Was tun bei Markenrechtsverletzungen? Rechtsanwalt Andreas Kempcke www.internetrecht-rostock.de
Oh wie schön, ein Brief
Gliederung: I. Einleitung: Was ist eine Abmahnung? II. Anmeldung einer neuen Marke III. Domainregistrierung IV. Vorgehen bei rechtsverletzenden Angeboten bei ebay und Amazon V. Anhängen an Angebote bei Amazon VI. Google-AdWords-Anzeigen VII. Was tun im Fall der Fälle?
I. Einleitung: Was ist eine Abmahnung? - fristgebundene - außergerichtliche - Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten rechtswidrigen Verhaltens - und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
sowie - Auskunft, - Schadenersatz, - Rückruf, - Vernichtung, - Kostenerstattung
Stressfaktoren: - kurze Frist - weitreichende Verpflichtungen - drohende Sanktionen (Vertragsstrafe 5.000,00 Euro pro Verstoß) - hohe Rechtsanwaltskosten
Gegen Stress kann man was tun:
Das sollten Sie tun: Ruhe bewahren Sachverhalt prüfen Fristen vormerken Anwalt einschalten
Vor dem ersten Brief: Erst Strategie klären, dann handeln. (gilt für Markeninhaber wie für Abgemahnte)
II. Anmeldung einer neuen Marke (aus Sicht des Inhabers einer älteren Marke) ALARM! Da benutzt einer meine Marke! MARKTÜBERWACHUNG und MARKENÜBERWACHUNG
II. Anmeldung einer neuen Marke (aus Sicht des Inhabers einer älteren Marke) MARKTÜBERWACHUNG: Nur rechtsverletzende Benutzung oder auch Anmeldung einer Marke?
II. Anmeldung einer neuen Marke (aus Sicht des Inhabers einer älteren Marke) ALARM! Da benutzt einer meine Marke! Und jetzt? - informelles Vorgehen - Einleitung eines förmlichen Verfahrens (Widerspruch gegen die Markenanmeldung / Abmahnung)
II.Anmeldung einer neuen Marke (aus Sicht des Markenanmelders) - parallel: Markenentwicklung und Recherche zu älteren Kennzeichen (insbes. Registerrecherche über Rechtsanwalt / Patentanwalt)
III. Domainregistrierung (aus Sicht des Markeninhabers) - Welche Top-Level-Domains werden benötigt? - Welche Tippfehler-Domains sind relevant? (bei Kennzeichenverletzung: grds. nur Anspruch auf Unterlassung, nicht auf Domainübertragung!)
III. Domainregistrierung (aus Sicht des Newcomers) - Recherche, Recherche, Recherche - parallel: Domainregistrierung und Markenanmeldung (kein Kennzeichenerwerb allein durch Domainnutzung)
IV. Vorgehen bei rechtsverletzenden Angeboten bei ebay und Amazon (aus Sicht des Markeninhabers)
IV. Vorgehen bei rechtsverletzenden Angeboten bei ebay und Amazon (aus Sicht des Markeninhabers) Wichtig: Rechtsverletzungen dokumentieren - Ausdrucke/Screenshots - Testkäufe durchführen
IV. Vorgehen bei rechtsverletzenden Angeboten bei ebay und Amazon (aus Sicht des Markeninhabers) Die Gretchenfrage: An wen sollte man sich wenden: An den Anbieter Zhang Wei? oder an ebay / Amazon? (Gilt entsprechend auch bei facebook & Co.)
V. Anhängen an Angebote bei Amazon Ausgangspunkt: Auf was bezieht sich die Amazon-Produktseite: No-Name-Produkt oder Markenprodukt? Problem: Produktseiten veränderbar BGH: Überwachungspflicht
V. Anhängen an Angebote bei Amazon (aus Sicht des Markeninhabers) Vorsorge: Erstellung neuer amazon-produktseiten, die sich auf die eig. Markenprodukte beziehen anhand eigener EAN-/GTIN-Codes
V. Anhängen an Angebote bei Amazon (aus Sicht des Markeninhabers) Überwachung und Kontrolle: Testkäufe, Testkäufe, Testkäufe Budget für Markenüberwachung planen Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten bilden
V. Anhängen an Angebote bei Amazon (aus Sicht des Anbieters des No-Name-Produkts) Dokumentation der Produktseite zum Zeitpunkt des Anhängens Überwachung der Produktseite (BGH: Intervall von nahezu 2 Wochen zu lang) (OLG Köln: werktägig von Montag bis Freitag) Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten bilden
VII. Google-AdWords-Anzeigen Markenrechtsverletzung - durch Benutzung der Marke als Keyword - durch Benutzung der Marke in der Anzeige
VII. Google-AdWords-Anzeigen EuGH: Markenrechtsverletzung bei Beeinträchtigung der Funktionen der Marke (Aus dem Inhalt der Anzeige darf kein irreführender Eindruck entstehen über die Produkte auf der Zielseite bzw. über die Verbindung des Anbieters zum Markeninhaber.)
VII. Google-AdWords-Anzeigen EuGH: Markenrechtsverletzung bei Beeinträchtigung der Funktionen der Marke? Wichtig: Dokumentation (Ausdrucke/Screenshots) nicht nur der Anzeigen sondern auch der Zielseite
VII. Google-AdWords-Anzeigen Haftung nicht nur für eigene Anzeigen, sondern auch für die von Werbe-Partnern?
VII. Google-AdWords-Anzeigen Wieviele Produkte der in der Anzeige beworbenen Markenprodukte erwartet der Verkehr auf der Zielseite? mind. 1 mehr als 50 % (OLG Frankfurt)
VII. Was tun im Fall der Fälle? Wichtig: Das Ziel bestimmt die Strategie.
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markeninhabers) Ziel: schnelle und unkomplizierte Lösung ohne Anwalt und Kosten Informeller Hinweis Risiko: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markeninhabers) Ziel: schnelle und unkomplizierte Lösung mit Anwalt und begrenzten Kosten Hinweis auf Kennzeichenrechte ohne Geltendmachung von Ansprüchen Vorteil: geringes Risiko
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markeninhabers) Ziel: Durchsetzung von Ansprüchen formelle Abmahnung ggf. einstweilige Verfügung / Klage Vorteil/Risiko: rechtliche Klärung
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markenverletzers) Ziel: teuren Rechtsstreit vermeiden Kennzeichennutzung unterlassen (vorbeugende Unterlassungserklärung)
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markenverletzers) Ziel: Kosten des Rechtsstreits begrenzen Kennzeichennutzung unterlassen Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) Rechtsstreit um die Abmahnkosten
VII. Was tun im Fall der Fälle? (aus Sicht des Markenverletzers) Ziel: Kosten des Rechtsstreits begrenzen Kennzeichennutzung unterlassen Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) Rechtsstreit um die Abmahnkosten etc.
VII. Was tun im Fall der Fälle? Anrufen: 0381 260 567 30 Oder email an: rostock@internetrecht-rostock.de