Die Aufgaben des Integrationsamtes. Wir fördern die Teilhabe am Arbeitsleben

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Transkript:

Die Aufgaben des Integrationsamtes Wir fördern die Teilhabe am Arbeitsleben

Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................... 3 Behinderung Schwerbehinderung Gleichstellung...... 4 Der besondere Kündigungsschutz...................... 5 Erhebung der Ausgleichsabgabe....................... 6 Leistungen aus der Ausgleichsabgabe Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben...................... 7 Integrationsfachdienste.................. 8 Integrationsprojekte....................... 9 Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit....................... 9 Modellprojekt................ 10 Weitere Serviceleistungen Technischer Beratungsdienst........ 11 Prävention.................................. 11 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)..................... 11 Integrationsvereinbarung.............. 12 Integrationsfachdienste im Land Brandenburg................ 13 Integrationsfachdienst Cottbus mit Außenstelle Finsterwalde........ 14 Integrationsfachdienste Eberswalde, Neuruppin................ 15 Integrationsfachdienst Frankfurt (Oder) mit Außenstelle Strausberg................ 16 Integrationsfachdienst Potsdam.... 17 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Cottbus................................... 18 Zuständigkeit der Bereiche Kündigungsschutz/ Begleitende Hilfe Übersicht Land Brandenburg......... 19 Team Cottbus.............................. 20 Team Frankfurt (Oder).................. 21 Team Potsdam............................ 22 Impressum.................................. 23 INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Menschen mit Behinderungen in Betrieben und Dienststellen umfassend über Inhalt und Leistungen des Schwerbehindertenrechts informiert sind. Bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommt dem Integrationsamt eine besondere Rolle zu. Das Integrationsamt hat nach 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) folgende Aufgaben: 1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe 2. den besonderen Kündigungsschutz 3. die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: n Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen n Durchführung psychosozialer Betreuung schwerbehinderter Menschen n Förderung von Integrationsprojekten n Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen 4. die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen Das Integrationsamt ist kein Reha bilitationsträger. Es ist zuständig für schwer behinderte Menschen im Arbeitsleben. Die Aufgaben des Kündigungsschutzes und der begleitenden Hilfe im Einzelfall werden im Bereich Kündigungsschutz/Begleitende Hilfe im Integrationsamt in Cottbus sowie in den Teams des Integrations amtes in Frankfurt (Oder) und Potsdam durchgeführt. Der Beratende Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt fördert die Teilhabe der behinderten Menschen, unterstützt das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben und wirkt mit bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe. Diese Publikation gibt Ihnen einen Überblick über Struktur und Aufgaben des Integrationsamtes. Sie finden Anschriften und auch Ansprechpartner, die Sie umfassend beraten und unterstützen, wenn im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Fragen oder auch Pro bleme auftreten. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes VORWORT 3

Behinderung Schwerbehinderung Gleichstellung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Anträge auf Feststellung einer Behinderung sind im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg - Versorgungsamt - zu stellen. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Anträge auf Gleichstellung sind an die Agentur für Arbeit zu richten. Schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. 4 BEHINDERUNG SCHWERBEHINDERUNG GLEICHSTELLUNG

Der besondere Kündigungsschutz Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Diese erforderliche Zustimmung ist der wesentliche Inhalt des besonderen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst erklären, wenn die Entscheidung des Integrationsamtes in Form der Zustimmung vorliegt. Die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt erteilt werden. Das gilt für ordentliche und außerordentliche ebenso wie für Änderungskündigungen. Auch Arbeitnehmer, die den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz. Im Kündigungsschutzverfahren prüfen die Mitarbeiter des Integrationsamtes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Betriebs- oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung, ob der Arbeitsplatz des schwerbehinderten Arbeitnehmers ggf. auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Ausgleichsabgabe zu erhalten ist. Das Integrationsamt trifft im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsgebers an der wirtschaftlichen Ausnutzung des Arbeitsplatzes eine Entscheidung. Hierbei gelingt es nicht in allen Fällen, den Arbeits platz des schwerbehinderten Menschen zu erhalten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch teilweise Erwerbsminderung, Erwerbs minderung auf Zeit, Berufsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit auf Zeit muss das Integrationsamt gleichfalls zustimmen. Bei folgenden Kriterien ist keine Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich: n einvernehmlicher Aufhebungs vertrag n Kündigung von Seiten des schwerbehinderten Menschen n Fristablauf bei einem befristeten Arbeitsverhältnis n das Arbeitsverhältnis besteht zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate DER BESONDERE KÜNDIGUNGSSCHUTZ 5

Erhebung der Ausgleichsabgabe Nach 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hat jedes Unternehmen, mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf 5 Prozent dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ist diese Quote nicht erfüllt, muss das Unternehmen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichs abgabe zahlen. Für die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist das Integrationsamt zuständig. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt nach den Festlegungen der Ausgleichsabgabeverordnung zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Höhe der Abgabe wird aufgrund der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Dieser Betrag kann reduziert werden durch die Anrechnung der Hälfte der Rechnungsbeträge, die an Werkstätten für behinderte Menschen für die getätigten Arbeitsleistungen dort beschäftigter schwerbehinderter Menschen gezahlt wurden. 6 ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE

Leistungen aus der Ausgleichsabgabe Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe kann das Integrationsamt Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbild ungsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erbringen. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten. Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Die begleitende Hilfe am Arbeitsplatz beinhaltet auch die notwendige psy chosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen durch die Integrationsfachdienste. Das Integrationsamt sollte schon im Rahmen der Prävention durch den Arbeitgeber auf Probleme bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer aufmerksam gemacht werden. Erst dann kann darauf Einfluss genommen werden, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden. Leistungen an Arbeitnehmer Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer können gewährt werden für: n technische Arbeitshilfen n Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes n Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Ex istenz n Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung n Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruf licher Kenntnisse und Fertigkeiten n Hilfen in besonderen Lebenslagen n Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz n Übernahme der Kosten für Berufsbegleitung nach 38 a Abs. 3 SGB IX (Unterstützte Beschäftigung) LEISTUNGEN AUS DER AUSGLEICHSABGABE 7

Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an Arbeitgeber können erbracht werden: n zur Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen n zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen n bei außergewöhnlichen Belastungen n bei der Berufsausbildung besonders betroff ener schwerbehinderter Jugendlicher in Kleinbetrieben als Zuschüsse zu den Gebühren n als Prämien und Zuschüsse zu den Kos ten der Berufsausbildung für nach 64 Abs. 4 gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene Im Rahmen des Antragsverfahrens bezieht das Integrationsamt bei Bedarf den Beratenden Ingenieur oder einen geeigneten Fachdienst ein. Die Regelung in 15 SGB IX über die Erstattung selbstbeschaffter Leistungen findet auf das Integrationsamt keine Anwendung. Auch eine Aufstockung der Leistungen der Rehabilitationsträger durch Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist nicht zulässig (Aufstockungsverbot). Integrationsfachdienste Im Rahmen des niederschwelligen Zugangs ist für jeden behinderten, schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, für Arbeitgeber oder sonstige Stellen, wie z.b. Kliniken, Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen oder WfbM, ein Erstgespräch im Integrationsfachdienst zur fachdienstlichen Abklärung des Anliegens und des zuständigen Leistungsträgers möglich. Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden. Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten mit den Bereichen Berufliche Sicherung sowie im Rahmen der Beauftragung durch die Rehabilitationsträger. Die IFD beraten und informieren Arbeitgeber und leisten ihnen Hilfe. Das Leistungsangebot des IFD an die Arbeitgeber beinhaltet u.a.: n Ermittlung und Vergleich des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes mit dem Fähigkeitsprofil des behinderten Menschen n Beratung zu Auswirkungen der Behinderung n Krisenintervention und Konfliktmanagement n Information zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten im Betrieb n Beratung bei behinderungsgerechter Ausstattung des Arbeitsplatzes n Koordination der Hilfemaßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes und entsprechender Präventionsmaßnahmen Schwerbehinderte Menschen werden bei Bedarf im Arbeitsleben, auch über einen längeren Zeitraum, durch den In- 8 LEISTUNGEN AUS DER AUSGLEICHSABGABE

tegrationsfachdienst begleitet. Psychische oder soziale Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz werden im Zusammenwirken mit dem Integrationsfachdienst abgebaut, um das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Menschen auf Dauer zu sichern und zu erhalten. Gemeinsam mit den schwerbehinderten Menschen erstellen die Mitarbeiter Problemanalysen sowie Maßnahmenpläne, die sowohl das soziale Umfeld als auch die entsprechenden Leistungsträger mit einbeziehen. Die Fachkräfte arbeiten mit einem Qualitätsmanagementsystem und gewährleisten eine behinderungsspezifische Unterstützung. Die Fachdienste für hörbehinderte Menschen sind gebärdensprachkompetent. Wird der Integrationsfachdienst von den Rehabilitationsträgern beauftragt, für einen schwerbehinderten Menschen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, ist der Integrationsfachdienst auch vermittelnd tätig. Integrationsprojekte Das Integrationsamt hat nach dem Schwerbehindertenrecht auch die Möglichkeit zur Eingliederung beson ders betroffener schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, im Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel der Aus gleichs abgabe, Integrationsprojekte zu fördern. Integrationsprojekte können sein: n rechtlich selbstständige Unternehmen n rechtlich nicht selbstständige Abteil ungen eines Unternehmens n rechtlich nicht selbstständige Betriebe eines größeren Unternehmens Sie beschäftigen insbesondere schwerbehinderte Arbeitnehmer, die auf Grund der Art oder Schwere der Behinderung, trotz Ausschöpfens anderer Fördermöglichkeiten, besondere Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt haben. In einem rechtlich selbstständigen Integrationsunternehmen sind in der Regel zwischen 25 und 50 % der Beschäftigten schwerbehinderte Arbeitnehmer. Auch die Integrationsabteilung mit einem überwiegenden Anteil von schwerbehinderten Arbeitnehmern kann als Teil eines größeren Unternehmens durch Schaffung besonders behinderten gerechter Arbeitsbedingungen zu dessen wirtschaftlichem Erfolg beitragen. Das Integrationsamt kann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung einschließlich einer wirtschaftlichen Beratung erbringen. Darüber hinaus wird ein besonderer Aufwand, der aus der Beschäftigung o.g. schwerbehinderter Menschen für den Arbeitgeber entsteht, finanziell ausgeglichen. Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit Die Arbeit des Integrationsamtes ist darauf ausgerichtet, Schwierigkeiten bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu verringern und zu beseitigen. LEISTUNGEN AUS DER AUSGLEICHSABGABE 9

Ein vorrangiger Schwerpunkt ist hierbei, umfassend über das Schwerbehindertenrecht und dessen Möglichkeiten bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Das Integrationsamt führt hierzu Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das Integrationsteam - Schwerbehindertenvertretungen, Beauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte durch. Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die grundlegender Kenntnisse zu den besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen. Das Integrationsamt veröffentlicht jährlich ein Schulungs- und Veranstaltungsprogramm. Darüber hinaus sind hier auch Informationsmaterialien, insbesondere für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung aber auch für Arbeitgeber und deren Beauftragte, kostenfrei erhältlich. Modellprojekt Die Integrationsfachdienste unter stützen im Rahmen eines Modellprojektes des Landes Brandenburg erweitert durch die Bundesinitiative Inklusion, die aus Mitteln des Ausgleichfonds gefördert wird auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler ab dem 4. Jahr vor Schulbeendigung, insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen n Geistige Entwicklung, n Hören, n Körperlich-motorische Entwicklung, n Sehen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Gegenseitiges Kennenlernen und Heranführung an die Themen Beruf und Arbeitsleben stehen zu Beginn der Unterstützung im Vordergrund. Überwiegend in den letzten zwei Schulbesuchsjahren bieten die Integrationsfachdienste gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit für alle Schülerinnen und Schüler ein vertieftes Berufsorientierungsverfahren an. Neben Beratungen der Eltern und Jugendlichen sowie Kompetenzfeststellungen und - erweiterungen stehen die Organisation, Begleitung und Auswertung betrieblicher Praktika im Mittelpunkt des Modellprojektes. Ziel der Unterstützung ist die der Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung bzw. in eine Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt. 10 LEISTUNGEN AUS DER AUSGLEICHSABGABE

Weitere Serviceleistungen Das Integrationsamt hält darüber hinaus noch weitere Serviceangebote für Sie bereit. Technischer Beratungsdienst Die Neuschaffung von Arbeitsplätzen bzw. deren behinderten gerechte Umgestaltung, auch im Zusammenhang mit Maßnahmen der Prävention, ist oft nur mit fachtechnischer Unterstützung durchzuführen. Deshalb verfügt das Integrationsamt über eigene Technische Beratungsdienste. Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte können sich beraten lassen, wenn n Arbeitsplätze neu geschaffen, n innerbetriebliche Umsetzungen vorgenommen, n technische Arbeitshilfen eingesetzt, n behinderungsgerechte Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus können die Technischen Berater bei Kündigungsschutzund Widerspruchsverfahren sowie auch bei der Gründung von Integrationsprojekten hinzugezogen werden. Prävention Die MitarbeiterInnen des Integrati onsamtes sind kompetente Partner bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Beschäftigten möglichst dauerhaft fortzusetzen. Nach 84 Abs. 1 SGB IX schaltet der Arbeitgeber zur Prävention im Betrieb bei Auftreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten die Schwerbehinderten vertretung, den Betriebs-/Personalrat sowie das Integrations amt ein. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das Integrationsamt berät Arbeitgeber zu Fragen der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliede rungsmanagements ( 84 Abs. 2 SGB IX) und unterstützt hierbei durch Schulungen und Informationsmaterial. Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der WEITERE SERVICELEISTUNGEN 11

Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, beteiligt der Arbeitgeber bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt. Bei Beschäftigten, die keine Anerkennung einer Schwerbehinderung haben, werden unter Einbeziehung der gemeinsamen Servicestellen alle Möglichkeiten, Hilfen und finanziellen Leistungen zur dauerhaften Sicherung des Arbeitsplatzes erörtert. Integrationsvereinbarung Die MitarbeiterInnen des Integrationsamtes unterstützen das betriebliche Integrationsteam auch bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt nach 83 SGB IX in seinem Betrieb eine verbindliche Integrationsvereinbarung ab. Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit. Beteiligte hierbei sind die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs-/Personalrat und der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch das Integrationsamt einzubeziehen. Wir können in den Betrieb kommen und uns an den Verhandlungen über die Integrationsvereinbarung betei ligen. Auf Anforderung senden wir auch Informationsmaterial zur Erstellung dieser Vereinbarung zu. Nach Abschluss wird die Integrationsvereinbarung der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt übermittelt. 12 WEITERE SERVICELEISTUNGEN

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsfachdienst IFD Cottbus, Lipezker Straße 48, 03048 Cottbus IFD Cottbus Außenstelle Finsterwalde Eppelborner Ecke 12, 03238 Finsterwalde IFD Cottbus Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen Str. d. Jugend 114, 03046 Cottbus IFD Eberswalde, Eberswalder Straße 87 a, 16227 Eberswalde IFD Frankfurt (Oder) Marktplatz 3, 15230 Frankfurt (Oder) IFD Frankfurt (Oder) Außenstelle Strausberg Elisabethstraße 19, 15344 Strausberg IFD Neuruppin Bahnhofstraße 11a, 16816 Neuruppin IFD Potsdam Tuchmacherstraße 49, 14482 Potsdam Genauere Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die jeweiligen Teams sind auf den Seiten 14 bis 17 zu erfahren. ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER IM INTEGRATIONSFACHDIENST 13

Integrationsfachdienst Cottbus mit Außenstelle Finsterwalde Fachdienst Ansprechpartner Telefon/Telefax IFD Cottbus, Lipezker Straße 48, 03048 Cottbus Betreuungsbereich: Arbeitsagenturbezirk Cottbus Vorwahl: 0355 - Teamleiter, Fachdienst für Hörbehinderte Andreas Radow radow@ifd-brandenburg.de Ines Hirsch hirsch@ifd-brandenburg.de Ramona Feiereis feiereis@ifd-brandenburg.de Monika Stöpper stoepper@ifd-brandenburg.de Diana Gaugler gaugler@ifd-brandenburg.de Sprechtage: Märkische Zeile 16, 15711 Königs Wusterhausen Silke Born born@ifd-brandenburg.de Stephanie Goyn goyn@ifd-brandenburg.de Hans-Joachim Dietrich dietrich@ifd-brandenburg.de Tel. 58 32-23 Fax 58 32-22 Tel. 58 32-24 Fax 58 32-22 Tel. 58 32-25 Fax 58 32-22 Tel. 58 32-32 Fax 58 32-22 Tel. 58 32-25 Fax 58 32-22 Mobil 0176-45 65 05 29 Tel. 03375-24 67 318 Tel. 58 32-33 Fax 58 32-22 Tel. 58 32-35 Fax 58 32-22 Tel. 70 17-44 Fax 70 17-52 IFD Cottbus Außenstelle Finsterwalde Eppelborner Ecke 12, 03238 Finsterwalde Vorwahl: 03531 - Juliane Ernst ernst@ifd-brandenburg.de Andreas Tietz tietz@ifd-brandenburg.de Sieglinde Reichel reichel@ifd-brandenburg.de Tel. 60 77 4-74 Fax 60 77 4-76 Tel. 60 77 4-71 Fax 60 77 4-76 Tel. 60 77 4-72 Fax 60 77 4-76 IFD Cottbus Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen Str. d. Jugend 114, 03046 Cottbus, Betreuungsbereich: Land Brandenburg Vorwahl: 0355 - Fachdi. für Blinde und Sehbehinderte Anja Brettschneider brettschneider@ifd-brandenburg.de Jenny Ley ley@ifd-brandenburg.de Hubert Standke standke@ifd-brandenburg.de Tel. 22 54 9 Fax 72 93 97 4 Tel. 49 35 99 5 Fax 72 93 97 4 Tel. 72 99 01 61 Fax 49 35 99 4 14 IFD COTTBUS

Integrationsfachdienste Eberswalde und Neuruppin Fachdienst Ansprechpartner Telefon/Telefax IFD Eberswalde, Eberswalder Straße 87 a, 16227 Eberswalde Zentrale: 03334 38454-0 Betreuungsbereich: Arbeitsagenturbezirk Eberswalde Vorwahl: 03334 - Teamleiterin Fachdienst für Hörbehinderte,,, Anne-Kathrin Steffen steffen@ifd-brandenburg.de Verena Pillkuhn pillkuhn@ifd-brandenburg.de Sprechtage Stettiner Straße 5, 17291 Prenzlau Michael Metzdorf metzdorf@ifd-brandenburg.de Mareike Hinz hinz@ifd-brandenburg.de Gabriele Ludwig ludwig@ifd-brandenburg.de Stephanie Bredereck bredereck@ifd-brandenburg.de Marion Koch koch@ifd-brandenburg.de Sprechtage Stettiner Straße 5, 17291 Prenzlau Sebastian Frischmuth frischmuth@ifd-brandenburg.de Rainer Rohde rohde@ifd-brandenburg.de Nicole Zollmann zollmann@ifd-brandenburg.de Tel. 38 45 4-12 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-14 Fax 38 45 4-29 Tel. 03984-80 08 31 Fax 03984-83 17 99 Tel. 38 45 4-19 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-16 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-24 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-22 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-14 Fax 38 45 4-29 Tel. 03984-80 08 31 Fax 03984-83 17 99 Tel. 38 45 4-18 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-18 Fax 38 45 4-29 Tel. 38 45 4-23 Fax 38 45 4-29 IFD Neuruppin, Bahnhofstraße 11a, 16816 Neuruppin Betreuungsbereich: Arbeitsagenturbezirk Neuruppin Vorwahl: 03391 - Teamleiterin Fachdienst für Hörbehinderte Thea Koschitzki koschitzki@ifd-brandenburg.de Dagmar Schmidt d.schmidt@ifd-brandenburg.de Annemarie Szelag szelag@ifd-brandenburg.de Viola Lehmann lehmann@ifd-brandenburg.de Birgit Mahler mahler@ifd-brandenburg.de Silvio Westendorf westendorf@ifd-brandenburg.de Tel. 65 95 21 Fax 30 55 Tel. 65 94 39 9 Fax 30 55 Tel. 65 95 19 Fax 30 55 Tel. 51 29 98 Fax 65 90 32 4 Tel. 65 91 50 Fax 65 90 32 4 Tel. 65 90 25 8 Fax 65 90 32 4 IFD EBERSWALDE UND NEURUPPIN 15

Integrationsfachdienst Frankfurt (Oder) mit Außenstelle Strausberg Fachdienst Ansprechpartner Telefon/Telefax IFD Frankfurt (Oder), Marktplatz 3, 15230 Frankfurt (Oder) Betreuungsbereich: Arbeitsagenturbezirk Frankfurt (Oder) Vorwahl: 0335 - Teamleiterin Fachdienst für Hörbehinderte Sybille Fritz fritz@ifd-brandenburg.de Außenstelle Strausberg Renate Bauer bauer@ifd-brandenburg.de Janka Schmidt j.schmidt@ifd-brandenburg.de Christina Köhler koehler@ifd-brandenburg.de Silvia Schütz schuetz@ifd-brandenburg.de Dirk Müller mueller@ifd-brandenburg.de Jessica Bochwitz bochwitz@ifd-brandenburg.de Karin Gutzmann gutzmann@ifd-brandenburg.de Tel. 50 08 08-20 Fax 28 39 7-76 Tel. 03341-31 25 47 Fax 03341-31 28 02 Tel. 22 65 1 Fax 50 08 08-21 Tel. 28 39 7-74 Fax 50 08 08-21 Tel. 28 39 63-38 Fax 50 08 08-21 Tel. 22 55 1 Fax 50 08 08-21 Tel. 28 39 7-75 Fax 28 39 7-76 Tel. 28 39 7-73 Fax 28 39 7-76 Tel. 52 11 6-10 Fax 28 39 7-76 IFD Frankfurt (Oder) Außenstelle Strausberg Elisabethstraße 19, 15344 Strausberg Vorwahl: 03341 - Franziska Fiedrowicz fiedrowicz@ifd-brandenburg.de Jana Herrmann herrmann@ifd-brandenburg.de Michaela Krumrey krumrey@ifd-brandenburg.de Anika Götschke goetschke@ifd-brandenburg.de Tel. 27 12 57 Fax 31 28 02 Tel. 49 54 56 Fax 31 28 02 Tel. 490 79 54 Fax 31 28 02 Tel. 490 79 53 Fax 31 28 02 16 IFD FRANKFURT (ODER)

Integrationsfachdienst Potsdam Fachdienst Ansprechpartner Telefon/Telefax IFD Potsdam, Tuchmacherstraße 49, 14482 Potsdam Betreuungsbereich: Arbeitsagenturbezirk Potsdam Vorwahl: 0331 - Teamleiterin Fachdienst für Hörbehinderte Fachdienst für Hörbehinderte Marina Brunnert brunnert@ifd-brandenburg.de Joachim Bellstedt bellstedt@ifd-brandeburg.de Imke Janßen janssen@ifd-brandenburg.de Angelika Obst obst@ifd-brandenburg.de Renate Roßmann rossmann@ifd-brandenburg.de Sprechtage: Märkische Zeile 16, 15711 Königs Wusterhausen Beatrice Haendschke haendschke@ifd-brandenburg.de Martina Grützmann gruetzmann@ifd-brandenburg.de Sandra Wolf wolf@ifd-brandenburg.de Eva Schoppmann schoppmann@ifd-brandenburg.de Lisa Reinhardt reinhardt@ifd-brandenburg.de Sandra Lutze lutze@ifd-brandenburg.de Kathrin Nowitzki nowitzki@ifd-brandenburg.de Mandy Reppner reppner@ifd-brandenburg.de Uwe Zawadzky zawadzky@ifd-brandenburg.de Tel. 275 79-14 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-15 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-13 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-19 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-16 Fax 275 79-23 Tel. 03375-24 67 318 Mobil: 0173-61 93 692 Tel. 275 79-26 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-15 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-34 Fax 275 79-35 Tel. 275 79-32 Fax 275 79-35 Tel. 275 79-26 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-38 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-37 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-36 Fax 275 79-23 Tel. 275 79-20 Fax 275 79-23 IFD POTSDAM 17

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Integrationsamt Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Integrationsamt Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 Telefax: 0355 2893-395 oder 0331 275484-525 E-Mail: integrationsamt@ lasv.brandenburg.de Zuständigkeitsbereich Zuständigkeitsbereich Landkreis/Stadt/Bereich Leiterin des Integrationsamtes Dezernentin Rechts-/ Widerspruchsangelegenheiten Dezernentin Schulung/ Aufklärung/ Integrationsfachdienst Integrationsfachdienst Grundsatz Prävention Grundsatz Integrations projekte Integrationsprojekte Erhebung und Verwaltung der Ausgleichsabgabe Ansprechpartner Simone Wuschech simone.wuschech@lasv.brandenburg.de Adelheid Krömer adelheid.kroemer@lasv.brandenburg.de Constanze Kovalev constanze.kovalev@lasv.brandenburg.de Martina Strutz martina.strutz@lasv.brandenburg.de Sylvia Müller sylvia.mueller@lasv.brandenburg.de Lothar Thierbach lothar.thierbach@lasv.brandenburg.de Ute Salbach ute.salbach@lasv.brandenburg.de Jeanette Raden jeanette.raden@lasv.brandenburg.de Elke Bulke elke.bulke@lasv.brandenburg.de Telefon: 0355 2893-314 318 290 453 300 542 409 257 309 18 ANSPRECHPARTNERINNEN UND ANSPRECHPARTNER IM INTEGRATIONSAMT

Zuständigkeit der Bereiche Kündigungsschutz/Begleitende Hilfe Integrationsamt Team Cottbus Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-542 Telefax: 0355 2893-395 Team Frankfurt (Oder) Robert-Havemann-Straße 4 15236 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 5582-454 Telefax: 0335 5582-287 Team Potsdam Zeppelinstraße 48 14471 Potsdam Telefon: 0331 2761-229 Telefax: 0331 2761-497 Genauere Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die jeweiligen Teams sind auf den Seiten 20, 21 und 22 in diesem Heft zu erfahren. ZUSTÄNDIGKEIT DER BEREICHE 19

Team Cottbus Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Integrationsamt Team Cottbus Lipezker Straße 45, Haus 5, 03048 Cottbus Teamkoordinator Cottbus: Lothar Thierbach Telefon: 0355 2893-542 Fax: 0355 2893-395 E-Mail: lothar.thierbach@ lasv.brandenburg.de Zuständigkeitsbereich Landkreis/Stadt/Bereich Ansprechpartner Telefon: 0355 2893- Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Kündigungsschutz/Begleitende Hilfe Stadt Cottbus Spree-Neiße Dahme-Spreewald Elbe-Elster Teltow-Fläming Oberspreewald-Lausitz Beratende Ingenieurin Lothar Thierbach lothar.thierbach@lasv.brandenburg.de Waltraud Arlt waltraud.arlt@lasv.brandenburg.de Klaus Müller klaus.mueller@lasv.brandenburg.de Romy Weise romy.weise@lasv.brandenburg.de Marco Hertel marco.hertel@lasv.brandenburg.de Normen Franzke normen.franzke@lasv.brandenburg.de Claudia Poets claudia.poets@lasv.brandenburg.de Petra Fongern petra.fongern@lasv.brandenburg.de Annett Bothe annett.bothe@lasv.brandenburg.de 542 543 545 546 544 341 549 856 541 20 TEAM COTTBUS

Team Frankfurt (Oder) Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Integrationsamt Team Frankfurt (Oder) Robert-Havemann-Straße 4 15236 Frankfurt (Oder) Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder): Marika Peter Telefon: 0335 5582-454 Fax: 0335 5582-287 E-Mail: marika.peter@ lasv.brandenburg.de Zuständigkeitsbereich Landkreis/Stadt/Bereich Name Telefon: 0335 5582- Sachbearbeiter und Sachbearbeiter für Kündigungsschutz/Begleitende Hilfe Stadt Frankfurt (Oder) Barnim, Uckermark Märkisch-Oderland Oder-Spree Marika Peter marika.peter@lasv.brandenburg.de Regina Unger regina.unger@lasv.brandenburg.de Richard Rath richard.rath@lasv.brandenburg.de Thomas Berendt thomas.berendt@lasv.brandenburg.de 454 456 464 455 TEAM FRANKFURT (ODER) 21

Team Potsdam Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Integrationsamt Team Potsdam Zeppelinstraße 48 14471 Potsdam Zuständigkeitsbereich Landkreis/Stadt/Bereich Name Teamkoordinator Potsdam: Jan Leistner Telefon: 0331 2761-229 Fax: 0331 2761-497 E-Mail: jan.leistner@ lasv.brandenburg.de Telefon: 0331 2761- Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Kündigungsschutz/Begleitende Hilfe Potsdam-Mittelmark Havelland, Stadt Brandenburg a.d. Havel Stadt Potsdam Oberhavel Ostprignitz-Ruppin Prignitz, Stadt Brandenburg a.d. Havel Beratende Ingenieurin Beratende Ingenieurin Frank Jacob frank.jacob@lasv.brandenburg.de René Klein rene.klein@lasv.brandenburg.de Marit Eckert marit.eckert@lasv.brandenburg.de Ulrike Berthold ulrike.berthold@lasv.brandenburg.de Lilo Vogler lilo.vogler@lasv.brandenburg.de Kai Arlt kai.arlt@lasv.brandenburg.de Bärbel Schmandke baerbel.schmandke@lasv.brandenburg.de Sigrid Grimm sigrid.grimm@lasv.brandenburg.de 432 235 228 431 231 222 425 225 22 TEAM POTSDAM

Impressum Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Integrationsamt Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 Telefax: 0331 27548 4548 integrationsamt@lasv.brandenburg.de www.lasv.brandenburg.de Titelfoto Darius Turek (www.clipdealer.de) Gesamtherstellung technosatz medienagentur + verlag, Cottbus Stand: Mai 2015 Auflage: 300 Link zu unserer Website IMPRESSUM 23

Landesamt für Soziales und Versorgung Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 E-Mail: post@lasv.brandenburg.de www.lasv.brandenburg.de Stand: Mai 2015