Förderung der Dorfentwicklung in Hessen

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Transkript:

Förderung der Dorfentwicklung in Hessen INFORMATIONEN ZUM ANTRAGSVERFAHREN AUFNAHME ALS FÖRDERSCHWERPUNKT IN DAS FÖRDERPROGRAMM DORFENTWICKLUNG IM JAHR 2017 1

Ziele des Programms Das Dorfentwicklungsprogramm verfolgt gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung vom 16.02.2015 programmspezifische Ziele. Im Wesentlichen geht es darum, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu erhalten und den demographischen Wandel aktiv zu gestalten. Hierfür unterstützt das Dorfentwicklungsprogramm die Kommunen bei der Stärkung zentraler Funktionen in den Ortskernen und bei der Erhaltung einer guten und zukunftsfähigen Wohn- und Lebensqualität. Ziele sind dabei die Stärkung der Innenentwicklung, die Steigerung der Energieeffizienz, sowie die Verringerung des Flächenverbrauchs. Darüber hinaus sollen soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potentiale vor Ort durch eine eigenständige Entwicklung mobilisiert werden. Das, was die Dörfer in Hessen auszeichnet, die Vielfalt dörflicher Lebensformen sowie das bau- und kulturgeschichtliche Erbe, sollen mit Hilfe des Dorfentwicklungsprogramms erhalten und weiterentwickelt werden. Eckpunkte Aufnahmeverfahren Aufruf zur Antragstellung im jeweiligen Landkreis Antragstellung durch die Bewerberkommunen, Dauer sechs Monate Vorlage der Anträge bei der jeweiligen Fach- und Förderbehörde bei den Landräten Prüfung, Priorisierung und Plausibilisierung der Anträge durch die Fach- und Förderbehörden bei den Landräten, die WIBank und das Fachministerium Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte durch das Fachministerium Konzeptphase Einstieg in die Konzeptphase, Auswahl Fachbüro, Vergabe IKEK-Erstellung 18 Monate Bearbeitungszeit IKEK mit Zwischentermin WIBank Abnahme IKEK durch Fach- und Förderbehörden bei den Landräten und die WIBank Möglichkeit des Ausstiegs nach der Konzeptphase Förderphase (privat und kommunal) - Dauer sechs Jahre Förderphase 2

Das Verfahren zur Anerkennung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme einer Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Die Anzahl der Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich nach den mittelfristig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und wird für jedes Aufnahmeverfahren neu festgelegt. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Kommune als Förderschwerpunkt des Dorfentwicklungsprogramms trifft das zuständige Fachministerium. Der Antrag der Kommune wird bei den Landräten als zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt und von dieser anhand der Auswahlkriterien priorisiert. Die Anträge werden von der WIBank und dem zuständigen Fachreferat auf Plausibilität geprüft. Das laufende Verfahren als Förderschwerpunkt Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) Vorhaben der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) umgesetzt. Mit dem IKEK steigt die Kommune in das Dorfentwicklungsverfahren ein und erarbeitet in einem ersten Schritt mit Hilfe eines Fachbüros und unter Mitwirkung der Bürger ein Konzept, welches eine breit aufgestellte gesamtkommunale Handlungsstrategie mit Projektvorschlägen für die Förderphase beinhaltet. Erst nach den Strategieüberlegungen der Kommune und der Bestandsanalyse durch das beauftragte Fachbüro erfolgt eine breite Bürgerbeteiligung. Das IKEK wird mit der kommunalen Förderquote gefördert und auf Basis des aktualisierten Leitfadens für integrierte kommunale Entwicklungskonzepte erstellt. Ein verfahrensbegleitendes Controlling über den gesamten Förderzeitraum findet durch die Fach- und Förderbehörden bei den Landräten in Zusammenarbeit mit der WIBank statt. Fördergebietsabgrenzung für private Antragsteller Die Förderung privater Vorhaben erfolgt in einem im IKEK definierten Fördergebiet. Insbesondere für die Förderung privater Vorhaben steht das Richtlinienziel Stärkung der Innenentwicklung und die Erhaltung des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes im Vordergrund. Um auch zukünftig einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten muss sich das Fördergebiet ausschließlich auf den Ortskern (Bebauung bis 1950), orientiert an der historisch wertvollen Bausubstanz, konzentrieren. Arrondierungen sind in städtebaulich begründeten Einzelfällen und zur Unterstützung der Innenentwicklung möglich. Außerhalb der Ortskerne liegende Einzelgebäude können nur bei Einzeldenkmalen zugelassen werden. Die Abgrenzung des Fördergebietes muss sich aus den strategischen Überlegungen des IKEK herleiten. Individuell für jeden Ort ist eine fachliche Abgrenzung erforderlich, die nicht pauschal den gesamten Ortskern als Fördergebiet definiert. Hierdurch hat die Kommune 3

auch für den privaten Bereich die Möglichkeit strategisch auf den Fördermitteleinsatz Einfluss zu nehmen und gezielt zu lenken. In den Ortsteilen, in denen in den letzten zwölf Jahren (zum Zeitpunkt der Anerkennung) die Programme der Dorfentwicklung oder der Städtebauförderung zum Einsatz gekommen sind, werden keine Fördergebiete abgegrenzt. Grundlage für die Beurteilung der Bauausführung von beantragten Vorhaben bildet u.a. der noch neu zu erstellende Leitfaden Regionales Bauen. Eine separate Erarbeitung des Fördergebietes und der Kriterien für eine ortstypische Bauweise ist nicht mehr vorgesehen. Kommunaler Investitionsrahmen (kir) Vor dem Hintergrund einer möglichst flexiblen Finanzsteuerung und der Möglichkeit für gute gesamtkommunale Vorhaben ausreichend Fördermittel zur Verfügung stellen zu können, wird der kir neu strukturiert. Im IKEK sind alle Vorhaben mit Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplänen zu erarbeiten. Spätestens mit Beginn der Förderphase hat von der Steuerungsgruppe eine Planung mit entsprechender Priorisierung der Vorhaben zu erfolgen. Der kir wird aus einem festen Budget für Dienstleistungen (Konzepte, Bauberatung, Verfahrensbegleitung, Schulungen) und lokalen Vorhaben, die einem Beitrag zu den erarbeiteten Entwicklungszielen leisten, bestehen. Dieses ist mit maximal rund 400.000 bis 600.000 zuwendungsfähigen Ausgaben ausgestattet. Hierbei sollte in der Regel der Anteil für lokale Vorhaben ein Drittel des Budgets nicht überschreiten. Der kir wird, unter Haushaltsvorbehalt, von der WIBank nach Fertigstellung des IKEK festgelegt. Alle weiteren öffentlichen Vorhaben mit gesamtkommunaler Bedeutung sind einem hessenweiten Ranking zu unterziehen und werden im Rahmen der Auswahlstichtage priorisiert. Hier wird es keine individuelle Begrenzung für die Förderschwerpunkte geben. Die Ausrichtung der Bereitstellung von Fördermittel für öffentliche Vorhaben richtet sich ausschließlich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln und der jeweiligen Priorisierung. Auf der Grundlage des IKEK legt die WIBank in Abstimmung mit den Fachund Förderbehörden der Landräte die Fördergebiete für Private und den kommunalen Investitionsrahmen für die Projekte öffentlicher Träger im Förderschwerpunkt fest Das IKEK, der kommunale Investitionsrahmen und die festgelegten Fördergebiete für Private sind vom jeweiligen Kommunalparlament als Fördergrundlage der Dorfentwicklung zu beschließen 4

Inhalte der Bewerbung auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm Die Bewerbung auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm gliedert sich in drei Teile: 1. Erhebung von Zahlen, Daten, Fakten in tabellarischer Form mit anschließender gesamtkommunaler Betrachtung unter den Gesichtspunkten Wo befindet sich die Kommune jetzt (Analyse und Betrachtung der Ist-Situation)? Welche Chancen sieht sie im Dorfentwicklungsprogramm und welche Ziele sollen mit dem Dorfentwicklungsprogramm erreicht werden? 2. Eine textliche Bewerbung unter der Berücksichtigung verschiedener Fragestellungen 3. Beschluss der Gemeindevertretung, bzw. Stadtverordnetenversammlung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm, zum IKEK und zu den konkurrierenden Neubaugebieten. Die Vorlagen für die entsprechenden Tabellen, Fragestellungen sowie einen Vorschlag für eine Beschlussvorlage finden Sie im Anhang. Die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm setzt voraus, dass die Kommune den Prozess permanent qualifiziert begleitet. Daher bitten wir um Angabe der Kontaktdaten für eine entsprechende Ansprechperson: Name: E-Mail Adresse: Telefonnummer. Der Antrag zur Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm ist bei den beauftragen Landräten als den zuständigen Fach- und Förderbehörden zu stellen. Diese sind für die Information und Beratung im Antragsverfahren verantwortlich. 5

Anhang VORLAGEN TABELLARISCHE ABFRAGEN ZAHLEN, DATEN, FAKTEN MIT GESAMTKOMMUNALER BETRACHTUNG Bevölkerungsentwicklung Datengrundlage: Hessisch statistisches Landesamt, EKOM 21, Hessen Agentur für Prognose Entwicklung 1995 2000 2005 2010 aktuell in % Prognose 2030 Orts-/Stadtteil 1 Orts-/Stadtteil 2 Orts-/Stadtteil 3 Gesamtkommune Gesamtkommunale Betrachtung: (z.b. hoher Ausländeranteil, hoher Anteil älterer Menschen, Erklärung zu Unterschieden in den Ortsteilen.) Analyse und Betrachtung der Ist-Situation Chancen, die im Dorfentwicklungsprogramm gesehen werden/ Ziele, die mit dem Dorfentwicklungsprogramm erreicht werden sollen 6

Orts-/Stadtteil 1 Orts-/Stadtteil 2 Orts- Stadtteil 3 Orts- Stadtteil 4 Orts- Stadtteil 5 Orts- Stadtteil 6 Nahversorgung, Daseinsvorsorge, Infrastruktur Bitte allgemeine Angabe vornehmen: + vorhanden, - nicht vorhanden Nahversorgung Vollsortiment Teilsortiment Mobile Versorgung Dienstleistungsbetriebe Daseinsvorsorge Medizinische Versorgung Nachbarschaftshilfen Kulturelle und soziale Angebote Kommunikationseinrichtungen DGH, Bürgerhaus Kirchliche Räume Vereinsräume Freiräume Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Ältere Kindertagesstätte, Kindergarten Schulen Jugendräume Spiel- und Bolzplätze Angebote für Ältere Gesamtkommunale Betrachtung: (Gibt es aktuelle oder absehbare Versorgungsprobleme, Aussagen zu Auslastung Entwicklungsüberlegungen der DGH, besondere Themen im Bereich Kinder oder Senioren?) Analyse und Betrachtung der Ist-Situation Chancen, die im Dorfentwicklungsprogramm gesehen werden/ Ziele, die mit dem Dorfentwicklungsprogramm erreicht werden sollen 7

Mobilität und Erreichbarkeit Einschätzung: + gut, 0 zufriedenstellend und - mangelhaft /Ortsteil 1 /Ortsteil 2 /Ortsteil 3 Individualverkehr ÖPNV Fussläufige Erreichbarkeit Alternative Angebote/Konzepte (z.b. Hol-und Bringdienste Gesamtkommunale Betrachtung: Analyse und Betrachtung der Ist-Situation Chancen, die im Dorfentwicklungsprogramm gesehen werden/ Ziele, die mit dem Dorfentwicklungsprogramm erreicht werden sollen 8

Siedlungsentwicklung und Innenentwicklung /Ortsteil 1 /Ortsteil 2 /Ortsteil 3 Anzahl der Leerstehenden Wohngebäude Denkmalschutz Gesamtanlage (Anzahl) Kulturdenkmäler (Anzahl) Siedlungsentwicklung Letzte B-Plan Ausweisung (Jahr) B-Plan in Aufstellung Ja/nein Freie Bauplätze in Baugebieten (Anzahl) Gesamtkommunale Betrachtung: (bitte Aussage zu evtl. vorhandener Leerstandsproblematik einbeziehen) Analyse und Betrachtung der Ist-Situation Chancen, die im Dorfentwicklungsprogramm gesehen werden/ Ziele, die mit dem Dorfentwicklungsprogramm erreicht werden sollen 9

Andere Programme/Wettbewerbe/Kooperationen Orts- /Stadtteil 1 Orts- /Stadtteil 2 Orts- /Stadtteil 3 DE FSP Städtebauförderung Letzte 12 Jahre Unser Dorf Kooperationen (überörtliche und interkommunale) Letzte zwei Wettbewerbe LEA- DER Region Aktuell Sonstiges 10

FRAGESTELLUNGEN FÜR DEN TEXTLICHEN TEIL DER BEWER- BUNG ZUR ANERKENNUNG Welche Zielsetzung verfolgt die Kommune mit dem Instrument der Dorfentwicklung? Welche Handlungsansätze zur Zukunftssicherung bestehen bislang, wie können diese mit dem Dorfentwicklungsprogramm verknüpft werden? Ist z. B. ein Baulückenkataster vorhanden oder gibt es spezielle kommunale Förderprogramme? Welche finanzielle Leistungsfähigkeit ist vorhanden, um die Dorfentwicklungsvorhaben umzusetzen? (Schutzschirm, ausgeglichener Haushalt) In welcher Größenordnung ist die Kommune bereit im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms zu investieren? Welche Formen der Vereins- und Ehrenamtsarbeit gibt es? Welche Besonderheiten oder Handlungsfelder gilt es weiter zu entwickeln (Tourismus, Landwirtschaft..) BESCHLUSS ZUR AUFNAHME IN DAS DORFENTWICKLUNGS- PROGRAMM Die Gemeindevertretung / die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Gemeindevorstand der Gemeinde / Magistrat der Stadt XXX den Antrag auf Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2017 als gesamtkommunalen Förderschwerpunkt zu stellen. Im Anschluss an die Aufnahme wird ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden des HMUKLV erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement im Rahmen der Dorfentwicklung und auch in anderen Bereichen kommunalen Handelns darstellt. Für den Förderzeitraum der Dorfentwicklung werden keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebiete ausgewiesen oder geplant. 11