Ausgleichskasse PANVICA. Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten



Ähnliche Dokumente
PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

5.02 Stand am 1. Januar Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Brutto-Jahreslohn CHF 78' Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Meine Pensionskasse 2015

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

MEINE PENSIONSKASSE Informationen für Arbeitnehmende

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

5.02 Stand am 1. Januar Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2011

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das

Die 1. BVG Revision im Überblick

Sicher und mobil 70+ Stürze vermeiden Ihre CONCORDIA zeigt Ihnen wie

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

5.02 Stand am 1. Januar Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

Sparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge

Flexibles Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

DEUTSCH (MODUL SOZIALE SICHERHEIT)

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sozialversicherungen: 2015

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN

-BVG - aktuelle Entwicklungen

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse Zürich

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Die Krankenversicherungsprämien

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

Familienzulagen im Kanton Zug

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

REGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

VORSORGEREGLEMENT 2013

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

6.08 Stand am 1. Januar Bezüger. Allgemeines 1 Zweck der Familienzulagen

Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.

Prämienverbilligung 2016 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2015

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Sozialversicherungen 2009

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger

Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Die Pensionierung finanziell planen

Sozialversicherungs- Beiträge 2016

VORSORGEREGLEMENT 2014

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Transkript:

Ausgleichskasse PANVICA Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig! Nur so finden Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt heraus und können sie umsetzen. Diese Broschüre soll Ihnen aufzeigen, auf was Sie bei der Vorbereitung Ihrer Pensionierung in der 1. und 2. Säule achten müssen. AHV (1. Säule) Mit der AHV-Rente soll die Existenzsicherung der verschiedenen Lebenssituationen (Alter, Invalidität und Tod) gewährleistet werden. Unabhängig ob Sie selbständig, unselbständig oder nicht erwerbstätig sind, kommen Sie in den Genuss von Alters-, Invaliden-, oder Hinterlassenenleistungen der AHV. Damit die Gleichstellung aller Bezüger von AHV-Leistungen gewährleistet ist, erfolgt die Durchführung gesamtschweizerisch nach einheitlichen Richtlinien. Rentenalter Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Altersrente Ihr Anspruch auf eine Altersrente beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Beispiel: Fritz Muster feiert am 30. Januar seinen 65. Geburtstag. Sein Rentenanspruch beginnt am 1. Februar. Die Auszahlung seiner Altersrente erfolgt bis zum 20. Februar. Anmeldung Die Anmeldung für die AHV-Rente erfolgt nicht automatisch. Sie müssen die Anmeldung bis spätestens 4 Monate vor der Pensionierung bei uns einreichen. Erhält Ihr Ehepartner bereits eine Rente (Alter oder Invalidität) von einer anderen Ausgleichskasse, so müssen Sie Ihre Anmeldung bei dieser Ausgleichskasse einreichen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rente im Voraus provisorisch berechnen zu lassen. Sie finden das Formular Antrag für eine Rentenvorausberechnung auf unserer Homepage www.panvica.ch > Downloads > AHV-Leistungen > Antrag für eine Rentenvorausberechnung. 2

Vorbezug der Rente Sie können die Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Dies hat aber eine lebenslängliche Kürzung Ihrer Altersrente zur Folge. Die Kürzung beträgt bei einem Vorbezug von 1 Jahr 6.8% und bei einem Vorbezug von 2 Jahren 13.6%. Die Anmeldung für den Vorbezug der Rente muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem Sie das entsprechende Alter erreichen, bei der Ausgleichskasse eintreffen. Wird dieser Abgabetermin verpasst, kann die Anmeldung für den Vorbezug der Rente erst nach dem nächsten Geburtstag wieder eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Es gilt zu beachten, dass die Beitragspflicht während des Vorbezugs bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalter Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten müssen. Davon ausgenommen sind Sie, wenn Ihr Ehepartner erwerbstätig ist und mindestens AHV- Beiträge in der Höhe von CHF 960.00 (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Die Anmeldung als Nichterwerbstätige Person fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Aufschub der Rente Sie können die AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Ein Rentenaufschub macht Sinn, wenn die Rente nicht sofort benötigt wird. Ein Aufschub hat zur Folge, dass die Rente lebenslänglich erhöht wird. Während des Rentenaufschubs kann die Rente auf einen von Ihnen bestimmten Monat abgerufen werden. 3

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sollen dort helfen, wo die Renten nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen kann bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder bei der kantonalen Ausgleichskasse eingereicht werden. Ergänzungsleistungen werden durch den Kanton ausgerichtet. Kontaktpersonen Leistungen AHV Wampfler Jean-Noël jean-noel.wampfler@panvica.ch Buchstaben A - F 031 388 14 72 Pereira Cristina cristina.pereira@panvica.ch Buchstaben G K 031 388 14 85 Quaranta Theresa theresa.quaranta@panvica.ch Buchstaben L R 031 388 14 50 Zahnd Cornelia Cornelia.zahnd@panvica.ch Buchstaben S Z 031 388 14 73 4

Pensionskasse (2. Säule) Rentenalter Mit dem Erreichen des reglementarischen Rentenalters ist in der Regel der Sparprozess abgeschlossen und es werden die Altersleistungen fällig. Das ordentliche Pensionierungsalter liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Rente oder Kapital Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Bei uns können Sie die Altersleistung als Rente oder als Kapital, oder als Kombination von Beidem beziehen. Für die Entscheidung Rente oder Kapital sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits spielen finanzielle Aspekte, wie Lebenskosten und Vermögen eine Rolle. Andererseits sind aber auch immaterielle Aspekte wie die Gesundheit und die familiäre Situation zu berücksichtigen. Wer sich sein Altersguthaben als Kapital auszahlen lässt, kann frei darüber verfügen und selber eine Anlagestrategie wählen. Damit die Anlagestrategie langfristig mit möglichst tiefem Risiko einen regelmässigen Ertrag erwirtschaftet, sind Kenntnisse im Bereich der Wertschriften- und Vermögensverwaltung notwendig. Haben Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung noch schulpflichtige Kinder, wird eine Alterskinderrente ausgerichtet. Der Anspruch auf Alterskinderrenten entsteht für Kinder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben aber längstens bis zum 25. Altersjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden. Anmeldung Die Anmeldung für die Altersrente der Pensionskasse hat schriftlich zu erfolgen und sollte spätestens 1 Monat vor der Pensionierung bei uns eingereicht werden. Der Kapitalbezug muss uns bis spätestens 6 Monate vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung schriftlich gemeldet werden. 5

Vorbezug der Rente oder des Kapitals Bei uns können Sie die Rente, das ganze oder einen Teil Ihres Kapitals ab dem 58. Altersjahr vorbeziehen. Die lebenslange Rente fällt entweder weg oder kleiner aus, weil die Kapitalbildung vorzeitig gestoppt wird und das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann. Die Anmeldung für den Vorbezug muss mindestens 6 Monate vor der vorzeitigen Pensionierung bei der Pensionskasse eingereicht werden. Aufschub der Rente oder des Kapitalbezugs Wenn Sie nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erwerbstätig bleiben, besteht die Möglichkeit Ihre Vorsorge weiterzuführen. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr. Der Wunsch zur Weiterversicherung muss der Pensionskasse 6 Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters gemeldet werden. 6

Pensionskasse PANVICA bv@panvica.ch Flückiger Michael michael.flueckiger@panvica.ch Kantone: BL, BS, JU, TG, UR, ZH 031 388 14 56 Fricker Hanspeter hanspeter.fricker@panvica.ch Kantone: AI, AR, GE, LU, NE, SG, SZ, VS 031 388 14 75 Gerber Daniel daniel.gerber@panvica.ch Kantone: AG, BE, GL, SH, VD, 031 388 14 62 Harahap Erika erika.harahap@panvica.ch Kantone: FR, SO, TI 031 388 14 55 Wagner Sabine sabine.wagner@panvica.ch Kantone: GR, NW, OW, ZG 031 388 14 63 Zehnder Sara sara.zehnder@panvica.ch Kantone: BL, BS, JU, TG, UR, ZH 031 388 14 61 PANVICAplus Vorsorgestiftung panvicaplus@panvica.ch Bracher Gabriela Lanfranconi Rita gabriela.bracher@panvica.ch 031 388 14 57 rita.lanfranconi@panvica.ch 031 388 14 87 7

Diese Broschüre ist eine Information und hat rechtlich keine bindende Wirkung. Massgebend sind die Gesetze, die Reglemente, die Weisungen und die Berechnungen zum Zeitpunkt des Eintritts des entsprechenden Ereignisses. Ausgleichskasse PANVICA Talstrasse 7 Postfach 514 3053 Münchenbuchsee Telefon: 031 388 14 88 e-mail: info@panvica.ch www.panvica.ch 8