ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

Ähnliche Dokumente
ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

Fallbeispiele Anmeldung / Abmeldung / Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Infor Finance Newsletter

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012

Inhalt. ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS)

ELStAM Abweichungen zwischen manuell erfassten Lohnsteuermerkmalen und ELStAM

HDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber?

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber. ELStAM Informationen für Arbeitgeber. Seite 1 / 103.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Version 3.2. ELStAM Fallbeispiele Version: 3.2 Stand:

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. ELStAM Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Häufige Fragen für Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 beantragenkeine automatische Übernahme der Daten aus 2012

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber. ELStAM Informationen für Arbeitgeber. Seite 1 / 108.

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn

FAQ-Liste. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kommunikationsprojekt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte Stand

Die elektronische LSt-Karte

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software und Arbeitgeber

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren.

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren.

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

Lohnsteuerabzug ab (ELStAM)

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software und Arbeitgeber

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

LEXinform Dokument

Häufige Fragen für Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber. ELStAM Informationen für Arbeitgeber. Seite 1 / 103.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Version 3.1. ELStAM Fallbeispiele Version: 3.1 Stand:

Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft!

Wichtige Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum ELStAM-Verfahren

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte

FAQ-Liste. Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kommunikationsprojekt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte Stand

In diesem Infoletter wollen wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand des ELStAM- Verfahrens geben.

> Drucken > Fenster schließen. Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012

Häufige Fragen für Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Hinzuverdienst. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Pensionsbezug HI LI

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Version 3.0. ELStAM Fallbeispiele Version: 3.0 Stand:

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber. ELStAM Informationen für Arbeitgeber. Seite 1 / 108.

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

Sage Lohn XL. ELStAM

Das Faktorverfahren. Stand: 01/2009

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Berufungsentscheidung

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

ELStAM-Verfahren. Anwender-Dokumentation. Stand:

Kammerbeitrag. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer. 1 Arbeitnehmerkammer Bremen HI LI

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind für den Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 die folgenden Regelungen zu beachten:

Das Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren,

Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Steuerberater. Merkblatt. Lohnsteuerklassen - Steuerklassenwechsel - Faktorverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

- IV C 5 - S 2363/07/ , DOK 2010/ (BStBl I Seite 762)

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS)

Dokumentation ELStAM-Meldeverfahren

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Kürzel Telefon Telefax Datum NP/Me - S 04/ mein@dstv.de

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

ELStAM. Michael Ziemer 21. September 2016

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Finanzamt Trier ELSTAM. elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Rosita Kasel. Finanzamt Trier. ELSTAM 15. Januar 2013 Folie 1

ELStAM-Mitarbeiterinformation. Stufe 1

zdie Neuregelungen auf einen Blick

Dokumentation ELStAM-Meldeverfahren

ELStAM elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2004 (Vordruck-Nr. 645/502)

Referent. Michael Ziemer Betriebswirt FH

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3995. der Bundesregierung

Steuertipp: Das Faktorverfahren

zdie Neuregelungen auf einen Blick

Merkblatt Steuerklassenwechsel 2015

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011

IHK-Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Lohnsteuer

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

ELStAM elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

3. Erhebung der Lohnsteuer nach den Regelvorschriften

Versorgungsbezugsempfänger

Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Lohnsteuer. 1 Änderung durch das ELStAM-Verfahren. Hinweis HI HI

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab I. Grundsätze

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Entwurf (Stand: ) Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rundschreiben 07/2013 zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM (Verfahren ElsterLohn II) ab 2013

Senatsverwaltung für Finanzen

Transkript:

Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Beantragung und Bereitstellung von Freibeträgen im ELStAM-Verfahren. Inhalt 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG... 2 2. Ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG... 2 3. Die Kombination von einem Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einem Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG... 4 4. Sonderfall: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten... 6 Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren Der Arbeitnehmer kann im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens beantragen, - dass ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG auf zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse aufgeteilt wird oder - dass ein Freibetrag bei einem Nebenarbeitsverhältnis berücksichtigt wird, der als Hinzurechnungsbetrag bei dem Hauptarbeitsverhältnis angesetzt wird ( 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG). Zur Beschreibung der Bereitstellung von Frei- und Hinzurechnungsbeträge im Zuge eines Jahreswechsels wird auf das bereits veröffentlichte Dokument unter https://www.elster.de/download/ag-info-jahreswechsel.pdf hingewiesen.

Seite: 2 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG Der Arbeitnehmer beantragt die Berücksichtigung eines Freibetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG (z.b. Werbungskosten, Sonderausgaben, Pauschbetrag für behinderte Menschen) bei seinem Finanzamt. Liegt mehr als ein Arbeitsverhältnis vor, kann der Freibetrag entsprechend des Antrags des Arbeitnehmers auf die Arbeitsverhältnisse verteilt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitnehmer, kann eine Speicherung der vollständigen Freibetragsverteilung durch den Bearbeiter im Finanzamt erst erfolgen, wenn alle betroffenen Arbeitgeber angemeldet haben. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag für Werbungskosten in Höhe von 9.000. Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt der Arbeitnehmer an, dass der Freibetrag verteilt werden soll. Von dem beantragten Freibetrag sollen 6.000 dem Hauptarbeitsverhältnis und 3.000 sollen dem Nebenarbeitsverhältnis zugeordnet werden. Die Speicherung des Freibetrags mit der entsprechenden Verteilung führt dazu, dass dem Hauptarbeitgeber mit der nächsten Monatsliste einen Jahresfreibetrag in Höhe von 6.000 und dem Nebenarbeitgeber einen Jahresfreibetrag in Höhe von 3.000 zum Abruf bereitgestellt wird. 2. Ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Durch die Regelung des 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG kann bei einem Nebenarbeitsverhältnis ein Freibetrag bis zur Höhe des Betrages berücksichtigt werden, der dem zu versteuernden Jahresbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 5 EStG) entspricht, bis zu dem für das Hauptarbeitsverhältnis keine Lohnsteuer zu erheben ist. Durch die Berücksichtigung eines entsprechenden (steuerpflichtigen) Hinzurechnungsbetrages für das Hauptarbeitsverhältnis wird eine zutreffende Besteuerung des Arbeitslohns sichergestellt. Der Arbeitnehmer beantragt dazu den Gesamtbetrag des Freibetrages im Sinne des 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG bei seinem Finanzamt und teilt dem Arbeitgeber des weiteren Arbeitsverhältnisses mit, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG von diesem abgerufen werden soll. Der Hauptarbeitgeber erhält nur den Betrag als Hinzurechnungsbetrag, der tatsächlich von einem oder mehreren Nebenarbeitgebern abgerufen wurde.

Seite: 3 Beispiel 2: Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags in Höhe von 3.000. Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Das Finanzamt speichert aufgrund des Antrags des Arbeitnehmers nur die Höhe des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens. Der Arbeitnehmer teilt seinem Nebenarbeitgeber mit, dass ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrages nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG abgerufen werden soll. In der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses gibt der Nebenarbeitgeber diesen Betrag an. Im Rahmen der Anmeldebestätigungsliste wird dem Nebenarbeitgeber ein Jahresfreibetrag in Höhe von 3.000 zum Abruf bereitgestellt. Die folgende dem Hauptarbeitgeber zum Abruf bereitgestellte Monatsliste erhält daraufhin den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 3.000. Hinweis: Die Speicherung des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens führt nicht dazu, dass in der nächsten Monatsliste ein Freibetrag zum Abruf bereitgestellt wird.

Seite: 4 3. Die Kombination von einem Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einem Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zu kombinieren. Beispiel 3: Der Arbeitnehmer hat ein Hauptarbeitsverhältnis und zwei Nebenarbeitsverhältnisse. Bei dem Hauptarbeitsverhältnis verdient der Arbeitnehmer 9.600 bei den Nebenarbeitsverhältnissen wird der Arbeitnehmer mit 3.600 (Nebenarbeitgeber 1 = NAG 1) und 6.000 (Nebenarbeitgeber 2 = NAG 2) entlohnt. Damit bei den Nebenarbeitsverhältnissen, die beide mit Steuerklasse VI abgerechnet werden, keine Lohnsteuer einbehalten wird, beantragt der Arbeitnehmer einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von 9.600 und verteilt diesen auf die beiden Nebenarbeitsverhältnisse (3.600 bei NAG 1 und 6.000 bei NAG 2). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen) in Höhe von 720. Der Arbeitnehmer teilt dem NAG 1 und dem NAG 2 jeweils mit, in welcher Höhe der Freibetrag abgerufen werden soll. Die Beschäftigung bei NAG 1 beginnt am 01.03., die Beschäftigung bei NAG 2 beginnt am 01.05.. Die Beschäftigung bei dem HAG besteht bereits. Der Arbeitnehmer hat bei dem Finanzamt einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von 9.600 und einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in Höhe von 720 beantragt. In den bisherigen Änderungslisten für den Hauptarbeitgeber war der Freibetrag in Höhe von 720 enthalten.

Seite: 5 Am 01.03. meldet NAG 1 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung mit, dass ein Freibetrag in Höhe von 3.600 gewünscht ist. - Anmeldebestätigung für NAG 1: Stkl VI mit Freibetrag 3.600 ab dem 01.03. - Änderungsliste für den HAG (Anfang April zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.03. - Hinzurechnungsbetrag 3.600. - Freibetrag 720 Am 01.05. meldet NAG 2 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung an, dass ein Freibetrag in Höhe von 6.000 abgerufen werden soll. - Anmeldebestätigung für NAG 2: Stkl VI mit Freibetrag 6.000 ab dem 01.05. - Änderungsliste für den HAG (Anfang Juni zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.05. - Hinzurechnungsbetrag 9.600 - Freibetrag 720 Aktuell erhält der Hauptarbeitgeber sowohl den Freibetrag als auch den Hinzurechnungsbetrag. Die Saldierung der Beträge erfolgt vorerst nur durch die Software des Arbeitgebers. Beispiel 4: Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG in Höhe von 2.500 und beantragt zusätzlich, dass der Freibetrag nur dem Nebenarbeitsverhältnis zugeordnet werden soll. Weiterhin beantragt der Arbeitnehmer einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags in Höhe von 3.000. Das Finanzamt speichert aufgrund des Antrags des Arbeitnehmers die Höhe des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens. Der Arbeitnehmer teilt seinem Nebenarbeitgeber mit, dass ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrages nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zur Verfügung steht. In der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses gibt der Nebenarbeitgeber den gewünschten Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von 3.000 an. Im Rahmen der Anmeldebestätigungsliste wird dem Nebenarbeitgeber ein Freibetrag in Höhe von 5.500 zum Abruf bereitgestellt. Die folgende dem Hauptarbeitgeber zum Abruf bereitgestellte Monatsliste erhält daraufhin den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 3.000.

Seite: 6 4. Sonderfall: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten Zahlt der Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge, sind diese wegen des Grundsatzes eines einheitlichen Dienstverhältnisses zu einem Arbeitgeber zusammenzurechnen. Der Abruf von ELStAM für ein zweites Dienstverhältnis des Arbeitnehmers durch denselben Arbeitgeber ist nicht möglich. Behandelt der Arbeitgeber solche Bezüge bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen, sind für Lohnabrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2015 enden, bzw. für sonstige Bezüge, die vor dem 1. Januar 2015 zufließen, die vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM für einen der gezahlten Bezüge anzuwenden. Für den jeweils anderen Bezug ist die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM für ein zweites Dienstverhältnis zu Grunde zu legen (vgl. BMF- Startschreiben vom 25. Juli 2013, III Arbeitgeber unter Punkt 5). Bei Anwendung dieser Sonderregelung besteht weder die Möglichkeit einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zu gewähren, noch die Möglichkeit, dass ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG auf zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse aufgeteilt wird.