Sehr geehrte/r Frau/Herr Bestgen und Blechtrottel(Ihr PC),

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Transkript:

Forderung nach Aufhebung aller juristischen Maßnahmen wegen erwiesener Tatsachen und dem Fehlen der rechtlichen Grundlagen! Freier Volksstaat Württemberg Werner Peters Postfach 1148 -- 70797 Kornwestheim An Frau/Herr Bestgen und Blechtrottel GEZ Köln 50656 Köln Werner Peters Postfach 1148 70797 Kornwestheim offizieller Rechtbeistand des ECHR Strasbourg Deutsches Reich Az: 5881/05 Telefon: +49 715 480 228 6 Fax: 01805-482 - 015-1550 Handy: 01706513972 Internet: http://www.wemepes.se http://www.wemepes.info http://www.wemepes.com Datum: Freitag, 27. Juni 2008 Ihr Az: Ihr Schreiben v. 25.6.08 für alle GEZ - Gebühren Mein Az: 270608-3 email: wemepes@web.de wpeters-email@web.de Sehr geehrte/r Frau/Herr Bestgen und Blechtrottel(Ihr PC), wie ich aus Ihrem Schreiben ersehen kann, haben Sie keinerlei Ahnung von der wirklichen Geschichte und Politik in Deutschland, sonst würden Sie nicht solchen Unsinn schreiben! Lesen Sie die u.a. 10 Punkte und widerlegen Sie nur einen, und wir sind wieder im Geschäft! Zwangsabgaben gibt es in Deutschland nicht! Wo bleibt Ihr Vertrag mit meinen Mandanten, von diesen im Original unterschrieben? Wo bleibt der von Ihnen offerierte Rundfunkstaatsvertrag? Das von Ihnen zugesandte Schreiben ist ein Werbeschrift und nicht der Rundfunkstaatsvertrag! PS: Wie kann Deutschland am 3.10.1990 wiedervereinigt sein, wenn die Regierungen der BRD und der DDR bereits am 17.7.1990 nicht mehr handlungsfähig waren und der Art. 23 GG für die sog. BRD aufgehoben wurde (siehe BGBL. 1990 II S. 885ff!)? Das müssen Sie mir erst einmal juristisch widerlegen! Woher leiten Sie sie denn die Souveränität der sog. BRD auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ab? Weisen Sie das juristisch bitte nach! Sie schreiben doch: ist die Bundesrepublik alleiniger staatlicher Souverän auf ihrem Territorium Seit wann hatte die sog. BRD ein eigenes Territorium? Woher? Laut Ihrem BGH besteht das Deutsche Reich immer noch fort und besitzt Rechtstaatlichkeit! Wo ist denn dann das Land des Deutschen Reiches geblieben? Wo sind die Bürger hin? Welche Bürger hat jetzt die sog. BRD? Wo leben die? Laut schriftlichen Aussagen der Landratsämter gibt es die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht! Welche Staatsbürgerschaft haben denn dann Sie? Ihre Kenntnisse sind schon sehr verwunderlich. Welche Schule haben Sie denn besucht? Offensichtlich haben Sie in Geschichte und Sozialkunde nicht aufgepasst, gefehlt oder man hat Sie, wie alle, belogen! 1

Ich mache Ihnen ein Angebot: Sollten Sie mir auch nur 1 Punkt der u.a. 10 Punkte juristisch widerlegen, zahle ich ab sofort freiwillig wieder GEZ - Gebühren. Aber bis dahin zahlen weder ich noch meine Mandanten! Wohlgemerkt: Wir sind allesamt zahlungswillig und auch zahlungfähig. Liefern Sie endlich Daten und Fakten und keine Lügenmärchen, Floskeln und erfundene Paragrafen und Gesetze, die es nie gegeben hat! Weisen Sie mir alles juristisch und einwandfrei nach. Das sollten Ihre Juristen, sofern diese einigermaßen studiert sind, auch hinbekommen, oder? Sollten Sie binnen 21 Tage nicht rechtliche begründet antworten, gehe ich davon aus, dass ich im Recht bin und alle meine Mandanten bzw. alle Bürger brauchen zukünftig keine GEZ -Gebühren mehr zu entrichten. Der Zeitpunkt wäre der 19. Juli 2008 Ohnehin sind alle Bürger von der Zahlung dieser Zwangsgebühren befreit, da diese willkürlich und nicht rechtens sind. Denken Sie daran: Alle Schreiben und Rechnungen sind im Original zu unterschrieben, ansonsten haben diese keine rechtliche Gültigkeit, lieber Blechtrottel.. V e r t e i l e r: Department of Justice /USA; ECHR - Strasbourg CEDEX; Strafgerichtshof Den Haag; Alliierten Rat für Gesamtdeutschland Berlin; Staatsgerichtshof Deutsches Reich Leipzig; 10 Punkte Folgende Punkte gilt es vor jeder Verhandlung erst zu klären und ich fordere im Namen meines/r Mandanten/in folgende Feststellungen: Punkt 1: Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß 1 RuStAG Beweis: RGBL. 583 vom 22.7.1913 sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern: Punkt 2: Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig Beweis: Das sog. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BverfGE 2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1, 351(362ff, 367)) sein 2

Punkt 3: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche Rechtgrundlage, da die sog. BRD mindestens seit dem 17.7.1990 recht- und handlungsunfähig geworden sind. Beweis: Internetpräsenz http://www.wemepes.se und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. BRD am 17.7.1990 i.v.m. BGBl. 1990 II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v. 1.7.1948 Nr.!, II, III i.v.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1: Punkt 4: Die sog. BRD beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem 29.9.1990 als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche Grundlage für Ihr Handeln mehr! sein Punkt 5: Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem 29.9.1990 angeblich in Kraft getreten sein soll (15.3.1991). Beweis: 2+4 Vertrag vom 12.9.1990 BGBl. 1990 II S. 1318ff) sein Punkt 6: Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 lag ebenfalls hinter dem 29.9.1990 und ist somit ebenfall rechtunwirksam, denn man kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der Geltungsbereich aufgehoben worden ist. Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein Punkt 7: Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO) Beweis: Beiblatt Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein Punkt 8: Die sog. BRD ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und das sog. Grundgesetz für die sog. BRD ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den Alliierten verlangt, statt gefunden hat. Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai 1949 Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein Punkt 9: Das sog. Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft ignoriert alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Regeln gemäß dem Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen dieses. Beweis: Menschenrechte des EUGH Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein Punkt 10: Gleichzeitig missachtet dieses Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft die Tatsache und Fakten des Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte Art. 11 vom 19.Dezember 1966. Beweis: IP 66 vom 19.Dezember 1966 Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. 3

ICHR International Centre of Human Rights-WorldFoundation of Human Rights Internationales Zentrum für Menschenrechte-WeltStiftung FÜR Menschenrechte Att. Law: Lopez, Lopez&Associates, P.O.BOX 0832-0610, World Trade Center, PANAMA, Republik of PANAMA Register Number 23,055 (14.09.2007), Register Card 25712 und Dokument No. 1209333 (20.09.2007) of PANAMA STADE, 10.01.2008 Rechtsnormschutzstelle Herrn Werner PETERS Postfach 1148 D-70797 KORNWESTHEIM Die Stiftung Internationales Zentrum für Menschenrechte mit folgenden Aufgaben Förderung und Weiterentwicklung des Frieden und der Freiheit zwischen Völkern und Bevölkerung Schutz, Förderung und Weiterentwicklung der systembedingten recht(s)staatlichen Staatssysteme internationaler Schutz, Förderung und Weiterentwicklung der völkerrechtlich anerkannten Menschenrechte weltweite Gründung und Förderung von kontinentalen Menschenrechtszentren internationale Gründung und Förderung von nationalen NGO-Kommissionen für die Wirksamkeit der Behörden Erfassung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen von Völkerstraftaten, Regierungskriminalität, Justizverbrechen, Amtsmissbrauch und Korruption Verbraucherschutz für Menschenrechte nach dem Unterlassungsklagegesetz Opferhilfe und Opferrehabilitation von Straftaten Öffentlichkeitsarbeit für Frieden, Freiheit und Menschenrechte erkennt offiziell die gemeinnützigen und schutzwürdigen Leistungen für Menschenrechte des Herrn Werner PETERS, Rechtsnormschutzstelle in D-70806 KORNWESTHEIM als vertretungsberechtigter RECHTBEISTAND vor den europäischen Gerichten / Behörden (ECHR, CURIA, ICC, Europarat, europäisches Parlament und europäische Kommission) einstimmig durch Beschluss des Stiftungsrats im Netzwerks-Menschenrecht an. Stiftungsrat, D-21682 STADE SÜRMELI, M. - Selim Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger, Hochkommissar für Menschenrechte Friedenspreisträger des human-rights.awards 2007-2008 4

Präsidium des ZEB - Zentralrats Europäischer Bürger Registereintrag: Deutscher Bundestag WD 3 3231 2/548.05 Amtsgericht Tostedt 81 VR 100573 Gemeinnützigkeit FA-STD 43/270/28907 Bielfeldtweg 26, D-21682 STADE Tel. 0049-4141-670-123/122/121, Menschenrechte@zeb-org.de gez.: Ralf Keser gez.: Neuhaus Heike gez.: Dr. Lutz W. Oyda gez.: Frank Teege Hinweis: Schutz und Förderung der Kommissare für Menschenrechte NGO s Aktionsplan 2005 (Warschau) des Europarats Ständige Vertreter der Außenminister, CM Dokumente (2005)80 final 17. Mai 2005 Konferenz vom 13./14.10.2006 Herausforderungen und Schwierigkeiten beim Schutz der Menschenrechte Maßnahmen des Europarats zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern Schutz von Menschenrechtsverteidigern- Leitlinien der Europäischen Union- Annex doc 10111/06 Le Conseil a adopté, en juin 2004, des orientations de l'ue concernant les défenseurs des droits de l'homme (doc. 10056/1/04) en vue d'améliorer l'action que l'union européenne mène de longue date pour protéger et soutenir les défenseurs des droits de l'homme. Leitsatz: EU sollte darauf achten, dass die von ihr an Verteidiger der Menschenrechte gerichtete Hilfe dessen Spezialbedürfnisse sowie den persönlichen Schutz berücksichtigt. Jede Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen! GARANTIR LA PROTECTION - ORIENTATIONS DE L'UNION EUROPÉENNE CONCERNANT LES DÉFENSEURS DES DROITS DE L'HOMME 5