksichtigt werden. Es gibt keine noch klärende Punkte (FAR) aus früheren Verifizierungen. Die FARs vom BAFU (ausgestellt Ende 2014) wurden berücksichtigt und erledigt. Mit CAR3 wurde angeregt, dass die Monitoringmethode korrekt umgesetzt wurde. Die Korrekturen wurden alle friedenstellend im Monitoringbericht angepasst. Seite 5 von 16

3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen (eingesetzte Technologie gemäss Stand der Technik, Finanzhilfen, Abgrenng anderen Instrumenten) haben sich seit der Projekteingabe nicht geändert. Mit der CAR1 wurde veranlasst, dass im Monitoringbericht festgehalten wird, dass es keine Veränderungen bezüglich Abgrenngen anderen Instrumenten des CO 2 -Gesetzes gegeben hat. Umsetngs- und Wirkungsbeginn wurden bereits bei der 1. Verifikation unter Klik geprüft. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Das Projekt wurde gemäss der Projektbeschreibung realisiert und auch die Systemgrenzen haben keine Änderungen erfahren. Die Projekt- wie auch die Referenzemissionen wurden gemäss Monitoringplan berechnet und basieren auf sauber dokumentierten Wärmemessungen bei den Übergabepunkten der Wärmeabnehmer. CAR3 wurde ausgestellt, um diverse Korrekturen an den Berechnungen des Referenzszenarios und der Projektemissionen vornehmen (Emissionsfaktoren, Absenkpfad ab dem Jahr der Betriebsaufnahme und Korrektur der Angaben r Ölmenge). 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Es gab keine wesentlichen Änderungen verzeichnen, weder r Wirtschaftlichkeit noch den Emissionsverminderungen die aus Sicht der Verifiziererin die Additionalität in Frage stellen würden. CR1 erklärt plausible, dass die Emissionsverminderungen aufgrund des milden Winters und der noch offen stehenden Anschlüssen 22% niedriger ausgefallen sind als erwartet. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mit Hilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Heizverbund untere Kniri AG Stans Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode 1.1.2014 bis 31.12.2014 Emissionsverminderung Total 1 293.45 t CO 2 eq. Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind keine speziellen Aspekte berücksichtigen. Ort, Datum: Zürich 13.04.2015 Verifiziererin: Thalia Meyer Verantwortliche für die Qualitätssicherung: Ingrid Finken Gesamtverantwortliche: Ingrid Finken Seite 6 von 16

A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Name des Dokuments Enthält Informationen über Datum oder Version Projektbeschrieb (Anhang 1 Vertrag mit Klimarappen) Version vom 21.12.2009 gehöriger NPV-Rechnung 10193 FARs + Kommunikation PE- FARs BAFU Ende 2014 BAFU-1.ls 20150330164257.pdf Pelletsrechnungen 20150330164325.pdf 20150330164355.pdf 20150330164411.pdf Änderungen m PB.doc Änderungsliste m Projektbeschrieb Version vom 6.1.2014 Bericht interne Rechnungsprüfung Bericht interne Rechnungsprüfung 13.02.2015 2014.pdf 2014 Eperten geprüfte Fassung HUK.pdf Epertenbericht r Projekteingabe 25.11.2009 Heizverbund 2014 Buchhaltung.pdf Daten aus Buchhaltung des Wärmeverbunds K HUK Verbrauch pro Jahr für Zusammenstellung aller Ergänzt 20.03.2015 Klimarappen 2014 korr..ls Wärmeabnehmer (Neubauten, EFH, MFH) Monitoringberichte 2014 Klik per Monitoringplan 11.04.2015 11.4.2015 aufgeteilt.ls NPV_Rechner V Eing. V2 mi Konj. Progr.ls Rechnung für Klimaschutzprojekte 2014.pdf Monitoringbericht NPV-Rechner mit der Berücksichtigung der Beiträge aus dem Konjunkturprogramm Zusammenstellung der Betriebskosten 2015 11.04.2015 2014 31.01.2015 Seite 7 von 16

A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG Heizverbund untere Kniri AG, Stans Dokumentversion 1 Datum 13.04.2015 SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftsstelle Kompensation vom 23.1.2014 sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltet der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 8 von 16

Teil 1: Checkliste 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilungen und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Hinweis SGS: Neu ist bei selbst durchgeführten Projekten Klik als Gesuchsteller aufführen (FAR BAFU). 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Hinweis SGS: Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein selbst durchgeführtes Projekt. Der Gesuchsteller ist Klik; der Projektbetreiber ist im Monitoringbericht separat aufgeführt. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und erläutern/ kommentieren). Hinweis SGS: siehe 1.4a Trifft () Trifft nicht CAR1 CAR2 Seite 9 von 16

2. Beschreibung Monitoring Trifft Trifft nicht 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im CAR3 Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. CAR3 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben CAR1 und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. () Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU (Dezember 2014) sind in einem separaten Ecel-Dokument klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU (Dezember 2014) wurden entweder erledigt oder als CARs in das vorliegende Dokument eingearbeitet und auch erledigt worden. () () CAR1 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Seite 10 von 16 Trifft Trifft nicht

3.1.1b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.1.2 Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen 3.2.1 Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis SGS: Im Jahr 2014 gab es keine sätzlichen Finanzmittel. Belege Fördermittel aus dem Konjukturprogramm, welche nicht wirkungsaufteilungsrelevant sind, wurden schon in der 1. Verifizierung geliefert. 3.2.2a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Hinweis SGS: Wurde mit einem CR in der 1. Verifizierung erledigt 3.2.2b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 3.3.1b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis SGS: Es gab keine Änderungen. Mit der CAR1 wurde dies im Monitoringbericht aufgeführt. 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn 3.4.1 Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. 3.4.2a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Der Umsetngsbeginn erfolgte nicht gemäss Projektbeschreibung. Dies wurde jedoch schon bei der Verifikation des Jahres 2013 nachgefragt und in einem CR geschlossen. 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis SGS: Der Umsetngsbeginn erfolgte nicht gemäss Projektbeschreibung. Dies wurde jedoch schon bei der Verifikation des Jahres 2013 nachgefragt und in einem CR geschlossen. 3.4.3 Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage 3.4.2 3.4.4 Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. () () CAR1 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Seite 11 von 16 Trifft Trifft nicht

4.1.2b Falls 4.1.2 a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen Trifft Trifft nicht 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.2 Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). 4.2.3 Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. 4.2.4b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.5 Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. 4.2.6 Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 4.2.7 Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 4.2.8 Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. 4.2.9 Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im CAR3 Monitoringbericht. 4.2.10a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. CAR3 4.2.10b Falls 4.2.10a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.11a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. 4.2.11b Falls 4.2.11a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.12 Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. CAR3 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Belege). 4.3.1b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.3.2 Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 4.3.3 Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Seite 12 von 16 CAR3

4.3.4 Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden. 4.3.5 Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 4.3.6 Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. 4.3.7a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. 4.3.7b Falls 4.3.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis SGS: Der Absenkpfad ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf Referenzemissionen anwenden, die Berechnungsformel musste entsprechend angepasst werden. 4.3.8 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen 4.4.1 Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. 4.4.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. Hinweis SGS: Im Rahmen des Eidg. Konjunktur- Stabilisierungsprogramms wurde im Jahr 2011 ein Betrag über 1'400'000.- CHF gesprochen, diese müssen nicht berücksichtigt werden für eine Wirkungsaufteilung. Da es keine andere Unterstütng gegeben hat, entfällt die Wirkungsaufteilung. CAR3 CAR3 CAR3 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 5.1.1b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a 5.2.1b 5.2.1c Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Hinweis SGS: Es besteht eine Abweichung von -22% r erwarteten Emissionsverminderung aufgrund einiger noch nicht angeschlossenen Wärmeabnehmer und des milden Winters (niedrige HGT, weniger Wärmebeg) Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind Seite 13 von 16 Trifft nicht CR1 CR1

kleiner als 20%. 5.2.3 Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis SGS: Die Abweichung der niedrigeren Emissionsverminderungen ist unvorteilhaft für den Projektbetreiber, daher werden sie als nicht wesentlich erachtet. Wichtig ist: die Additionalität ist gewährleistet. 6. Spezifische Checkpunkte r 2.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage 6.1.2 6.1.1b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b.: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage 6.1.3 6.1.2 Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. 6.1.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung 6.2.1 Dem Projekt wurden Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen. Hinweis SGS: Im Rahmen des Eidg. Konjunktur- Stabilisierungsprogramms wurde im Jahr 2011 ein Betrag über 1'400'000.- CHF gesprochen, diese haben jedoch keine Auswirkungen auf die Wirkungsaufteilung 6.2.2 Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3.1 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.1a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Trifft nicht Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum 13.04.15 Seite 14 von 16

Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss 5.2.1a Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. 5.2.1c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Frage / Feststellung Die Emissionsverminderung fallen mit 1 293.45 t CO 2 deutlich geringer aus als in der Änderung der Projektbeschreibung vom 06.01.2014 (1800 t CO 2 /a) und auch deutlich geringer wie im Vorjahr 1 638.85 t CO 2 eq. Ohne Berücksichtigung des Absenkpfades, um es mit den Änderungen der Projektbeschreibung vergleichen, würden die Emissionen bei 1408 t CO 2 eq liegen (-22%). Wie erklären Sie diese Differenz? Antwort Projektbetreiber Im Abrechnungsjahr wurden 16.7% weniger Energie geliefert als im Vorjahr. Das ist auf den milden Winter rück führen. Es sind noch 9 Optionen offen. Diese bringen einen weiteren Verbrauch von 500 000 kwh (10%) Diese Anschlüsse erfolgen 2016 mit einem Strasse- und Entwässerungsprojekt. Fazit Verifizierer Die Antwort des Projektbetreibers deckt sich mit den sehr niedrigen HGT im Jahr 2014 verglichen m Durchschnitt und ist somit plausible und nachvollziehbar. CR1 ist geschlossen. Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 3.3.1a 2 -Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Frage / Feststellung Jahr im Titel des Blatts aktualisieren Erstellungsdatum und Version bitte aktualisieren Die Projekt ID ist nicht mehr die der Stiftung Klimarappen. Bitte die neue Projektnummer 10193 ihres selbst durchgeführten Projekts eingeben. Bitte Tet im Punkt 1. Stand des Projekts sowie allfällige Mängel Angaben auf das Jahr 2014 aktualisieren. Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen r Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) enthalten. Bitte ergänzen. Hat sich der Status hinsichtlich der CO 2 -Abgabe geändert? Dies ist im Monitoringbericht in einer weiteren Zeile z.b. unter Punkt 1 aufführen. Antwort Projektbetreiber Alle Punkte sind im Monitoring Bericht 2014 eingeflossen. Fazit Verifizierer Der korrigierte Monitoringbericht liegt vor. CAR wird geschlossen. Seite 15 von 16

CAR 2 Erledigt 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Frage / Feststellung Folgende FAR vom BAFU wurde nicht berücksichtigt und sollte im Monitoringbericht z.b. in den ersten 2 Zeilen ganz oben eingegeben werden. Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK angeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. Antwort Projektbetreiber Ist im Monitoring Bericht 2014 eingeflossen. Fazit Verifizierer Der korrigierte Monitoringbericht liegt vor. CAR wird geschlossen. CAR 3 Erledigt 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 4.2.9 4.2.10a Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. 4.2.12 Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3.3 4.3.6 4.3.7a Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. 4.3.8 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Frage / Feststellung Der Absenkpfad ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf Referenzemissionen anwenden. Bitte Formel entsprechend anpassen im Monitoringplan und im Monitoringbericht. Der Wert P2 ist in Liter (nicht in kwh) angeben Für die Emissions- und Energiewerte (P4 & P5) die entsprechenden Zahlen aus der Vollgsmitteilung einsetzen. Antwort Projektbetreiber Für Pt 1 und 2 sind die Korrekturen erfolgt. Korrigiert sind auch P4 (2.65) und P5 (10). Fazit Verifizierer Der korrigierte Monitoringbericht liegt vor. CAR wird geschlossen. Seite 16 von 16