Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Konzept Kontaktfamilien Kinderheim Hubelmatt Das Konzept Kontaktfamilien Kinderheim Hubelmatt erklärt im 1. Kapitel die Indikation, welche zu einer Platzierung führt sowie die verschiedenen Platzierungsmöglichkeiten, anschliessend beschreibt das 2. Kapitel die Kriterien für die Auswahl von Kontaktfamilien. Das 3. Kapitel widmet sich den vertraglichen Rahmenbedingungen, bevor im 4. Kapitel zu den diversen Platzierungsformen Abläufe und Zuständigkeiten aufgezeigt werden. Abschliessend befasst sich das 5. Kapitel mit der Überprüfung der Qualitätsstandards. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt ist zuständig für alle Themen rund um Platzierungen von Kindern/Jugendlichen des Kinderheims Hubelmatt in Kontaktfamilien und sieht sich als Koordinatorin und als fachliche Austausch- und Coachingsstelle. 1. Ausgangslage Die Betreuung und Begleitung der Kinder/Jugendlichen, welche im Kinderheim Hubelmatt platziert sind, ist während der Schulzeit von Sonntagabend bis Freitagabend sowie ein Wochenende pro Monat gewährleistet. Das Kinderheim Hubelmatt ist während den Schulferien (Kanton Luzern) geschlossen. Bei Kindern/Jugendlichen, welche im Kinderheim Hubelmatt platziert sind, ist in der Regel eine Kindesschutzmassnahme gemäss ZGB eingerichtet. Vielfach ist dies eine Erziehungsbeistandschaft gemäss Art. 308. Bei einer Kindesschutzmassnahme gemäss Art. 310 ZGB (Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) ist es zudem der Ursprungsfamilie nicht erlaubt, die Kinder/Jugendlichen zu Hause zu betreuen und die Behörde ist für die Unterbringung in angemessener Weise zuständig. 1.1 Platzierungsformen Bei Kindern/Jugendlichen des Kinderheims Hubelmatt ist die Wochenend- und Ferienbetreuung bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Thema und je nach Situation der Ursprungsfamilie ist es nötig, bereits ab Beginn der Platzierung im Kinderheim eine Entlastungsplatzierung einzurichten. Im Verlaufe des Aufenthaltes im Kinderheim können Krisen oder generelle Veränderungen der Lebenssituation der Eltern dazu führen, dass die Betreuung an Wochenenden, in den Schulferien durch sie nicht mehr sichergestellt und eine Entlastungsplatzierung angezeigt ist. Im Grundsatz wird in erster Instanz im familiären Umfeld nach einer Lösung für die Betreuung des Kindes/Jugendlichen gesucht. Wenn ein familiäres Umfeld fehlt, Ressourcen nicht vorhanden sind und/oder die Eignung der Menschen im familiären Umfeld nicht gegeben ist, drängt sich ein Aufenthalt in einer Kontaktfamilie auf. Wir unterscheiden zwischen folgenden Platzierungsformen: Entlastungsplatzierung Wenn die Situation in der Ursprungsfamilie angespannt ist und/oder die Ressourcen für die Betreuung des Kindes/Jugendlichen ungenügend sind oder es die Kindesschutzmassnahme erfordert braucht es für Kinder/Jugendliche immer wieder flexible Betreuungs- rsp. Entlastungsmöglichkeiten an den Wochenenden und in den Ferien. 2.30 Konzept KF_PF Kinderheim Hubelmatt.docx Seite 1 von 5
Time Out Das Kinderheim Hubelmatt greift auf die Möglichkeit einer Platzierung in einer Kontaktfamilie zurück, wenn die Situation des Kindes/Jugendlichen eine zeitlich befristete Auszeit vom Heim Alltag erfordert. 1.2 Vorgehensweise bei der Klärung des guten Platzes Angaben (unter Berücksichtigung des Datenschutzes), zur Persönlichkeit des Kindes/Jugendlichen, der Lebensgeschichte, der Entwicklung und Besonderheiten dazu, zur Herkunftsfamilie, zur Kultur, Sprache und der bisherigen Umgebung sowie Informationen zum Freizeitverhalten, den Interessen sowie zum Gesundheitszustand, sind von Bedeutung und dienen der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien in der Suche nach einer passenden Kontaktfamilie. Die Kinder/Jugendlichen werden in diesem Prozess eng begleitet und altersentsprechend nach ihren Bedürfnissen und Vorstellungen befragt. Für das Finden einer Kontaktfamilie halten wir das 4-Augen-Prinzip (z.b. Bezugsperson Kinderheim Hubelmatt/Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien, ein und die Passung (matching) zwischen der Kontaktfamilie und dem Kind/Jugendlichen erachten wir als zentral. 2. Kontaktfamilien Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien des Kinderheims Hubelmatt arbeitet mit einem Netz von Kontaktfamilien zusammen. Alle Kontaktfamilien verfügen über eine Pflegeplatzbewilligung der entsprechenden Behörde. 2.1 Sozialisationsort Der Begriff Kontaktfamilie bezeichnet einen Sozialisationsort, an dem die Kinder/Jugendlichen gewisse Zeiten verbringen. Irrelevant für den Begriff ist die Frage nach dem Familienmodell sowie auch die Frage, ob es sich überhaupt um eine Familie im üblichen Sinne oder um eine andere privat organisierte Lebensform zwischen Erwachsenen mit oder ohne Kinder handelt. 2.2 Auswahl Die Kontaktfamilien werden sorgfältig geprüft und ausgewählt sowie in ihrer Tätigkeit begleitet. Für die Koordination - Suche, Selektion, Beratung und Begleitung - der Kontaktfamilien ist die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt zuständig. Entweder wird die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien aktiv und sucht eine passende Familie oder Familien melden sich, um mit der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zusammen zu arbeiten. Bei beiden Vorgehensweisen findet in einem ersten Schritt ein Abklärungsgespräch vor Ort in der Familie statt. Der Leitfaden Abklärung Kontaktfamilien/Pflegefamilien dient als Checkliste für dieses Gespräch und gibt Antworten zu folgenden Punkten: Kulturelle Aspekte UNO KRK Art. 20 Religiöse Aspekte UNI KRK Art. 14/ZGB 303 Sozialräumliche Aspekte UNO KRK/10 Motivation / Reflexion / Erfahrung Psychische und physische Gesundheit Vorstellung und zeitliche Perspektive Die Aussagen und der Eindruck im Rahmen dieses Abklärungsgespräches dienen zur Entscheidungsfindung für die weitere Zusammenarbeit. 3. Vertragliches Die unterschiedlichen Platzierungsformen benötigen unterschiedliche vertragliche Papiere. Ebenso ist die generelle Zusammenarbeit mit den Kontaktfamilien schriftlich festgehalten. Seite 2 von 5
3.1 Regelung der generellen Zusammenarbeit Wenn eine Zusammenarbeit von Seite Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien und der Familie vorstellbar ist, frühestens nach dem Abklärungsgespräch vor Ort, jedoch spätestens bei einer konkreten Platzierung, wird die generelle Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle Kontaktund Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt und der Familie mit dem Rahmenvertrag geregelt. Dieser Vertrag beinhaltet schwerpunktmässig: Allgemeine Voraussetzungen Zusammenarbeit/Schweigepflicht Platzierungen Präventionskonzept/Verhaltenskodex Weiterbildung/Praxisbegleitung/Supervision Versicherung Finanzielles (Betreuungsentschädigung/Sozialleistungen/Ausserordentliche Auslagen/Beitrag Weiterbildung/Rechnungsstellung) Pflegeplatzbewilligung Die Pflegekinderverordnung PAVO vom 19. Oktober 1977 (angepasst per 1. Januar 2014) regelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Kontakt- rsp. Pflegefamilien und ist verbindlich. Entsprechend verfügen die Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche mit dem Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt zusammen arbeiten, wenn möglich spätestens bei einer konkreten Platzierung, über eine Pflegeplatzbewilligung entsprechend der zuständigen Behörde. Verantwortlich für die Antragsstellung sind im Grundsatz die Kontaktfamilien/Pflegefamilien. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien übernimmt jedoch in Absprache mit den Kontaktfamilien/Pflegefamilien die Organisation der Bewilligung. Über Ausnahmen entscheidet die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Kinderheim Hubelmatt im Rahmen der Pflegekinderverordnung PAVO. Kündigung 3.2 Regelung spezifische Zusammenarbeit Folgende Vereinbarungen regeln die verschiedenen Platzierungsmöglichkeiten von Kindern/Jugendlichen, welche im Kinderheim Hubelmatt leben. Zusammenarbeitsvereinbarung Entlastungsplatzierung Diese Vereinbarung regelt den Aufenthalt eines Kindes/Jugendlichen, welches sich für Entlastungsaufenthalte bei einer Kontaktfamilie aufhält. Zusammenarbeitsvereinbarung Time Out Die Vereinbarung Time Out regelt die zeitlich befristete Auszeit eines Kindes/Jugendlichen bei einer Kontaktfamilie. 4. Zuständigkeiten Bei einer Platzierung sind verschiedenste Personen mit unterschiedlichen Aufgaben beteiligt. Die Klärung der Zuständigkeiten jedoch auch die situationsbedingte Flexibilität darin sowie das Bewusstsein um die Wichtigkeit des Informationsflusses fliesst in unser Handeln ein. Im Folgenden werden die Schritte bei einer Platzierung eines Kindes/Jugendlichen in eine Kontaktfamilie beschrieben und die Zuständigkeiten erläutert. Je nach Situation und/oder Dringlichkeit können sich die Settings verändern. Seite 3 von 5
4.1 Ablauf Entlastungsplatzierung Legende: BP = Bezugsperson, HL = Heimleitung, MF = Behörde/Mandatsführung, KM/KV = Kindsmutter/Kindsvater, Ki/Ju = Kind/Jugendliche, FKP = Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien, KF = Kontaktfamilie Meldung In Absprache mit der Erziehungsberechtigten Person und/oder Mandatsführung und/oder Behörde sowie dem Kind/Jugendliche orientiert die Bezugsperson die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien bespricht mit dem Kind/Jugendlichen sowie der Bezugsperson das Profil der gesuchten Kontaktfamilie. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilie schlägt den Beteiligten mögliche Kontaktfamilien vor. BP (HL) Ki/Ju - MF - KM/KV FKP BP - Ki/Ju FKP FKP BP (HL) Abklärung In der Abklärungsphase koordiniert die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilie die Termine. In der Regel besteht mit der favorisierten Kontaktfamilie bereits ein Rahmenvertrag. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilie und i.d.r. die Bezugsperson besuchen die Kontaktfamilie vor Ort für die Klärung der konkreten Anfrage (4-Augen- Prinzip). Besteht grundsätzliches Interesse an einer Platzierung von Seite Kontaktfamilie findet je nach Alter, der Situation oder der Dringlichkeit entweder im Kinderheim Hubelmatt oder vor Ort bei der Kontaktfamilie ein Kennenlern-Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen statt. Verläuft der erste Kontakt zwischen Kind/Jugendlicher und Kontaktfamilie positiv, plant die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien in Absprache mit der Bezugsperson ein Probebesuch (individuelle Gestaltung, wenn möglich mit Übernachtung). Der Probebesuch dient dem Kind/Jugendlichen und der Kontaktfamilie als Entscheidungsgrundlage und die Auswertung findet im Rahmen eines Gespräches statt. Damit der Informationsfluss gewährleistet ist, werden die relevanten Punkte intern schriftlich festgehalten. Entscheid Wenn alle Parteien einverstanden sind mit der Platzierung, dient die Zusammenarbeitsvereinbarung als Grundlage für die Zusammenarbeit aller Beteiligten (Eltern, Mandatsführung, Heimleitung, Bezugsperson). Die zukünftigen Aufenthalte in der Kontaktfamilie (Wochenenden/Ferien) plant die Bezugsperson in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Mandatsführung. FKP - BP FKP - BP - Ki/Ju - KF FKP - BP KF FKP KF - Ki/Ju - BP FKP (e-case) FKP - BP - HL KF - MF - KM/KV BP - KM/KV KF - MF Im Sinne des Informationsflusses werden die relevanten Punkte intern schriftlich festgehalten. FKP und BP (e-case) 24 h Pikettdienst für KF FKP / BP 4.2 Ablauf Time Out Legende: BP = Bezugsperson, HL = Heimleitung, MF = Behörde/Mandatsführung, KM/KV = Kindsmutter/Kindsvater, Ju/Ki = Jugendliche/Kind, FKP = Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien, KF = Kontaktfamilie Ablauf Meldung Time Out In Absprache mit der Erziehungsberechtigten Person und/oder Mandatsführung und/oder Behörde sowie dem Kind/Jugendliche orientiert die Bezugsperson die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien. Anfrage Kontaktfamilie Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien bespricht mit einer geeigneten Kontaktfamilie die Möglichkeiten eines Time Out Aufenthaltes und orientiert über die Hintergründe (Eintrittsdatum, Dauer, Medikamente, Rückkehr ). Zuständigkeit BP (HL) Ki/Ju - MF - KM/KV FKP FKP - KF Wenn kein Einverständnis Wenn Einverständnis suche nach alternativer Kontaktfamilie FKP BP (HL) Seite 4 von 5
Planung/Informationsfluss Time Out Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien informiert die zuständige Bezugsperson. Planung des Time Outs (Datum, Zeitpunkt). Die Bezugsperson informiert die Herkunftsfamilie, den/die Jugendliche, die Mandatsführung über die Durchführung des Time Outs (Name/Ort Kontaktfamilie, Eintrittsdatum, Rückkehrdatum ). Zusammenarbeitsvereinbarung Time Out (2fache Ausführung) Die Zusammenarbeitsvereinbarung Time Out dient als Grundlage für den Time Out Aufenthalt in der Kontaktfamilie und enthält die Kontaktdaten (inkl. telefonischer Erreichbarkeit) und wird beim Eintritt in das Time Out mit allen Beteiligten besprochen und unterzeichnet. Eintritt Time Out Als Grundsatz wird ein Eintritt in ein Time Out in einer Kontaktfamilie immer durch eine Bezugsperson oder die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien begleitet, damit die Zusammenarbeitsvereinbarung ausgetauscht werden kann Variante 1: Die Bezugsperson oder die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilie holt den/die Jugendliche/n/das Kind am aktuellen Aufenthaltsort und bringt sie/ihn in die Time Out-Kontaktfamilie. Variante 2: Die Herkunftsfamilie bringt den/die Jugendliche/n/das Kind in die Time Out-Kontaktfamilie. Die Bezugsperson oder die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien ist vor Ort für die Übergabe. Die Time Out-Kontaktfamilie holt die Jugendliche/das Kind im Kinderheim Hubelmatt ab. Die BP bespricht die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der KF. Aufenthaltsverlauf Die Kontaktfamilie und die Bezugsperson rsp. Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien sind während des Time Out Aufenthaltes in regelmässigem Austausch. FKP - BP BP KM/KV Ju/Ki MF BP oder FKP KF Ki/Ju FKP/BP Ki/Ju KF KFP/BP Austritt Time Out / Rückkehr Anschlusslösung Die Bezugsperson rsp. die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien holt den/die Jugendliche in der Kontaktfamilie ab und bringt ihn/sie in die Anschlusslösung. Im Rahmen eines Abschlussgespräches bei der Kontaktfamilie wird das Time Out reflektiert. Informationsfluss Relevante Punkte werden intern schriftlich (e-case) festgehalten. Ebenso werden die involvierte Behörde, die Herkunftsfamilie und die Heimleitung informiert 24 h Pikettdienst für KF FKP / BP BP / FKP Ju/Ki KM/KV / KHH etc. BP / FKP MF KM/KV HL 5. Qualitätskontrolle und Fallführung Das Kinderheim Hubelmatt, Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien ist arge-q zertifiziert und arbeitet mit dem Fallführungsprogramm e-case. Prozesse, Entscheide, Ziele sowie Massnahmen und Protokolle werden entsprechend schriftlich festgehalten und sind intern einsichtig. Stand Januar 2017 Bestandteile des Konzepts Kontaktfamilien/Pflegefamilien sind ebenfalls: Leitfaden für die Abklärung Kontakt- und Pflegefamilien Checkliste Aufnahme als Kontakt- Pflegefamilie/Platzierung bei Kontakt- Pflegefamilie Rahmenvertrag Kontakt- und Pflegefamilien Verhaltenskodex für Kontakt- und Pflegefamilien Zusammenarbeitsvereinbarung Entlastungsplatzierung Zusammenarbeitsvereinbarung Time Out Seite 5 von 5