Die Weiterentwicklung der Finanzaufsicht in Deutschland" Statement Dorothea Schäfer

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Transkript:

Die Weiterentwicklung der Finanzaufsicht in Deutschland" Statement Dorothea Schäfer

Aufbau des Statements Was lernen wir aus der DIW-Studie Evaluierungsuntersuchungen zur Bewertung der Aufsicht der Kreditwirtschaft und Erstellung eines Erfahrungsberichts über die Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsicht? Welche dringende(n) Baustelle(n) ergeben sich aus dem EU- FSAP? Eine weitere dringende Baustelle: Hedgefonds?

Warum Finanzmarktaufsicht? Marktversagen auf dem Finanzmarkt Asymmetrische Information systemisches Risiko (Gefahr von Runs, Gefährdung der prinzipiellen Funktionsfähigkeit der finanziellen Infrastruktur) Besonderheit spezifische gesellschaftliche Zielsetzungen, Regulierung hat hier also eine andere Funktion als beispielsweise auf monopolistischen Märkten.

Grundproblem staatlicher Aufsicht

DIW-Studie zur Evaluierung der Bankenaufsicht Fragenspektrum:... von der Bewertung allgemeiner Erfahrungen mit der Bankenaufsicht über spezielle Erfahrungen bei Aufsichtsgesprächen und Prüfungen gemäß 44 Abs. 1 KWG ( Sonderprüfungen ), die Einschätzung der qualitativen Aufsicht,

DIW-Studie: Fragenspektrum fortg. die Arbeitsweise und Organisation der Bankenaufsicht in Deutschland bis hin zu Fragen nach den Folgen für die Geschäftspraxis der Kreditinstitute. Dabei wurden die Kreditinstitute auch nach möglichen Ansatzpunkten zum Bürokratieabbau befragt. Darüber hinaus wurden sie gebeten, zu eventuell vorhandenen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Konkurrenten Auskunft zu geben.

Zentrale Ergebnisse Zufriedenheit der Kreditinstitute mit der Aufsicht Nur eine Minderheit der Kreditinstitute ist mit der derzeitigen Aufsichtspraxis explizit unzufrieden. Die Hälfte der Kreditinstitute steht der gegenwärtigen Aufsichtspraxis neutral gegenüber. Gut jedes vierte Kreditinstitut gibt an, mit der Aufsichtspraxis zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Besonders zufrieden mit der Aufsichtspraxis sind die privaten Kreditbanken. Mehr als 40 % der Kreditinstitute geben an, dass die Qualität der Bankenaufsicht seit 2002 zugenommen hat. Insgesamt fällt damit das Urteil der Banken und Sparkassen über ihre Aufsicht besser aus als es öffentliche Meinungsäußerungen vermuten ließen.

Bewertung der Aufsichtsstrategie - Kommunikation mit der Aufsicht Sparkassensektor und Kreditgenossenschaften: Verband ist erster Ansprechpartner in aufsichtsrechtlichen Fragen. Jedes vierte bzw. fünfte Kreditinstitut ist nicht in der Lage, ein Urteil über die aufsichtsrechtliche Strategie von BaFin und Deutscher Bundesbank zu fällen. Möglicherweise Hinweis für bestehende Kommunikationsprobleme zwischen der Aufsicht und den beaufsichtigten Instituten. Diejenigen Kreditinstitute indes, die sich ein Urteil zutrauen, erkennen mehrheitlich eine klare Aufsichts- und Prüfungsstrategie.

1 Erfahrungen mit Prüfungen gemäß 44 Abs. 1 KWG Bei den Prüfungsgegenständen dominiert das Thema Kreditengagement (insbes. bei Kreditgenossenschaften). Das Instrument Prüfung wird wie das der Aufsichtsgespräche in zahlreichen Einzelaspekten positiv bewertet. Es werden allerdings ein relativ geringer Nutzen und relativ hohe Kosten konstatiert (alle Bankengruppen). Bei diesem Instrument bestehen offenbar Potentiale für Effizienzgewinne.

1 Erfahrungen mit Aufsichtsgesprächen Die Befragten bewerten Aufsichtsgespräche in zahlreichen inhaltlichen und formalen Aspekten positiv. Allerdings werden der Nutzen als relativ gering, die Kosten dagegen als relativ hoch eingeschätzt; dies gilt insbesondere bei den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken. Vieles deutet darauf hin, dass bei dem Instrument Aufsichtsgespräch auch Potentiale für Effizienzgewinne bestehen könnten.

1 Qualitative Aufsicht als Chance Die Kreditwirtschaft befindet sich derzeit in der Übergangsphase zur qualitativen Aufsicht (Basel II). Etwa drei Viertel der Kreditinstitute sehen in einer künftig stärker qualitativ ausgerichteten Aufsicht eher eine Chance als ein Risiko. Auffallend ist jedoch, dass die Kreditgenossenschaften diesem Schritt skeptischer als die anderen Bankengruppen gegenüberstehen.

1 Arbeitsweise: Aufgabenteilung zwischen Deutscher Bundesbank und BaFin Jedes vierte Kreditinstitut gibt kein Urteil zur Frage ab, ob die Aufgabenteilung zwischen der Deutschen Bundesbank und der BaFin transparent ist. Mehr als die Hälfte der Kreditinstitute traut sich kein Urteil über die Angemessenheit dieser Aufgabenteilung zu. Noch weniger sehen sich in der Lage, die Abstimmung zwischen beiden Organisationen bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen zu beurteilen. Kreditinstitute mit Urteil: mehr als die Hälfte geben an, dass die Aufgabenteilung zwischen der Deutschen Bundesbank und der BaFin für sie nicht transparent sei.

1 DIW-Studie: weitere Ergebnisse zum Fragenspektrum zusammengefasst Arbeitsweise und Organisation - Finanzierungstruktur der BaFin Unterschiede je nach Säule - gemäß Kreditgenossenschaften und Sparkassen hat sich das Prinzip der Umlagefinanzierung der BaFin nicht bewährt. Folgen für die Geschäftspraxis der Kreditinstitute Aufsichtsgespräche in vielen Einzelaspekten positiv bewertet; der Nutzen wird jedoch vielfach als relativ gering eingeschätzt. Prüfungen nach 44 KWG: lediglich 2 von 10 Kreditinstituten haben Einfluss auf die Geschäftspraxis und erhöhen die Risikoaversion. (Mehrheit: ohnehin vorsichtige Risikopolitik ). Ansatzpunkte zum Bürokratieabbau Ansatzpunkte ergeben sich vor allem im Bereich Geldwäschegesetz. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Konkurrenten Quintessenz: nein

1 Quintessenz aus der Untersuchung Die Bankenaufsicht in Deutschland ist vielfach besser als ihr Ruf, ist auf gutem Weg (Entwicklungspfad). Ansatzpunkte für Weiterentwicklung im operationellen Bereich Verbesserung der Transparenz und Klarheit in der Zusammenarbeit mit der Bundesbank Verbesserung in der Signalisierung der Kummunikationsbereitschaft Verbesserung der Kommunikation mit den Instituten im Vorfeld und in der Nachbereitung der Aufsichtsgespräche

1 Ansatzpunkt durch FSAP: Harmonisierung der Europäischen Aufsicht Etabliert: Joint Forum der internationalen Committees zur Regulierung der Finanzmarktaufsicht Basler Ausschuss für Bankenaufsicht IOSCO Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden IAIS Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher Nicht etabliert hingegen: Joint Forum für Europäische Committees

1

FSAP: Harmonisierung der Europäischen Aufsicht Ansatzpunkt: Joint Forum der europäischen Committees? CESR Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden CEBS Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden CEIOPS Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Vorteile: effizientere Beaufsichtigung von international und produktmäßig diversifizierten Finanzkonglomeraten Trägt dem Zusammenwachsen der Finanzdienstleistungssektoren einerseits und der zunehmenden Europäisierung der Aufsichtsgesetzgebung und -praxis besser Rechnung Schafft Basis zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Vermeidung von Doppelaufsicht und Aufsichtswettbewerb auf europäischer Ebene Setzt der Struktur auf internationaler Ebene eine gleichgewichtige auf europäischer Ebene entgegen 1

1 Dauerthema auf der Agenda zur Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsicht: Hedgefonds Zwei Ansätze: Direkte Regulierung (schwer durchsetzbar) Indirekte Regulierung durch Kontrolle der Verflechtungen mit dem Bankensektor Verflechtungen mit dem Bankensektor durch Kreditgewährung von Banken an Hedgefonds Risiken, die aus dem Bankensektor entfernt wurden, können z.b. durch Kauf von Collateralized Debt Obligations so indirekt wieder im Bankensektor landen.

2 Ansatzpunkt: Indirekte Regulierung Theoretisch - Grundlagen vorhanden Basel II und Instrument der risikoorientierten Aufsicht müssten eigentlich genügen, um gefährliche Engagements (zu groß, zu viele) von Banken zu verhindern. Externes oder internes Rating von Kreditengagements bei Hedgefonds Risikogerechte Eigenkapitalunterlegung (Basel II) Große Aufmerksamkeit der Aufsicht Hohe Risiken und/oder hohe Systemrelevanz Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Basel II- Rahmens zu einem wirkungsvollen Instrument zur Kontrolle von Hedgefonds