Donnerstag, 23. Oktober 2014 Swissporarena, Stadion Allmend, Luzern



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VORSORGEREGLEMENT 2013

Transkript:

Herzlich willkommen zum Makleranlass 2014 Donnerstag, 23. Oktober 2014 Swissporarena, Stadion Allmend, Luzern 1

Programm Begrüssung Referat Jean Wey Referat Peter Fries Stadionführung Stehdinner 2

Referat Jean Wey PKG Pensionskasse - Aktuelles im Kurzüberblick Altersvorsorge 2020 - Ein Update mit den neusten Fakten und Informationen 3

PKG Pensionskasse Die wichtigsten Zahlen im Überblick 2013 2014 (30.09.) Deckungsgrad nach BVV2 110.3 % 113.1 % Strategische Zielgrösse Wertschwankungsreserven 19.0 % 14.9 % Technische Grundlagen (Periodentafeln / verstärkt) BVG 2010 BVG 2010 Technischer Zinssatz 2.75 % 2.75 % Performance (ytd) 5.75 % 5.22 % Verzinsung der Altersguthaben (umhüllend) 1.50 % 1.75 % Bilanzsumme in Milliarden CHF 4.144 4.420 Angeschlossene Arbeitgeber 1 421 1 465 Aktiv Versicherte (aktuell pro Anschluss Ø 18.8) 25 044 27 490 Rentner/innen (aktuell 10.4 % aller Destinatäre) 2 803 3 199 Rentenumwandlungssatz (umhüllend) 6.8 % 6.7 %

PKG Pensionskasse Was steht konkret an? Umsetzung der «Gleichgewichtsstrategie» (2014 2023) Stärkung der kollektiven Solidarität in der Risikovorsorge Eliminierung grosser finanzieller Verschiebungen zwischen den Generationen Gleichbehandlung von Aktiven und Rentnern Anpassungen im Vorsorgereglement per 1. Januar 2015 ( Peter Fries) Anpassungen im Anlagereglement per 1. Januar 2015 VegüV + neue Anlagevorschriften Art. 53 BVV2 Überprüfung und Vereinfachung Teilliquidationsreglement 5

Altersvorsorge 2020 Ziele des Reformprojekts Gesamtbetrachtung der Altersvorsorge Nachhaltige finanzielle Sicherung der 1. und 2. Säule Anpassung an die veränderten Lebens- und Arbeitsbedürfnisse Erhalt des bisherigen Leistungsniveaus Mehrheitsfähige Reformvorlage 6

Altersvorsorge 2020 Fahrplan Eckwerte der Reform Sommer 2013 Vorlage Vernehmlassung Ende 2013 Auswertung der Vernehmlassungen Sommer 2014 Entscheid zum weiteren Vorgehen Sommer 2014 Auftrag an EDI zur Weiterbearbeitung Herbst 2014 Botschaft und Gesetzesvorlage Ende 2014 Beratungen im Parlament 2015-2018 Volksabstimmung 2018 / 2019 In Kraft setzen 2019 / 2020 7

Altersvorsorge 2020 Der aktuelle Stand der Reformvorlage Referenzalter 65/65 Anpassung des Umwandlungssatzes mit Übergangslösung Flexibilisierung des Rentenbezugs (Bezug aber erst ab 62) Bezug Altersleistung bei Teilpensionierung in maximal drei Schritten möglich Bezug jeweils mindestens 20 Prozent Aufschub bis 70 bei entsprechend weitergeführter Erwerbstätigkeit Senkung der BVG-Eintrittsschwelle auf CHF 14 040 Verzicht auf Koordinationsabzug und Anpassung der Altersgutschriften 8

Altersvorsorge 2020 Der aktuelle Stand der Reformvorlage Überschusszuteilung der Versicherungsgesellschaften an VE (Legal Quote nach VAG) - Variante 1 92 / 94 Prozent - Variante 2 90 / 92 Prozent, für Kollektivversicherungsverträge die alle Risiken (Alter, Tod und Invalidität) abdecken 92 / 94 Prozent für solche Verträge, die nur die Risiken Tod und Invalidität abdecken Gleichbehandlung Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV Erhöhung der Mehrwertsteuer um max. 1.5 Prozent (ca. CHF 3 Mia.). Damit soll die voraussichtliche Finanzierungslücke der AHV bis zum Jahr 2030 geschlossen werden. 9

Altersvorsorge 2020 Anpassung BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent Bundesrat legt Mindestumwandlungssatz fest (wie vor der BVG-Revision) Anpassung innert 4 Jahren von 6.8 auf 6.0 Prozent Kein Koordinationsabzug Zu versichern ist der Jahreslohn bis CHF 84 240 Anpassung der Altersgutschriften Alter Gutschrift 25-34 5 % 35-44 9 % Ab 45 13 % 10

Altersvorsorge 2020 Beispiel Altersgutschriften AHV-Lohn CHF 70 000 Versicherter Lohn bisher CHF 45 430 (- CHF 24 570) Versicherter Lohn neu CHF 70 000 Alter AGS bisher in CHF AGS neu in CHF Veränderung 25-34 3 180 3 500 + 10.06 % 35-44 4 543 6 300 + 38.68 % 45-54 6 814 9 100 + 33.55 % 55-65 8 177 9 100 + 11.29 % 11

Altersvorsorge 2020 Der im ersten Entwurf enthaltene Koordinationsabzug von 25 Prozent des versicherten Lohnes mit Altersgutschriften von 7.0 / 11.5 / 17.5 % wurde nach der Vernehmlassung wieder fallen gelassen. Mit dem gänzlichen Verzicht auf einen Koordinationsabzug und den angepassten Altersgutschriften wird das Ziel des Leistungserhalts klar überschritten. Die Mitteilung des Bundesrates vom 25. Juni 2014: «Das vereinfacht die 2. Säule. Gleichzeitig werden die Altersgutschriftensätze gesenkt. Damit bleibt das Leistungsniveau erhalten.».ist nur die halbe Wahrheit! Eine solche Systemumstellung bei gleichzeitig individueller Leistungsgarantie hat auch ohne Berücksichtigung des Reformpaketes für sich schon beträchtliche Mehrkosten zur Folge 12

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» der UWS-Reduktion mit der Übergangsgeneration Übergangsgeneration ab Alter 40 Nominelle Leistungsgarantie der Altersrente nach den vor dem Inkrafttreten der Reformpaketes (noch) geltenden Bestimmungen Ausfinanzierung des fehlenden Altersguthabens (bzw. Differenz zwischen «altem und neuem» Rentenbarwert) beim Erreichen des Referenzalters 65 Kein Anspruch bei vorzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung Ausgleichszahlungen erfolgen zentral über Sicherheitsfonds Finanzierung durch Zusatzbeiträge der aktiven Versicherten Der Bundesrat regelt die weiteren Einzelheiten ( noch vieles offen) Diese Regelung gilt natürlich nicht beim Kapitalbezug! 13

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» der UWS-Reduktion mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags 25 Jahre dauernde Übergangslösung! Führen einer zweiten Schattenrechnung Vergleich der konsolidierten Leistungen aus den Schattenrechnungen Weitergabe der Informationen bei VE-Wechsel Der vorgeschlagene Mechanismus ist komplex und intransparent Erneut zusätzliche Verwaltungskosten 14

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags Systematische Umverteilung zwischen den VE (geschätzt CHF 2.4 Mia.) Subvention von überobligatorischen Vorsorgeeinrichtungen zu reinen (oder wenig umhüllenden) BVG-Kassen Keinerlei Berücksichtigung der «eigenverantwortlichen Vorgeschichte». Nachhaltig geführte und gut finanzierte VE werden bestraft, die anderen «belohnt» Mangelndes Interesse und Kostenbewusstsein 15

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Nachteile des bundesrätlichen Vorschlags Schafft falsche Anreize wie zum Beispiel eine umhüllende VE in eine obligatorische und überobligatorische VE zu trennen oder die Vorsorgeleistungen auf das Minimum zu reduzieren,.um jeweils entsprechende Ausgleichszahlungen zu erhalten Profitieren werden insbesondere Arbeitgeber mit kostengünstiger BVG- Minimalvorsorge 16

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Vorschlag ASIP Leistungsgarantie während 10 Jahren für die ohne Zins projizierte BVG- Altersrente im Alter 65 gemäss aktuellen Parametern Finanzierung ist Sache der einzelnen VE (dezentral) Vorschlag Kammer PK-Experten Verfassungsziel der Ersatzquote von rund 60 % erhalten Finanzierung über Sonderbeiträge (wie früher Sondermassnahmen) Sonderbeiträge abhängig vom Versichertenbestand der VE Reduziert sich im Laufe der Jahre kontinuierlich Korrekter UWS liegt bei 5.6% 17

Altersvorsorge 2020 Die «Knacknuss» mit der Übergangsgeneration Modell Deprez/Serra + SAV Sofortige Senkung des UWS Geburtsjahrabhängige Erhöhung des BVG-Altersguthabens beim Rentenbezug Ausgleichszahlungen über Sicherheitsfonds Finanzierung durch Zusatzbeiträge aller aktiven Versicherten Berechnungsgrundlage ist die Summe der koordinierten Löhne der Versicherten, welche Beiträge für Altersleistungen zu entrichten haben 18

Altersvorsorge 2020 Erkenntnisse zum Reformpaket Mehreinnahmen zur Finanzierung und Sicherung der AHV (MwSt) sind unumgänglich Erweiterung des versicherten Personenkreises und Leistungsausbau in der beruflichen Altersvorsorge Als Folge erhebliche Mehrkosten, welche es in dieser Form im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren schwer haben werden Das Ziel «Erhalt Leistungsniveau» in der Vorlage übertroffen (Taktik?) Weitere Zunahme der Komplexität und des Verwaltungsaufwandes 19

Altersvorsorge 2020 Erkenntnisse zum Reformpaket Es bleibt ein langer und steiniger Weg vor uns Der Zeitplan ist ehrgeizig Allenfalls Vorziehen der dringlichen Reformpunkte im BVG (UWS etc.) Dennoch können wir uns einen weiteren Aufschub der offensichtlichen strukturellen Probleme nicht mehr allzu lange leisten. Daher braucht es für dieses Reformvorhaben von allen Beteiligten Augenmass und Kompromissbereitschaft! 20

Referat Peter Fries Knackpunkte im Vorsorgereglement Maklerbefragung 21

Knackpunkte im Vorsorgereglement Gesetzliche Grundlage: Art. 50 BVG Die Leistungen Die Organisation Die Verwaltung und Finanzierung Die Kontrolle Das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten PKG Arbeitgeber Arbeitnehmer 22

Knackpunkte im Vorsorgereglement Weitere Dokumente Stiftungsurkunde Organisationsreglement Anlagereglement Kostenreglement Reglement über die Vertragsauflösung und die Teilliquidation 23

Knackpunkte im Vorsorgereglement Zeitlicher Ablauf Reglementsrevision Genehmigung Makleranlass Entscheid Stiftungsrat Aufsichtsbehörde Inkraftsetzung 23.10.2014 Ende November 2014 Ende 2014 01.01.2015 24

Knackpunkte im Vorsorgereglement Aufnahmebedingungen, Ziff. 3.1 Arbeitnehmer 17. Altersjahr vollendet Lohn über Eintrittsschwelle Ausnahmen gemäss Art. 1j BVV 2 Auf höchstens drei Monate befristet Zu mindestens 70 Prozent invalid können versichert werden, sofern im Vorsorgeplan vorgesehen 25

Knackpunkte im Vorsorgereglement Anmeldung und Aufnahme, Ziff. 3.3 Sofern Bedingungen gemäss Ziff. 3.1 erfüllt, Anmeldung spätestens 30 Tage nach Beginn Arbeitsverhältnis Pflicht zur Übertragung der Austrittsleistung (Art. 3 und 4 FZG) Im Falle einer Missachtung der Übertragungspflicht bei Eintritt, hat die PKG das Recht, die spätere Entgegennahme von Freizügigkeitsleistungen ab Alter 50 zu verweigern 26

Knackpunkte im Vorsorgereglement Massgebender Lohn, Ziff. 4.1 (1) Voraussichtlicher AHV-Lohn (inklusive Bonus-Zahlungen) Beim angeschlossenen Unternehmen Ohne gelegentlich anfallende Lohnteile wie Überstundenentschädigungen, Dienstaltersgeschenke, Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit, Schichtzulagen und ähnliches Im Vorsorgeplan kann der massgebende Lohn hiervon abweichend festgelegt werden 27

Knackpunkte im Vorsorgereglement Unbezahlter Urlaub, Ziff. 4.1 (2) Weiterführung der Altersvorsorge (Sistierung mit Verzinsung Altersguthaben) oder Weiterführung Risikovorsorge oder Weiterführung Altersvorsorge mit Weiteräufnung Altersgutschriften oder Weiterführung Risikovorsorge und Altersvorsorge mit Weiteräufnung Altersgutschriften Maximal während sechs Monaten 28

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (1) Ehepartner oder Partner gemäss Partnerschaftsgesetz (PartG) Unterhaltspflicht für eines oder mehrere Kinder Das 45. Altersjahr zurückgelegt und fünf Jahre Ehe/eingetragene Partnerschaft Einschluss erweiterte Deckung im Vorsorgeplan möglich Wahlrecht zwischen Ehegattenrente und Altersguthaben 29

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (2) Differenz zwischen Barwert Ehegatten/Partnerrente und Altersguthaben wird ausbezahlt Freiwillige Einkäufe, Rückzahlung von Scheidungsbezügen und Einkäufe für vorzeitige Pensionierung werden zusätzlich zur Ehepartner- oder Partnerrente gemäss PartG ausbezahlt Differenz Barwert und Einkäufe werden nicht kumuliert Gilt auch für Lebenspartnerrente gemäss Ziff. 7.2 (Konkubinat) 30

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (3) Beispiel 1: Barwert Partnerrente: CHF 500 000 Altersguthaben (AGH): CHF 600 000» davon private Einkäufe: CHF 50 000 - Leistungen: - Partnerrente - Einmalige Auszahlung Differenz Barwert/AGH: CHF 100 000 31

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Ehegattenrente, Ziff. 7.1 (4) Beispiel 2: Barwert Partnerrente: CHF 500 000 Altersguthaben (AGH): CHF 400 000» davon private Einkäufe: CHF 50 000 - Leistungen: - Partnerrente - Einmalige Auszahlung private Einkäufe: CHF 50 000 32

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Lebenspartnerrente, Ziff. 7.2 Schriftliche Konkubinatsvereinbarung oder Schriftliche Begünstigungserklärung zu Lebzeiten Beide unverheiratet Kein Bezug von Hinterlassenenleistungen aus beruflicher Vorsorge Unterhaltspflicht für eines oder mehrere Kinder oder 45. Altersjahr zurückgelegt und Lebensgemeinschaft von fünf Jahren 33

Knackpunkte im Vorsorgereglement Todesfallleistungen, Todesfallkapital, Ziff. 7.5 Rangordnung: Ehegatten/eingetragener Partner (PartG) Lebenspartner (mit Erklärung) In erheblichem Masse unterstützte Personen (mit Erklärung) Kinder (minderjährige und erwachsene) Eltern Geschwister Übrige gesetzliche Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens Andere Zuteilung pro Gruppe als nach Köpfen ist möglich, durch schriftliche Erklärung oder testamentarische Verfügung mit Bezug auf berufliche Vorsorge 34

Knackpunkte im Vorsorgereglement Unfalldeckung, Ziff. 10.7 Grundsatz: gesetzliche Mindestleistungen gemäss BVG subsidiär zu den Leistungen des UVG Sofern im Vorsorgeplan vorgesehen: Unfalleinschluss für UVG-übersteigende Löhne oder Genereller Unfalleinschluss (inkl. Lebenspartnerrente) unter Anrechnung von Leistungen des UVG 35

Knackpunkte im Vorsorgereglement Flexible Pensionierung, Ziff. 8.7 Zwischen Alter 58 und 70 Teilpensionierungen ab 20 % Pensumsreduktion Übereinstimmung von Umfang und Zeitpunkt Bei Kapitalauszahlung maximal zwei Pensionierungsschritte Kapitaloption bis drei Monate vor Bezug der Leistung (Ziff. 8.4) Ab ordentlichem Pensionierungsalter (64/65) Weiterführung der Altersvorsorge Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes zwischen Alter 58 und 64/65 Beitragsregelung im Vorsorgeplan (Ziff. 8.6) 36

Knackpunkte im Vorsorgereglement Einkäufe in die berufliche Vorsorge, Ziff. 11.4 Differenz zwischen vorhandenem AGH und maximal möglichem AGH (Zins: in der Regel 2 %) Vorbehältlich Rückzahlung Vorbezug für Wohneigentum ausser Rückzahlung ist nicht mehr zulässig (drei Jahre vor Pensionierung) Einkäufe für vorzeitige Pensionierung sofern bei Verzicht auf vorzeitige Pensionierung Leistungsziel um mehr als 5 % überschritten, verbleibt Rest bei PKG Beachtung der Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen 37

Maklerbefragung «Zufriedene Kunden» als strategische Zielsetzung der PKG «PKG Pensionskasse - mit erstem Rang in der Servicequalität» Sonntagszeitung 1. Juni 2014 als Motivation für uns und unsere Kunden «Die erfolgreiche Pensionskasse bietet Sicherheit als verlässlicher Partner». Heute und morgen als Ziel für den Makler Messung der Kundenzufriedenheit bei den Maklern Persönliche Interviews durch Doris Krummenacher, Betriebsökonomin FH, Pensionsversicherungsexpertin, Mediensprecherin MAZ Dauer: maximal eine Stunde Anonymität und Diskretion zugesichert 38

Stadionführung A bis M Kudi Müller N bis Z Alois Renggli 39

Stehdinner Im Presidents Club (3. Stock) Geschenk beim Ausgang im Presidents Club Prost und «en Guete» Auf Wiedersehen bis zu unserem nächsten Anlass am Donnerstag, 29. Oktober 2015 40