Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Casa Vida Quelle GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 48 32257 Bünde Bearbeitung: Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch Tel.: (0 52 06) 70 55-40 oder Tel.: (0 52 06) 70 55-0 Fax: (0 52 06) 70 55-99 Mail: info@akus-online.de Web: www.akus-online.de Ort/Datum: Bielefeld, den 27.01.2016 Auftragsnummer: BLP-16 1010 01 Kunden-Nr.: 12 026 (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 29 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 Fax. 0 52 06 / 7055-99 www.akus-online.de info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713
Seite 2 von 29 Inhaltsverzeichnis Kapitel Text Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 3. Geräusch-Emissionen 7 4. Geräusch-Immissionen 25 5. Spitzenpegel 27 6 Qualität der Prognose 28 7. Zusammenfassung 29 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3, Blatt 1: Anlage 3, Blatt 2: Anlage 3, Blatt 3: Anlage 3, Blatt 4: Anlage 4: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Regelbetrieb / Tag / 2.OG Geräusch-Immissionen / Regelbetrieb / Nacht / 2.OG Geräusch-Immissionen / Veranstaltung / Tag / 2.OG Geräusch-Immissionen / Veranstaltung / Nacht / 2.OG Detailergebnisse Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
Seite 3 von 29 1. Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Bielefeld betreibt derzeit das Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort. Die Anlage 1 zeigt in einer Übersicht das Plangebiet. Das bereits weitgehend bebaute Plangebiet soll überwiegend als allgemeines Wohngebiet (WA) und nur im Norden als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Im Westen grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. III/3/25.01 Leibnizstraße der Stadt Bielefeld mit dem Lenkwerk und weiteren das Wohnen nicht wesentlich störende Nutzungen an das Plangebiet. Durch diese Nutzungen werden Geräusch-Immissionen verursacht, die auf das Plangebiet einwirken und im Rahmen des o.g. Bauleitplanverfahrens zu bewerten sind. Das hier vorliegende schalltechnische Gutachten ermittelt und bewertet diese Geräusch-Immissionen entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, Zitat / 2/ in Kapitel 2). Die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der Geräusch-Immissionen gemäß der TA Lärm entspricht dem in der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau (Zitat / 3/ in Kapitel 2) beschriebenen Berechnungs- und Bewertungsverfahren.
Seite 4 von 29 In der TA Lärm werden u.a. folgende Immissionsrichtwerte genannt: Allgemeine Wohngebiete (WA): 55 / 40 db(a) tags / nachts, Mischgebiete (MI): 60 / 45 db(a) tags / nachts. In dem Lenkwerk finden an bis zu 10 Tagen im Jahr Veranstaltungen mit Musik statt, bei denen sich bis zu 800 Besucher gleichzeitig im Lenkwerk aufhalten können. Entsprechend der TA Lärm sind diese Veranstaltungen als seltenes Ereignis einzustufen. Für seltene Ereignisse gilt gemäß der TA Lärm ein Nacht-Richtwert von 55 db(a).
Seite 5 von 29 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) / 2/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom 26.08.1998 zum BImSchG Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN 0939-4729 am 28.08.1998 / 3/ DIN 18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Ausgabe Juli 2002 / 4/ DIN EN 12354-4 "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; Ausgabe April 2001 / 5/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage August 2007
Seite 6 von 29 / 6/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995 / 7/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 8/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) / 9/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff) /10/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 11. Auflage
Seite 7 von 29 3. Geräusch-Emissionen Ausgangsgröße für schalltechnische Berechnungen der gewerblichen Geräusch-Immissionen sind die Schall- Leistungspegel L WA. Bei den Schall-Leistungspegeln handelt es sich um schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall-Leistungspegeln die sogenannten Schall- Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen schalltechnischen Computermodell sogenannten Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Ferner werden die geplanten Betriebsgebäude, Nachbarhäuser etc. berücksichtigt. Mit diesem Computermodell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Nachbarschaft durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Modells in Draufsicht und stellt die Lage der Geräuschquellen dar. Gemäß TA Lärm / 2/ sind die Beurteilungszeiträume tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) zu betrachten. Für den Beurteilungszeitraum Nacht ist die volle Nachtstunde mit den höchsten Beurteilungspegeln, die sogenannte ungünstigste Nachtstunde, maßgeblich. Gemäß TA Lärm ist die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den sogenannten Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag in Höhe von 6 db(a) zu berücksichtigen. Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gelten an Werktagen die Zeiten von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen die Zeiten von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Seite 8 von 29 Die nachfolgenden Angaben zu den Emissionsquellen basieren auf unserem Schalltechnischen Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/3/25.01 Leibnizstraße der Stadt Bielefeld (Az.: BLP-13 1099 01 vom 17.06.2013) sowie auf der Fortschreibung dieses Gutachtens bzgl. des Nachtbetriebes des Lenkwerkes (Az.: GEN-15 1139 01 vom 05.11.2015). Nachfolgend werden die Geräuschquellen mit ihren Schall-Leistungsbeurteilungspegeln benannt. Die Lage der Geräuschquellen ist in Anlage 2 dargestellt. Es werden folgende Bezeichnungen verwendet: Tag: Regelbetrieb tags, Nacht: Regelbetrieb in der ungünstigsten Nachtstunde, Tag-V: Veranstaltungen am Lenkwerk tags, Nacht-V: Veranstaltungen mit Musik in der ungünstigsten Nachtstunde. Regelbetrieb Flächenschallquelle F1: Tag: L WAr = 52,1 db(a)/m 2 Parkplatz Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, keine Nachtnutzung. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Nacht: Anzahl der Stellplätze: n = 15, Anzahl der PKW-Bewegungen (8facher Stellplatzwechsel): n = 240, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 0 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a).
Seite 9 von 29 Flächenschallquelle F2: Tag: L WAr = 60,2 db(a)/m 2 Parkplatz Lenkwerk / Motorradhändler. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Nacht: L WAr = 61,0 db(a)/m 2 Anzahl der PKW-Stellplätze: n = 35; Anzahl der Motorrad-Stellplätze: n = 26; Anzahl der PKW-Bewegungen (8facher Stellplatzwechsel): Tag: n = 560 Anzahl der Motorrad-Bewegungen nur tags (8facher Stellplatzwechsel): Nacht: n = 35, Tag: n = 416, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart - Motorrad: K PA = 3 db(a), Zuschlag für Parkplatzart PKW Nacht: K PA = 3 db(a). Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a). Flächenschallquelle F3: Tag: L WAr = 63,2 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 62,5 db(a)/m 2 Parkplatz Restaurant. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n = 22, Anzahl Stellplatzwechsel: (8facher Stellplatzwechsel): Tag: n = 352, Nacht: n = 22, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 3 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a).
Seite 10 von 29 Flächenschallquelle F4: Tag: L WAr = 58,2 db(a)/m 2 Parkplatz. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Nacht: L WAr = 60,5 db(a)/m 2 Anzahl der Stellplätze: n 30; Anzahl PKW: Tag: n = 480, Nacht: n = 30, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart Nacht-Nutzung durch Besucher Restaurant: Nacht: K PA = 3 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a). Flächenschallquelle F5: Tag: L WAr = 51,2 db(a)/m 2 Nacht: Parkplatz Büros. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 40, Anzahl der PKW-Bewegungen (2facher Stellplatzwechsel): Tag: n = 160, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Flächenschallquelle F6: Tag: L WAr = 50,7 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 52,7 db(a)/m 2 Parkplatz Fachhochschule. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 125, Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 500, Nacht: n = 50, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a).
Seite 11 von 29 Flächenschallquelle F7: Tag: L WAr = 56,9 db(a)/m 2 GE N- Nutzung. Nacht: L WAr = 40,0 db(a)/m 2 Typisierender Schall-Leistungspegel: Tag: L WA = 55 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: (Kontinuierliche Nutzung analog einem 2-Schicht-Betrieb) Nacht: L WA = 40 db(a), K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F8: Tag: L WAr = 55,0 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 40,0 db(a)/m 2 MI- Nutzung. Typisierender Schall-Leistungspegel: Tag: L WA = 55 db(a), Nacht: L WA = 40 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Flächenschallquelle F9: Tag: L WAr = 51,6 db(a)/m 2 Nacht: - Parkplatz. Pegel ermittelt gemäß / 5/ - nur tags. Anzahl der Stellplätze: n 40; Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 160, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a).
Seite 12 von 29 Flächenschallquelle F10: Tag: L WAr = 66,3 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 64,4 db(a)/m 2 Außengastronomie. Anzahl der Tische: n = 25, Einwirkdauer: Tag: t = 100%, Nacht: t = 100%, Schall-Leistungspegel je Tisch: L WA,1h = 74 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F11: Tag: L WAr = 42,9 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 41,0 db(a)/m 2 Abstrahlung über Fassade Multifunktionsraum. Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß: R w,res = 35 db, Einwirkdauer Tag, Nacht: t = 100%, Mittlerer Innenpegel: L i = 80 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Linienschallquelle L1: Tag: L WAr = 69,9 db(a)/m Nacht: LKW-Rangieren Bereich Lenkwerk nur tags. Einwirkdauer: t = 1 Stunde, (davon 10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Schall-Leistungspegel L WA = 99 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a).
Seite 13 von 29 Linienschallquelle L2: Tag: L WAr = 62,6 db(a)/m Nacht: - Zufahrt Parkplatz F9 nur tags: Anzahl der PKW: Tag: n = 160, Schall-Leistungspegel PWK ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der LKW: Tag: n = 10, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1m): L WA,1h = 63 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Linienschallquelle L3: Tag: L WAr = 67,8 db(a)/m Nacht: LKW-Rangieren Bereich Werkstatt nur tags. Anzahl der Vorgänge: n = 10, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel L WA = 99 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Linienschallquelle L4: Tag: L WAr = 64,9 db(a)/m Nacht: L WAr = 64,2 db(a)/m Stellplätze entlang Leibnizstraße. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 44, Anzahl der PKW-Bewegungen (2facher Stellplatzwechsel): Tag: n = 704, Nacht: n = 44, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart bei Nacht-Nutzung durch Lenkwerk: Nacht K PA = 3 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a).
Seite 14 von 29 Linienschallquelle L5: Tag: L WAr = 57,5 db(a)/m Nacht: Zufahrt zu Parkplatz F5. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 160, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Linienschallquelle L6: Tag: L WAr = 65,5 db(a)/m Nacht: L WAr = 64,7 db(a)/m Zufahrt zu den Parkplätzen F3 und F9. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 832, Nacht: n = 52. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a). Linienschallquelle L7: Tag: L WAr = 66,1 db(a)/m Nacht: L WAr = 65,4 db(a)/m Zufahrt zu Parkplatz F2. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Bewegungen: Tag: n = 976, Nacht: n = 61, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0,7 db(a).
Seite 15 von 29 Linienschallquellen L8, L9: Tag: L WAr = 60,8 db(a)/m Nacht: Fensterflächen Werkstatt (F 9 m 2, L = 15 m) nur tags. resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: R W, res = 7 db, Einwirkdauer: t = 8 Stunden, mittlerer Innenpegel: L i = 77 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Linienschallquelle L10: Tag: L WAr = 57,9 db(a)/m Nacht: Fensterflächen Werkstatt (F 9 m 2, L = 29 m) nur tags. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: R W,res = 7 db, Einwirkdauer: t = 8 Stunden, mittlerer Innenpegel: L i = 77 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Linienschallquelle L11: Tag: Nacht: L WAr = 54,5 db(a)/m Besucher auf dem Weg zum Parkplatz F5 nur nachts. Anzahl der sprechenden Personen: Nacht: n = 50, Nacht-V: n = 125, Einwirkdauer je Person: t = 5 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 70 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a).
Seite 16 von 29 Linienschallquelle L12: Tag: L WAr 67,4 db(a)/m Nacht: L WAr = 54,5 db(a)/m Zufahrt. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 1000, Nacht: n = 5, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Punktschallquelle P1: Tag: L WAr = 87,1 db(a) Nacht: Ladegeräusche Restaurant / Veranstaltungen nur tags. mittlere Einwirkdauer: t = 2 h, Schall-Leistungspegel L WA = 95 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Punktschallquellen P2, P4: Tag: L WAr = 83,0 db(a) Nacht: Ladegeräusche Werkstätten etc. nur tags. mittlere Einwirkdauer: t = 1 h, Schall-Leistungspegel L WA = 95 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a).
Seite 17 von 29 Punktschallquelle P3: Tag: L WAr = 80,8 db(a) Nacht: Tor Werkstatt (F 12 m 2 ) nur tags. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 0 db, mittlere Einwirkdauer: t = 8 h, Mittlerer Innenpegel: L I = 77 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Punktschallquellen P5 P8: Tag: L WAr = 60,7 db(a) Nacht: L WAr = 58,8 db(a) Lichtkuppeln (F 6 m 2 ). Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß: R w,res = 25dB, Einwirkdauer Tag, Nacht: t = 100%, Mittlerer Innenpegel: L i = 80 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Veranstaltungen am Lenkwerk tags Flächenschallquelle F6: Tag-V: L WAr = 55,1 db(a)/m 2 Parkplatz Fachhochschule. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 125, Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 1000, (davon 125 in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,4 db(a).
Seite 18 von 29 Flächenschallquelle F7: Tag-V: L WAr = 56,9 db(a)/m 2 GE N- Nutzung. Typisierender Schall-Leistungspegel: Tag: L WA = 55 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: (Kontinuierliche Nutzung analog einem 2-Schicht-Betrieb) K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F8: Tag-V: L WAr = 55,0 db(a)/m 2 MI- Nutzung. Typisierender Schall-Leistungspegel: Tag: L WA = 55 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 0 db(a). Flächenschallquelle F11: Tag-V: L WAr = 64,0 db(a)/m 2 Abstrahlung über Fassade Multifunktionsraum. Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß Veranstaltung: R w,res = 28 db, Einwirkdauer: t = 10 Stunden. Mittlerer Innenpegel: L i = 96 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 2,0 db(a). Flächenschallquelle F12: Tag-V: L WAr = 72,0 db(a) Außengelände bei Veranstaltungen nur tags. Mittlere Einwirkdauer: t = 10 h, Mittlerer Schall-Leistungspegel : L WA = 72 db(a)/m 2, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 2,0 db(a).
Seite 19 von 29 Flächenschallquelle F13: Tag-V: L WAr = 44,0 db(a)/m 2 Abstrahlung über Dach Multifunktionsraum. Bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 50 db, mittlerer Innenpegel Musik-Veranstaltungen: L i = 96 db(a). Mittlere Einwirkdauer: t = 10 h, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 2,0 db(a). Linienschallquelle L4: Tag-V: L WAr = 62,6 db(a)/m Stellplätze entlang Leibnizstraße. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 44, Anzahl der PKW-Bewegungen (4facher Stellplatzwechsel): n = 352, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,4 db(a). Linienschallquelle L12: Tag-V: L WAr 67,4 db(a)/m Zufahrt. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 1000, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a).
Seite 20 von 29 Punktschallquellen P5 P8: Tag-V: L WAr = 84,8 db(a) Lichtkuppeln (F 6 m 2 ). Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß Veranstaltung: R w,res = 15dB, Einwirkdauer Tag-V: t = 10 Stunden, Mittlerer Innenpegel Veranstaltungen: L i = 96 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 2,0 db(a). Veranstaltungen mit Musik in der ungünstigsten Nachtstunde Flächenschallquelle F2: Nacht-V: L WAr = 61,0 db(a)/m 2 Parkplatz Lenkwerk / Motorradhändler. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Stellplätze: n = 35; Anzahl der Motorrad-Stellplätze: n = 26; Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 35, Anzahl der Motorrad-Bewegungen: n = 26, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart - Motorrad: K PA = 3 db(a), Zuschlag für Parkplatzart - PKW : K PA = 3 db(a).
Seite 21 von 29 Flächenschallquelle F3: Nacht-V: L WAr = 62,5 db(a)/m 2 Parkplatz Restaurant. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n = 22, Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 22, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 3 db(a). Flächenschallquelle F4: Nacht-V: L WAr = 60,5 db(a)/m 2 Parkplatz. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n = 30; Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 30, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart : K PA = 3 db(a). Flächenschallquelle F6: Nacht-V: L WAr = 59,7 db(a)/m 2 Parkplatz Fachhochschule. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 125, Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 125, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart bei Veranstaltungen: K PA = 3 db(a).
Seite 22 von 29 Flächenschallquelle F10: Nacht-V: L WAr = 64,4 db(a)/m 2 Außengastronomie. Anzahl der Tische: n = 25, Einwirkdauer: t = 100%, Schall-Leistungspegel je Tisch: L WA,1h = 74 db(a). Flächenschallquelle F11: Nacht-V: L WAr = 68,0 db(a)/m 2 Abstrahlung über Fassade Multifunktionsraum. Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß Veranstaltung: R W,res = 28 db, mittlerer Innenpegel Musik-Veranstaltungen: L i = 100 db(a). Flächenschallquelle F13: Nacht-V: L WAr = 46,0 db(a)/m 2 Abstrahlung über Dach Multifunktionsraum. Bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 50 db, mittlerer Innenpegel Musik-Veranstaltungen: L i = 100 db(a). Linienschallquelle L4: Nacht-V: L WAr = 65,6 db(a)/m Stellplätze entlang Leibnizstraße. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Stellplätze: n 44, Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 44, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 3 db(a).
Seite 23 von 29 Linienschallquelle L6: Nacht-V: L WAr = 64,7 db(a)/m Zufahrt zu den Parkplätzen F3 und F4. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 52. Linienschallquelle L7: Nacht-V: L WAr = 65,4 db(a)/m Zufahrt zu Parkplatz F2. Pegel ermittelt gemäß / 5/. Anzahl der Bewegungen: n = 61. Linienschallquelle L11: Nacht-V: L WAr = 60,5 db(a)/m Besucher auf dem Weg zum Parkplatz F5. Anzahl der sprechenden Personen: n = 250, Einwirkdauer je Person: t = 5 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 70 db(a). Punktschallquellen P5 P8: Nacht-V: L WAr = 88,8 db(a) Lichtkuppeln (F 6 m 2 ). Bei Veranstaltungen sind die Lichtkuppeln geschlossen. Bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 15 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel Veranstaltungen: L i = 100 db(a).
Seite 24 von 29 Punktschallquelle P9: Nacht-V: L WAr = 91,1 db(a) Besucher vor dem Eingang. Einwirkdauer: t = 100%, 50 Personen (gehobene Sprechweise) mit Schall-Leistungspegel: L WA = 70 db(a), 25 Personen (sehr laute Sprechweise) mit Schall-Leistungspegel: L WA = 75 db(a). Punktschallquelle P10: Nacht-V: L WAr = 102,0 db(a) Abstrahlung von Innenpegeln über Eingangstür (F = 4 m 2 ). Einwirkdauer: t = 100%, resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß: R W,res = 0 db, mittlerer Innenpegel: L i = 100 db(a).
Seite 25 von 29 4. Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Reflexionen, Topographie, Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Die Berechnungsergebnisse sind graphisch für das am höchsten belastete Geschoss (2. OG) in der Anlage 3 dargestellt. Für den in der Anlage 2 gekennzeichneten potenziellen Immissionsort I1 sind die Berechnungsergebnisse im Detail in der Anlage 4 aufgeführt. Regelbetrieb Tags (Anlage 3, Blatt 1) erreichen die Beurteilungspegel auf den überbaubaren Flächen Werte 55 db(a). Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (55 / 60 db(a) WA / MI) werden somit eingehalten. Nachts (Anlage 3, Blatt 2) wird in dem geplanten MI der Immissionsrichtwert in Höhe von 45 db(a) eingehalten. An den im WA vorhandenen Wohnhäusern wird der entsprechende WA-Richtwert (40 db(a)) eingehalten. Auf der bisher unbebauten Fläche wird der WA-Richtwert nachts überwiegend eingehalten und nur in einem Teilbereich mit Pegeln bis zu 43 db(a) überschritten. Der MI-Nacht-Richtwert wird dort eingehalten.
Seite 26 von 29 Veranstaltungen tags (Anlage 3, Blatt 3) Bei den hier untersuchten Tagesveranstaltungen werden die Immissionsrichtwerte in dem geplanten MI sowie an den vorhandenen Wohnhäusern eingehalten. Auf der bisher unbebauten Fläche wird der WA-Tagesrichtwert ebenfalls überwiegend eingehalten und nur in einem Teilbereich überschritten. Dort werden bis zu 57 db(a) erreicht, der MI-Tages- Richtwert wird dort somit eingehalten werden. Veranstaltungen nachts (Anlage 3, Blatt 4) Wie in Kapitel 3 beschrieben, finden die hier untersuchten Veranstaltungen an maximal 10 Tagen im Jahr statt und sind daher gemäß TA Lärm als seltenes Ereignis einzustufen. Für seltene Ereignisse wird in der TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 55 db(a) nachts genannt. Dieser Immissionsrichtwert wird im gesamten Plangebiet eingehalten.
Seite 27 von 29 5. Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß TA Lärm / 2/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 db(a) sowie als Nacht-Richtwert plus 20 db(a) und betragen somit für WA: MI: L max, zul = 85/60 db(a) tags/nachts, L max, zul = 90/65 db(a) tags/nachts. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind auf den Parkplätzen, durch LKW und im Bereich der Waren- Anlieferung zu erwarten: Parkplätze: L WA, max = 97,5 db(a) für Türenschlagen tags und nachts, Be-/Entladen: L WA, max = 120 db(a) nur tags, LKW: L WA, max = 106 db(a) durch Druckluftentlastung der LKW-Bremsanlagen nur tags. Die zulässigen Spitzenpegel werden bei freier Schallausbreitung in folgenden Entfernungen eingehalten: Tag Nacht MI / WA MI / WA Parkplätze: X 1 / 2 m X 17 / 30 m LKW-Fahrwege: X 3 / 5 m Waren-Anlieferung: X 13 / 22 m Die vorstehend genannten Mindestabstände zur Einhaltung der zulässigen Spitzenpegel werden tags und nachts eingehalten, so dass sich die Spitzenpegelsituation als unkritisch darstellt.
Seite 28 von 29 6. Qualität der Prognose Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst konservativ gewählt. Die Emissionsdaten entstammen Studien der Landesumweltämter NRW und Bayern. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung messtechnisch erfassten Pegel. Diese sogenannte Prognosesicherheit wird bei der Bewertung der Berechnungsergebnisse, d.h. bei dem Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten, nicht berücksichtigt.
Seite 29 von 29 7. Zusammenfassung Die Stadt Bielefeld betreibt derzeit das Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.012 Bebauung am Hakenort. Das Plangebiet soll überwiegend als allgemeines Wohngebiet (WA) und nur im Norden als Mischgebiet festgesetzt werden. Im Westen grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. III/3/25.01 Leibnizstraße der Stadt Bielefeld mit dem Lenkwerk und weiteren gewerblichen Nutzungen an das Plangebiet. Durch diese Nutzungen werden Geräusch- Immissionen verursacht, die auf das Plangebiet einwirken und im Rahmen des o.g. Bauleitplanverfahrens zu bewerten sind. Diesbezüglich durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen zeigen, dass an den im Plangebiet vorhandenen Wohnhäusern die Immissionsrichtwerte tags und nachts eingehalten werden. Auf einer bisher unbebauten Fläche im Plangebiet werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete tags im Regelbetrieb und nachts bei Veranstaltungen eingehalten. Im Regelbetrieb nachts sowie bei Tagesveranstaltungen im Lenkwerk wird der WA-Richtwert z.t. überschritten, der MI-Richtwert wird aber eingehalten. Die Stadt Bielefeld stuft im Rahmen ihres Abwägungsprozesses zu diesem Bauleitplanverfahren diese unbebaute Fläche als ein bzgl. des Gewerbelärms vorbelastetes Wohngebiet ein, in dem tags MI-typische Beurteilungspegel von bis zu 60 db(a) und nachts MI-typische Beurteilungspegel von bis zu 45 db(a) auftreten können. Diese bisher unbebaute Fläche soll daher im Bebauungsplan bei gleichzeitiger rechtlicher Sicherung der WA untypischen Geräuschbelastung - entsprechend gekennzeichnet werden. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)
Anlage 1 BLP-16 1010 01 Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2016 http.:www.geobasis.nrw.de Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort Übersicht 27.01.2016 Maßstab ca. 1 : 5.000
Anlage 2 BLP-16 1010 01 Brehmstraße 27.01.2016 Maßstab ca. 1 : 1.500 Eckernkamp L4 Am Stadtholz Bahnlinie Bielefeld - Lage Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort Lageplan MI WA WA Hakenort WA WA Leibnizstraße F1 F2 F3 F7 L5 B A L8 C D E ZAB F11 P6 F12 P9 P1 P10 F13 P7 P8 F F10 F4 P2 F9 F5 F8 Fachhochschule L2 Fachhochschule F6 I1 = überbaubare Fläche L12 L7 L6 L11 L1 L10 L9 L3 P5 P3 P4
Anlage 3, Blatt 1 BLP-16 1010 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 7.5 15 30 60 90 Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 ''Bebauung am Hakenort'' Geräusch-Immissionen Regelbetrieb / Tag / 2.OG 27.01.2016 M 1:1500
Anlage 3, Blatt 2 BLP-16 1010 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 7.5 15 30 60 90 Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 ''Bebauung am Hakenort'' Geräusch-Immissionen Regelbetrieb / Nacht / 2.OG 27.01.2016 M 1:1500
Anlage 3, Blatt 3 BLP-16 1010 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 7.5 15 30 60 90 Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 ''Bebauung am Hakenort'' Geräusch-Immissionen Veranstaltungen / Tag / 2.OG 27.01.2016 M 1:1500
Anlage 3, Blatt 4 BLP-16 1010 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 7.5 15 30 60 90 Bielefeld / Bauleitplanverfahren Nr. III/3/25.02 ''Bebauung am Hakenort'' Geräusch-Immissionen Veranstaltungen / Nacht / 2.OG 27.01.2016 M 1:1500