ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. November 2005 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabe: 20,0 2. Aufgabe: 10,0 3. Aufgabe: 34,0 4. Aufgabe: 24,0 5. Aufgabe: 6,0 6. Aufgabe: 6,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. Aufgabe (20,0 Punkte) Der Architekt Kurt Jebing aus Siegburg und die Architektin Elvira Klein aus Troisdorf wollen zukünftig ihre berufliche Tätigkeit gemeinschaftlich ausüben. Sie überlegen, ob sie ihre Tätigkeit in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausüben wollen. Grenzen Sie diese Rechtsformen anhand der in der Anlage 1 befindlichen Gesichtspunkte voneinander ab. Gehen Sie dabei wenn in der Aufgabenstellung nicht anders gefordert nur auf die gesetzlichen Regelungen ein. Sofern keine gesetzliche Regelung existiert, ist dies im Lösungsraster zu vermerken. Bearbeitungshinweis: Eine Angabe von Rechtsgrundlagen ist nicht erforderlich.

Anlage 1 Prüfungsnummer: Mindestkapital GbR GmbH Registereintragung und genaue Bezeichnung des Registers Geschäftsführung und Vertretung Haftung Firmen- bzw. Namensbezeichnung Form des Gesellschaftsvertrages Besteuerung der Erträge (mit Einkunftsarten und Steuergesetz)

2. Aufgabe (10,0 Punkte) Sachverhalt 1 (5,0 Punkte) Das Autohaus Friedrich Karmann GmbH in Troisdorf hat im August 2003 das ausschließlich betrieblich genutzte Fahrzeug des Kunden Firma Elmar Becker e. K. mängelfrei repariert. Die GmbH hat am 25. August 2003 eine Rechnung über 2.500,00 zuzüglich 16 % USt ausgestellt; der Zugang mit dem Vermerk zahlbar bis zum 05.09.2003 bei der Firma Becker war am 26. August 2003. Am 28. August 2003 bat Elmar Becker wegen kurzfristiger Zahlungsprobleme um einen dreimonatigen Zahlungsaufschub. Der zuständige Prokurist der Friedrich Karmann GmbH gewährte diesen mit Datum vom 29. August 2003. Aufgaben a) Wann beginnt die Verjährungsfrist der Forderung der Friedrich Karmann GmbH gegenüber dem Kunden Elmar Becker? Bestimmen Sie unter Nennung der gesetzlichen Grundlage den Beginn der Verjährungsfrist! (Angabe des Datums erforderlich) b) Welche rechtliche Wirkung hat die Stundungsgewährung vom 29. August 2003 auf den Ablauf der Verjährungsfrist? Begründen Sie Ihre Antwort! c) Wann endet die Verjährungsfrist der Forderung der Friedrich Karmann GmbH gegenüber dem Kunden Elmar Becker? Bestimmen Sie unter Nennung der gesetzlichen Grundlage das Ende der Verjährungsfrist! (Angabe des Datums erforderlich) Zu a) Zu b) Zu c)

Sachverhalt 2 (5,0 Punkte) Am 07. Juni 2004 zahlte Elmar Becker 500,00 und versicherte gegenüber der GmbH, dass er bis zum 30. Juni 2004 den Restbetrag überweisen würde. Als Elmar Becker jedoch am 29. Juni 2004 erneute finanzielle Engpässe feststellte, bat er am 30. Juni 2004 per Fax um eine nochmalige Stundung von zwei Monaten. Der Prokurist der GmbH lehnte jedoch diese Bitte noch am gleichen Tag ab. Aufgaben a) Welche rechtliche Wirkung hat die Zahlung vom 07. Juni 2004? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage! b) Welche rechtliche Wirkung hat die Stundungsbitte vom 30. Juni 2004? Begründen Sie Ihre Antwort. c) Wann ist das endgültige Ende der Verjährungsfrist der Forderung der Friedrich Karmann GmbH gegenüber dem Kunden Elmar Becker? Bestimmen Sie unter Nennung der gesetzlichen Grundlage das Ende der Verjährungsfrist! (Angabe des Datums erforderlich) Zu a) Zu b) Zu c)

3. Aufgabe (34,0 Punkte) Hans Broda ist Eigentümer des Mietwohngrundstücks in Köln, Luxemburger Straße 293. Er erwirbt im Jahre 2004 das anliegende Mietwohngrundstück. Der Kaufpreis soll teilweise fremd finanziert werden. Die Kreditsicherung soll entweder durch eine Hypothek oder eine Grundschuld erfolgen. Aufgaben a) Definieren Sie unter Angabe der Rechtsgrundlagen die Begriffe Hypothek und Grundschuld! Hypothek: Grundschuld:

b) Erläutern Sie unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlagen, in welcher Form eine Hypothek bzw. eine Grundschuld rechtswirksam entstehen! c) Welches der beiden Grundpfandrechte wird in der Praxis bevorzugt? Nennen Sie zwei Vorteile!

d) Unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten betragen die zu finanzierenden Anschaffungskosten des Mietwohngrundstückes 883.250,00, davon entfallen auf den Grund und Boden 30 %. Der durch Fremdmittel zu finanzierende Teil wird zu 100 % durch die Bank ausgezahlt; die Eigenmittel betragen 450.000,00. Es fallen keine weiteren Nebenkosten an, da Broda ein langjähriger Kunde der Bank ist. Der Zinssatz beträgt 5,8 %; die Laufzeit beträgt 6 Jahre. Die voraussichtlichen Mieteinnahmen betragen pro Monat 4.500,00. An Hausaufwendungen, die nicht umgelegt werden, fallen unter anderem an: Grundsteuer 240,00 vierteljährlich Geschätzte Reparaturen 7.500,00 jährlich Die Gebäude-AfA ist zu ermitteln (Baujahr 1976) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Verzinsung (2 Dezimalstellen) des Eigenkapitals (Eigenkapitalrendite).

4. Aufgabe (24,0 Punkte) Sachverhalt Bernd Braun, verheiratet mit Erna Braun, beide wohnhaft in Aachen, ist seit dem 01.04.2005 als Verkaufsleiter bei der Firma Holz-Müller GmbH beschäftigt. Sein Bruttoarbeitslohn beträgt 2.800,00 pro Monat. Darüber hinaus steht ihm ein Firmenwagen zur Verfügung, den er auch für Privatfahrten und für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Die Holz-Müller GmbH hat den Pkw zum Listenpreis in Höhe von 22.155,17 zuzüglich 16 % Umsatzsteuer = 3.544,83 angeschafft. Die einfache Entfernung Wohnung Arbeitsstätte beträgt 15 km. Für die Gehaltsabrechnung werden nachweislich 20 Arbeitstage zugrunde gelegt, wobei die GmbH als Arbeitgeberin die Lohnsteuer pauschal mit 15 % übernimmt. Bearbeitungshinweise: 1. Die Eheleute Braun gehören keiner Konfession an und haben keine Kinder. 2. Aus Vereinfachungsgründen soll die Lohnsteuer mit 9,5 % des maßgebenden Bruttoarbeitslohns berücksichtigt werden. 3. Alle weiteren für die Lösung erforderlichen Angaben sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Aufgaben a) Wie hoch ist grundsätzlich der gesetzliche Urlaubsanspruch des Bernd Braun? b) Nach welchem Zeitraum erwirbt Bernd Braun seinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 2005? (Datumsangabe erforderlich!)

Anlage 2 Beitragssätze: I. Beiträge zur 1. Kranken- und Pflegeversicherung 12,9 % (der zuständigen Krankenkasse) 2. Rentenversicherung 19,5 % 3. Arbeitslosenversicherung 6,5 % II. Für das geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) zusätzlich zu beachten: Umlage 1 0,1 % Beiträge zur Unfallversicherung sind bei der Lösung außer Acht zu lassen. Auszug aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. 2 Geltungsbereich Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt 12. 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Max Müller c) Im Zeitraum vom 15.08. 15.09.2005 kann Bernd Braun krankheitsbedingt nicht arbeiten. Mindert sich dadurch eventuell sein Urlaubsanspruch? d) In welcher Höhe würde Bernd Braun einen Urlaubsanspruch erwerben, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Firma Holz-Müller GmbH zum 30.06.2005 vorzeitig endete? e) Erstellen Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Gehaltsabrechnung für den Monat April 2005.

5. Aufgabe (6,0 Punkte) Sachverhalt 1 (3,0 Punkte) Erna Braun, die bis zum 31.12.2004 in einem vollen Arbeitsverhältnis stand, ist seit dem 01.02.2005 für die Holz-Müller GmbH als Bürogehilfin tätig. Ihr Arbeitsentgelt beträgt pro Monat 400,00. Es handelt sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis (im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Hinweis: Es wurde keine Lohnsteuerkarte vorgelegt. der Freizeitpark gegebenenfalls no Versicherungsbeiträge für Max Müller Aufgaben a) Besteht für die Arbeitnehmerin Erna Braun eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Renten- und Arbeitslosenversicherung? b) Welche Verpflichtung ergibt sich für die Arbeitgeberin bezüglich möglicher Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer? Nennen Sie die einzelnen Beitragssätze! Hinweis: Siehe hierzu auch Anlage 2!

Sachverhalt 2 (3,0 Punkte) Frau Braun hat zutreffend gegenüber ihrer Arbeitgeberin am 02.02.2005 schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. a) Besteht eine Verpflichtung der Arbeitgeberin, Frau Braun auf die Möglichkeit des Verzichts der Rentenversicherungsfreiheit hinzuweisen? b) Warum hat Frau Braun von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? c) Wie hoch sind die für Frau Braun insgesamt abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge? Bitte umblättern!

6. Aufgabe (6,0 Punkte) Sachverhalt Die Schuhfertigung-Bonn GmbH beantragt bei der Business-Kredit-Bank einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 400.000,00. Als Sicherheit bietet sie eine hinreichend große Anzahl ihrer 20 marktgängigen Fertigungsmaschinen an, die jeweils einen Einkaufswert von 80.000,00 haben. Nach eingehender Besichtigung wird eine Sicherungsübereignung vereinbart. Der Mindestbestand für diese Sicherungsübereignung wird folgendermaßen festgelegt: Der Einkaufswert der Maschinen wird zu 80 % bewertet. Der reduzierte Wert der insgesamt sicherungsübereigneten Maschinen soll den beantragten Kredit mindestens um 10 % übersteigen. Aufgaben a) Berechnen Sie, wie viele Maschinen übereignet werden müssen! 2,00 (1,0 P.) b) Nennen Sie zwei Vorteile der Sicherungsübereignung gegenüber der Verpfändung! :