Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses

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Transkript:

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut Mustermann (im Folgenden: Auftragnehmer) wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit (Honorarvertrag) im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses vereinbart: 1 Tätigkeit Der Auftragnehmer Helmut Mustermann wird für die Auftraggeberin folgende Leistung erbringen: Durchführung des außerunterrichtlichen Neigungskurses Schach-AG für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 mit bis zu Schülerinnen und Schülern oder Durchführung des außerunterrichtlichen Neigungskurses Fotografieren mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Herstellung von Fotos für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 mit bis zu. Schülerinnen und Schülern oder Durchführung des außerunterrichtlichen Neigungskurses Klettern für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 mit bis zu. Schülerinnen und Schülern oder Durchführung des unterrichtsergänzenden Flötenkurses/ Naturwissenschaftskurses/ Bogenschießkurses im Rahmen des Ganztagsangebotes für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 mit bis zu Schülerinnen und Schülern Die Leistung erfolgt zeitlich dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr beginnend mit dem 1.12.2011 und endend am 31.03.2012. Die Leistung wird nicht während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen erbracht und geschuldet. Die Auftraggeberin stellt einen geeigneten Raum in der Schule zur Verfügung. Der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme beträgt dadurch wöchentlich à 45 Minuten). (Stunden

2 Weisungsfreiheit (1) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer ist insbesondere in der inhaltlichen Gestaltung seiner Tätigkeit an keine besonderen Vorgaben gebunden und handelt eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer ist auch an keine zeitlichen oder örtlichen Vorgaben gebunden, soweit dies nicht in der Auftragsbeschreibung in 1 ausdrücklich geregelt worden ist. Ein Arbeitsverhältnis wird mit dieser Vereinbarung nicht begründet. (2) Der Auftragnehmer wird durch diese Vereinbarung in keiner Weise beschränkt, gleichartige Leistungen auch für Dritte zu erbringen. 3 Leistungserbringung (1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in der für die genannte Schülergruppe in dem vertraglich fixierten Bereich fachlich angemessenen und üblichen Qualität. (2) Der Auftragnehmer beantragt ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, das der Auftraggeberin zugeht. Zuvor ist eine Leistungserbringung nicht möglich. (3) Der Auftragnehmer setzt nach eigenem Ermessen für die Durchführung des vorgenannten Auftrages Unterlagen oder sonstige Medien oder Sachmittel ein. Eventuelle Kosten trägt der Auftragnehmer und sind mit dem Honorar abgegolten. Kosten für Materialien, die an Kursteilnehmer ausgegeben werden, werden dem Auftragnehmer gegen Beleg bis zu einem Gesamtbetrag von EUR vom Auftraggeber erstattet. (4) Der Auftragnehmer ist selbst dafür verantwortlich, beim Einsatz von Unterlagen und sonstigen Medien eventuelle Urheberrechte zu beachten. (5) Der Auftragnehmer ist zur Hinzuziehung eigener Auftragnehmer/Arbeitnehmer oder zur Vergabe von Unteraufträgen berechtigt. Der Einsatz von dritten Personen ist jedoch dem Auftraggeber im Voraus unter Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses schriftlich anzuzeigen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, dem zu widersprechen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (6) Kann der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen die Leistung nicht erbringen und ist eine Vertretung gemäß Absatz 5 nicht möglich, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. 4 Unterrichtungspflicht Beide Seiten sind verpflichtet, sich wechselseitig alle Umstände rechtzeitig anzuzeigen, die für die Durchführung dieses Vertrages und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung wesentlich sein können. 5 Verschwiegenheit/Datenschutz Der Auftragnehmer wird alle persönlichen Daten und Angelegenheiten der Teilnehmer von Leistungen gemäß 1 auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus absolut vertraulich behandeln.

Der Auftragnehmer stimmt zu, dass die Auftraggeberin zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages die dafür erforderlichen Daten elektronisch erhebt und verarbeitet. Die Daten dürfen nur im Rahmen dieser Zweckbindung verwendet werden. 6 Honorar Der Auftragnehmer erhält für seine/ihre Leistungen ein Honorar in Höhe einer Stundenvergütung von 16,52 je geleisteter Kursstunde (45 Minuten). Voraussetzung ist die Vorlage einer entsprechenden Leistungsübersicht (Anhang) und Abrechnung. Ein Honoraranspruch besteht nur für tatsächlich erbrachte Leistung, es sei denn, die Leistung konnte aus Gründen nicht erbracht werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Sämtliche auf das Honorar entfallenden Steuern und Abgaben trägt der Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer obliegt die Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. 7 Hinweis Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach 2 Nr.1 und Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann. Für die Beitragsabführung ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. 8 Kündigung Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. 10 Nebenabreden (1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. (2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Hamburg, den Auftraggeberin (Schulleitung) Auftragnehmer

Erklärung Auftragnehmer Ich erkläre, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeite bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführt wird, dass weder ich noch meine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Durchführung von Fortbildungs- und Schulungskursen und -seminaren ablehne. Ort Datum Unterschrift Auftragnehmer

Anhang (Honorarvertrag Ganztagesangebot/Neigungskurs) An die BSB Amt für Verwaltung V 241-4 Durchführung Ganztagesangebot/Neigungskurs - Honorarabrechnung Mustermann, Helmut Name, Vorname der Honorarkraft Musterstraße 2, 22007 Musterstadt Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Kontoinhaber (mit Anschrift, falls abweichend von der Honorarkraft) Musterbank Bank 2000011 1234567890 Bankleitzahl Kontonummer Ich habe vom 1.12.2011 bis 31.03.2012 gemäß Honorarvereinbarung vom die umseitig aufgeführten Stunden erbracht und bitte um Überweisung des Betrages von 88,12 Euro. Datum/Unterschrift der Honorarkraft Abschließende Bearbeitung durch die Schule Schulstempel Der Abrechnungsbetrag in Höhe von 88,12 Euro ist sachlich und rechnerisch richtig. Bitte in dieser Höhe an die Honorarkraft aus dem SBF der Schule überweisen. Hamburg, Datum Unterschrift der Schulleitung

Stundennachweis für die Abrechnung nachstehender Leistungen: Neigungskurs Schach-AG für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 mit bis zu Schülerinnen und Schülern Unterrichtseinheiten gem. Vertrag (bitte ankreuzen) 45 Minuten 60 Minuten 90 Minuten Datum Uhrzeit von/bis 6.12.2011 14.00/16.00 2 13.12.2011 14.00/16.00 2 Anzahl der Unterrichtseinheiten Vergütungssatz Gesamtbetrag pro Einheit Gesamt 4 X 22,03 = 88,12