Merkblatt: Soziale Mindestanforderungen in der öffentlichen Beschaffung von Textilien/Bekleidung INHALT Einleitung... 1 Teil 1: Beschaffung über Einladungsverfahren und öffentliche Ausschreibung... 2 Teil 2: Hilfsmittel... 3 Hilfsmittel 1: Textvorschlag für die Ausschreibungsunterlagen... 3 Hilfsmittel 2: Selbstdeklaration und externer Nachweis zur Erfüllung von sozialer Mindeststandards... 5 Hilfsmittel 3: Offenlegung der Lieferkette... 6 Hilfsmittel 4: Nachhaltigkeitsstandards im Bekleidungs-/Textilbereich... 7 Dieses Merkblatt informiert darüber, wie soziale Mindestanforderungen (insbesondere ILO- Kernarbeitsnormen) im Einladungsverfahren und der öffentlichen Ausschreibung von Lieferaufträgen durch Gemeinden und Kantone berücksichtigt werden können. Dieses Merkblatt wurde vom Kompass Nachhaltigkeit entwickelt. Wir danken den Kantonen Genf und Vadt, die bei der Erstellung des Merkblatts mitgewirkt haben, sowie der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur für die konstruktiven Rückmeldungen.
1 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Einleitung Dieses Merkblatt richtet sich an Verwaltungsangestellte, die Textilien für mehr als CHF 100.000 beschaffen. Es präsentiert Vorschläge, wie soziale Mindestanforderungen im Einladungsverfahren bzw. in der öffentlichen Ausschreibung (Teil 1) einbezogen werden können. Es liefert konkrete Hilfsmittel (Teil 2), die als Textvorlage und Entscheidungsstütze dienen. Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen in der Produktion von Textilien/Bekleidung Die Produktion von Bekleidung umfasst drei zentrale Produktionsschritte, die in der Regel an unterschiedlichen Orten/in unterschiedlichen Fabriken stattfinden: 1. Herstellung Rohstoffe (Natur- oder Chemiefasern) 2. Herstellung Textilien (spinnen, weben, färben, veredeln,...) 3. Konfektion (schneiden, nähen, verpacken) Diese drei Produktionsschritte erfolgen grösstenteils im Ausland. In vielen Produktionsländern der Bekleidungs- /Textilindustrie besteht ein hohes Risiko, dass eine oder mehrere der acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen, siehe Hilfsmittel 1) verletzt werden. Einbezug von Sozialkriterien im Vergabeverfahren von Kantonen und Gemeinden Laut Interkantonaler Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) werden für Kantone und Gemeinden vier Verfahrensarten unterschieden (Art. 12 IVöB): Die freihändige Vergabe, das Einladungsverfahren, das selektive Verfahren und das offene Verfahren. 1 Bei allen vier Verfahrensarten kann von den Anbietern bei einer Leistungserbringung im Ausland verlangt werden, dass diese Massnahmen treffen, um die ILO-Kernarbeitsnormen umzusetzen. Bitte beachten Sie hierzu Ihre kantonale Vergaberechtsgrundlage 2 sowie entsprechende kommunale Richtlinien. Textillieferungen < CHF 100.000 Freihändige Beschaffung (Art. 12 Abs. 1 lit. c IVöB) Textillieferungen < CHF 250 000 Einladungsverfahren (Art. 12 Abs. 1 lit. b bis IVöB) Textillieferungen CHF 250 000 öffentliche Ausschreibung Selektives Verfahren oder offenes Verfahren (Art. 12 Abs. 1 lit. a bzw. lit. b IVöB) Direkte Vergabe des Auftrags ohne Ausschreibung und ohne formelle Zuschlagsverfügung an einen ausgewählten Lieferanten. Merkblatt freihändige Beschaffung Direkte Einladung mehrer Anbieter (wenn möglich mindestens drei) Keine öffentliche Ausschreibung Teil 1: EINLADUNGSVERFAHREN (Seite 3) Öffentliche Ausschreibung über SIMAP.ch Bei Leistungen CHF 350'000 Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) anwendbar Teil 1: Beschaffung über ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN (Seite 3) 1 Schwellenwerte finden sich im Anhang 2 der IVöB, aktualisiert unter http://www.bpuk.ch/konkordate/ivoeb.aspx. Beachten Sie, dass kantonal/kommunal festgelegte Schwellenwerte z.t. tiefer liegen. 2 Siehe hierzu die Übersicht über die kantonalen Vergaberechtsgrundlagen auf http://www.bbl.admin.ch/bkb/02532/02538/?lang=de.
2 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Teil 1: Beschaffung über EINLADUNGSVERFAHREN & ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN Die untenstehende Übersicht zeigt Ihnen, wann Sie welches Hilfsmittel (H) zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Vergabeverfahren benutzen können. Es wird empfohlen, die Anforderungen und Nachweise bezüglich der Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als zwingende Teilnahmebedingungen im Verfahren zu integrieren. 3 Grundsätzlich sollten Massnahmen zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen für sämtliche Produktionsschritte (Rohstoffherstellung, Textilproduktion und Konfektion) gefordert werden. Da dies aber momentan nur von sehr wenigen Anbietern gewährleistet wird, wird eine zweistufige Vorgehensweise vorgeschlagen: Als zwingende Teilnahmebedingung wird ein Nachweis für die Umsetzungsbemühungen der ILO-Kernarbeitsnormen in der Konfektion verlangt (siehe 1a). Weitere Massnahmen für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der gesamten Produktionskette werden über die Zuschlagskriterien honoriert (1b) 4. Wichtig: H2 ist zwingend vom Anbieter auszufüllen (da zwingende Teilnahmebedingung). H3 ist nicht zwingend vom Anbieter auszufüllen, ermöglicht den Anbietern jedoch eine bessere Bewertung bei den Zuschlagskriterien. 1. Definition und Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen a. Zwingende Teilnahmebedingungen: Umsetzung der ILO Kernarbeitsnormen in der Konfektion (H1.a) mit Nachweis (H2) b. Zuschlagskriterien: Umsetzung der ILO Kernarbeitsnormen in der gesamten Lieferkette mit Nachweisen und Glaubwürdigkeit der Nachweise (H1.b und H3) Veröffentlichung H1, H2 und H3 2. Prüfung Offerte a. Überprüfung zwingende Teilnahmebedingungen: Wird der verlangte Nachweis erbracht? b. Punktevergabe gemäss Zuschlagskriterien: Welche weitergehenden Massnahmen verfolgt der Anbieter zur Umsetzung der ILO Kernarbeitsnormen in der gesamten Lieferkette? Prüfung H2 Prüfung Zuschlagskriterien aus H1 anhand H3&H4 3. Zuschlag und Vertrag 3 Gewisse kantonale/kommunale Vergaberechtsgrundlagen sehen vor, dass soziale Mindestkriterien unter den Eignungskriterien berücksichtigt werden können. Generell birgt jedoch die Berücksichtigung unter den zwingenden Teilnahmebedingungen weniger rechtliche Risiken für die Vergabestelle. 4 Der Einbezug von sozialen Mindestkriterien wird hier nach Beratung mit einem Verwaltungsjuristen ausserdem unter den Zuschlagskriterien empfohlen. Es gibt diesbezüglich jedoch keine eindeutige Rechtsprechung und Lehrmeinung.
3 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Teil 2: Hilfsmittel Hilfsmittel 1: Textvorschlag für die Ausschreibungsunterlagen a. Zwingende Teilnahmebedingungen Folgender Textvorschlag kann direkt in die zwingenden Teilnahmebedingungen übernommen werden: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau (Art. 11 lit. e IVöB, kantonale Bestimmung der entsprechenden Vergaberechtsgrundlage) gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter die Einhaltung der nationalen Gesetzesbestimmung zu gewährleisten. Mindestens muss er aber Massnahmen treffen, um die folgenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen: Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten des Anbieters (wichtige Dritte 5 ) in der Konfektion Massnahmen treffen, um oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften umzusetzen. Insbesondere hat der Anbieter im Angebot darzulegen, wo die Konfektion stattfindet und welcher Standard für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen verwendet wird Als Nachweis für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Konfektion werden folgende Standards (oder gleichwertige) akzeptiert: Fair Wear Foundation (FWF), Fair Labor Association (FLA), Business Social Compliance Initiative (BSCI), Global Organic Textile Standard (GOTS), Internationaler Textilverband (IVN Best), SA 8000. Zertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Als gleichwertige Nachweise gelten langfristig angelegte Massnahmen des Anbieters zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen, die regelmässig durch unabhängige Dritte überprüft werden. Einmalige Audits gelten nicht als gleichwertig. Anbieter, bei denen die Konfektion in einem Niedrigrisikoland 6 stattfindet, müssen nachweisen, dass sie die lokalen Arbeitsgesetze einhalten (z.b. Bestätigung einer Arbeitsrechtsinspektion) b. Zuschlagskriterien Beim Zuschlag werden weitergehende Massnahmen, die zum Ziel haben, die ILO-Kernarbeitsnormen in der gesamten Lieferkette abzudecken, berücksichtigt. Ausserdem werden für Standards, die mindestens fünf Aspekte der Glaubwürdigkeit erfüllen, zusätzliche Punkte erteilt. 5 Die Auftraggeberin soll sich bei der Kontrolle der Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen auf diejenigen Unterlieferanten und Subunternehmer konzentrieren, die sie als "wichtig" einstuft. "Wichtig" ist ein Unterlieferant bzw. Subunternehmer dann, wenn er einen wesentlichen Teil des Auftrags erfüllt. Wichtige Unterlieferanten und Subunternehmer können ferner solche sein, die nach Einschätzung der Auftraggeberin in einem besonders risikoanfälligen Bereich tätig sind. Die Auftraggeberin umschreibt diese wichtigen Unterlieferanten bzw. Subunternehmer in den Ausschreibungsunterlagen und fordert die Anbieter auf, zu diesen in ihrem Angebot nähere Angaben zu machen. 6 Als Niedrigrisikoländer gelten: Australien, Österreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Deutschland, Island, Irland, Luxembourg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Schweiz.
4 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Aspekte der Glaubwürdigkeit sind: A. Multi-Stakeholder Governance: Relevante Anspruchsgruppen steuern gemeinsam den Standard sowie Regeln werden gemeinsam definiert. Zu den relevanten Anspruchsgruppen zählen mindestens Vertreter der Produzenten und der Industrie. B. Transparenz: Der Standard ist transparent über zentrale Aspekte (u.a. Finanzen, Regeln, Mitsprachemöglichkeiten etc.) C. Reporting: Der Standard erstellt in regelmässigen Abständen Fortschrittberichte über die Umsetzung der sozialen Kriterien auf Ebene der zertifizierten Fabrik oder der Mitgliedsfirma (also des Anbieters) oder bietet eine Datenbank mit zertifizierten Anbietern. D. Beschwerden: Der Standard hat einen umfassenden, transparenten und lokal verankerten Beschwerdemechanismus. Dieser ermöglicht es den ArbeiterInnen direkt, Verstösse gegen ILO- Kernarbeitsnormen zu melden. Über Verstösse und die Auflösung der Probleme wird berichtet. E. Auditmethode: Es existieren umfangreiche Richtlinien für die Durchführung von Audits, die auch transparent gemacht werden. F. Holistischer Ansatz: Der Standard auditiert nicht nur beim Produzenten die Umsetzung des Standards, sondern setzt holistisch auch auf der Ebene des Einkäufers an. Folgender Vorschlag muss am Punktebewertungssystem des Kantons/der Gemeinde angepasst werden. ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion 1 Punkt: Anbieter macht alle Textil-Produzenten über die Offenlegung der Lieferkette transparent 1 Punkt: Anbieter erbringt als Nachweis für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion GOTS, IVN Best oder SA8000 (oder gleichwertig 7 ) bzw. einen Beleg, dass die Arbeitsgesetze bei der Produktion in einem Niedrigrisikoland eingehalten werden 1 Punkt: Der entsprechende Standard erfüllt fünf oder mehr Aspekte der Glaubwürdigkeit ILO-Kernarbeitsnormen in der Rohstoffproduktion 1 Punkt: Anbieter macht alle Rohstoff-Produzenten über die Offenlegung der Lieferkette transparent 1 Punkt: Anbieter erbringt als Nachweis für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Rohstoffproduktion Fairtrade oder SA8000 (oder gleichwertig 7 ) bzw. einen Beleg, dass die Arbeitsgesetze bei der Produktion in einem Niedrigrisikoland eingehalten werden 1 Punkt: Der entsprechende Standard erfüllt fünf oder mehr Aspekte der Glaubwürdigkeit Summe der Punkte 7 Als gleichwertige Nachweise gelten Prozesse, in denen sich der Anbieter langfristig zu Massnahmen zur Umsetzung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet, die regelmässig durch unabhängige Dritte überprüft werden. Einmalige Audits gelten nicht als gleichwertig.
5 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Hilfsmittel 2 : Selbstdeklaration und externer Nachweis für Umsetzung sozialer Mindeststandards Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau (Art. 11 lit. e IVöB, kantonale Bestimmung der entsprechenden Vergaberechtsgrundlage) gewährleisten. Der Anbieter bestätigt, dass sie für Leistungen im Ausland die nationalen Gesetzesbestimmungen einhält, zumindest aber Massnahmen trifft, um die nachfolgend aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen: Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). Der Anbieter erklärt hiermit, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten (wichtige Dritte) 8 Massnahmen treffen, um die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften in der Konfektion umzusetzen. Die Konfektion des Produktes findet in folgendem Land statt: Der Anbieter kann als Nachweis zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Konfektion folgenden Standard/die folgenden Standards vorweisen (Kopie der Nachweise beilegen): o o o o o Der Anbieter ist Mitglied in einer der folgenden Standardorganisationen: Business Social Compliance Initiative (BSCI), Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) Produkt ist zertifiziert nach: GOTS, IVN Best Die Fabriken, in der das Produkt konfektioniert wird, sind zertifiziert nach SA 8000. Das Zertifikat ist nicht älter als 2 Jahre. Gleichwertiger Nachweis: Die Konfektion findet in einem Niedrigrisikoland 9 statt und die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze wird mit folgendem Nachweis erbracht: Mit dieser Unterschrift erklärt der Anbieter die Gültigkeit der Angaben in dieser Selbstdeklaration. Ort und Datum: Rechtsgültige Unterschrift: 8 Die Auftraggeberin soll sich bei der Kontrolle der Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen auf diejenigen Unterlieferanten und Subunternehmer konzentrieren, die sie als "wichtig" einstuft. "Wichtig" ist ein Unterlieferant bzw. Subunternehmer dann, wenn er einen wesentlichen Teil des Auftrags erfüllt. Wichtige Unterlieferanten und Subunternehmer können ferner solche sein, die nach Einschätzung der Auftraggeberin in einem besonders risikoanfälligen Bereich tätig sind. Die Auftraggeberin umschreibt diese wichtigen Unterlieferanten bzw. Subunternehmer in den Ausschreibungsunterlagen und fordert die Anbieter auf, zu diesen in ihrem Angebot nähere Angaben zu machen. 9 Als Niedrigrisikoländer gelten: Australien, Österreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Deutschland, Island, Irland, Luxembourg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Schweiz.
6 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Hilfsmittel 3: Offenlegung der Lieferkette Der Anbieter muss von Verfahrensbeginn an Angaben über den Konfektionsort des angebotenen Kleidungsstücks machen (Hilfsmittel 2). Um zusätzliche Punkte für den Zuschlag zu erhalten, kann der Anbieter in Tabelle 1 (auch als XLS Sheet) die wichtigsten Produzenten in allen Produktionsschritten listen und entsprechende Nachweise über die Bemühungen zur Umsetzung der ILO-Kernübereinkommen angeben. Tabelle1: Liste mit den Produzenten und Nachweisen Wichtigste Produktionsschritte Land Nachweise zur Umsetzung der ILO Kernabkommen Textilproduktion: Spinnerei Textilproduktion: Weberei/Strickerei Textilproduktion: Veredelung Textilproduktion: Färben Rohstoffproduktion: (z.b. Baumwolle) Vom Anbieter kann jederzeit verlangt werden, eine Kopie des erwähnten Nachweises vorzuweisen.
7 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Hilfsmittel 4: Nachhaltigkeitsstandards im Bekleidungs-/Textilbereich Wo in der Produktionskette verlangen zentrale Nachhaltigkeitsstandards für Bekleidung / Textilien die Umsetzung von ILO-Kernarbeitsnormen ( ) und wo kontrollieren sie diese unabhängig ( )? Wie glaubwürdig ist ein Standard? Sind Aspekte wie Multi-Stakeholder Governance (A), Transparenz (B), Reporting (C), Beschwerdemechanismus (D), transparente Auditmethode (E) und holistischer Ansatz (F) erfüllt? Beachten Sie die detaillierte Legende auf der nächsten Seite. Nachhaltigkeitsstandard Nachweisart ILO-Kernarbeitsnormen in der Produktionskette Rohstoff Textilien Konfektion Aspekte der Glaubwürdigkeit Anbieter Fair Wear Foundation (FWF) Sozialstandard- Initiative ABCDEF Mitglieder Ethical Trading Initiative (ETI) Sozialstandard- Initiative 10 ABF Mitglieder Fair Labor Association (FLA) Sozialstandard- Initiative ABCDEF Mitglieder Business Social Compliance Initiative (BSCI) Sozialstandard- Initiative 11 BE Mitglieder Global Organic Textile Standard (GOTS) ABC Datenbank Internationaler Verband Naturtextil (IVN Best) C Mitglieder Fairtrade International (Fairtrade Certified Cotton) 12 ABCEF Produkte SA 8000 Fabrikzertifikat Zertifikat ist für eine Fabrik gültig, egal wo in der Kette. ABCDE Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP) EU Ecolabel Blauer Engel OEKO-TEX 100 Fabrikzertifikat Kein hinreichender Nachweis, da ILO 100 & 182 fehlen. Standard umfasst keine ILO-Kernarbeitsnormen. Standard umfasst keine ILO-Kernarbeitsnormen. Standard umfasst keine ILO-Kernarbeitsnormen. 10 ETI verfolgt insgesamt einen anderen Ansatz als die meisten anderen aufgeführten Initiativen. Sie sieht sich als Lerninitiative, die Firmen dabei hilft, sich zu verbessern. Mitglieder sollen mittelfristig alle wichtigen Stufen der Lieferkette abdecken. Die ETI verpflichtet Mitglieder jedoch nicht dazu, ihre Lieferanten regelmässig zu auditieren. 11 BSCI Mitglieder müssen von ihren direkten Lieferanten die Umsetzung der Sozialstandards verlangen und kontrollieren. Die direkten Lieferanten müssen von ihren eigenen Lieferanten ebenfalls die Umsetzung der Kernarbeitsnormen verlangen, dies muss das Mitglied aber nicht mit einem Audit kontrollieren. 12 Die Organisation FLO Cert kontrolliert für Fairtrade Certified Cotton die Einhaltung von ILO Kernarbeitsnormen in der Rohstoffproduktion. Von zertifizierten Textilproduzenten und Konfektionären verlangt die Initiative einen Nachweis (u.a. SA8000, ETI Mitgliedschaft), aber lässt die Einhaltung nicht durch FLO Cert Audits prüfen.
8 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 Bluesign Fair for Life Naturland Fabrikzertifikat Standard umfasst keine ILO-Kernarbeitsnormen Kein hinreichender Nachweis, da ILO 100,111 fehlen. Kein hinreichender Nachweis, da ILO 182 fehlt. Suchen Sie weitere Informationen zu den angegebenen Standards? Mit der Standardsuche des Kompass Nachhaltigkeit können Sie sich die Standards im Detail anschauen: www.kompass-nachhaltigkeit.ch. Anwendung der Tabelle Nachweisart Sozialstandard-Initiative: Eine Sozialstandard-Initiative definiert im Sinne eines Entwicklungsansatzes Nachhaltigkeitskriterien sowie Massnahmen, welche von ihren Mitgliedern in bestimmten Produktionsstufen schrittweise umgesetzt werden sollen. Die meisten dieser Initiativen im Bekleidungssektor konzentrieren sich auf die Konfektion. Zwar garantiert die Mitgliedschaft in einer solchen Initiative nicht, dass die verlangten Nachhaltigkeitskriterien bei den Lieferanten schon umgesetzt sind. Sie ist jedoch aufgrund des verfolgten Entwicklungsansatzes ein guter Nachweis dafür, dass sich der Anbieter intensiv mit der Umsetzung von ILO- Kernarbeitsnormen in der Konfektion auseinandersetzt. : Ein bescheinigt für ein spezifisches Produkt, dass in gewissen Produktionsschritten die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien überprüft wurde. Die zu prüfenden Produktionsschritte, die Kriterien und der Erfüllungsgrad werden im Standard des Zertifikats festgelegt. Einige e beinhalten ILO-Kernarbeitsnormen und kontrollieren deren Einhaltung. Im Gegensatz zur Sozialstandard-Initiative verlangt ein jedoch vom Anbieter keine umfassende und langfristige Strategie für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen. Fabrikzertifikat: Ein Fabrikzertifikat bescheinigt, dass eine Fabrik hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien überprüft wurde. Die Kriterien und der Erfüllungsgrad werden im Standard festgelegt. Einige Fabrikzertifikate beinhalten ILO-Kernarbeitsnormen und kontrollieren deren Einhaltung. Im Gegensatz zur Sozialstandard-Initiative verlangt ein Fabrikzertifikat vom Anbieter jedoch keine umfassende und langfristige Strategie für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Lieferkette. ILO-Kernarbeitsnormen in der Produktionskette Die drei Spalten zeigen, in welchen der Hauptprozessstufen der Lieferkette die Standardorganisationen die Umsetzung von ILO-Kernarbeitsnormen verlangen/auditieren. Dabei wird unterschieden zwischen: = verlangt im jeweiligen Produktionsschritt die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen = die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen wird verlangt und durch unabhängige Dritte kontrolliert Glaubwürdigkeit Diese Spalte gibt eine Orientierung zur Glaubwürdig eines Standards hinsichtlich Umsetzung von ILO- Kernarbeitsnormen. Die sechs aufgeführten Aspekte tragen zu einer höheren Glaubwürdigkeit eines Standards bei. Da die Verbesserung sozialer Mindestkriterien ein langwieriger Prozess ist, sind alle Aspekte positiv zu bewerten, die zu einer höheren Glaubwürdigkeit des Standards beitragen. A. Multi-Stakeholder Governance: Relevante Anspruchsgruppen steuern gemeinsam den Standard sowie Regeln werden gemeinsam definiert. Zu den relevanten Anspruchsgruppen zählen mindestens Vertreter der Produzenten und der Industrie. B. Transparenz: Der Standard ist transparent über zentrale Aspekte (u.a. Finanzen, Regeln, Mitsprachemöglichkeiten etc.)
9 ILO-Merkblatt Textilien/Bekleidung öffentliche Ausschreibung und Einladungsverfahren, 28.03.2014 C. Reporting: Der Standard erstellt in regelmässigen Abständen Fortschrittberichte über die Umsetzung der sozialen Kriterien auf Ebene der zertifizierten Fabrik oder der Mitgliedsfirma (also des Anbieters) oder bietet eine Datenbank mit zertifizierten Anbietern. D. Beschwerden: Der Standard hat einen umfassenden, transparenten und lokal verankerten Beschwerdemechanismus. Dieser ermöglicht es den ArbeiterInnen direkt, Verstösse gegen ILO- Kernarbeitsnormen zu melden. Über Verstösse und die Auflösung der Probleme wird berichtet. E. Auditmethode: Es existieren umfangreiche Richtlinien für die Durchführung von Audits, die auch transparent gemacht werden. F. Holistischer Ansatz: Der Standard auditiert nicht nur beim Produzenten die Umsetzung des Standards, sondern setzt holistisch auch auf der Ebene des Einkäufers an.