Dokumentationspflichten

Ähnliche Dokumente
Zulassungsverfahren nach Verordnungen (EG) Nr /2004

Gesetzliche Vorschriften

Wer darf noch Nutztiere schlachten und unter welchen Anforderungen?

VKD Landesverbandstagung CJD Stuttgart EU-Hygienepaket Praktische Hinweise

EU-Zulassung für Großküchen

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

Hygiene und Information

Rechtsgrundlagen für die EU-Zulassung von Großküchen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

betriebseigene Hilfskräfte

Empfehlungen für die Anwendung des EU- Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Bayern

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002

Hygieneschulung 2014 erster Teil

1 Inhaltsverzeichnisse

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Umsetzung der EU-Hygieneverordnung EG Nr. 853/2004

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel

Bundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis

Bei Verkauf, Transport oder Lagerung von Fleisch und Wurst muss die Temperatur stimmen.

1.1 Inhaltsverzeichnis

5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben (Leitfaden) Hauptmerkmal I Betriebsart

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Antrag auf Erteilung einer Registriernummer gemäß 4 Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung

Forum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene

FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT. Möglichkeiten und Grenzen der Lebensmittelketten-Verantwortung bei der Bekämpfung von Zoonosen.

Hygienische Aspekte bei der Verpflegung in Ganztagsschulen

1 Welche wesentlichen Anforderungen schreibt die EU- Verordnung Nr. 852/2004 vor?

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelhygiene-Recht 2006

WICHTIGE LEBENSMITTELRECHTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDER IM BEREICH LEBENSMITTELHERSTELLUNG UND LEBENSMITTELHANDEL

Leitfaden zur Erstellung eines Hygieneplans. Qualitätskriterien für. hygienerelevante Verfahrensanweisungen und Standards. zur Hygienesicherung in

Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 12 vom Seite 333 bis 346

Rundschreiben an alle Wildhalter

Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Anhang 3 - Ausführungshilfe zur Überprüfung der Selbstkontrolle nach einheitlichen Kriterien

1. Liegt ein offizielles Schreiben über die Zulassung des Betriebes vor (Mitteilung, Bescheid, Veröffentlichung in AVN)?

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Hof nahe Schlachtung. aus der Sicht eines für Fleischhygiene zuständigen amtlichen Tierarztes Edgar Wullinger 1

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

BETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG

1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Informationen zur Benutzung der CD-ROM

HACCP in der Praxis Der richtige Umgang mit Lebensmitteln

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung

Vorschau. HACCP Schulung für das HACCP-Team

Anforderungen an die Produktion:

Gut zu wissen: HACCP in der Praxis - Der richtige Umgang mit Lebensmitteln

Info Direktvermarktung

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April Detlef Stachetzki VDF

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelhygiene, Eigenkontrollkonzept (HACCP) und Leitlinien für eine gute Hygienepraxis

Merkblatt. EU-Zulassungsverfahren für Großküchen

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

Gaststätte gewerberechtliche Voraussetzungen

53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle)

HACCP 1 in der Praxis - Der richtige Umgang mit Lebensmitteln

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.

Lebensmittelrecht: Herstellung und Vertrieb / Rechtliche Stolperfallen!

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Amtliche Lebensmittelüberwachung

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle

HACCP das präventive Eigenkontrollsystem für Lebensmittelsicherheit

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

Das Kontrollbarometer NRW

Schlachtung Farmwild

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Gesicherte Qualität

Dr. Christina Riedl. Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Die Ausbildungseinheiten werden jeweils mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.

Programm anklicken, Intro abwarten, es erscheint ein Startbutton, diesen anklicken, Anwendung startet dann automatisch.

Ihre Niederlassung als Mediziner. Formale Voraussetzungen. Checkliste

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013

Antrag. Die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen sind dem Antrag in zweifacher Ausfertigung beizufügen. (Unterschrift Antragssteller/in)

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts

Merkblatt EU Zulassungsverfahren für Großküchen

2.1 Zuständige Behörden und Kommunikationsstrukturen Organisationsstrukturen

Verordnungen auf Grund des LMSVG Stand: 1. Juli 2017

Dokumentationspflichten Geflügelhalter Tierseuchen

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT

Dokumentation in Großküchen

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Transkript:

Dokumentationspflichten für Direktvermarkter - Aus Sicht der Verbraucherschutzbehörde - Direktvermarkter-Weiterbildung 14.03.2016 in Bernburg Direktvermarktung Sachsen-Anhalt e.v. Dr. Reichelt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten; Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Begrifflichkeiten: Es werden Lebensmittel vermarktet Als DV vorwiegend eigene Ob eigene oder nicht eigene ist jedoch für unseren Kontext bedeutungslos Es gilt Lebensmittel-Recht!

Dokumentationspflichten Lebensmittelrechtlich in Bezug zu Verordnungen des Hygienepaketes VO (EG) Nr. 178/2002 VO (EG) Nr. 852/2002 VO (EG) Nr. 853/2002

VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 17 Verantwortung des Lebensmittelunternehmers Artikel 18 Rückverfolgbarkeit ist zu sichern Einen Schritt vor einen Schritt zurück in der Kette VO (EG) Nr. 931/2011 DVO bzgl. Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs (für DV seltener) Lebensmittelunternehmer müssen zur Verfügung stellen:

VO (EG) Nr. 931/2011 a. eine genaue Beschreibung des Lebensmittels, b. das Volumen oder die Menge des Lebensmittels, c. Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, von dem das Lebensmittel versendet wurde, d. Name und Anschrift des Versenders (Eigentümers), falls es sich dabei nicht um den Lebensmittelunternehmer handelt, von dem das Lebensmittel versendet wurde, e. Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, an den das Lebensmittel versendet wird, f. Name und Anschrift des Empfängers (Eigentümers), falls es sich dabei nicht um den Lebensmittelunternehmer handelt, an den das Lebensmittel versendet wird, g. eine Bezugsnummer zur Identifizierung der Partie, der Charge bzw. der Sendung sowie das Versanddatum.

VO (EG) Nr. 852/2004 Basishygiene Plan Reinigung und Desinfektion Schulungsunterlagen (IfSchG und Lebensmittelhygiene) Schädlingsbekämpfung HACCP-Konzept Dokumentationspflicht ausdrücklich erwähnt Konformitätserklärungen für Bedarfsgegenstände Verpackungsmaterialien, Reinigungsgegenstände, Wasserschläuche

VO (EG) Nr. 853/2004 Artikel 4 Zulassungspflicht Merkblatt Zulassung HACCP für Schlachtbetriebe

Merkblatt Zulassung I Einzureichen an Zulassungsbehörde (LVwA): 1. Formloser Antrag des Betriebes, welche Art der Zulassung angestrebt wird 2. Betriebsspiegel nach LmhV Tier 3. Führungszeugnis (wenn erforderlich, Rücksprache mit Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) 4. Aktueller Handelsregisterauszug (bzw. Eintrag in die Handwerksrolle, entfällt für DV) 5. Raumplan in zweifacher Ausführung a) Wegeführung und Maschinenaufstellung (mglst. unterschiedliche Farben) b) Zapfstellenplan mit Trinkwasser-, Abwasserführung, Schädlingsbekämpfung

Merkblatt Zulassung II Bei der Abnahme vorzulegen für Zulassungsbeh.: 6. Liegenschaftsregisterauszug mit Lageplan im Gelände 7. Betriebsablaufbeschreibung (inkl. Produktpalette) 8. Konzept zur Rückverfolgbarkeit 9. Havariekonzept auch Ablauf einer Rückrufaktion, exakte Festlegung der Verantwortlichkeiten

Merkblatt Zulassung III/1. In den betrieblichen Unterlagen zur Einsicht vorzuhalten: 10. Kopie einer Genehmigung nach baurechtlichen u. ä. Bestimmungen (falls diese berührt werden) 11. Angaben zur Wasserversorgung (sh. auch unter 5.) Befunde der bakteriologischen Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung 12. Gesundheitszeugnisse bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes aller Beschäftigten (gemäß 43 Infektionsschutzgesetz) 13. Nachweise zur Rückverfolgbarkeit (sh. auch Punkt 8; Verzeichnis der Rohstoffeingänge und Warenausgänge) 14. Angaben zur Abfallbeseitigung (Räume, evt. Fahrzeuge, Behälter, Entsorgungsfirmen)

Merkblatt Zulassung III/2. 15. Betriebseigene Kontrollen und Nachweise HACCP-Konzept Festlegung, Dokumentation der Überwachung, Eingriffsmöglichkeiten und deren Dokumentation, entsprechende Protokolle und Checklisten, Temperaturaufzeichnungen Reinigungs- und Desinfektionsprogramm Angabe der Mittel, der Konzentration, der Temperatur und der Einwirkzeit Unterlagen über Reinigungs- und Desinfektionsmittel einschließlich Sicherheitsdatenblätter (sollen im Betrieb vorliegen), Aufbewahrung der Reinigungsund Desinfektionsmittel und der dazugehörigen Geräte Benennung eines Hygienebeauftragten (wenn erforderlich) Hygieneschulungsprogramm für Mitarbeiter Nachweise über Schulungen Ergebnisse der betrieblichen Untersuchungen Produktuntersuchungen, Laborergebnisse über betriebseigene Hygienekontrollen

HACCP Schlachtbetriebe Tiere müssen, wenn sie in die Räume des Schlachthofes aufgenommen werden 1. ordnungsgemäß gekennzeichnet sein 2. von Informationen zur Lebensmittelkette begleitet sein 3. nicht aus Betrieben mit Verbringungsverbot stammen 4. sauber sein 5. gesund sein (sowie das der Lebensmittelunternehmer beurteilen kann) 6. sich in einem aus Sicht des Tierschutzes zufriedenstellenden Zustand befinden. Des Weiteren Gefahrenanalyse, die in Notwendigkeit der zwingenden Einhaltung der Basishygiene mündet, erforderlich!

Geflügel-Schlachtung I.: Tätigkeit Schlachtung zulassungspflichtig! Ausnahmeregelung für bis zu 10.000 Stück jährlich, wenn eigenes Geflügel Damit ist Schlachtung von fremdem Geflügel unter dieser Ausnahmeregelung nicht möglich Fremdes Geflügel kann nur mit Zulassung geschlachtet werden!!! Egal wieviel!!!

Geflügel-Schlachtung II.: In Sachsen-Anhalt gibt es zwei große Geflügelschlachtbetriebe. Im Landkreis Harz gibt es einen kleineren zugelassenen Betrieb. Mehr kenne ich nicht.

Schlachtbetriebe im Land? Alle zugelassenen Betriebe werden in einer Datenbank geführt. http://apps2.bvl.bund.de/bltu

Weitere Doku-Pflichten: Tiergesundheitsbereich Unterlagen nach VVVO (Bestandsregister, Pässe, ) Tierarzneimittelbereich Belege über Tierarzneimittel Belege über Tier-Behandlungen Ggf. Meldepflichten zur AB-Datenbank Informationen zur Lebensmittelkette

Was nicht abgehakt ist, ist nicht gemacht Viel Spaß beim Hakensetzen!