Rechnung und Gebührenbescheid für die Zeit vom bis

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Transkript:

<IDX1006>VACS0000RET0300</IDX1006> <IDX1024>31</IDX1024><IDX1025>12</IDX1025><IDX1026> <IDX1027>25.01.2012</IDX1027><IDX1028></IDX1028><IDX1029></IDX1029><IDX1030></IDX1030><IDX1031>125570 <IDX1032>24.01.2012</IDX1032><IDX1033></IDX1033><IDX1034>Ludwigstr. <IDX1008>Fehres</IDX1008><IDX1009>FENA</IDX1009><IDX1010> <IDX1012></IDX1012><IDX1013></IDX1013><IDX1014> <IDX1015></IDX1015><IDX1016>64625</IDX1016><IDX1017>Bensheim</IDX1017><IDX1018>Dammstr. <IDX1020>Silke <IDX1011>0001</IDX1011> A GGEW 822211</IDX1019> 2011</IDX1023> 2011</IDX1026> SVertrieb u. Bergstraße Oliver WVertrieb</IDX1010> Sturm</IDX1020><IDX1021>01</IDX1021><IDX1022>01</IDX1022><IDX1023> 2011-94018</IDX1031> AG</IDX1014> A</IDX1034><IDX1035>64625 68</IDX1018><IDX1019> Bensheim</IDX1035> 0001-ARV- GGEW AG - Dammstr. 68-64625 Bensheim Eheleute Silke u. Oliver Sturm Ludwigstr. 25 A 64625 Bensheim Kundennummer / Rechnungseinheit 822211 / 125570 (Bitte stets angeben) Rechnungs-Nr.: 0001-ARV-2011-94018 Rechnung und Gebührenbescheid für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011. Datum: 24.01.2012 Verbrauchsstelle: Sturm, Silke u. Oliver D 64625 Bensheim, Ludwigstr. 25 A, Für den obengenannten Abrechnungszeitraum stellen wir Ihnen folgendes in Rechnung: Versorgungsart Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag Strom 2.133,05 405,28 2.538,33 Wasser 338,94 23,73 362,67 Abwasser 293,40 0,00 293,40 Gesamtbetrag 2.765,39 429,01 3.194,40 abzüglich angeforderte Abschläge -2.781,48-422,52-3.204,00 Abrechnung -16,09 6,49-9,60 zuzüglich bestehende Forderung 0,00 bestehendes Guthaben -9,60 Den Betrag werden wir innerhalb der nächsten 14 Tage auf Ihr Konto Nr. 2611500000 bei der BfG Bank überweisen. Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich für das künftige Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge: Versorgungsart Wasser Strom Strom Abwasser Netto USt. % USt. Brutto 28,04 7,00 1,96 30,00 124,37 19,00 23,63 148,00 58,82 19,00 11,18 70,00 30,00 0,00 30,00 Gesamt 241,23 36,77 278,00 Fälligkeiten der Abschlagsbeträge: 08.02.2012, 03.03.2012, 03.04.2012, 03.05.2012, 03.06.2012, 03.07.2012, 03.08.2012, 03.09.2012, 03.10.2012, 03.11.2012, 03.12.2012, 03.01.2013

Unser Abrechnungsverfahren Lieferungen und Leistungen beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, wie z.b. dem EnWG in der Fassung vom 13. Juli 2005 (BGBL. I 2005 Nr. 42) weiterhin der Verordnung über Allge meine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität und Gas aus dem Niederspannungs -/Niederdrucknetz (Strom GVV und Gas GVV) sowie der Verordnung über Allgemeine Bedingungen (AVBV) für die Wasserversorgung von Tarifkun den (AVBWasser vom 20.06.1980), AVBFernwärmeV vom 20.06.1980 und / oder des mit Ihnen geschlossenen Son dervertrages. Auf Wunsch werden Ihnen die Allgemeine n Bedingungen gerne kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zahlungsverkehr. Der Rechnungsbetrag und die Ab - schlagsbeträge sind an den genannten Zahlungsterminen fällig. Überweisen Sie bitte die Beträge so rechtzeitig, dass wir zum Fällig keitstermin darüber verfügen kön nen. Die Überweisung kann bei jeder Bank oder Spar kasse erfolgen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungs träger oder Einzugsermächti gung die Vertragsnummer an, sofern Sie sich noch nicht entschließen konnten uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Für Zahlungen ohne Angabe der Kundennum mer trägt der Kunde die daraus entstehenden Nachteile. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird nach der Rechnungsstellung der Rechnungsbetrag zum genannten Termin abgebucht. Eine Rücküberweisung bei Überzah - lung erfolgt a uf das Konto des Kunden. Wenn keine Ein - zugsermächtigung erteilt ist, wird das Guthaben mit dem ersten Teilbetrag verrechnet und der verbleibende Betrag, auf das vom Kunden schriftlich mitgeteilte Konto, erstattet. Nach erneuter schriftlicher Zahlungsauffo rderung (Zahlungserinnerung/Mahnung) ist die GGEW berechtigt, Verzugskosten entsprechend den ergänzenden Bestimmungen der jeweiligen Allgemeinen Versorgungsbedingungen zu berechnen. Dies gilt ent - sprechend für jeden Gang unserer Nachkassierer zum Einzug fä lliger Forderungen. Die GGEW AG ist berechtigt die Lieferung bei Zahlungsverzug einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn dem Kunden spätestens vier Wochen zuvor die Unterbrechung angedroht und drei Werktage vorher die Unterbrechun g erneut angekündigt wurde. Mitteilungspflicht über Änderung von Abnahmever - hältnissen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung der Verhältnisse, die zu einer anderen Berechnungs grundlage führen, unverzüglich mitzuteilen. Hinweise zu Energieeffizie nzmaßnahmen finden sie unter: www.ggew.de Wichtige Hinweise Verbrauchsaufteilung. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungsjahres die Kondi tionen, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berech net; jahreszeitliche Verb rauchs schwankungen werden auf der Grundlage der für die jeweilige Abnehmergruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen berücksich tigt. Entsprechendes gilt bei Ände rungen des Umsatz steuersatzes, erlösabhän giger Abgabesätze (zz. Stromsteuer bzw. Energie steuer auf Erdgas ) und für die Abwassergebüh ren. Abschläge. Die Abschläge der GGEW AG sind rückwirkend fällig. D.h. zum Beispiel: Abschläge fällig am 03.01. sind die Abschläge für den Monat Dezember. Begriffserläuterung unserer Abrechnung kwh: Kilowatt stunde, Maßeinheit für verbrauchte Energie kw: Kilowatt, Maßeinheit für die in Anspruch genommene Leistung. m 2 :Quadratmeter, Maßeinheit für Fläche Kubikmeter (m 3 ): Kubikmeter, Maßeinheit für Erdgas -, Wasser - und Abwas serverbrauch Zählernummer: Zählernumm er ist die vom Versorgungs - unternehmen zugewiesene Identitätsnummer der Messein - richtung. Faktoren: Gas: Zustandszahl und Brennwert ermittel gemäß DVGW G 685 (Gerne über senden wir Ihnen eine Broschüre zur Erläutern der Gasabrechnung) Strom: Faktor aus Ü bersetzungsverhältnis von Strom - bzw. Spannungswandler. Servicepauschale. Das Entgelt ist für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler incl. turnusmäßiger Eichung und Zubehör) sowie für Ablesung, Abrechnung und Inkasso für eine bestimmte Zeitspanne Datenschutz. Die bei der Abwicklung des zwischen Ihnen und des GGEW AG bestehenden Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden mit Hilfe der Datenverarbeitung im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. Das glei che gilt hinsichtlich der Berechnung und der Einbeziehung der Abwa ssergebühren der Stadt Bensheim, der Gemeinden Alsbach -Hähnlein und Bickenbach. Die Energiesteuer auf Erdgas beträgt zur Zeit 0,55 Cent/kWh. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer -Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer - und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Strom Vertragsinformation: Vertragsnummer: 164108 aktueller Vertragsgegenstand: GGEW Ökoplus Code- / Identifikationsnummer Netzbetreiber: 9900078000001 Kündigungsfrist von 1 Monat(e) Vertragsverlängerung um 12 Monat(e) Verbrauchsstelle: D 64625 Bensheim, Ludwigstr. 25 A, Zählpunkt: DE000078646250000300356025A00S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.0 Zählernummer: S 56231 Messart: Eintarif HT Zählerstand am: 31.12.2010 24.207 kwh Zählerstand am: 31.12.2011 31.326 kwh Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 7.119 kwh x Zählerfaktor 1 = 7.119 kwh Gesamtverbrauch: HT-Menge letzte Abrechnung 6.384 kwh aktuelle Abrechnung 7.119 kwh Bezeichnung für Tage Menge Einzelpreis Netto Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % Zeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2011 (Tarif: "GGEW Ökoplus") Arbeitspreis HT 365 7.119 kwh 17,58 1.251,52 19,00 Ct / kwh Servicepauschale 60,00 * 365 Tage /365 Tage 60,00 19,00 Stromsteuer 365 7.119 kwh 2,05 145,94 19,00 Ct / kwh Beträge: 1.457,46 276,92 1.734,38 In dem Nettobetrag ist das Entgelt für den Netzzugang (Netzentgelte, Abrechnungsentgelt, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Konzessionsabgabe und Umlage nach dem KWK-Gesetz) in Höhe von 477,87 enthalten. Davon entfallen 8,99 auf die Entgelte für den Messstellenbetrieb, 2,50 auf die Messdienstleistung und 113,19 auf die Konzessionsabgabe. Strom Vertragsinformation: Vertragsnummer: 164110 aktueller Vertragsgegenstand: Wärmepumpe Code- / Identifikationsnummer Netzbetreiber: 9900078000001 Kündigungsfrist von 6 Woche(n) Vertragsverlängerung um 12 Monat(e) Verbrauchsstelle: D 64625 Bensheim, Ludwigstr. 25 A,

Zählpunkt: DE000078646250000300356025A00S003 OBIS-Code: 1-1:1.8.0 Zählernummer: S 56232 Messart: Eintarif HT Zählerstand am: 31.12.2010 18.538 kwh Zählerstand am: 31.12.2011 22.163 kwh Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 3.625 kwh x Zählerfaktor 1 = 3.625 kwh Gesamtverbrauch: AP-Menge letzte Abrechnung 4.193 kwh aktuelle Abrechnung 3.625 kwh Bezeichnung für Tage Menge Einzelpreis Netto Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % Zeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2011 (Tarif: "Wärmepumpe") Arbeitspreis HT 365 3.625 kwh 14,86 538,68 19,00 Ct / kwh Servicepauschale 62,60 * 365 Tage /365 Tage 62,60 19,00 Stromsteuer 365 3.625 kwh 2,05 74,31 19,00 Ct / kwh Beträge: 675,59 128,36 803,95 In dem Nettobetrag ist das Entgelt für den Netzzugang (Netzentgelte, Abrechnungsentgelt, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Konzessionsabgabe und Umlage nach dem KWK-Gesetz) in Höhe von 154,02 enthalten. Davon entfallen 8,99 auf die Entgelte für den Messstellenbetrieb, 2,50 auf die Messdienstleistung und 57,64 auf die Konzessionsabgabe.

Wasser Vertragsinformation: Vertragsnummer: 159760 aktueller Vertragsgegenstand: Wasservertrag mit Trioplus++ +Rabatt Code- / Identifikationsnummer Netzbetreiber: 1111111111001 Verbrauchsstelle: D 64625 Bensheim, Ludwigstr. 25 A, Zählpunkt: DE000078646250000300356025A00W000 OBIS-Code: 3-1:1.8.3 Zählernummer: W 6021745 Messart: Wasser Kubikmeter Zählerstand am: 31.12.2010 697 m³ Zählerstand am: 31.12.2011 877 m³ Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 180 m³ x Zählerfaktor 1 = 180 m³ Gesamtverbrauch: letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung Wasserverbrauch 197 m³ 180 m³ Bezeichnung für Tage Menge Einzelpreis Netto Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % Zeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2011 (Tarif: "Wasservertrag mit Trioplus+++Rabatt") Arbeitspreis 365 180 m³ 1,735 312,30 7,00 / m³ Servicepauschale 36,00 * 365 Tage /365 Tage 36,00 7,00 Trioplus-Rabatt 365 180 m³ -0,052-9,36 7,00 / m³ Beträge: 338,94 23,73 362,67

Abwasser Vertragsinformation: Vertragsnummer: 166455 aktueller Vertragsgegenstand: Abwasserberechnung lt. Satzung Verbrauchsstelle: D 64625 Bensheim, Ludwigstr. 25 A, Zählpunkt: DE000078646250000300356025A00W000 OBIS-Code: 3-1:1.8.3 Zählernummer: W 6021745 Messart: Wasser Kubikmeter Zählerstand am: 31.12.2010 697 m³ Zählerstand am: 31.12.2011 877 m³ Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 180 m³ x Zählerfaktor 1 = 180 m³ Gesamtverbrauch: letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung AP-Menge 197 m³ 180 m³ Bezeichnung für Tage Menge Einzelpreis Netto Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % Zeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2011 (Tarif: "Abwasserberechnung lt. Satzung") Arbeitspreis 365 180 m³ 1,63 293,40 / m³ Beträge: 293,40 293,40

<IDXCMD>END</IDXCMD> Magistrat der Stadt Bensheim Datum wie auf Seite 1 - Team Steuern und Abgaben - Kirchbergstr. 18 64625 Bensheim An die/den auf Seite 1 genannte/n Empfänger/in BESCHEID ÜBER ABWASSERGEBÜHREN Sehr geehrte/r Empfänger/in, aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Bensheim ziehen wir Sie für das umseitig in der Rubrik "Verbrauchsstelle" genannte Grundstück zu Abwassergebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren) heran. Die Abwassergebühren, deren Berechnung und der Abrechnungszeitraum sind in der umseitigen Abrechnung der GGEW ausgedruckt. Die Fälligkeit der zu zahlenden Abwassergebühren und die für den folgenden Abrechnungszeitraum zu entrichtenden Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind ebenfalls in der Abrechnung der GGEW ausgewiesen. Die Abwassergebühr wird gemäß den umseitig ausgedruckten Verbrauchs- und Abrechnungsdaten festgesetzt und ist zu dem in dem Deckblatt aufgeführten Datum zu leisten. Zahlungshinweise: Zahlungen sind an die GGEW, die wir mit der Berechnung und Einziehung der Abwassergebühren beauftragt haben, auf das unten angegebene Konto zu leisten. Sofern Sie sich dem Bankeinzugsverfahren angeschlossen haben, werden Vorauszahlungen und Nachforderungen von Ihrem Konto abgebucht und Überzahlungen zurücküberwiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bensheim, Team Steuern und Abgaben, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim, einzulegen. Der Widerspruch gegen öffentlich-rechtliche Abgaben hat keine aufschiebende Wirkung; er befreit nicht von der Zahlung.